Gesundheit für Mensch, Tier, Pflanze & Umwelt

Tierseuchenradar – Jänner 2026

| Lesezeit 1 min
Tierseuchenradar

Im österreichischen Tierseuchenradar werden Informationen zur internationalen Lage und Ausbreitung der bedeutendsten Tierseuchen und Tierkrankheiten, die für Österreich relevant sind, bewertet und zusammengestellt. Dadurch können mögliche Risiken für Österreich früh erkannt und kommuniziert werden. Der Tierseuchenradar erscheint monatlich.

Bitte klicken Sie auf den jeweiligen Eintrag für mehr Informationen.

Afrikanische Schweinepest

Zunahme der Ausbrüche bei Wildschweinen in Österreichs Nachbarländern

Aviäre Influenza

Weiterhin zahlreiche Ausbrüche in Europa aber deutlicher Rückgang bei Wildvögeln.

Tollwut

Ausbrüche in der Türkei, Moldawien und Rumänien bei Haus-, Heim- und Wildtieren

Lumpy skin disease

Ausbruch in Frankreich und Spanien

West Nil Virus

Keine Meldungen von Ausbrüchen in Europa

Pest der kleinen Wiederkäuer

Weitere Ausbrüche in Kroatien

Schaf- und Ziegenpocken

Erstmals Ausbruch in Nordmazedonien

Blauzungenkrankheit

Anhaltender Rückgang der Ausbrüche

Epizootische Hämorrhagie

Weiterhin keine Meldungen von Ausbrüchen in Europa

Maul- und Klauenseuche

Weiterhin Ausbrüche in der Türkei

Legende:

Für Deutschland und die Schweiz stehen mit dem Radar Bulletin entsprechend länderspezifische Beurteilungen der Tierseuchen-Risiken monatlich zur Verfügung. Im AGES Radar Infektionskrankheiten finden Sie aktuelle Informationen und Situationsbewertungen zu Infektionskrankheiten beim Menschen in Österreich und international.

Im folgenden Tierseuchenradar stellt ein "Ausbruch" einen im Animal Disease Information System (ADIS) gemeldeten Nachweis einer Tierseuche dar (Betriebe bei gehaltenen Tieren; Fundorte bei Wildtieren). Von einem Ausbruch betroffene Einzeltiere werden als "Fall" bezeichnet. Ein "Seuchengeschehen" stellt alle Ausbrüche dar, die in einem konkreten Zusammenhang stehen.

Die Datenabfrage erfolgt im ADIS zum angegebenen Stichtag. Nachmeldungen von Ausbrüchen nach dem Stichtag der Abfrage werden nicht dargestellt. Daraus können sich Unterschiede in den Ausbruchszahlen zu früheren Ausgaben des Tierseuchenradars ergeben.

Gesichtete Quellen: ADIS

Definition der Ampelfarben:

rot-schwarzes Symbol Rot-Schwarz: Die Tierseuche/Tierkrankheit tritt in Österreich auf. Spezifische Kontroll- und Bekämpfungsmaßnahmen werden getroffen.
rotes Symbol Rot: Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist hoch. Es werden konkrete Maßnahmen zum Schutz österreichischer Tierbestände getroffen.
oranges Symbol Orange: Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist mittel. Erhöhte Aufmerksamkeit ist angezeigt.
grünes Symbol Grün: Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist gering und die Situation unauffällig.

Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist hoch. Es werden konkrete Maßnahmen zum Schutz österreichischer Tierbestände getroffen.

Afrikanische Schweinepest

Situation

Situation in Österreich

Österreich ist bisher von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) verschont geblieben, allerdings kommt sie in einigen direkten Nachbarländern wie Deutschland, Italien, der Slowakei, Tschechien und Ungarn vor. Aufgrund der geringen Entfernung zur österreichischen Staatsgrenze wird das Risiko für Österreich als hoch eingestuft.

Situation in Europa

Im Januar 2026 (Stichtag: 03.02.2026) wurden in Europa 34 Ausbrüche bei Hausschweinen und 1187 Ausbrüche bei Wildschweinen in das ADIS gemeldet. Die Gesamtzahl von 1221 gemeldeten Ausbrüchen ist im Vergleich zum Vormonat fast gleichgeblieben (siehe Abbildung ASP-Verlauf). Aktuell sind 16 Länder in Europa betroffen (Vormonat 17). Griechenland meldete keine weiteren Ausbrüche (siehe Tabelle ASP-Ausbrüche und Abbildung ASP-Karte).

