Gesundheit für Mensch, Tier, Pflanze & Umwelt

Tierseuchenradar – März 2026

| Lesezeit 1 min
Tierseuchenradar

Im österreichischen Tierseuchenradar werden Informationen zur internationalen Lage und Ausbreitung der bedeutendsten Tierseuchen und Tierkrankheiten, die für Österreich relevant sind, bewertet und zusammengestellt. Dadurch können mögliche Risiken für Österreich früh erkannt und kommuniziert werden. Der Tierseuchenradar erscheint monatlich.

Bitte klicken Sie auf den jeweiligen Eintrag für mehr Informationen.

Afrikanische Schweinepest
Aviäre Influenza

In Österreich alle Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko und damit Stallpflicht aufgehoben

Newcastle Krankheit

Deutlicher Anstieg der Ausbrüche, auch in Grenznähe zu Österreich

Tollwut

Ausbrüche in der Türkei, Moldawien, Rumänien und Ungarn bei Haus-, Heim- und Wildtieren.

Lumpy skin disease

Ausbruch in Spanien

Pest der kleinen Wiederkäuer

Keine Meldungen von Ausbrüchen

Schaf- und Ziegenpocken

Weiterhin Ausbrüche in Griechenland

Blauzungenkrankheit

Ausbrüche weiterhin auf niedrigem Niveau

Maul- und Klauenseuche

Erstmals Ausbrüche auf Lesbos

Legende:

Für Deutschland und die Schweiz stehen mit dem Radar Bulletin entsprechend länderspezifische Beurteilungen der Tierseuchen-Risiken monatlich zur Verfügung. Im AGES Radar Infektionskrankheiten finden Sie aktuelle Informationen und Situationsbewertungen zu Infektionskrankheiten beim Menschen in Österreich und international.

Im folgenden Tierseuchenradar stellt ein "Ausbruch" einen im Animal Disease Information System (ADIS) gemeldeten Nachweis einer Tierseuche dar (Betriebe bei gehaltenen Tieren; Fundorte bei Wildtieren). Von einem Ausbruch betroffene Einzeltiere werden als "Fall" bezeichnet. Ein "Seuchengeschehen" stellt alle Ausbrüche dar, die in einem konkreten Zusammenhang stehen.

Die Datenabfrage erfolgt im ADIS zum angegebenen Stichtag. Nachmeldungen von Ausbrüchen nach dem Stichtag der Abfrage werden nicht dargestellt. Daraus können sich Unterschiede in den Ausbruchszahlen zu früheren Ausgaben des Tierseuchenradars ergeben.

Gesichtete Quellen: ADIS

Definition der Ampelfarben:

rot-schwarzes Symbol Rot-Schwarz: Die Tierseuche/Tierkrankheit tritt in Österreich auf. Spezifische Kontroll- und Bekämpfungsmaßnahmen werden getroffen.
rotes Symbol Rot: Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist hoch. Es werden konkrete Maßnahmen zum Schutz österreichischer Tierbestände getroffen.
oranges Symbol Orange: Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist mittel. Erhöhte Aufmerksamkeit ist angezeigt.
grünes Symbol Grün: Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist gering und die Situation unauffällig.

Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist hoch. Es werden konkrete Maßnahmen zum Schutz österreichischer Tierbestände getroffen.

Afrikanische Schweinepest

Situation

Situation in Österreich

Österreich ist bisher von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) verschont geblieben, allerdings kommt sie in einigen direkten Nachbarländern wie Deutschland, Italien, der Slowakei, Tschechien und Ungarn vor. Aufgrund der geringen Entfernung zur österreichischen Staatsgrenze wird das Risiko für Österreich als hoch eingestuft.

Situation in Europa

Im März 2026 (Stichtag: 03.04.2026) wurden in Europa 27 Ausbrüche bei Hausschweinen und 1075 Ausbrüche bei Wildschweinen in das ADIS gemeldet. Die Gesamtzahl von 1102 gemeldeten Ausbrüchen ist im Vergleich zum Vormonat gestiegen (siehe Abbildung ASP-Verlauf). Aktuell sind 15 Länder in Europa betroffen (Vormonat 16). Griechenland und Bosnien und Herzegowina meldeten keine weiteren Ausbrüche (siehe Tabelle ASP-Ausbrüche und Abbildung ASP-Karte).

Hausschweine

Im März 2026 (Stichtag: 03.04.2026) ist die Zahl der europaweit an ADIS gemeldeten ASP-Ausbrüche bei Hausschweinen leicht gesunken (27 im Berichtszeitraum gegenüber 37 im Vormonat). Meldungen stammen aus Rumänien (21), Serbien (2), Moldawien (2) und der Ukraine (2) (siehe Tabelle ASP-Ausbrüche). Die Mehrheit der betroffenen Betriebe (25) sind Kleinbetriebe mit jeweils weniger als 100 Tieren, darunter 16 private Kleinsthaltungen mit unter zehn Schweinen.

Derzeit beträgt die kürzeste Distanz eines bestätigten ASP-Ausbruchs bei Hausschweinen zur österreichischen Staatsgrenze 359 km (gemeldet aus Rumänien, siehe Abbildung ASP-Distanz).

Wildschweine

Im März 2026 (Stichtag: 03.04.2026) meldeten insgesamt 14 Länder ASP-Ausbrüche bei Wildschweinen, darunter vier Staaten, die an Österreich grenzen. Im Vergleich zum Januar ist ein deutlicher Anstieg der gemeldeten Ausbrüche in Polen (332), Litauen (185) und Deutschland (114) zu beobachten. In anderen Ländern lagen die Fallzahlen auf einem ähnlichen Niveau wie im Vormonat, darunter Italien (149), Ungarn (108), Rumänien (60), Lettland (56), die Slowakei (27), Kroatien (16), Estland (12), Moldawien (3) und Bulgarien (1). In Serbien (6) und Spanien (6) waren die gemeldeten Ausbruchszahlen hingegen rückläufig gegenüber dem Februar. Weitere Details sind der Tabelle ASP-Ausbrüche zu entnehmen.

In Spanien wurden weitere ASP-positive Wildschweine nahe dem Campus der Universität Barcelona in Cerdanyola del Vallès nachgewiesen. Seit dem letzten Bericht wurden in Katalonien sechs neue sekundäre ASP-Ausbrüche bei Wildschweinen gemeldet, alle innerhalb der bestehenden Hochrisikozone. Damit steigt die Gesamtzahl auf 42 Ausbrüche, davon 3 Primär- und 39 Sekundärausbrüche, mit insgesamt 241 positiven Wildschweinen.

In Deutschland wurden weitere Ausbrüche aus Nordrhein-Westfalen und Hessen gemeldet.

Außerhalb des Berichtszeitraums März wurde Anfang April ein Ausbruch in Deutschland (Görlitz, Sachsen) bestätigt.

Derzeit beträgt die kürzeste Distanz eines bestätigten ASP-Ausbruchs bei Wildschweinen zur österreichischen Staatsgrenze 74 km (gemeldet aus der Slowakei, siehe Abbildung ASP-Distanz).

