Beta-Agonisten

Beta-Agonisten

Steckbrief

Beschreibung

β-Agonisten werden therapeutisch sowohl im human- als auch im veterinärmedizinischem Bereich zur Erweiterung verengter Atemwege (Broncholyse) bei asthmatischen Erkrankungen der Atemwege, zur Hemmung der Wehentätigkeit (Tokolyse) und zur Behandlung peripherer Durchblutungsstörungen eingesetzt. Sie werden auch als β2-Sympathomimetika oder β2-Adrenozeptor-Agonisten bezeichnet. Der Einsatz von β-Agonisten als Masthilfsmittel ist in der Europäischen Union verboten.

Vorkommen

Werden β-Agonisten angewendet, können sie in den Organismus und damit in tierische Lebensmittel gelangen.

Gesundheitsrisiko

Gemäß der Richtlinie 96/22/EG des Rates ist der Einsatz von β-Agonisten als Masthilfsmittel in der Europäischen Union verboten.

In der Verordnung (EU) 37/2010 sind lediglich für Clenbuterol Höchstwerte für Rinder und Equiden festgelegt. Für alle anderen β-Agonisten dürfen keine Rückstände in tierischen Matrices nachweisbar sein.

Nähere Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen finden Sie unter Fachinformation.

Situation in Österreich

Die illegale Anwendung von ß-Agonisten als Wachstumsförderer in der Tiermast sowie die Einhaltung der Grenzwerte für Clenbuterol werden im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans (NRKP) überwacht. Kontrolliert werden lebende Tierbestände sowie Tiere anlässlich der Schlachtung, so dass die Rückverfolgbarkeit zum Produzenten gewährleistet ist. Da der NRKP dem vorbeugenden Verbraucherschutz dient, erfolgt die Probenahme zielorientiert, indem Kenntnisse über regionale oder örtliche Gegebenheiten berücksichtigt werden und Hinweisen oder einem Verdacht auf unzulässige Tierbehandlungen nachgegangen wird.

In der Abteilung Tierarzneimittel, Hormone und Kontaminanten des Instituts für Lebensmittelsicherheit Wien werden pro Jahr ungefähr 500 Proben auf ß-Agonisten untersucht.

Fachinformation

Wirkungsmechanismus und Nebenwirkungen

Die Wirkung als Broncholytikum beruht darauf, dass β-Agonisten durch eine Stimulierung der β2-Adrenozeptoren zu einer Erschlaffung der Bronchialmuskulatur führen. Das einzige Broncholytikum, das als Tierarzneimittel im Handel ist, ist Clenbuterol.

Die Wirkung als Tokolytikum beruht auf der Erschlaffung des graviden Uterus und damit zur Hemmung der Wehen, z.B. zur Verhinderung einer Frühgeburt. Das gebräuchlichste Tokolytikum ist Clenbuterol.

In hoher Dosierung haben einige β-Agonisten einen Einfluss auf das Protein-Fett-Verhältnis, und zwar zugunsten des Proteinanteils. Die gesteigerte Proteinsynthese in den Muskelzellen führt zur Erhöhung der Muskelmasse und macht somit β-Agonisten interessant für den in Europa verbotenen Einsatz als Wachstumsförderer in der Tiermast bzw. im Humanbereich als Dopingmittel. Insbesondere Clenbuterol, wohl der bekannteste und wirksamste Vertreter dieser Stoffgruppe, wurde und wird nach wie vor illegal eingesetzt. Doch auch die illegale Anwendung anderer β-Agonisten ist bekannt.

Zu den typischen Nebenwirkungen von β-Agonisten zählen Tachykardie (Herzrasen), Arrhythmien (Herzrhythmusstörungen), Tremor (Zittern), Hyperglykämie (Erhöhung des Blutzuckerspiegels) und Hypokaliämie (Erniedrigung des Kaliumwertes im Blut). Bei Überdosierung werden alle Nebenwirkungen verstärkt, wobei lebensbedrohliche Tachyarrhythmien auftreten können.

Gesetzliche Regelung

Der Einsatz von β-Agonisten als Masthilfsmittel ist in der Europäischen Union gemäß der Richtlinie 96/22/EG des Rates verboten. Im Anhang 1 der delegierten Verordnung (EU) 2022/1644 sind die β-Agonisten unter der Gruppe A (Pharmakologisch wirksame Stoffe, die für der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere verboten oder nicht zugelassen sind) als Untergruppe A1e aufgelistet.

Die Richtlinie 96/22/EG wurde zuletzt durch die Richtlinie 2008/97/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 geändert, wobei das Verbot von β-Agonisten in der Tierproduktion davon unberührt geblieben ist. Die Richtlinie 2008/97/EG wurde durch die Hormonverordnung 2009 (BGBl. II Nr. 218/2009) in österreichisches Recht umgesetzt.

In der Verordnung (EU) 37/2010 sind lediglich für Clenbuterol Höchstwerte für Rinder und Equiden festgelegt. Für alle anderen β-Agonisten dürfen keine Rückstände in tierischen Matrices nachweisbar sein.

Weitere Rechtsdokumente:

Verordnung des Bundesministers für Gesundheit betreffend das Verbot des Inverkehrbringens von Arzneimitteln, die bestimmte Stoffe mit hormonaler oder thyreostatischer Wirkung oder ß-Agonisten enthalten (BGBl. II Nr.229/2009).

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2021/808 DER KOMMISSION vom 22. März 2021 über Leistungskriterien für Analysemethoden für Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe in zur Lebensmittelerzeugung genutzten Tieren und über die Auswertung von Ergebnissen sowie über die für Probenahmen anzuwendenden Methoden und zur Aufhebung der Entscheidungen 2002/657/EG und 98/179/EG

Kontrolle auf Rückstände

In der Abteilung Tierarzneimittel, Hormone, Kontaminanten und Spezialanalytik (THKS) des Instituts für Lebensmittelsicherheit Wien untersuchen wir Lebensmittel auf Rückstände von β-Agonisten im Rahmen des NRKP. Wir sind für diese Substanzen auch Nationales Referenzlabor.

Analysen und Untersuchungsspektrum

Die untersuchten β-Agonisten zählen zur chemischen Gruppe der substituierten Phenylethanolamine. Das Analytenspektrum wird laufend erweitert. Die untersuchten Matrices sind Leber, Harn, Blutplasma und Milch.

Das angewendete Analyseverfahren ist Hochdruckflüssigkeitschromatographie gekoppelt mit Tandem-Massenspektrometrie (LC-MSMS).

Kontakt

Abteilung Tierarzneimittel, Hormone und Kontaminanten

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Aktualisiert: 10.10.2023