Hausschweine

Im Januar 2026 (Stichtag: 03.02.2026) blieb die Zahl der europaweit an ADIS gemeldeten ASP-Ausbrüche bei Hausschweinen nahezu unverändert (34 im Berichtszeitraum gegenüber 35 im Vormonat). Meldungen stammen aus Rumänien (24), Moldawien (4), Serbien (3), Bosnien und Herzegowina (1), Lettland (1) und Kroatien (1) (siehe Tabelle ASP-Ausbrüche). Die Mehrheit der betroffenen Betriebe (29) sind Kleinbetriebe mit jeweils weniger als 100 Tieren, darunter 15 private Kleinsthaltungen mit unter zehn Schweinen. Zwei Ausbrüche betrafen größere Betriebe in Rumänien: ein Betrieb im Kreis Mehedinţi mit 1.617 Tieren sowie ein kommerzieller Betrieb in der Gemeinde Cermei (Kreis Arad) mit 5.929 Schweinen.

Derzeit beträgt die kürzeste Distanz eines bestätigten ASP-Ausbruchs bei Hausschweinen zur österreichischen Staatsgrenze 238 km (gemeldet aus Kroatien, siehe Abbildung ASP-Distanz).

Wildschweine

Im Januar 2026 meldeten insgesamt 16 Länder ASP-Ausbrüche bei Wildschweinen, darunter vier Staaten, die an Österreich grenzen: Deutschland, Italien, die Slowakei und Ungarn. Die meisten Ausbrüche wurden aus Polen mit 231 Fällen gemeldet, gefolgt von Bulgarien (171), Litauen (167), Ungarn (138), Lettland (132), Italien (120), Rumänien (92), Kroatien (31), Deutschland (27), der Slowakei (23), Estland (18), Spanien (12), Serbien (10), Moldawien (9), Bosnien und Herzegowina (3) und Ukraine (3). Während die Zahl der Ausbrüche in Bulgarien zurückging, verdoppelten sich die Ausbrüche in Ungarn, Italien und der Slowakei. Weitere Details sind der Tabelle ASP-Ausbrüche zu entnehmen.

In Spanien wurden weitere ASP-positive Wildschweine nahe dem Campus der Universität Barcelona in Cerdanyola del Vallès nachgewiesen. Seit dem letzten Bericht wurden in Katalonien zwölf neue sekundäre ASP-Ausbrüche bei Wildschweinen gemeldet, alle innerhalb der bestehenden Hochrisikozone. Damit steigt die Gesamtzahl auf 21 Ausbrüche (3 primäre, 18 sekundäre) mit insgesamt 85 positiven Wildschweinen.

In Deutschland wurden weitere Ausbrüche aus Nordrhein-Westfalen und Hessen gemeldet.

Italien meldete einen Anstieg der Ausbrüche in Norditalien, insbesondere in Ligurien.

Der letzte gemeldete Ausbruch in Tschechien war laut ADIS am 23.06.2025.

Derzeit beträgt die kürzeste Distanz eines bestätigten ASP-Ausbruchs bei Wildschweinen zur österreichischen Staatsgrenze 78 km (gemeldet aus der Slowakei, siehe Abbildung ASP-Distanz).