Tabelle ASP-Ausbrüche: Anzahl der im ADIS gemeldeten ASP-Ausbrüche für Hausschwein (HS), Wildschwein (WS) im Zeitraum von 01.01.2026 bis 31.03.2026 (Stichtag: 03.04.2026).
Januar
Februar
März
HS WS HS WS HS WS
Polen 0 249 0 214 0 332
Italien (ohne Sardinien) 0 145 0 128 0 149
Litauen 0 167 0 35 0 185
Ungarn 0 138 0 101 0 108
Rumänien 24 92 21 68 21 60
Lettland 1 133 0 91 0 56
Bulgarien 0 272 0 4 0 1
Deutschland 0 28 0 34 0 114
Serbien 4 10 13 44 2 6
Slowakei 0 23 0 24 0 27
Kroatien 1 31 0 25 0 16
Estland 0 18 0 18 0 12
Spanien 0 13 0 12 0 6
Moldawien 4 9 3 2 2 3
Ukraine 0 3 0 1 2 0
Bosnien und Herzegowina 1 3 0 1 0 0
Griechenland 0 1 0 0 0 0
GESAMT 35 1335 37 802 27 1075
Europakarte zu ASP-Ausbrüche wie in "Situation in Europa" beschrieben.
Abbildung ASP-Karte: Karte der im ADIS gemeldeten ASP-Ausbrüche für Hausschwein, Wildschwein im Zeitraum von 01.03.2026 bis 31.03.2026 (Stichtag: 03.04.2026).
Verlaufsgrafik zu ASP-Ausbrüche in Europa: Die Anzahl der gemeldeten ASP-Fälle beim Wildschwein stieg in den kälteren Wintermonaten und sinkt in den wärmeren Sommermonaten. Im September ist die Anzahl der ASP-Ausbrüche bei Hausschweinen stark gesunken . Eine Detailbeschreibung finden Sie im Kapitel "Situation in Europa" und im Kapitel "Kommentar".
Abbildung ASP-Verlauf: Zeitlicher Verlauf der im ADIS gemeldeten ASP-Ausbrüche für Hausschwein, Wildschwein im Zeitraum von 01.04.2025 bis 31.03.2026 (Stichtag: 03.04.2026).
Verlaufsgrafik zur Entfernung der ASP-Ausbrüche zur Staatsgrenze: Im Dezember 2025 betrug die Distanz der ASP-Ausbrüche bei Wildschweinen zur österreichischen Staatsgrenze ca. 114 km. Eine Detailbeschreibung finden Sie im Kapitel "Situation in Europa" und im Kapitel "Kommentar".
Abbildung ASP-Distanz: Distanz der im ADIS gemeldeten ASP-Ausbrüche zur österreichischen Staatsgrenze im Zeitraum von 01.04.2025 bis 31.03.2026 (Stichtag: 03.04.2026).

Folgen für Österreich

In Österreich müssen seit Ende 2019 zum Zweck der Früherkennung alle tot aufgefundenen Wildschweine gemeldet und von der AGES auf das ASP-Virus untersucht werden. Daneben erfolgen Untersuchungen von Aborten sowie von klinisch oder pathologisch auffälligen Hauschweinen und von Organproben gemäß dem ASP- und KSP-Stichprobenplan.

Tierhalter können die “ASP-Risikoampel” oder den online Fragebogen “Biocheck” verwenden, um die Biosicherheit ihrer Betriebe kostenlos und anonym zu überprüfen. Weitere Empfehlungen und ein Handbuch zur Biosicherheit bei der Haltung von Schweinen in Österreich werden auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) bzw. auf der Kommunikationsplattform Verbrauchergesundheit zur Verfügung gestellt.

Im europäischen Tiergesundheitsrecht (Verordnung (EU) 2016/429) mit den ergänzenden Rechtsakten und der österreichischen ASP-Verordnung 2005 sind Zuständigkeiten und Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest festgelegt. In der Durchführungsverordnung 2023/594/EU (zuletzt geändert mittels Durchführungsverordnung 2026/767/EU) sind die geltenden Gebiete (Sperrzonen I, II und III) mit erhöhtem Risiko einer Ausbreitung der ASP (Teile I–III) aufgeführt.

Die AGES hat ein Video über Biosicherheit erstellt. Das Video zeigt die erforderlichen Biosicherheitsmaßnahmen beim Betreten und Verlassen eines Betriebes, in dem eine anzeigepflichtige Tierseuche vermutet wird oder nachgewiesen wurde.

Einen Überblick über die ASP-Zonierungsmaßnahmen in Europa erhalten Sie auf den interaktiven Karten der EU-Kommission.

Kommentar

Der im Osten Deutschlands gelegene Freistaat Sachsen galt seit dem 5. Februar 2026 als frei von Afrikanischer Schweinepest, nachdem ein Jahr lang kein Ausbruch mehr verzeichnet worden war und die EU die Restriktionszonen aufgehoben hatte. Anfang April 2026 wurde jedoch erneut ein ASP-positives Wildschwein in Görlitz in den Königshainer Bergen nachgewiesen.

Für Österreich bleibt der indirekte Eintrag der ASP durch den Menschen aus von ASP betroffenen Ländern das höchste Risiko. Daher ist die Sensibilisierung der verschiedenen Interessengruppen von größter Bedeutung. Ausführliche Informationen, Filme, Broschüren sowie Poster zur Ätiologie, Diagnose und epidemiologischen Ausbreitung der ASP finden Sie auf der Website der KVG.

Quellen

ADIS, BLV, FLI, PROMED


Die Tierseuche/Tierkrankheit tritt in Österreich auf. Spezifische Kontroll- und Bekämpfungsmaßnahmen werden getroffen.

Aviäre Influenza

Situation

Situation in Österreich

Im Berichtszeitraum März 2026 (Stichtag 03.04.2026) erfolgten in Österreich 10 Ausbruchsmeldungen bei Wildvögeln aus den Bundesländern Wien, Kärnten, Vorarlberg und Niederösterreich.

    1. März, 1 Schwan, Wien
    1. März, 4 Schwäne, Klagenfurt-Land, Kärnten
    1. März, 1 Schwan, Völkermarkt, Kärnten
    1. März, 1 Reiherente, Bregenz, Vorarlberg
    1. März, 1 Schwan, Wien
    1. März, 1 Schwan, Klagenfurt-Land, Kärnten
    1. März, 1 Schwan, Wien
    1. März, 1 Mäusebussard, Dornbirn, Vorarlberg
    1. März, 1 Schwan, Amstetten, Niederösterreich
    1. März, 1 Schwan, Wien

Ausbrüche bei Geflügel oder bei Vögeln in Gefangenschaft wurden im März in Österreich nicht gemeldet. Der letzte Nachweis der HPAI bei Geflügel erfolgte im November 2025 in einem Geflügelbetrieb mit 645 gehaltenen Gänsen in Oberösterreich. Vögel in Gefangenschaft waren zuletzt am 21. Februar 2026 in einer Klein-/Hobbyhaltung mit 20 Hühnern im Bezirk Mattersburg (Burgenland) betroffen.

Das aktuelle Risiko für Geflügelbetriebe und Haltungen von Vögeln in Gefangenschaft in Österreich wird als mittel, gebietsweise in Gewässernähe als hoch bewertet. In Österreich muss mit weiteren Ausbrüchen bei Wildvögeln gerechnet werden.

Seit dem 4. April sind in Österreich alle Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko und damit eine Stallpflicht für Geflügel aufgehoben. Für das gesamte Bundesgebiet gilt die Einstufung als Gebiet mit erhöhtem Geflügelpestrisiko entsprechend der Kundmachung zur Festlegung eines HPAI-Risikogebiets (AVN 2026/10) .

