Heimtierfutterherstellung

Während früher der Markt für Heimtierfutter recht überschaubar war, ist heute eine wesentlich breitere Produktpalette gefragt. Dies hängt vor allem mit der veränderten Stellung von Heimtieren in der Gesellschaft und dem gesteigerten Bewusstsein der Tierhalterinnen und Tierhalter für die Ernährung ihrer Tiere zusammen.

Wenn man ein Heimtierfuttermittel herstellen und vermarkten möchte, sieht man sich zunächst einer Vielzahl von rechtlichen Vorgaben gegenübergestellt und oft ist es schwierig zu erkennen, wie sich die ersten Schritte gestalten.

Um Ihnen den Start zu erleichtern, haben wir ein Informationsblatt mit Erklärungen, den wichtigsten Verordnungen und einer Checkliste für Sie zusammengestellt. Dieses finden Sie am Ende dieser Seite unter Downloads.

Futtermittelrechtliche Vorgaben

Bei der Herstellung und dem Vertrieb von Heimtierfutter gibt es aus futtermittelrechtlicher Sicht einiges zu beachten.

Vor Produktionsbeginn der Heimtierfutterherstellung

Um ein Futtermittel für Heimtiere vertreiben (in Verkehr bringen) zu können, bedarf es im ersten Schritt einer Meldung Ihrer Tätigkeit beim Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES). Futtermittelrechtlich handelt es sich dabei um eine Registrierung gemäß Futtermittelhygieneverordnung. Wenn Sie in Ihren Produkten Fleisch oder tierische Nebenprodukte verwenden, so müssen Sie sich zusätzlich bei der für Sie zuständigen Veterinärbehörde (Amtstierärztin/ Amtstierarzt) melden.

Während die Meldung beim BAES ein formaler Akt ist (Beschreibung Ihrer Tätigkeit in einem vorgefertigten Formular; danach erhalten Sie auf Grundlage Ihrer Angaben eine Gebührenvorschreibung und unterliegen der Kontrolle des BAES), inspiziert der Amtstierarzt vor Ort Ihre Betriebsstätte und erteilt bei Erfüllung der Anforderungen für tierische Nebenprodukte eine Betriebszulassung. Nach diesen formalrechtlichen Punkten steht der eigentlichen Produktion nichts mehr im Wege.

Als Futtermittelherstellerin oder Futtermittelhersteller sind Sie allerdings dazu angehalten, sich bei der Produktion an den Grundsätzen des HACCP-Konzeptes (Hazard Analysis and Critical Control Points) zu orientieren. Dies erfordert, dass Sie sich im Vorfeld die einzelnen Produktionsschritte, die Ihr Produkt durchläuft, ansehen und überlegen, wo es zu möglichen Risiken für eine Kontamination (z.B. mit Salmonellen oder Chemikalien) kommen kann, wie Sie diese erkennen können und welche Maßnahmen Sie im Fall des Falles einleiten.

Laufende Kontrollen der Heimtierfutterherstellung

Ein weiterer wichtiger Punkt sind die Eigenkontrollen der Produkte und Rohstoffe (Analysen auf unerwünschte Stoffe, wie z.B. Schwermetalle), zu deren regelmäßiger Durchführung Sie gesetzlich verpflichtet sind. Hierbei ist zu beachten, dass die Analysenparameter stark von der jeweiligen Matrix abhängen. Es ist bekannt, dass gerade im Bereich der Kauartikel (z.B. Schweineohren, getrocknete Fleischstücke etc.) Kontaminationen mit Salmonellen und Enterobakteriaceae vermehrt auftreten und hier mikrobiologische Untersuchungen wichtig sind. Die Untersuchung zumindest dieser beiden Keimgruppen ist bei der Produktion von Produkten aus oder mit tierischen Nebenprodukten zwingend vorgeschrieben. Bei pflanzlichen Komponenten hingegen sind häufig Analysen auf Pestizide, Mykotoxine, Schwermetalle oder botanische Verunreinigungen relevant.

Beim fertigen Produkt ist auf eine ordnungsgemäße Kennzeichnung zu achten, denn auch hierfür gibt es klare Rechtsvorschriften und Kriterien, die erfüllt werden müssen.