Tabelle ASP-Ausbrüche: Anzahl der im ADIS gemeldeten ASP-Ausbrüche für Hausschwein (HS), Wildschwein (WS) im Zeitraum von 01.11.2025 bis 31.01.2026 (Stichtag: 03.02.2026).
November
Dezember
Januar
HS WS HS WS HS WS
Polen 0 152 0 330 0 231
Bulgarien 0 233 0 290 0 171
Lettland 0 118 1 123 1 132
Litauen 0 53 1 135 0 167
Rumänien 41 33 17 98 24 92
Ungarn 0 51 0 64 0 138
Italien (ohne Sardinien) 0 38 0 88 0 120
Deutschland 0 62 0 53 0 27
Estland 0 48 0 34 0 18
Kroatien 0 35 0 22 1 31
Serbien 10 7 4 8 3 10
Slowakei 0 4 0 14 0 23
Moldawien 2 2 2 8 4 9
Bosnien und Herzegowina 6 2 10 3 1 3
Spanien 0 2 0 9 0 12
Ukraine 0 3 0 2 0 3
Griechenland 0 0 0 3 0 0
GESAMT 59 843 35 1284 34 1187
Europakarte zu ASP-Ausbrüche wie in "Situation in Europa" beschrieben.
Abbildung ASP-Karte: Karte der im ADIS gemeldeten ASP-Ausbrüche für Hausschwein, Wildschwein im Zeitraum von 01.01.2026 bis 31.01.2026 (Stichtag: 03.02.2026).
Verlaufsgrafik zu ASP-Ausbrüche in Europa: Die Anzahl der gemeldeten ASP-Fälle beim Wildschwein stieg in den kälteren Wintermonaten und sinkt in den wärmeren Sommermonaten. Im September ist die Anzahl der ASP-Ausbrüche bei Hausschweinen stark gesunken . Eine Detailbeschreibung finden Sie im Kapitel "Situation in Europa" und im Kapitel "Kommentar".
Abbildung ASP-Verlauf: Zeitlicher Verlauf der im ADIS gemeldeten ASP-Ausbrüche für Hausschwein, Wildschwein im Zeitraum von 01.02.2025 bis 31.01.2026 (Stichtag: 03.02.2026).
Verlaufsgrafik zur Entfernung der ASP-Ausbrüche zur Staatsgrenze: Im Dezember 2025 betrug die Distanz der ASP-Ausbrüche bei Wildschweinen zur österreichischen Staatsgrenze ca. 114 km. Eine Detailbeschreibung finden Sie im Kapitel "Situation in Europa" und im Kapitel "Kommentar".
Abbildung ASP-Distanz: Distanz der im ADIS gemeldeten ASP-Ausbrüche zur österreichischen Staatsgrenze im Zeitraum von 01.02.2025 bis 31.01.2026 (Stichtag: 03.02.2026).

Folgen für Österreich

In Österreich müssen seit Ende 2019 zum Zweck der Früherkennung alle tot aufgefundenen Wildschweine gemeldet und von der AGES auf das ASP-Virus untersucht werden. Daneben erfolgen Untersuchungen von Aborten sowie von klinisch oder pathologisch auffälligen Hauschweinen und von Organproben gemäß dem ASP- und KSP-Stichprobenplan.

Tierhalter können die “ASP-Risikoampel” oder den online Fragebogen “Biocheck” verwenden, um die Biosicherheit ihrer Betriebe kostenlos und anonym zu überprüfen. Weitere Empfehlungen und ein Handbuch zur Biosicherheit bei der Haltung von Schweinen in Österreich werden auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) bzw. auf der Kommunikationsplattform Verbrauchergesundheit zur Verfügung gestellt.

Im europäischen Tiergesundheitsrecht (Verordnung (EU) 2016/429) mit den ergänzenden Rechtsakten und der österreichischen ASP-Verordnung 2005 sind Zuständigkeiten und Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest festgelegt. In der Durchführungsverordnung 2023/594/EU (zuletzt geändert mittels Durchführungsverordnung 2025/2629/EU) sind die geltenden Gebiete (Sperrzonen I, II und III) mit erhöhtem Risiko einer Ausbreitung der ASP (Teile I-III) aufgeführt.

Die AGES hat ein Video über Biosicherheit erstellt. Das Video zeigt die erforderlichen Biosicherheitsmaßnahmen beim Betreten und Verlassen eines Betriebes, in dem eine anzeigepflichtige Tierseuche vermutet wird oder nachgewiesen wurde.

Einen Überblick über die ASP-Zonierungsmaßnahmen in Europa erhalten Sie auf den interaktiven Karten der EU-Kommission.

Kommentar

In Katalonien, Spanien, setzen die Behörden intensive Kadaversuchen, Maßnahmen zur Reduzierung der Wildschweinpopulationen in der infizierten Zone mit geringem Risiko, verstärkte Einzäunungen sowie Biosicherheitskontrollen in Schweinehaltungen fort. In den 57 Betrieben der infizierten Zone wurden bislang keine Auffälligkeiten festgestellt.