Situation in Europa

Geflügel

Im März 2026 wurden in Europa 55 Ausbrüche der hochpathogenen aviären Influenza A(H5N*) in Geflügelbetrieben in das ADIS gemeldet. Im Vergleich zum Vormonat Februar (66 Ausbrüche) ist die Zahl leicht gesunken, bleibt jedoch weiterhin auf hohem Niveau. Die Zahl der Länder, aus denen Meldungen in das ADIS eingingen, ist von 12 im Vormonat auf 10 im März ebenfalls leicht gesunken (siehe Tabelle HPAI-Ausbrüche). Betroffen waren Geflügelbetriebe in Polen: 15 Ausbrüche; Dänemark: 8 Ausbrüche; Deutschland und Tschechien: je 6 Ausbrüche; Montenegro und Niederlande: je 5 Ausbrüche; Ungarn und Italien: je 3 Ausbrüche; Frankreich und Bulgarien: je 2 Ausbrüche.

Wildvögel

Im März sank die Zahl der Ausbrüche in Europa deutlich von 1040 im Vormonat auf 666 Ausbrüche. Die Zahl der Länder mit HPAI A(H5N*)-Nachweisen bei Wildvögeln sank leicht von 23 im Vormonat auf 20 im März. Am stärksten betroffen war weiterhin Deutschland mit 416 Ausbrüchen. Weitere Ausbruchsmeldungen erfolgten aus Polen: 63 Ausbrüche; Dänemark: 61 Ausbrüche; Niederlande und Belgien: je 26 Ausbrüche; Schweden: 19 Ausbrüche; Estland: 15 Ausbrüche; Österreich: 10 Ausbrüche; Tschechien und Norwegen: je 5 Ausbrüche; Frankreich, Litauen und Finnland: je 3 Ausbrüche; Ungarn, Spanien, Rumänien und Moldawien: je 2 Ausbrüche; Bulgarien, Slowenien und Irland: je ein Ausbruch (siehe Tabelle HPAI-Ausbrüche).

Hauptsächlich betroffen waren im März weiterhin wildlebende Wasservögel (Schwäne, Enten und Gänse) aber auch Möwenvögel, Reiher und Kormorane. Vermehrt erfolgen Nachweise bei Falkenartigen, Greifvögeln und Eulen. Belgien meldete HPAI-positive Meisen, Finken und Tauben. Ausbrüche bei Rabenartigen meldeten Deutschland (Rabenkrähe), Polen (Dohle) und Schweden (Rabe). Vereinzelt erfolgten Nachweise bei einer Vielzahl weiterer Vogelarten, wie beispielsweise Störchen, Brachvögeln, Fasanen, Kranichen und Rebhühnern.

Vögel in Gefangenschaft

Nach 46 gemeldeten Ausbrüchen bei Vögeln in Gefangenschaft im Vormonat Februar wurden im März 2026 21 Ausbrüche der HPAI A(H5N*) in das ADIS gemeldet (Deutschland: 11 Ausbrüche; Tschechien: 5 Ausbrüche; Polen und Dänemark: 2 Ausbrüche; Frankreich: ein Ausbruch; siehe Tabelle HPAI-Ausbrüche). Betroffen waren häufig gemischte Haltungen mit Wassergeflügel und Hühnern.

Einen Überblick der European Food Safety Authority (EFSA) über den aktuellen Seuchenzug und Empfehlungen finden Sie hier. Das Europäische Referenzlabor für Aviäre Influenza und Newcastle Disease in Italien (EURL AI/ND) stellt in einem Datenportal detaillierte Informationen über HPAI-Ausbrüche in Europa zur Verfügung.

Tabelle HPAI-Ausbrüche: Anzahl der im ADIS gemeldeten HPAI-Ausbrüche für Geflügel (GE), Wildvögel (WV), Vögel in Gefangenschaft (VG) im Zeitraum von 01.01.2026 bis 31.03.2026 (Stichtag: 03.04.2026).
Januar
Februar
März
GE WV VG GE WV VG GE WV VG
Deutschland 21 231 9 11 622 18 6 416 11
Polen 25 20 5 16 123 5 15 63 2
Niederlande 6 46 4 5 51 2 5 26 0
Belgien 10 53 0 0 51 1 0 26 0
Dänemark 1 33 0 4 29 1 8 61 2
Frankreich 8 18 9 6 9 6 2 3 1
Tschechien 0 14 6 3 15 8 6 5 5
Schweden 0 19 0 1 21 1 0 19 0
Ungarn 8 5 0 3 33 0 3 2 0
Norwegen 0 3 0 0 28 0 0 5 0
Italien 9 8 0 7 3 0 3 0 0
Österreich 0 3 1 0 13 1 0 10 0
Estland 0 2 1 0 7 0 0 15 0
Litauen 0 3 0 0 8 0 0 3 0
Spanien 1 6 0 0 5 0 0 2 0
Bulgarien 2 0 0 6 0 0 2 1 0
Rumänien 0 3 0 0 4 1 0 2 0
Slowakei 0 1 0 3 5 1 0 0 0
Finnland 0 4 0 0 0 0 0 3 0
Moldawien 0 4 0 0 1 0 0 2 0
Schweiz 0 6 0 0 1 0 0 0 0
Slowenien 0 4 0 0 2 0 0 1 0
Kroatien 0 0 0 0 6 0 0 0 0
Montenegro 0 0 0 0 0 0 5 0 0
Lettland 0 3 0 0 0 0 0 0 0
Bosnien und Herzegowina 0 1 0 1 0 0 0 0 0
Irland 0 1 0 0 0 0 0 1 0
Island 0 0 0 0 2 0 0 0 0
Luxemburg 0 0 0 0 1 1 0 0 0
Ukraine 0 1 1 0 0 0 0 0 0
Serbien 0 1 0 0 0 0 0 0 0
GESAMT 91 493 36 66 1040 46 55 666 21
Europakarte mit eingezeichneten HPAI-Ausbrüchen wie in "Situation in Europa" beschrieben.
Abbildung HPAI-Karte: Karte der im ADIS gemeldeten HPAI-Ausbrüche für Geflügel, Wildvögel, Vögel in Gefangenschaft im Zeitraum von 01.03.2026 bis 31.03.2026 (Stichtag: 03.04.2026).
Verlaufsgrafik der letzten zwölf Monate zu HPAI-Ausbrüchen in Europa: In den Sommermonaten nur wenige Ausbrüche in Europa. Mit Beginn der HPAI-Saison 2025/2026 steigen ab September 2025 die Ausbruchszahlen bei Wildvögeln stark an. Vermehrt sind auch Geflügelbestände und Vögel in Gefangenschaft in Europa betroffen. Nach dem Höhepunkt der Ausbrüche im November 2025 sank die Zahl der Ausbrüche bis Januar, steigen dann jedoch bis März wieder. Ab März ist erneut ein Absinken der Ausbruchszahlen zu beobachten, die Zahl bleibt jedoch auf hohem Niveau.
Abbildung HPAI-Verlauf: Zeitlicher Verlauf der im ADIS gemeldeten HPAI-Ausbrüche für Geflügel, Wildvögel, Vögel in Gefangenschaft im Zeitraum von 01.04.2025 bis 31.03.2026 (Stichtag: 03.04.2026).
Verlaufsgrafik zur Entfernung der HPAI-Fälle zur Staatsgrenze: in den Sommermonaten  2025 traten keine Ausbrüche der HPAI in Österreich, vereinzelt jedoch in unmittelbarer Nähe zur österreichischen Staatsgrenze auf. Ab September 2025 werden Ausbrüche in Österreich gemeldet und auch einige Nachbarländer Österreichs sind betroffen. Detailbeschreibung im Kapitel "Situation in Europa".
Abbildung HPAI-Distanz: Distanz der im ADIS gemeldeten HPAI-Ausbrüche zur österreichischen Staatsgrenze im Zeitraum von 01.04.2025 bis 31.03.2026 (Stichtag: 03.04.2026).

