NSAIDs

NSAIDs

Steckbrief

Beschreibung

NSAID’s sind Arzneimittel mit entzündungshemmender, schmerzstillender und fiebersenkender Wirkung. NSAID steht für „non-steroidal anti-inflammatory drug“, es sind nicht steroidale Antirheumatika.

Entzündliche Prozesse führen zur Bildung und Freisetzung von Stoffen, die für die Entstehung der Symptome (einschließlich Schmerz) bestimmend sind. Daher wirken viele entzündungshemmende Substanzen auch schmerzlindernd (analgetisch) und fiebersenkend (antipyretisch).

Medikamente mit entzündungshemmender (antiphlogisitischer) Wirkung kann man in zwei große Gruppen unterteilen: Corticosteroide, deren Moleküle ein Steroid-Grundgerüst und NSAID's, deren Moleküle kein solches besitzen (daher die Bezeichnung "nicht steroidale entzündungshemmende Mittel"). Die chemischen Strukturen der NSAID’s sind heterogen. Die meisten können folgenden vier Klassen von Verbindungen zugeordnet werden:

  • Salicylsäurederivate (z.B. Aspirin)
  • Propionsäurederivate (z.B. Ibuprofen)
  • Pyrazolderivate (Pyrazolon- und Pyrazolidindionderivate)
  • Anilinderivate (inkl. Nikotinsäure- und Anthranilinsäurederivate)

Vorkommen

Werden NSAID’s angewendet, können sie in den Organismus und damit in tierische Lebensmittel gelangen.

Gesundheitsrisiko

Grundsätzlich gibt es in der Verordnung (EU) 37/2010, in der die Höchstmengen (Grenzwerte) für Tierarzneimittelrückstände in Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs festgelegt sind, keine Regelungen für NSAID’s in Blut und Harn. Daher kann es bei diesen beiden Matrices zu keinen Grenzwertüberschreitungen kommen und nur der Nachweis von nicht zugelassenen Substanzen wie Mefenaminsäure, Phenylbutazon oder Ramifenazon beanstandet werden.
Aus diesem Grund wird ein Großteil der Untersuchungen in tierischen Geweben und Milch durchgeführt. Rückstandshöchstmengen in tierischen Geweben existieren für Carprofen, Diclofenac, Flunixin, Meloxicam, Metamizol, Tolfenaminsäure und Vedaprofen, in Milch hingegen nur für Flunixin, Meloxicam und Metamizol.

Einige NSAID’s sind aufgrund ihrer Toxizität weder für eine Routine- noch für eine Langzeitanwendung geeignet (z.B. Phenylbutazon oder Ramifenazon). Mögliche Nebenwirkungen sind Störungen der Blutgerinnung oder Tumorbildungen im Tierversuch. Es konnten daher keine Rückstandshöchstmengen für diese Stoffe festgesetzt werden. Sie gelten somit als nicht zugelassen für die Anwendung bei lebensmittelliefernden Tieren.

Situation in Österreich

Für die Kontrolle inländischer Lebensmittel auf NSAID’s gibt es im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans (NRKP) ein Untersuchungsprogramm, das jährlich ca. 250 Proben (Muskel, Milch und Blut) umfasst.

Weiters werden im Rahmen von Aktionen der amtlichen Lebensmittelkontrolle sowie im Verdachtsfall Proben untersucht.

Fachinformation

Untersuchungsspektrum und Analysenmethoden

In der Abteilung Tierarzneimittel, Hormone und Kontaminanten des Instituts für Lebensmittelsicherheit Wien analysieren wir NSAID's in tierischen Matrices und sind auch Nationales Referenzlabor für diese Untersuchungen.

Einige NSAID's werden im Organismus zu einem guten Teil zu Stoffwechselprodukten umgewandelt: Metamizol zu 4-Methylaminoantipyrin, Flunixin zu 5-Hydroxyflunixin und Phenylbutazon zu Oxyphenbutazon. Daher ist es wichtig, dass diese Metabolite mit der angewendeten analytischen Methode bestimmt werden können, zumal sich die Grenzwerte in der Verordnung (EU) 37/2010 auf 4-Methylaminoantipyrin und 5-Hydroxyflunixin (in Milch) beziehen.

Aufgrund der großen chemischen Verschiedenheit der NSAID’s kommen für die Untersuchung zwei Analysenverfahren (betreffend Probenaufarbeitung und Messung), die unterschiedliche Substanzen umfassen, zur Anwendung:

  • HPLC mit massenspektrometrischer Detektion (LC-MSMS): für einen Großteil der NSAID’s in Muskel-, Milch- und Blutproben
  • HPLC mit Diodenarray-Detektion (HPLC-DAD): für Pyrazolonderivate in Muskelproben

Probenarten

Untersucht werden üblicherweise Muskel-, Milch- und Blutproben.

Gesetzliche Grundlagen

Verordnung (EU) Nr. 37/2010 der Kommission vom 22. Dezember 2009 über pharmakologisch wirksame Stoffe und ihre Einstufung hinsichtlich der Rückstandshöchstmengen in Lebensmitteln tierischen Ursprungs (ABl. EU Nr. L 15 vom 20.1.2010).

Kontakt

Abteilung Tierarzneimittel, Hormone und Kontaminanten

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Aktualisiert: 10.10.2023