Trinkwasser

Österreich kann im Gegensatz zu vielen anderen Ländern seinen Trinkwasserbedarf zur Gänze aus gut geschützten Grundwasservorkommen decken. Das Wasser gelangt zumeist in natürlichem Zustand und mit ausgezeichneter Qualität zu den Verbraucherinnen und Verbrauchern. Durch die umfassende Überwachung – von der Quelle bis zu Abnahme – ist ein hohes Schutzniveau für die Trinkwasserversorgung in Österreich gewährleistet.

Trinkwasserversorger müssen das abgegebene Wasser in regelmäßigen Abständen untersuchen lassen. Die Untersuchung und Begutachtung des Trinkwassers sowie die Überwachung der Wasserversorgungsanlage selbst darf dabei nur von hierzu berechtigten Personen bzw. Instituten wie der AGES durchgeführt werden.

Wir untersuchen österreichweit Wasser aus Gemeinde-Wasserversorgungsanlagen und Stadtwerken über Wassergenossenschaften bis hin zu privaten Brunnenbesitzern und Lebensmittelbetrieben. Jedes Jahr werden über 10.000 Trinkwasserproben auf chemische, physikalische und mikrobiologische Parameter untersucht. Wesentlich für eine exakte Analyse ist die korrekte Probenahme. Zu dieser gehört unbedingt ein Lokalaugenschein, bei dem Umwelteinflüsse, Betriebsbedingungen und bauliche Rahmenbedingungen miterfasst werden. Nur so können Einflüsse, die das Ergebnis der Wasseruntersuchung verfälschen könnten, ausgeschlossen werden.

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Kontrolle

Die amtliche Kontrolle der Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften obliegt dem Landeshauptmann als zuständiger Behörde bzw. den dafür geschulten Aufsichtsorganen. Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz koordiniert dabei die Kontroll- und Überwachungstätigkeiten der beteiligten Stellen.

Zur Verbesserung der amtlichen Trinkwasserüberwachung trägt ein „Mehrjähriger risikobasierter Kontrollplan Trinkwasser“ bei. Mit diesem Kontrollkonzept können neue Gefährdungspotenziale rechtzeitig erkannt und vor Auftreten eines Problems entsprechende Gegenmaßnahmen gesetzt werden. Hierzu werden Vorschläge für jährliche Schwerpunktaktionen von Expert:innen verschiedener Einrichtungen gesammelt, gereiht und im Hinblick auf die tatsächliche Durchführung in Arbeitsgruppen behandelt und präzisiert. Zur Sicherstellung einwandfreien Trinkwassers ist in diesem komplexen Überwachungssystem auch die AGES eingebunden, die eine Risikobewertung nach wissenschaftlichen Gesichtspunkten und eine Analyse der Daten nach anerkannten statistischen Methoden durchführt.

Nicht in den Bereich der öffentlichen Kontrolle fallen private Hausbrunnen oder Quellen, von denen etwa 10 % der österreichischen Bevölkerung ihr Trinkwasser bezieht. Die Besitzer:innen haben in ihrem eigenen Interesse selbst regelmäßige Kontrollen zur Qualität des Wassers und zum Bauzustand des Wasserspenders durchzuführen.

Rechtliche Grundlagen

Das Inverkehrbringen von Trinkwasser wird im Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutz-gesetz  (LMSVG) sowie in der Trinkwasserverordnung (TWV) geregelt. In diesen Rechtsnormen werden an die Qualität und die Überwachung von Trinkwasser strengste Anforderungen gestellt.

Jeder, der Trinkwasser bereitstellt und in Verkehr bringt, gilt als Lebensmittelunternehmer im Sinne des LMSVG und hat im Rahmen seiner Verpflichtung zur Eigenkontrolle das Trinkwasser in regelmäßigen Abständen untersuchen zu lassen. Die Untersuchung und Begutachtung des Trinkwassers sowie die Überwachung der Wasserversorgungsanlage selbst darf dabei nur von hierzu berechtigten Personen bzw. Instituten wie der AGES durchgeführt werden.