Folgen für Österreich

Mit 4. April 2026 wurden gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 der Vogelgesundheitsverordnung durch die Kundmachung zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko und damit die Stallpflicht bei Geflügel aufgehoben. Das gesamte Bundesgebiet gilt als Gebiet mit erhöhtem Geflügelpestrisiko. Die Seuchensituation wird fortlaufend bewertet, und die Risikogebiete werden bei Bedarf angepasst.

Geflügelbetriebe, Zoo- und Hobbyhaltungen sollten neben den verpflichtend umzusetzenden Maßnahmen weiterhin mit erhöhter Sorgfalt effektive Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen umsetzen. Direkte oder indirekte Kontakte zu Wildvögeln stellen weiterhin ein Risiko einer Übertragung dar und sollten konsequent verhindert werden. Mit einem Handbuch stellt die Österreichische Qualitätsgeflügelvereinigung (QGV) Informationen zur Biosicherheit und eine Checkliste zur Selbstevaluierung zur Verfügung. Mit der „AI-Risikoampel“ oder dem online Fragebogen “Biocheck” stehen weitere kostenlose und anonyme Möglichkeiten zur Überprüfung des eigenen Status der Biosicherheit zur Verfügung. Die praktische Umsetzung von Biosicherheitsmaßnahmen wird in der LFI-Broschüre Biosicherheit Geflügel erläutert und bildlich dargestellt. Für Hobby- und Kleinhaltungen hat die AGES in einem Infoblatt die wichtigsten Informationen über die HPAI zusammengefasst.

Jede Geflügelhaltung ist der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.

Tot aufgefundene oder verendende Wasser- und Greifvögel müssen unmittelbar der Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet und im Nationalen Referenzlabor für Aviäre Influenza (AGES IVET Mödling) untersucht werden, damit frühzeitig entsprechende Maßnahmen getroffen werden können.

Kommentar

Auch im März waren noch weite Teile Europas von der HPAI betroffen, jedoch in deutlich unterschiedlichem Ausmaß. Durch den hohen Infektionsdruck entlang des westeuropäischen Zugwegs waren auch nach dem Massensterben bei Kranichen vermehrt Ausbrüche bei anderen Wildvogelarten zu beobachten. Österreich hingegen liegt auf dem baltisch-ungarischen Zugweg und war 2025/2026 nicht von dem Massensterben bei Kranichen betroffen. HPAI-Nachweise erfolgen zwar seit September 2025 auch in Österreich fortlaufend, jedoch nicht in der hohen Anzahl wie in anderen Regionen Europas. Betroffen sind hauptsächlich wildlebende Wasservögel, auch in den kommenden Wochen muss mit weiteren Nachweisen gerechnet werden. Bei Untersuchungen von Meisen, Finken, Tauben und Rabenvögeln wurde im März in Österreich kein HPAI-Virus nachgewiesen, in Belgien hingegen bei Blaumeise, Buchfink, Grünfink, Ringel- und Türkentaube. Ausbrüche bei Rabenvögeln meldeten Deutschland (Rabenkrähe), Polen (Dohle) und Schweden (Rabe).

Mit dem SENTINEL Wild Birds-Projekt werden zusätzlich zur passiven Überwachung bei Wildvögeln in Europa aktiv Proben von erlegten oder gefangenen Wildvögeln auf die HPAI untersucht. Die Ergebnisse dieses Projekts werden in dem Data Explorer dargestellt.

Aktuell ist Österreich nicht von HPAI-Ausbrüchen bei Geflügel oder Vögeln in Gefangenschaft betroffen, Schutz- und Überwachungszonen sind daher nicht eingerichtet. Im Falle von erneuten Ausbrüchen sind diese Zonen auf der Zonenkarte der AGES dargestellt, inklusive jener Zonen in Nachbarländern, die bis nach Österreich reichen. Neben der HPAI umfasst die Zonenkarte auch Zonen, die aufgrund anderer Tierseuchen eingerichtet werden.

Quellen

ADIS, RIS, EFSA, EURL


Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist hoch. Es werden konkrete Maßnahmen zum Schutz österreichischer Tierbestände getroffen.

Newcastle Krankheit

Im Berichtszeitraum (Stichtag: 03.04.2026) wurden europaweit 69 Ausbrüche aus Deutschland: 50 Ausbrüche, Polen: 14 Ausbrüche, Tschechien: 4 Ausbrüche und Spanien: ein Ausbruch in das ADIS gemeldet. Im Vormonat Februar wurden in Europa 36 Ausbrüche gemeldet.

In Österreich wird das Risiko derzeit als hoch eingestuft. Mit Deutschland und Tschechien tritt die ND aktuell teilweise grenznah in Nachbarländern Österreichs auf. Ein Eintrag kann auch durch kontaminierte Fahrzeuge, Gegenstände oder Personen erfolgen. Die AGES stellt die Auswertungen der im Trade Control and Expert System der Europäischen Kommission (TRACES) erfassten Verbringungen von Tieren und tierischen Produkten in einem interaktiven Tool zur Verfügung.

Erstmals seit September 2008 wurde am 20. Februar 2026 ein ND-Ausbruch bei Geflügel aus Deutschland gemeldet. Betroffen war ca. 1 km entfernt von der Grenze zu Polen ein Putenbetrieb mit 23.000 Tieren in Brandenburg. Die betroffenen Puten waren bereits teilgeimpft, das Impfprotokoll jedoch noch nicht abgeschlossen. Trotz durchgeführter epidemiologischer Untersuchungen konnte der Eintragsweg nicht ermittelt werden. Weitere Untersuchungen zeigten einen genetischen Zusammenhang mit dem in Polen vorkommenden Genotyp VII.1.1. Am 27. Februar erfolgte aus Bayern die Meldung eines weiteren ND-Ausbruchs in Deutschland. Nordwestlich von München wurde in einem Betrieb mit 10.000 Legehennen das Virus mittels PCR nachgewiesen. Der Betrieb liegt ca. 500 km entfernt von dem betroffenen Betrieb in Brandenburg und Kontakte zwischen den Betrieben bestanden laut den zuständigen Behörden nicht. Im März kam es regional begrenzt in Brandenburg und Bayern zu weiteren 39 Ausbrüchen in Geflügelbetrieben und 11 in Klein-/Hobbyhaltungen.