Obwohl in katalanischen Betrieben kein ASP-Virus nachgewiesen wurde, leidet die Schweineindustrie unter Exportverlusten. Wichtige Märkte wie Japan, Mexiko und Taiwan haben ihre Importe aus Spanien komplett ausgesetzt. Andere Länder, darunter China, Südkorea und das Vereinigte Königreich, erkennen hingegen das Regionalisierungsprinzip an und beschränken ihre Importverbote auf Erzeugnisse aus der Provinz Barcelona.

Für Österreich bleibt der indirekte Eintrag der ASP durch den Menschen aus von ASP betroffenen Ländern das höchste Risiko. Daher ist die Sensibilisierung der verschiedenen Interessengruppen von größter Bedeutung. Ausführliche Informationen, Filme, Broschüren sowie Poster zur Ätiologie, Diagnose und epidemiologischen Ausbreitung der ASP finden Sie auf der Website der KVG.

Quellen

ADIS, BLV, FLI, PROMED


Die Tierseuche/Tierkrankheit tritt in Österreich auf. Spezifische Kontroll- und Bekämpfungsmaßnahmen werden getroffen.

Aviäre Influenza

Situation

Situation in Österreich

Im Berichtszeitraum Januar 2026 (Stichtag 03.02.2026) erfolgten in Österreich 3 Ausbruchsmeldungen bei Wildvögeln aus den Bundesländern Tirol, Burgenland und Niederösterreich.

    1. Januar, 1 Mäusebussard, Innsbruck, Tirol
    1. Januar, 1 Mäusebussard, Neusiedl am See, Burgenland
    1. Januar, 1 Graureiher, Amstetten, Niederösterreich

Im Januar war in Österreich eine Haltungen von Vögeln in Gefangenschaft (Klein-/Hobbyhaltungen) im Bezirk Neusiedl am See (Burgenland) mit 40 gehaltenen Hühnern, Enten und Gänsen betroffen. Eine Schutz- und Überwachungszone musste aufgrund der geringen Tierzahl nicht eingerichtet werden.

    1. Januar, 40 Hühner, Enten und Gänse, Neusiedl am See, Burgenland

Ausbrüche bei Geflügel wurden im Januar in Österreich nicht gemeldet. Der letzte Nachweis der HPAI bei Geflügel erfolgte im November 2025 in einem Geflügelbetrieb mit 645 gehaltenen Gänsen in Oberösterreich. Die eingerichteten Schutz- und Überwachungszonen um diesen Betrieb sind bereits seit dem 20. Dezember 2025 aufgehoben.

Das aktuelle Risiko für Geflügelbetriebe und Haltungen von Vögeln in Gefangenschaft in Österreich wird gebietsweise (besonders in Fluss- und Gewässernähe) als hoch bewertet. In Österreich muss mit weiteren Ausbrüchen bei Wildvögeln gerechnet werden.

Seit dem 20. November 2025 sind in Österreich einige Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko ausgewiesen, das übrige Bundesgebiet mit erhöhtem Geflügelpestrisiko. Die entsprechende Kundmachung und die Anlage mit einer Auflistung der Gebiete mit stark erhöhtem Risiko finden Sie hier.

Situation in Europa

Geflügel

Im Januar 2026 wurden in Europa 90 Ausbrüche der hochpathogenen aviären Influenza A(H5N*) in Geflügelbetrieben in das ADIS gemeldet. Im Vergleich zum Vormonat Dezember (118 Ausbrüche) ist die Zahl deutlich gesunken. Die Zahl der Länder, aus denen Meldungen in das ADIS eingingen, ist von 13 im Vormonat auf 10 im Januar ebenfalls gesunken (siehe Tabelle HPAI-Ausbrüche). Betroffen sind Geflügelbetriebe in Polen: 25 Ausbrüche; Deutschland: 21 Ausbrüche; Belgien: 10 Ausbrüche; Frankreich, Italien und Ungarn: jeweils 8 Ausbrüche; Niederlande: 6 Ausbrüche; Bulgarien: 2 Ausbrüche; Dänemark und Spanien: jeweils 2 Ausbrüche .