Als Futtermittelherstellerin oder Futtermittelhersteller unterliegen Sie regelmäßigen Kontrollen durch das Bundesamt und – sofern Fleisch und tierische Nebenprodukte verarbeitet werden – durch den Amtstierarzt. Daher sollten Sie im Kontrollfall die oben genannten Eigenkontrollen und eine korrekte Etikettierung vorweisen können, um Beanstandungen zu vermeiden.

Wichtige Rechtstexte (kein Anspruch auf Vollständigkeit)

EU weit gültige Rechtstexte:

Hinzu kommen in Österreich:

Die oben angeführten EU-Rechtstexte finden Sie, in der jeweils konsolidierten Form, hier.

Die oben angeführten österreichischen Rechtstexte finden Sie hier.

Informationen und Datenblätter zur Meldung beim BAES finden Sie hier.

FAQ Heimtierfuttermittelherstellung

Heimtiere sind nicht der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere, die gefüttert, gezüchtet oder gehalten, jedoch üblicherweise nicht zum menschlichen Verzehr verwendet werden.

Rein rechtlich gibt es mit Ausnahme abweichender Kennzeichnungsbestimmungen keine Unterscheidung zwischen Nutz- und Heimtierfutter. Der wesentliche Unterschied ist die Zweckbestimmung in Form der Verfütterung an Tiere, die nicht der Lebensmittelgewinnung dienen. Beim Einsatz von Futtermittelzusatzstoffen ist zudem zu berücksichtigen, dass nicht alle Zusatzstoffe für alle Zieltierarten zugelassen sind.

Gemäß Definition in der Verordnung (EG) 178/2002 sind unter Futtermitteln „Stoffe oder Erzeugnisse, auch Zusatzstoffe, verarbeitet, teilweise verarbeitet oder unverarbeitet“ zu verstehen, die zur oralen Tierfütterung bestimmt sind.

Allgemein unterscheidet man zwischen Einzelfuttermittel (= Futtermittel-Ausgangserzeugnisse) und Mischfuttermittel (z.B. Alleinfuttermittel und Ergänzungsfuttermittel). Darüber hinaus gibt es Futtermittelzusatzstoffe und Vormischungen. Tierarzneimittel unterliegen nicht dem Futtermittelrecht.

Das Futtermittelrecht ist national durch das Futtermittelgesetz 1999 und die zugehörige Futtermittelverordnung 2010 geregelt. Gesetz und Verordnung regeln insbesondere die Behördenzuständigkeit, Rechte und Pflichten sowohl der Kontrollorgane, als auch der Futtermittelunternehmen, nationale Abweichungen vom EU-Recht und mögliche Sanktionen im Falle des Verstoßes gegen futtermittelrechtliche Bestimmungen. Inhaltliche Bestimmungen finden sich nahezu ausschließlich in den betreffenden EU-Rechtstexten, wobei die wesentlichen Anforderungen für die Verwendung und Inverkehrbringung in der Verordnung (EG) 767/2009 zusammengefasst sind. Ein Futtermittel darf nur dann in Verkehr gebracht und verwendet werden, wenn es die nationalen und EU-rechtlichen Regeln erfüllt, vor allem muss es sicher sein und darf keine schädlichen Auswirkungen auf das Tier, den Menschen und die Umwelt haben.

Im Falle der Herstellung von Heimtierfutter und dem geschäftlichen Verkehr mit anderen gewerblichen Betrieben (B2B) benötigen Futtermittelunternehmen eine Registrierung beim Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES). Ausgenommen davon ist die Abgabe von Heimtierfutter an Endverbraucher:innen bzw. Tierhalter:innen (B2C). Weiters ist zu beachten, dass Heimtierfutter unter Verwendung tierischer Komponenten (TNP= Tierische Nebenprodukte) nur dann hergestellt werden darf, wenn auch eine Zulassung als TNP-Betrieb vorliegt. Die Zulassung als TNP-Betrieb erfolgt durch die zuständige Veterinärbehörde. Aufgrund der Zulassungserfordernisse ist es nicht möglich, Heimtierfutter unter Verwendung tierischer Komponenten (Innereien, Fleisch, Faschiertes, etc.) zu gewerblichen Zwecken in einer Küche herzustellen, die auch der Lebensmittelzubereitung für den Menschen dient. Das betrifft natürlich nicht die Futterzubereitung für das eigene Haustier.