Polen ist seit 2024 das am stärksten betroffenes Land in Europa. Trotz der bereits seit April 2025 verpflichtenden landesweiten Impfung von Hühnern und Truthühnern in kommerziellen Haltungen wurden im März 2026 sechs Ausbrüche in Geflügelbetrieben gemeldet. Die Wirksamkeit der Impfprogramme wird mittels serologischer Antikörperuntersuchungen überwacht. Teilweise werden die ND-Ausbrüche in geimpften Herden auf unzureichende oder fehlerhafte Impfungen zurückgeführt. Zusätzlich waren im März 8 Hobby- und Kleinhaltungen von ND-Ausbrüchen in Polen betroffen.

In Tschechien besteht eine Impfpflicht für Elterntierherden und Betriebe mit Legehennen. Ausbrüche bei Geflügel sind in Tschechien bislang nicht aufgetreten. Im März meldete Tschechien 4 Ausbrüche in Klein- und Hobbybetrieben. Da eine Übertragung durch Wildvögel vermutet wird, gibt es seit Jahresbeginn ein Monitoring-Programm, um die Zirkulation von ND-Virus in Wildvogel-Populationen zu überwachen.

Spanien meldete im März in der Communitat Valenciana einen Ausbruch in einem Betrieb mit 435.000 Legehennen.

Bei Geflügel ist die Newcastle Disease zuletzt 1997 in Österreich aufgetreten. Es erfolgen bei Wildtauben sporadisch und bei Haustauben sehr selten Nachweise eines an Tauben angepassten Virusstammes, der in Österreich bisher nicht bei Haus- oder Nutzgeflügel nachgewiesen wurde.

Tabelle NCD-Ausbrüche: Anzahl der im ADIS gemeldeten NCD-Ausbrüche für Geflügel (GE), Nicht-Geflügel (NG) im Zeitraum von 01.01.2026 bis 31.03.2026 (Stichtag: 03.04.2026).
Januar
Februar
März
GE NG GE NG GE NG
Polen 17 12 8 16 6 8
Deutschland 0 0 2 0 39 11
Tschechien 0 9 0 9 0 4
Spanien 1 0 0 0 1 0
Litauen 0 0 0 1 0 0
Slowakei 0 1 0 0 0 0
GESAMT 18 22 10 26 46 23

Kommentar

Die Newcastle Disease (ND) ist eine hochansteckende Viruserkrankung, verursacht durch virulente Stämme des aviären Paramyxovirus Typ 1 (AMPV-1), das nach neuer Nomenklatur als Orthoavulavirus javaense (OAVJ)-Serotyp 1 bezeichnet wird. Es werden entsprechend der krankmachenden Eigenschaften bei Hühnern verschiedene Pathotypen unterschieden: lentogen (mild virulent), mesogen (mäßig virulent) und velogen (hoch virulent). Empfänglich für die ND sind Nutzgeflügel und viele Vogelarten, besonders Tauben. Infizierte Vögel scheiden große Mengen Virus mit Körperflüssigkeiten, wie Speichel, Kot, Nasen- und Rachensekreten aus. Eine Ansteckung erfolgt direkt von Tier zu Tier, über die Luft und Stallstaub oder indirekt über kontaminierte Gegenstände. Das Virus kann bereits im Ei (transovariell) von der Henne auf das Küken übertragen werden. Eine Erkrankung kann akut mit tödlichem Ausgang oder chronisch verlaufen. Häufige Symptome sind Atembeschwerden bis hin zu schwerer Atemnot, Durchfall, deutlich verminderte Wasser- und Futteraufnahme, Abfall der Legeleistung, Schwellungen im Kopfbereich, Mattigkeit und Fieber. Auch nervale Symptome wie Schiefhalten/Verdrehen des Kopfes oder Lähmungen können auftreten. Aufgrund der Ähnlichkeit der Symptome mit der hochpathogenen aviären Influenza wird die ND auch als „atypische Geflügelpest“ bezeichnet. Als Kategorie A gelistete Tierseuche sind alle Fälle der Newcastle Disease bei Vögeln meldepflichtig, bereits bei Verdacht muss umgehend die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde informiert werden. In Einzelfällen können die Erreger auch auf den Menschen (meist Vogelhalter) übertragen werden (Zoonose). Es ist daher für alle Tierhalterinnen und Tierhalter wichtig, sich und ihre Vögel zu schützen!

Aufgrund der aktuellen Lage in den Nachbarländern empfiehlt das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz dringend die Impfung aller empfänglichen Tiere. In Österreich stehen diverse Impfstoffe gegen die ND zur Verfügung, deren Anwendung auf freiwilliger Basis möglich ist. Zusätzlich zur Impfung ist unabhängig von der Betriebsgröße wichtig, die betriebliche Biosicherheit zu überprüfen und gegebenenfalls zu verbessern, um das Risiko des Erregereintrags zu reduzieren.

Quellen

SCoPAFF Meeting, 19–20 Februar: Polen, SCoPAFF Meeting, 19–20 Februar: Tschechien, Pirbright Institute, UK

Im Berichtzeitraum März (Stichtag: 03.04.2026) wurden in das ADIS 32 Rabies (Tollwut)-Ausbrüche gemeldet (Vormonat 27 Ausbrüche). Aus dem Osten der Türkei erfolgten 4 Meldungen (4 Rinder), aus Moldawien 17 Meldungen (7 Rotfüchse, 6 Hunde, 2 Rinder, ein Goldschakal und eine Katze). 10 Ausbrüche (4 Hunde, 3 Rotfüchse, 2 Rinder, ein Goldschakal) meldete Rumänien in das ADIS. Aus Ungarn wurde im Osten des Landes ein Nachweis bei einem Rotfuchs gemeldet (siehe Tabelle RABIES-Ausbrüche).

Das Risiko für Österreich wird aktuell als gering eingestuft. Eines der größten Risiken der Wiedereinschleppung der Tollwut nach Österreich ist das Verbringen von nicht geimpften Tieren aus Ländern mit endemischer Tollwut.

Im Februar wurde in Deutschland die Tollwut im Bundesland Rheinland-Pfalz bei einem Hund nachgewiesen, der über eine Tierschutzorganisation aus Russland eingeführt wurde. Laut Begleitdokumenten war das Tier fast acht Monate alt, gechipt, gegen Tollwut geimpft und ein ausreichender Impfschutz durch die Bestimmung des Tollwuttiters 30 Tage nach der Impfung bestätigt. Der Hund zeigte bei seinen neuen Besitzern klinische Symptome einer Tollwuterkrankung und verstarb am 25. Januar. Eine nachfolgende Untersuchung ergab ein positives Ergebnis, der Tollwutausbruch wurde am 10. Februar bestätigt. Zusätzlich bestätigte sich der Verdacht, dass der verstorbene Hund jünger war als in den Dokumenten angegeben. Somit ist die Titer-Bestimmung ungültig und das Tier verfügte über keinen ausreichenden Impfschutz. Die Einfuhr des Hundes erfolgte somit illegal. Weitere Tiere, die mit derselben Lieferung nach Deutschland, Belgien, Frankreich, Österreich und in die Schweiz gelangten, wurden mittlerweile ebenfalls untersucht und negativ auf die Tollwut getestet.

