Futtermittelservices
Als Futtermittelunternehmen gibt es einiges zu beachten, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Es gibt zahlreiche Bestimmungen, die einzuhalten sind und sich laufend ändern können. Gesetze und deren Änderungen haben praktische Auswirkungen, beispielsweise auf die Kennzeichnung, die Qualitätssicherung oder den Export von Futtermitteln. Futtermittelhersteller: innen unterliegen zudem regelmäßigen behördlichen Kontrollen.
Mit unseren Expert:innen an Ihrer Seite verfügen Sie über ein verlässliches Team, das Sie sicher durch die komplexen Vorschriften führen kann.
Wir liefern Futtermittelunternehmen maßgeschneiderte Lösungen und bieten Gutachten und Prüfberichte, umfassende, fachlich übergreifende Beratung aus einer Hand, sowie einfache unbürokratische Lösungen an.
Unser Institut für Tierernährung und Futtermittel steht der Bevölkerung, den Landwirtinnen und Landwirten, den Futtermittelunternehmen, den Bundesländern, sowie dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) und dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) für Anfragen, Stellungnahmen, Analysen und wissenschaftliche Beratung zur Verfügung.
Kontakt
Leitung
Dipl. Ing. Irmengard Strnad
- futtermittel@ages.at
- +43 50 555 33216
-
Spargelfeldstraße 191
1220 Wien
Aktualisiert: 15.06.2026