Registrieren können sich die Betriebe in Österreich über das Online-Portal des Bundesamtes für Ernährungssicherheit. Das Erfordernis einer Zulassung nach Futtermittelhygieneverordnung (EG) 183/2005 wird in der Praxis kaum anzutreffen sein, sehr viel wahrscheinlicher ist es, dass aufgrund der Verwendung tierischer Nebenprodukte eine Zulassung als TNP-Betrieb gemäß Verordnung (EG) 1069/2009 erforderlich ist. Dafür ist die Veterinärbehörde der regional zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden zu kontaktieren.

In Österreich ist das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) für die Kontrolle des Inverkehrbringens von Futtermitteln, Vormischungen und Zusatzstoffen sowie für die Zulassung und Registrierung der gewerblichen Betriebe zuständig. Für nähere Informationen informieren Sie sich auf der BAES-Website. Die Herstellung von Heimtierfutter unter Verwendung tierischer Nebenprodukte unterliegt bis hin zum Endprodukt (verkaufsfähige Ware) der Kontrolle durch die zuständige Veterinärbehörde und wird im Regelfall vom Amtstierarzt bzw. der Amtstierärztin wahrgenommen.

Seitens der AGES gibt es ein umfangreiches Untersuchungsspektrum für Futtermittel aller Art. Zentraler Ansprechpartner für derartige privatwirtschaftliche Aufträge ist das Institut für Tierernährung und Futtermittel. Die Palette unserer Untersuchungsmethoden umfasst unter anderem eine Reihe von nährstoffrelevanten (Inhaltsstoffe und Zusatzstoffe), mikrobiologischen, molekularbiologischen und mikroskopischen Parametern, sowie den Nachweis von Verschleppungen und Belastungen von Futtermitteln mit unerwünschten und verbotenen Stoffen. Für Analysen, die in der AGES nicht möglich sind, pflegen wir eine enge Kooperation mit internationalen Partnerlabors.

Auch in diesem Fall besteht die Möglichkeit, das Futter am Institut für Tierernährung und Futtermittel der AGES analysieren zu lassen. Informieren Sie sich bezüglich Beauftragung, Probenversand und Bearbeitung über unsere Website (Futtermittel Service & Sicherheit - AGES) bzw. verwenden Sie unser Online-Auftragsformular, das unter Downloads zur Verfügung steht. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne per E-Mail (futtermittel@ages.at) oder telefonisch (+43 505 5533 216) zur Verfügung.

Die Bezeichnung eines Produktes als Alleinfuttermittel ist nur dann zulässig, wenn das betreffende Futtermittel alle Nährstoffansprüche gemäß gängigen Bedarfsnormen des betreffenden Tieres erfüllt. Das gilt ebenfalls hinsichtlich dessen Gehalt an bestimmten Inhaltsstoffen, Zusatzstoffen und der Zusammensetzung. Als Referenz für den Nährstoffbedarf wird in Europa gerne die Leitlinie der europäischen Heimtierfuttervereinigung (FEDIAF, Nutritional Guidelines) verwendet.

Es können aber auch andere Vorgaben verwendet werden, sofern diese internationalen Standards entsprechen und nachvollziehbar sind. Bei Ergänzungsfuttermitteln ist zu beachten, dass diese nur in Ergänzung mit anderen Futtermitteln den Bedarf eines Tieres decken können. Allein- und Ergänzungsfuttermittel sind Mischfutter, wogegen Einzelfuttermittel nur eine Komponente eines Mischfutters darstellen und nicht zur vollständigen Bedarfsdeckung des Tieres geeignet sind. Belohnungsprodukte oder „Leckerlies“ können Mischfutter oder Einzelfuttermittel (z. B. Schweineohren) sein und sind bei der Bemessung der täglichen Gesamtration zu berücksichtigen.

Die größte Herausforderung für Tierhalter:innen stellen BARF-Produkte (Rohfütterung) dar, da hier die Deckung des Gesamtbedarfes meist schwer abzuschätzen ist. Abgesehen von den hygienischen Risiken (Salmonellen) durch rohe tierische Produkte wird in solchen Fällen meist die ausreichende Zusatzstoffversorgung (Spurenelemente, Vitamine) zu wenig beachtet.