Bei der Tollwut handelt es sich um eine Zoonose, eine Erkrankung des Menschen verläuft fast immer tödlich. Auch wenn Österreich 2008 frei von terrestrischer Tollwut erklärt wurde, sollte diese Krankheit bei entsprechender Symptomatik immer in Betracht gezogen werden. Besonders bei Tieren, die aus Ländern nicht frei von der Tollwut stammen oder diese bereist haben. Typische Symptome sind insbesondere Verhaltensänderungen wie Scheu, Nervosität oder Gereiztheit, Schluckbeschwerden, vermehrter Speichelfluss, gelegentlich Hydrophobie (Abscheu vor Wasser), Aggressivität sowie Lähmungserscheinungen. Personen, die beruflich mit empfänglichen Tieren in Kontakt kommen können (z.B. Mitarbeiter:innen von Tierheimen/Auffangstationen oder Tierärzt:innen und deren Mitarbeiter:innen) sollten generell gegen Tollwut geimpft sein. Tierärzt:innen sind verpflichtet einen begründeten Verdacht unverzüglich der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden. Bissverletzungen durch tollwutkranke oder -verdächtige Tiere sind ebenso meldepflichtig.

Tabelle RABIES-Ausbrüche: Anzahl der im ADIS gemeldeten RABIES-Ausbrüche im Zeitraum von 01.01.2026 bis 31.03.2026 (Stichtag: 03.04.2026).
Jan Feb Mrz
Moldawien 10 4 17
Türkei 15 12 4
Rumänien 8 10 10
Deutschland 0 1 0
Ungarn 0 0 1
GESAMT 33 27 32

Kommentar

Österreich wurde 2008 für frei von terrestrischer Tollwut erklärt. Der letzte Ausbruch mit einem Feldvirus wurde 2002 bei Füchsen in Kärnten detektiert. Die Zirkulation des Tollwutvirus in der österreichischen Hundepopulation ist bereits seit 1950 erloschen. Eines der größten Risiken der Wiedereinschleppung von Tollwut in eine tollwutfreie Population ist das Einbringen von nicht geimpften Tieren aus Ländern mit endemischer Tollwut. Die Überwachungsmaßnahmen sollten darauf abzielen, die illegale Einfuhr von nicht geimpften oder erkrankten Heimtieren (Hunde/Katzen) zu verhindern.

Weitere Informationen über Tollwut finden Sie hier.

Quellen

ADIS


Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist gering und die Situation unauffällig.

Lumpy skin disease

Im Berichtszeitraum März (Stichtag 03.04.2026) wurde ein Ausbruch von Lumpy Skin Disease aus Spanien in das ADIS gemeldet.

In Österreich wird das Risiko derzeit als gering eingestuft.

Anfang März wurde in Spanien ein Ausbruch aus der Provinz Huesca in der autonomen Gemeinschaft Aragón gemeldet, welche im Norden an Frankreich angrenzt. In dieser Provinz war bereits im Februar der zuvor letzte Ausbruch aufgetreten.

In Österreich ist bisher noch nie ein Fall von Lumpy Skin Disease (LSD) aufgetreten. Der Mensch kann sich nach aktuellem Wissensstand nicht infizieren.

Zur Prävention der Einschleppung der Krankheit, wurde im Oktober eine nach wie vor gültige Kundmachung erlassen, welche Sofortmaßnahmen beim Einbringen empfänglicher Tiere aus Italien, Frankreich und Spanien beinhaltet. Die Kundmachung richtet sich an Tierhaltungsbetriebe, Schlachthöfe und Transportunternehmen und dient einer erhöhten Biosicherheit.

Tabelle LSD-Ausbrüche: Anzahl der im ADIS gemeldeten LSD-Ausbrüche im Zeitraum von 01.01.2026 bis 31.03.2026 (Stichtag: 03.04.2026).
Jan Feb Mrz
Spanien 1 1 1
Frankreich 1 0 0
GESAMT 2 1 1

Kommentar

Der Erreger der Lumpy Skin Disease ist ein Virus aus dem Genus Capripoxvirus und ist verwandt mit den Erregern der Schaf- und Ziegenpocken. Die Infektion verläuft meist akut bis subakut, manchmal auch chronisch. Die Rinder leiden typischerweise unter Exanthemen (Hautausschlägen) mit schmerzhaften, bis zu 5 cm großen Hautknoten, vorzugsweise an Kopf, Hals und im Schwanzbereich. Es kann zu hohen Fieberschüben und damit einhergehender Mattigkeit und Appetitlosigkeit, sowie zu vermehrtem Tränen- und Speichelfluss, Bindehautentzündungen, vergrößerten Lymphknoten und Aborten kommen.

Viren lassen sich vor allem in den Hautläsionen aber auch in Augen- und Nasensekret, Speichel, Blut und Samen nachweisen.

Die Übertragung erfolgt in erster Linie über verschiedene blutsaugende und beißende Insekten und Milben, aber auch unbelebte Vektoren, wie Gerätschaften und Kleidung, spielen eine Rolle. Auch eine direkte Übertragung ist möglich. Das Virus ist sehr stabil und kann, geschützt vor direktem Sonnenlicht, mehrere Monate lang auch abseits des Wirtes infektiös bleiben.

Zur Seuchenbekämpfung steht ein Impfstoff zur Verfügung, der flächendeckend eingesetzt eine wirksame Maßnahme gegen die Verbreitung der Krankheit darstellt. Eine vorsorgliche Impfung ist bei diesem Impfstoff jedoch nicht vorgesehen. Impfungen sind in Österreich unter strengen Rahmenbedingungen (Entscheidung der Behörden) grundsätzlich möglich, allerdings an Handelsrestriktionen geknüpft. Derzeit ist in Österreich kein Impfstoff zugelassen.

Bei einem Verdacht auf Einschleppung des Erregers können jederzeit Proben von verdächtigen Tieren an das NRL in Mödling geschickt werden.

Quellen

KVG, WOAH FAQ, RIS


Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist mittel. Erhöhte Aufmerksamkeit ist angezeigt.

Pest der kleinen Wiederkäuer

Außerhalb des Berichtszeitraums März wurde Anfang April ein Ausbruch aus Albanien in das ADIS gemeldet.

Im Berichtszeitraum März (Stichtag 03.04.2026) wurde kein Ausbruch von PPR in das ADIS gemeldet.

In Österreich wird das Risiko derzeit als mittel eingestuft.

Um das Risiko einer Einschleppung des Erregers aus betroffenen Staaten auch weiterhin niedrig zu halten, gelten in Österreich die Kundmachungen AVN 2025/34 und AVN 2026/2. Darin werden Sofortmaßnahmen beim Einbringen von kleinen Wiederkäuern aus bestimmten Drittstaaten und bestimmten Gebieten der Europäischen Union zur Schlachtung festgelegt. So dürfen derzeit keine Schafe und Ziegen oder deren Erzeugnisse aus Albanien und dem Kosovo nach Österreich verbracht werden, außer sie erfüllen die in der Kundmachung festgelegten Bedingungen. Ebenso dürfen für PPR empfängliche Tierarten aufgrund von Sofortmaßnahmen der Europäischen Kommission in Griechenland, Bulgarien und Rumänien nicht außerhalb ihres jeweiligen Gebietes verbracht werden. Empfängliche Tiere aus Kroatien dürften unter bestimmten Bedingungen nach Österreich zur Schlachtung verbracht werden. Zu diesen Bedingungen zählen u.a. eine klinische Untersuchung der Tiere sowie die dokumentierte Reinigung und Desinfektion des Transportfahrzeugs.