Zusätzlich sind im Österreichischen Lebensmittelbuch die allgemeinen Anforderungen der TWV detailliert ausgeführt und um Indikatorparameterwerte für nicht in der TWV explizit genannte Parameter ergänzt (z. B. Magnesium, Kalium, Zink, Phosphat, etc.). Es finden sich dort auch Regelungen über zugelassene Aufbereitungs- und Desinfektionsverfahren sowie Informationen zum Ablauf eines Inspektionsverfahrens.

Trinkwasserbefund

Betreiber einer Wasserversorgungsanlage müssen ihre Kund:innen mindestens einmal jährlich über die aktuelle Qualität des gelieferten Trinkwassers informieren: Das geschieht zum Beispiel über den Trinkwasserbefund.

Der Trinkwasserbefund soll einen umfassenden Überblick über chemische, physikalische und mikrobiologische Eigenschaften des Trinkwassers, über die bauliche bzw. hygienische Situation der Wasserversorgungsanlage und über den Zustand der Wasserspende geben. Dafür werden bereits bei der Probenahme durch Fachpersonal Daten wie Aussehen, Geruch & Temperatur des Wassers, baulicher Zustand der Anlage etc. gesammelt, die durch umfangreiche Analysen in akkreditierten Labors komplettiert werden.

Die Werte eines Trinkwasserbefundes stellen dabei eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Probenahme dar. Erst regelmäßige Analysen und deren Vergleich miteinander erlauben es, die Wasserqualität über einen langen Zeitraum zu gewährleisten und im Bedarfsfall durch geeignete Maßnahmen erhalten zu können.

Trinkwasseruntersuchungen

Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel. Trinkwasseruntersuchungen bieten eine Möglichkeit, die Sauberkeit und so den sicheren Gebrauch zu gewährleisten.

Bei privater Wasserversorgung wie z. B. Hausbrunnen oder eigener Quellen können bei Baumängeln, durch Unwetter oder Schadensereignisse Hygieneprobleme auftreten. So hat eine Datenauswertung gezeigt, dass rund 16 Prozent von 5.860 Trinkwasseruntersuchungen privater Einsender nicht den Vorgaben der Trinkwasserverordnung entsprochen haben, da Keime wie E. coli, intestinale Enterokokken oder Pseudomonas aeruginosa nachgewiesen wurden. Das bedeutet nicht zwingend, dass Menschen an diesem Wasser erkranken, sondern dass im Wassersystem eine Quelle für Verschmutzungen besteht.

E. coli und intestinale Enterokokken sind typische Darmbewohner bei Tieren und beim Menschen. Beide gelten als Indikatorkeime, die auf eine fäkale Verunreinigung hinweisen könnten, über die grundsätzlich auch echte Krankheitserreger verbreitet werden könnten. In Trinkwasser dürfen daher keine E. coli und keine intestinale Enterokokken nachweisbar sein.

Pseudomonas aeruginosa ist ein typischer „Nass- oder Pfützenkeim“, den man überall dort findet, wo es feucht ist und Spuren organischer Substanz vorkommen: Blumenvasen, Waschbecken, Duschen, Toiletten, Whirlwannen, aber auch feuchte Waschlappen oder verunreinigte Kontaktlinsenflüssigkeiten. Die Keime findet man auch in manchen Lebensmitteln und manchmal in Leitungswasser. Die Bakterien-Familie der Pseudomonaden gehört zu den anspruchslosesten Bakterien überhaupt. Sie sind von Natur aus gegen manche Antibiotika unempfindlich, weshalb sie bei Krankenhauspatienten nach wiederholter Antibiotikagabe auch als Infektionserreger auftreten.

Eine Trinkwasseruntersuchung bietet eine Möglichkeit, Verunreinigungen nachzuweisen und entsprechend zu handeln.

Unsere Expert:innen stehen auch für eine fachkundige Beratung zur Verfügung. Sie erläutern die Ergebnisse der Gutachten der Trinkwasseruntersuchungen und zeigen Maßnahmen auf, die gesetzt werden müssen, falls das Wasser nicht verkehrsfähig ist. 

 

Zu unseren Wasseruntersuchungen

Aktualisiert: 23.04.2025