Es ist zu bedenken, dass auch unsere Heimtiere regelmäßig ihre Essensgewohnheiten ändern. Wenn das übliche Futter plötzlich von Ihrem Haustier verweigert wird, kann das rezepturbedingt sein und den Wechsel einer Rohstoffkomponente als Ursache haben. Sollten Sie aufgrund von Aussehen oder Geruch den Verdacht haben, dass das Heimtierfutter bedenklich oder sogar verdorben ist, wäre als erster Schritt die Verfütterung an Ihr Haustier zu stoppen. Bei eventuell aufgetretenen gesundheitlichen Problemen oder Symptomen, wie Erbrechen, Durchfall, Abgeschlagenheit, Fieber, Atemschwierigkeiten oder Krämpfe ist es ratsam, einen Tierarzt oder eine Tierärztin aufzusuchen.

Auf Wunsch kann das Futter am Institut für Tierernährung und Futtermittel (AGES) auf Nährstoff- und Zusatzstoffgehalte oder die mikrobiologische Qualität untersucht werden. Im Falle vorhandener Symptome bei Ihrem Haustier und dem Verdacht, dass das Futter die Ursache sein könnte, ersuchen wir auch um Bekanntgabe dieser Information bzw. der Einschätzung der behandelnden Tierärztin bzw. des behandelnden Tierarztes, um eine möglichst zielgerichtete Analyse anbieten zu können. Je enger sich ein Verdacht eingrenzen lässt, umso geringer werden in der Regel auch die Kosten für die Analyse sein.

Diese Behauptung wird sehr häufig geäußert, trifft bei gewerblichen Heimtierfuttermitteln aber nicht zu. Oft beruhen derartige Behauptungen auch auf Missverständnissen gegenüber den gesetzlichen vorgegebenen Begriffen, wie „tierische Nebenprodukte“. Sämtliche Komponenten eines Heimtierfutters müssen futtermittelrechtlichen Anforderungen entsprechen und stammen im Falle tierischer Produkte ausschließlich von schlachttauglichen Tieren, aus denen auch Lebensmittel für den Menschen gewonnen werden.

Die Heimtierfutterbranche legt unter Aufsicht der Veterinärbehörden und der Behörden für die Futtermittelüberwachung sehr strenge Hygiene- und Qualitätsstandards fest, die oft gleichwertig mit jenen der Produktion von Lebensmittel sind. Allgemein gilt, dass bei tierischen Produkten nur solche der Kategorie 3 zu Heimtierfutter verarbeitet werden dürfen. Dabei handelt es sich um Rohwaren, die de facto „Lebensmittelqualität“ aufweisen.

In der Praxis sind das neben der Skelettmuskulatur (= Fleisch) auch oft Innereien, die sich gegenüber früheren Zeiten nicht mehr in diesem Ausmaß als Lebensmittel vermarkten lassen, für die Ernährung der Heimtiere aber eine geeignete und wichtige Nahrungsquelle darstellen.

Ihre persönliche Checkliste zum Start der Herstellung von Heimtierfutter

  • Meldung bzw. Registrierung als Futtermittelunternehmen beim Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) am:
  • Meldung bei der zuständigen Veterinärbehörde (Magistrat oder Amtstierarzt der zuständigen BH, falls Sie Fleisch oder tierische Nebenprodukte einsetzen) am:
  • Folgende Produktionsschritte/Stellen könnten in meinem Betrieb Eintrittsorte für Kontaminationen sein (Gefahrenanalyse als wesentlicher Teil der HACCP-Grundsätze):
  • Folgende Schritte würde ich im Falle eine Kontamination einleiten:
  • Welche Produkte verwende ich, wo liegen die spezifischen Risiken und welche Eigenkontrollen könnten sinnvoll sein:
  • Meine Etiketten erfüllen die gesetzlichen Vorschriften

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Herstellung Ihres Heimtierfutters!

Kontakt

Leitung

Dipl. Ing. Irmengard Strnad

Aktualisiert: 10.10.2023