Tabelle PPR-Ausbrüche: Anzahl der im ADIS gemeldeten PPR-Ausbrüche im Zeitraum von 01.01.2026 bis 31.03.2026 (Stichtag: 03.04.2026).
Jan Feb Mrz
Kroatien 2 1 0
GESAMT 2 1 0

Kommentar

Die Pest der kleinen Wiederkäuer (Peste des petits ruminants, PPR) ist eine hochansteckende akute, hoch fieberhaft verlaufende virale Infektionskrankheit (Morbillivirus caprinae) der Schafe und Ziegen, sowie verwandter Wildwiederkäuer (z.B. Hirsche, Steinwild, Gazellen und Antilopen). Ziegen erkranken meistens schwerer als Schafe, wobei häufig ein Großteil der Herde betroffen ist. Paarhufer wie Hausrind, Büffel und Kameliden gelten als PPRV-Sackgassenwirte; eine Infektion verläuft symptomlos ohne Erregerausscheidung. Experimentelle Infektionsversuche haben gezeigt, dass Haus- und Wildschweine für dieses Virus empfänglich sind, klinische Anzeichen der Krankheit zeigen und in der Lage sind, die Krankheit auf kleine Wiederkäuer zu übertragen, mit denen sie in Kontakt kommen. Der Mensch kann sich nach aktuellem Wissensstand nicht infizieren.

Die Übertragung erfolgt durch direkten oder indirekten Kontakt mit infizierten Tieren oder deren viruskontaminierten Ausscheidungen (auch Rohmilch), kann jedoch auch über die Luft durch Inhalation von erregerhaltigem Material erfolgen. Die Virusausscheidung ist bereits vor der Ausprägung von klinischen Symptomen möglich.

Die Inkubationszeit beträgt in den meisten Fällen 5–6 Tage. Typisch für die Krankheit sind hohes Fieber, seröser Nasen- und Augenausfluss, ulzerös-nekrotisierende Entzündungen im Maulbereich und starker Durchfall. Nach wenigen Tagen kommt es zu Erosionen, Ulzera und Nekrosen der Maulschleimhaut. Auch Lungenentzündungen treten auf. Die Tiere können innerhalb weniger Tage sehr schwach werden und stark dehydrieren, was häufig zum Tode führt.

Quellen

FAO, KVG, WOAH, FLI, RIS, PAFF Animal Health and Welfare committee Meeting, 19–20 Februar


Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist mittel. Erhöhte Aufmerksamkeit ist angezeigt.

Schaf- und Ziegenpocken

Im Berichtszeitraum März (Stichtag 03.04.2026) wurden 32 Ausbrüche von Schaf- und Ziegenpocken aus Griechenland und der Türkei in das ADIS gemeldet.

In Österreich wird das Risiko derzeit als mittel eingestuft.

In Griechenland ist seit November ein anhaltender Rückgang der Ausbrüche zu beobachten. Vor Beginn der Osterferien wurden zusätzliche Maßnahmen zur Biosicherheit sowie verstärkte Kontrollen umgesetzt, um eine Weiterverbreitung des Virus im Zusammenhang mit den Feiertagen zu verhindern.

Österreich ist frei von Schaf- und Ziegenpocken, der letzte Ausbruch trat 1954 auf. Der Mensch kann sich nach aktuellem Wissensstand nicht infizieren.

Tabelle SPPV_GTPV-Ausbrüche: Anzahl der im ADIS gemeldeten SPPV_GTPV-Ausbrüche im Zeitraum von 01.01.2026 bis 31.03.2026 (Stichtag: 03.04.2026).
Jan Feb Mrz
Griechenland 67 32 26
Türkei 9 8 6
Nordmazedonien 2 2 0
Bulgarien 0 1 0
GESAMT 78 43 32

Kommentar

Das Schafpockenvirus (SPPV) und Ziegenpockenvirus (GTPV) gehören zur Gattung der Capripoxviren, welchen auch das Lumpy Skin Disease Virus (LSDV) zugeordnet wird. Schaf- und Ziegenpocken sind relativ wirtsspezifisch und kommen in Schafen bzw. Ziegen vor, wobei ausgewählte Stämme in der Lage sind, sowohl Schafe als auch Ziegen zu infizieren. Die weltweite geografische Verbreitung ist hier zu sehen.

Die Infektion mit dem Schaf- oder Ziegenpockenvirus verläuft überwiegend akut bis subakut, wobei Jungtiere oft stärker betroffen sind als ältere Tiere. Erkrankte Tiere zeigen oftmals vermehrten Speichelfluss, Nasen- und Augenausfluss, Fieber, Kurzatmigkeit und Appetitlosigkeit. Innerhalb weniger Tage treten knotenartige Hautläsionen und ulzerierende Papeln an wenig behaarten Körperstellen auf. Diese trocknen später ab und bilden Krusten. Viren lassen sich im Augen- und Nasensekret, im Speichel und vor allem in den Hautläsionen nachweisen. Sie finden sich auch im Blut, im Harn, im Kot, im Samen und in der Milch. Eine direkte Übertragung von Tier zu Tier erfolgt über ulzerös zerfallende Papeln, Aerosole und Tröpfcheninfektionen. Aufgrund der Widerstandsfähigkeit und Langlebigkeit der Viren in der Umwelt ist auch die indirekte Übertragung über Wolle, Haare, Gerätschaften und schlecht behandelte Tierhäute von Bedeutung.

Es sind diverse Impfstoffe für verschiedene Stämme vorhanden, welche jedoch in der EU nicht zugelassen sind. Impfungen innerhalb der EU sind entsprechend der Delegierte Verordnung (EU) 2023/361 grundsätzlich möglich, werden aber derzeit in keinem Mitgliedsstaat durchgeführt.

Bei einem Verdacht auf Einschleppung des Erregers können jederzeit Proben von verdächtigen Tieren an das NRL in Mödling geschickt werden.

Quellen

KVG, EFSA, Hellenic Republic, Ministry of Rural Development and Food


Die Tierseuche/Tierkrankheit tritt in Österreich auf. Spezifische Kontroll- und Bekämpfungsmaßnahmen werden getroffen.

Blauzungenkrankheit

Im Berichtszeitraum März (Stichtag: 03.04.2026) wurden keine Ausbrüche in das ADIS gemeldet1 (siehe Tabelle BT-Ausbrüche).

Das Risiko für weitere Ausbrüche in Österreich wird weiterhin als hoch eingestuft.

In Österreich wurden im März (Stichtag 03.04.2026) 110 Ausbrüche von BTV im Verbraucherinformationssystem (VIS) bestätigt, wobei Niederösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Tirol, Salzburg und Vorarlberg betroffen waren. Der Großteil dieser Ausbrüche ist derzeit auf einen Virusnachweis bei klinisch gesunden Tieren im Rahmen von Privatuntersuchungen (meist Verbringungsuntersuchungen) zurückzuführen. Vereinzelt können BTV-Nachweise in Proben von lebensschwachen Lämmern und Kälbern vorkommen, die auch Missbildungen (vor allem im Kopfbereich) aufweisen können. Hierbei kann es sich um Spätfolgen einer BTV-Infektion während der Trächtigkeit handeln, wodurch es beim Fetus zu Störungen in der Gehirnentwicklung kommt. Die Serotypisierung zur Klärung, ob es sich um BTV 3, BTV 4 oder BTV 8 handelt, erfolgt derzeit nicht mehr routinemäßig.

