Gesundheit für Mensch, Tier & Pflanze

Rückstandskontrollplan

Die Kontrolle von Lebensmittel tierischen Ursprungs auf Rückstände von pharmakologisch wirksamen Stoffen ist ein wesentlicher Bestandteil zum gesundheitlichen Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern.

Ein wichtiges Instrument der Überwachung ist der Nationale Rückstandskontrollplan (NRKP).

Der NRKP ist Teil eines in der gesamten Europäischen Union harmonisierten Programms, in dessen Rahmen lebende Tiere und tierische Erzeugnisse auf Rückstände von pharmakologisch wirksamen Stoffen untersucht werden. Ziel des NRKP ist das Aufdecken illegaler Anwendungen von verbotenen bzw. nicht zugelassenen Stoffen (z.B. hormonwirksame Substanzen, Pflanzenschutzmittel) sowie die Kontrolle des gesetzeskonformen Einsatzes von zugelassenen Wirkstoffen (z.B. Tierarzneimittel, Insektizide).

Der Plan wird jährlich neu erstellt und enthält genaue Vorgaben über die Anzahl der zu untersuchenden Tiere oder tierischen Erzeugnisse, über die Probenahme sowie über die zu untersuchenden Parameter und die anzuwendende analytische Methodik. Die regionale Zuordnung der Probenkontingente sowie die Probenziehung liegen im Kompetenzbereich der Bundesländer. Sie werden im Rahmen der amtlichen Veterinär- und Lebensmittelkontrolle unter Berücksichtigung von örtlichen und regionalen Gegebenheiten durchgeführt. Bei Verdacht auf unzulässige oder vorschriftswidrige Anwendung von pharmakologisch wirksamen Stoffen werden zusätzliche Kontrollen durchgeführt und Proben gezogen.

Zur Untersuchung gelangen Blut, Harn, Haare und Futtermittel im Rahmen der Kontrolle der Tierbestände, tierisches Gewebe (Muskel, Leber, Niere, Nierenfett), Blut und Harn im Rahmen der Kontrolle anlässlich der Schlachtung sowie Proben aus der tierischen Primärproduktion wie Milch, Eier und Honig.

Untersuchungsspektrum

Laut Untersuchungsprogramm werden Rückstände folgender Stoffgruppen im Rahmen des NRKP untersucht:

Die Auswahl der zu untersuchende Stoffe wird im Wesentlichen von den Rechtsmaterien der Europäischen Union vorgegeben, nichtsdestoweniger können und sollen risikobasierte Besonderheiten auf Ebene der einzelnen Mitgliedstaaten in die Gestaltung des NRKP einfließen.

Seit 2023 sind aufgrund einer neuen EU-Verordnung 3 getrennte Pläne für die Rückstandskontrolle pharmakologisch wirksamer Stoffe zu erstellen:

  • risikobasierter Plan
  • Überwachungsplan („Surveillance“)
  • Importprobenplan

Sowohl der NRKP als auch die Ergebnisse der Untersuchungen sind der Europäischen Kommission bzw. der Europäischen Lebensmittelbehörde (EFSA) zu übermitteln.

Ergebnisse des NRKP

Im Jahr 2022 wurden in 44 aus insgesamt 9.483 untersuchten Planproben Rückstände und Kontaminanten gefunden, die zu einer Überschreitung von Grenzwerten geführt haben bzw. bei denen nicht zugelassene oder verbotene Stoffe nachgewiesen werden konnten.. Dies entspricht einem Anteil von 0,5 %.

Aktualisiert: 14.09.2022

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