Wildvögel

Im Januar sank die Zahl der Ausbrüche in Europa weiter stark von 839 im Vormonat auf 374 Ausbrüche. Die Zahl der Länder mit HPAI A(H5N*)-Nachweisen bei Wildvögeln stieg hingegen leicht von 24 im Vormonat auf 26 im Januar. Am stärksten betroffen ist weiterhin Deutschland mit 162 Ausbrüchen. Weitere Ausbruchsmeldungen erfolgten auch aus Belgien: 45 Ausbrüche; Dänemark: 33 Ausbrüche; den Niederlanden: 32 Ausbrüche; Polen: 19 Ausbrüche; Schweden: 16 Ausbrüche; Tschechien: 11 Ausbrüche; Italien: 8 Ausbrüche; Spanien: 6 Ausbrüche; Finnland, Schweiz, Slowenien und Moldawien: jeweils 4 Ausbrüche; Frankreich, Österreich, Lettland, Litauen und Norwegen: jeweils 3 Ausbrüche; Ungarn, Estland und Rumänien: jeweils 2 Ausbrüche; Irland, Ukraine, Bosnien und Herzegowina, Kroatien und Serbien: jeweils ein Ausbruch (siehe Tabelle HPAI-Ausbrüche).

Hauptsächlich betroffen waren im Januar wildlebende Wasservögel (Enten, Gänse und Schwäne) aber auch Falkenartige, Greifvögel und Eulen. Nachweise erfolgen zudem bei Möwenvögeln und vermehrt auch bei Tauben. Ebenfalls betroffen sind weniger häufig andere Vogelarten, wie beispielsweise Reiher, Schnepfen, Rallen, Strandläufer, Sperlingsvögel, Fasane, Kormorane und Flamingos.

Vögel in Gefangenschaft

Nach 34 gemeldeten Ausbrüchen bei Vögeln in Gefangenschaft im Dezember wurden im Januar 2026 32 Ausbrüche der HPAI A(H5N*) in das ADIS gemeldet (Deutschland: 8 Ausbrüche; Frankreich: 7 Ausbrüche; Polen und Tschechien: jeweils 5 Ausbrüche; Niederlande: 4 Ausbrüche; Österreich, Estland und Ukraine: jeweils ein Ausbruch) (siehe Tabelle HPAI-Ausbrüche).

Einen Überblick der European Food Safety Authority (EFSA) über den aktuellen Seuchenzug und Empfehlungen finden Sie hier. Das Europäische Referenzlabor für Aviäre Influenza und Newcastle Disease in Italien (EURL AI/ND) stellt in einem Datenportal detaillierte Informationen über HPAI-Ausbrüche in Europa zur Verfügung.