Für ganz Österreich ist der Status „frei von Infektionen mit Blauzungenkrankheit (Serotyp 1–24)“ ausgesetzt.

Tierarten, die für BTV empfänglich sind, können in andere Mitgliedsstaaten unter bestimmten Bedingungen verbracht werden. Von den jeweiligen Mitgliedstaaten festgelegte Bestimmungen werden auf der Seite der Europäischen Kommission veröffentlicht.

Derzeit ist die BTV-Infektion als Seuche der Kategorien C+D+E eingestuft. Am 26. Jänner wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2026/169 veröffentlicht, mit der ab 15. Juli 2026 eine Änderung der Einstufung (Neu: Kategorie D+E) in Kraft tritt. Ab diesem Zeitpunkt müssen Maßnahmen ergriffen werden, um eine Ausbreitung zwischen den Mitgliedstaaten zu verhindern und Ausbrüche müssen gemeldet werden. Die Erlangung eines Status „frei von Infektionen mit Blauzungenkrankheit (Serotyp 1–24)“ auf EU Ebene wird nicht mehr gegeben sein.

Ein amtliches Impfprogramm gegen BT wird in Österreich nicht durchgeführt, jedoch empfiehlt das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz die Impfung aller empfänglichen Tierarten gegen die in Österreich auftretenden Serotypen. Die aktuelle Impfempfehlung von BMSGPK, AGES, Tiergesundheitsdienst Österreich und Veterinärmedizinischer Universität für 2026 finden Sie hier.

Zusätzlich sollten Tiere nach Möglichkeit zwischen Abend- und Morgendämmerung in den Stall gebracht werden (Insektengitter an den Fenstern und Türen schließen) um einen Stich von infizierten Gnitzen zu verhindern, die zu diesen Zeiten besonders aktiv sind. Der Einsatz von Insektiziden/Repellentien ist unter Einhaltung der Vorschriften zur Anwendung ebenfalls möglich und bietet einen zusätzlichen Schutz vor einer Übertragung.

Weitere Informationen über die Blauzungenkrankheit finden Sie hier.

[1] Zu beachten ist hierbei, dass die ADIS-Meldungen die tatsächliche Seuchensituation meist nicht realistisch darstellen. Eine Meldung eines BT-Ausbruchs in das ADIS erfolgt nur, sofern es sich um einen Primär- oder Sekundärausbruch in einem seuchenfreien Mitgliedsstaat, einer seuchenfreien Zone oder einem seuchenfreien Kompartiment handelt. Eine Karte und Tabelle der Mitgliedsstaaten, Zonen und Gebiete mit dem Status seuchenfrei sowie weitere Informationen der Europäischen Kommission finden Sie hier.

Tabelle BT-Ausbrüche: Anzahl der im ADIS gemeldeten BT-Ausbrüche im Zeitraum von 01.01.2026 bis 31.03.2026 (Stichtag: 03.04.2026).
Jan Feb Mrz
Portugal 0 2 0
Irland 1 0 0
Serbien 1 0 0
Ungarn 1 0 0
GESAMT 3 2 0

Quellen

KVG, EUR-Lex, Europäischen Kommission


Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist gering und die Situation unauffällig.

Maul- und Klauenseuche

Im Berichtszeitraum März (Stichtag 03.04.2026) wurden Ausbrüche aus Zypern, Griechenland und der Türkei in das ADIS gemeldet.

Auf Zypern erfolgten im März 28 Ausbruchsmeldungen im Südosten der Mittelmeerinsel. Schafe, Ziegen und weniger häufig auch Rinder wurden positiv auf den Serotyp SAT-1 untersucht. Betroffen war vor allem der Bezirk Larnaka, aber auch angrenzende Teile des Bezirks Nikosia. Der vom EURL (Europäischen Referenzlabor) für MKS vorgelegte Bericht zur Genotypisierung zeigt, dass das Virus eng mit vor kurzem isolierten Viren aus Westasien (Aserbaidschan, Iran, Israel, Libanon und Türkei), aber auch mit einem MKS-Impfstamm verwandt ist. Mit Hilfe der den von der EU-Kommission bereitgestellten Impfdosen und anderer zielgerichteter Maßnahmen wird weiterhin daran gearbeitet, die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Auf der griechischen Insel Lesbos kam es Mitte März zum ersten Ausbruch von MKS seit August 1994. Im weiteren Monatsverlauf wurden insgesamt 19 Ausbrüchen gemeldet, dabei wurde stets der Serotyp SAT-1 nachgewiesen. Getroffene Maßnahmen wie die Keulung betroffener Herden, die Einrichtung von Sperrzonen, strenge Biosicherheitsmaßnahmen und Einschränkungen in den Tierbewegungen sollen eine weitere Ausbreitung verhindern. Mit einem geschätzten Nutztierbestand von 420.000 Schafen und Ziegen sowie etwa 5.000 Rindern und einem Anteil von 5–6% an der griechischen Feta-Käse-Produktion, stellt das Virus eine große Gefahr für die Wirtschaft auf Lesbos dar. Aus der Türkei wurden 17 Ausbrüche in das ADIS gemeldet. Nachgewiesen wurden die Serotypen SAT-1 und O. Betroffen waren hauptsächlich Rinder, aber auch zahlreiche Schafe und ein Ziegenbetrieb. Mit weiteren Nachmeldungen ist erfahrungsgemäß zu rechnen.

Das Risiko für Österreich wird aktuell als gering eingestuft.

Das endemische Vorkommen von MKS in Ländern in unmittelbarer Nachbarschaft zur Europäischen Union aber auch in anderen Weltregionen ist Anlass zu unverminderter Aufmerksamkeit gegenüber einer möglichen Einschleppung der Seuche. Bei Verdachtsfällen oder einem unklaren Krankheitsbild empfänglicher Tierarten sollte immer eine Ausschlussuntersuchung auf MKS erfolgen.

Eine prophylaktische Impfung ist in der EU verboten. Es gibt keine Behandlungsmöglichkeit für erkrankte Tiere. In einem MKS-positiven Betrieb müssen alle empfänglichen Tiere getötet werden.

Für den Menschen ist die MKS ungefährlich.

Mit der Risikoampel der Universität Vechta können Rinderhaltungen anonym und kostenlos ihren Stand der Biosicherheit bewerten. Geeignete Desinfektionsmittel können Sie der DVG-Desinfektionsliste für den Tierhaltungsbereich entnehmen. Für eine Wirksamkeit gegen das MKS-Virus ist hier der Wirkungsbereich 7a, Unbehüllte Viren (Viruzidie) auszuwählen, sowie die Temperatur und die Einwirkzeit anzugeben.

Ein Informationsblatt mit den grundlegenden Informationen zur MKS finden Sie hier. Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Maul- und Klauenseuche finden Sie hier.

Tabelle MKS-Ausbrüche: Anzahl der im ADIS gemeldeten MKS-Ausbrüche im Zeitraum von 01.01.2026 bis 31.03.2026 (Stichtag: 03.04.2026).
Jan Feb Mrz
Türkei 22 13 17
Zypern 0 22 28
Griechenland 0 0 19
GESAMT 22 35 64

Quellen

KVG, AGES, Europäische Kommission, ekathimerini.com

| Lesezeit 1 min
Tierseuchenradar

Aktualisiert: 08.09.2023

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