Verunreinigungen und unerwünschte Stoffe
Nach der EU-Richtlinie 2002/32/EG gelten bestimmte Substanzen in Futtermitteln als unerwünscht. Darunter versteht man Stoffe oder Produkte, ausgenommen Krankheitserreger, die in Materialien zur Tierernährung vorkommen und entweder ein Risiko für die Gesundheit der Tiere oder über Lebensmittel tierischen Ursprungs auch für die menschliche Gesundheit darstellen. Zu diesen Stoffen zählen beispielsweise Schwermetalle, Schimmelpilzgifte (Mykotoxine) oder Dioxine. Auch Rückstände von Pflanzenschutzmitteln sind geregelt (Verordnung (EG) Nr. 396/2005).
Darüber hinaus führen wir makro- und mikroskopische Untersuchungen zur Einhaltung der Höchstgehalte von schädlichen botanischen Verunreinigungen (z.B. Herbstzeitlose, Stechapfel etc.) gemäß Richtline 2002/32/EG, von Fremdbestandteilen wie Kot, Steine oder Verpackungsmaterialien (verbotenen Materialien gemäß VO (EG) 767/2009 Anhang III) sowie Analysen zum Nachweis von Schädlingen wie Milben und Schimmelbefall durch.
Im Rahmen der Kontrolle des Fütterungsverbotes verarbeiteter tierischer Proteine (PAPs) führen wir mikroskopische Untersuchungen zum Nachweis von Muskelfasern und Knochen, molekularbiologische Methoden zum Nachweis von Wiederkäuer, Schweine und Geflügel-DNA oder chemische Analysen zur Identifizierung von tierischen Proteinen in Futtermitteln durch.
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Aktualisiert: 15.06.2026