Tabelle HPAI-Ausbrüche: Anzahl der im ADIS gemeldeten HPAI-Ausbrüche für Geflügel (GE), Wildvögel (WV), Vögel in Gefangenschaft (VG) im Zeitraum von 01.11.2025 bis 31.01.2026 (Stichtag: 03.02.2026).
November
Dezember
Januar
GE WV VG GE WV VG GE WV VG
Deutschland 95 1530 10 23 361 13 21 162 8
Belgien 7 76 0 1 152 1 10 45 0
Niederlande 14 121 5 11 59 1 6 32 4
Frankreich 72 93 5 23 36 5 8 3 7
Italien 9 45 0 22 31 0 8 8 0
Dänemark 3 35 0 3 35 2 1 33 0
Polen 9 6 2 19 23 2 25 19 5
Spanien 0 51 1 1 26 0 1 6 0
Schweden 2 10 0 3 33 0 0 16 0
Tschechien 9 2 6 2 5 6 0 11 5
Österreich 1 21 2 0 13 0 0 3 1
Finnland 0 18 0 0 4 0 0 4 0
Lettland 0 16 1 0 5 1 0 3 0
Portugal 4 3 4 8 6 0 0 0 0
Ungarn 1 8 0 0 4 0 8 2 0
Schweiz 0 5 1 0 12 0 0 4 0
Litauen 1 4 0 1 7 0 0 3 0
Norwegen 0 4 0 0 9 0 0 3 0
Irland 4 6 0 1 3 0 0 1 0
Slowenien 0 4 0 0 6 0 0 4 0
Luxemburg 0 9 0 0 3 0 0 0 0
Estland 0 0 0 0 3 2 0 2 1
Slowakei 0 3 0 0 2 1 0 0 0
Bulgarien 2 0 1 0 0 0 2 0 0
Moldawien 0 0 0 0 0 0 0 4 0
Ukraine 0 1 0 0 0 0 0 1 1
Rumänien 0 0 0 0 0 0 0 2 0
Bosnien und Herzegowina 0 0 0 0 0 0 0 1 0
Island 0 0 0 0 1 0 0 0 0
Kroatien 0 0 0 0 0 0 0 1 0
Nordmazedonien 0 0 1 0 0 0 0 0 0
Serbien 0 0 0 0 0 0 0 1 0
GESAMT 233 2071 39 118 839 34 90 374 32
Europakarte mit eingezeichneten HPAI-Ausbrüchen wie in "Situation in Europa" beschrieben.
Abbildung HPAI-Karte: Karte der im ADIS gemeldeten HPAI-Ausbrüche für Geflügel, Wildvögel, Vögel in Gefangenschaft im Zeitraum von 01.01.2026 bis 31.01.2026 (Stichtag: 03.02.2026).
Verlaufsgrafik der letzten zwölf Monate zu HPAI-Ausbrüchen in Europa: In den Sommermonaten nur wenige Ausbrüche in Europa. Mit Beginn der HPAI-Saison 2025/2026 steigen ab September 2025 die Ausbruchszahlen bei Wildvögeln stark an. Vermehrt sind auch Geflügelbestände und Vögel in Gefangenschaft in Europa betroffen.
Abbildung HPAI-Verlauf: Zeitlicher Verlauf der im ADIS gemeldeten HPAI-Ausbrüche für Geflügel, Wildvögel, Vögel in Gefangenschaft im Zeitraum von 01.02.2025 bis 31.01.2026 (Stichtag: 03.02.2026).
Verlaufsgrafik zur Entfernung der HPAI-Fälle zur Staatsgrenze: in den Sommermonaten  2025 traten keine Ausbrüche der HPAI in Österreich, vereinzelt jedoch in unmittelbarer Nähe zur österreichischen Staatsgrenze auf. Ab September 2025 werden Ausbrüche in Österreich gemeldet und auch einige Nachbarländer Österreichs sind betroffen. Detailbeschreibung im Kapitel "Situation in Europa".
Abbildung HPAI-Distanz: Distanz der im ADIS gemeldeten HPAI-Ausbrüche zur österreichischen Staatsgrenze im Zeitraum von 01.02.2025 bis 31.01.2026 (Stichtag: 03.02.2026).

Folgen für Österreich

Mit 20. November 2025 wurden gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 der Vogelgesundheitsverordnung durch die Kundmachung zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko ausgewiesen, das übrige Staatsgebiet gilt weiterhin als Gebiet mit erhöhtem Risiko. Die Seuchensituation wird fortlaufend bewertet, und die Risikogebiete werden bei Bedarf angepasst.

Geflügelbetriebe, Zoo- und Hobbyhaltungen sollten neben den verpflichtend umzusetzenden Maßnahmen mit erhöhter Sorgfalt effektive Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen umsetzen. Direkte oder indirekte Kontakte zu Wildvögeln stellen weiterhin ein Risiko einer Übertragung dar und sollten konsequent verhindert werden. Mit einem Handbuch stellt die Österreichische Qualitätsgeflügelvereinigung (QGV) Informationen zur Biosicherheit und eine Checkliste zur Selbstevaluierung zur Verfügung. Mit der „AI-Risikoampel“ oder dem online Fragebogen “Biocheck” stehen weitere kostenlose und anonyme Möglichkeiten zur Überprüfung des eigenen Status der Biosicherheit zur Verfügung. Die praktische Umsetzung von Biosicherheitsmaßnahmen wird in der LFI-Broschüre Biosicherheit Geflügel erläutert und bildlich dargestellt. Für Hobby- und Kleinhaltungen hat die AGES in einem Infoblatt die wichtigsten Informationen über die HPAI zusammengefasst.

Jede Geflügelhaltung ist der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.

Tot aufgefundene oder verendende Wasser- und Greifvögel müssen unmittelbar der Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet und im Nationalen Referenzlabor für Aviäre Influenza (AGES IVET Mödling) untersucht werden, damit frühzeitig entsprechende Maßnahmen getroffen werden können.

