veröffentlicht am: 04.12.2017
Ziel der Schwerpunktaktion „Weichmacher und PAK in aufblasbarem Wasserspielzeug und anderem aufblasbaren Spielzeug“ war die Überprüfung auf verbotene Weichmacher. Bei vier Proben wurde der Einsatz verbotener Phthalate nachgewiesen. Die Grenzwerte für Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) wurden eingehalten.
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veröffentlicht am: 13.11.2017
Im Rahmen einer Schwerpunktaktion wurden Fingermalfarben und Seifenblasen auf bestimmte Elemente, Konservierungsstoffe und eine mögliche mikrobiologische Kontamination überprüft. Vier Proben wurden auf Grund von Hygienemängeln beanstandet. Acht Proben überschritten den ab 24.11.2017 geltenden Grenzwert für bestimmte Konservierungsstoffe.
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veröffentlicht am: 05.09.2017
38 Faschingskostüme wurden auf verbotene Azofarbstoffe und ihre Entflammbarkeit überprüft. Alle Kostüme waren in dieser Hinsicht in Ordnung; vier Proben wurden wegen anderer Sicherheitsmängel beanstandet. Auffallend war die hohe Beanstandungsquote wegen Kennzeichnungsmängeln (11 %) und fehlender bzw. mangelhafter EG-Konformitätserklärung (76 %).
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