Kommentar

Am 15. Januar wurden zum ersten Mal in Europa A(H5N1)-Antikörper bei einem Rind nachgewiesen. Anlass für die Untersuchungen in einem Milchviehbetrieb in den Niederlanden war der Nachweis von A(H5N1) mittels PCR bei einer Hofkatze auf diesem Betrieb. Die Katze verstarb kurze Zeit später. Daraufhin wurden Milchproben von 20 Kühen und eine Sammelmilchprobe ebenfalls untersucht. A(H5N1)-Virus konnte in keiner der Proben nachgewiesen werden, jedoch wurden bei einer Kuh Antikörper gegen A(H5N1) gefunden. Das bedeutet, dass diese Kuh zum Zeitpunkt der Probenahme kein Virus ausgeschieden, jedoch zu einem früheren Zeitpunkt eine Infektion durchlaufen hat. Vermutet wird, dass dies Mitte Dezember erfolgte, als das Tier mit einer verringerten Milchleistung und Mastitis auffällig wurde. Bei einer erneuten Untersuchung von Blut- und Milchproben aller laktierenden Kühe in diesem Betrieb am 23. Januar wurden bei vier weiteren Kühen A(H5N1)-Antikörper nachgewiesen. Der Nachweis von Virus mittels PCR erfolgte auch in diesen Untersuchungen bei keiner Kuh.

Durch Pasteurisierung werden aviäre Influenzaviren sicher inaktiviert. Die Milch der im Dezember erkrankten Kuh gelangte nicht in den Handel. Die niederländischen Behörden schätzen daher die Wahrscheinlichkeit, dass Virus in die Lebensmittelkette gelangt ist und ein Risiko für die menschliche Gesundheit besteht, als sehr gering ein. Das Europäische Zentrum für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC) teilt diese Einschätzung und bewertet das Risiko für die Gesamtbevölkerung unverändert als niedrig und niedrig bis mäßig für Personen mit Kontakt zu infizierten Tieren oder Umgebungen.

Es wurden keine Hinweise darauf gefunden, dass sich das A(H5N1)-Virus an Rinder angepasst hat oder ein erhöhtes zoonotisches Potenzial entwickelt hat. Dazu wäre genetisches Material des Virus erforderlich; die nachgewiesenen Antikörper reichen dafür nicht aus. Aus Versuchen in Deutschland und den Niederlanden ist jedoch bereits bekannt, dass das in Europa vorkommende A(H5N1)-Virus des Clusters 2.3.4.4b Rinder infizieren und sich in diesen Tieren auch replizieren kann. Impfstoffe gegen diesen Virusstamm, die derzeit für Geflügel entwickelt und erprobt werden, sind für Rinder und andere Säugetiere nicht geeignet.

Quellen

ADIS, RIS, EFSA, EURL

Im Berichtzeitraum Jänner (Stichtag: 03.02.2026) wurden in das ADIS 27 Rabies (Tollwut)-Ausbrüche gemeldet (Vormonat 43 Ausbrüche). Aus dem Osten der Türkei erfolgten 10 Meldungen (6 Hunde, 3 Rinder und eine Katze), aus Moldawien 10 Meldungen (6 Rinder, 3 Hunde und 1 Schwein). Rumänien meldete 7 Ausbrüche (3 Rinder, 2 Hunde und 2 Füchse) in das ADIS (siehe Tabelle RABIES-Ausbrüche).

Das Risiko für Österreich wird aktuell als gering eingestuft.

Tabelle RABIES-Ausbrüche: Anzahl der im ADIS gemeldeten RABIES-Ausbrüche im Zeitraum von 01.11.2025 bis 31.01.2026 (Stichtag: 03.02.2026).
Nov Dez Jan
Türkei 23 18 10
Rumänien 11 12 7
Moldawien 6 13 10
Norwegen 1 0 0
Ungarn 1 0 0
GESAMT 42 43 27

Kommentar

Österreich wurde 2008 für frei von terrestrischer Tollwut erklärt. Der letzte Ausbruch mit einem Feldvirus wurde 2002 bei Füchsen in Kärnten detektiert. Die Zirkulation des Tollwutvirus in der österreichischen Hundepopulation ist bereits seit 1950 erloschen. Eines der größten Risiken der Wiedereinschleppung von Tollwut in eine tollwutfreie Population ist das Einbringen von nicht geimpften Tieren aus Ländern mit endemischer Tollwut. Die Überwachungsmaßnahmen sollten darauf abzielen, die illegale Einfuhr von nicht geimpften oder erkrankten Heimtieren (Hunde/Katzen) zu verhindern.

Die Fledermaustollwut ist ein eigenständiges Infektionsgeschehen und steht nicht mit der terrestrischen Tollwut in Zusammenhang. Eine Übertragung auf andere Tierarten bzw. auf den Menschen erfolgt äußerst selten. Im September 2023 wurde die Fledermaustollwut erstmals auch in Österreich nachgewiesen. Tollwutkranke Fledermäuse ändern häufig ihre Gewohnheiten, werden tagaktiv und werden am Boden liegend aufgefunden. Sie zeigen abnormale Verhaltensmuster, haben Orientierungsschwierigkeiten, Lähmungserscheinungen und attackieren naheliegende Gegenstände. Bei Auffinden solcher Tiere ist daher besondere Vorsicht geboten!

Seit der Einführung des EU-Heimtierausweises hat die Tollwutimpfung noch mehr an Bedeutung gewonnen. Der EU-Heimtierausweis ist ein einheitlicher Tierpass in englischer Sprache und der jeweiligen Landessprache für Hunde, Katzen und Frettchen. Er ersetzt alle bisherigen Grenzformalitäten hinsichtlich der EU-Staaten und erleichtert das Reisen mit Tieren innerhalb der EU. Der für Ein- und Ausreisen gültige EU-Heimtierausweis muss die erfolgte Tollwutimpfung und die eindeutige Kennzeichnung des Tieres (Tätowierung oder Mikrochip) enthalten. Zum Nachweis eines ausreichenden Tollwutimpfschutzes ist eine Blutuntersuchung mit Bestimmung des Tollwuttiters erforderlich. Dieser muss mindestens 0,5 IU/ml sein (IU = Internationale Einheiten) und gibt die Konzentration der Antikörper im Blut an. Die Tollwuttiter-Bestimmung darf nur in einem EU-anerkannten Labor durchgeführt werden. In Österreich ist dies das AGES-Institut für veterinärmedizinische Untersuchungen Mödling. Weitere Informationen über das Reisen mit Tieren und die Tollwutantikörperbestimmung bei Haustieren finden Sie hier.

Weitere Informationen über Tollwut finden Sie hier.

Quellen

ADIS


Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist mittel. Erhöhte Aufmerksamkeit ist angezeigt.

Lumpy skin disease

Im Berichtszeitraum (Stichtag 03.02.2026) wurden 2 Ausbrüche von Lumpy Skin Disease aus Frankreich und Spanien in das ADIS gemeldet.

In Österreich wird das Risiko derzeit als mittel eingestuft.

In Frankreich wurde Anfang Jänner ein weiterer Ausbruch in einem der südlichen Départements der Region Okzitanien, nahe der Grenze zu Spanien bestätigt. Insgesamt zeigt sich eine deutliche Verbesserung der epidemiologischen Lage. Dazu dürfte unter anderem beitragen, dass mit Ende Jänner in den 10 zuletzt betroffenen Départements im Südwesten bereits 96,5% der Herden geimpft wurden. In Spanien wurde der erste Ausbruch seit Oktober letzten Jahres aus der nordöstlichsten Provinz der autonomen Region Katalonien gemeldet.

In Österreich ist bisher noch nie ein Fall von Lumpy Skin Disease (LSD) aufgetreten. Der Mensch kann sich nach aktuellem Wissensstand nicht infizieren.

Zur Prävention der Einschleppung der Krankheit, wurde im Oktober eine nach wie vor gültige Kundmachung erlassen, welche Sofortmaßnahmen beim Einbringen empfänglicher Tiere aus Italien, Frankreich und Spanien beinhaltet. Die Kundmachung richtet sich an Tierhaltungsbetriebe, Schlachthöfe und Transportunternehmen und dient einer erhöhten Biosicherheit.

Tabelle LSD-Ausbrüche: Anzahl der im ADIS gemeldeten LSD-Ausbrüche im Zeitraum von 01.11.2025 bis 31.01.2026 (Stichtag: 03.02.2026).
Nov Dez Jan
Frankreich 12 8 1
Spanien 0 0 1
GESAMT 12 8 2

Kommentar

Der Erreger der Lumpy Skin Disease ist ein Virus aus dem Genus Capripoxvirus und ist verwandt mit den Erregern der Schaf- und Ziegenpocken. Die Infektion verläuft meist akut bis subakut, manchmal auch chronisch. Die Rinder leiden typischerweise unter Exanthemen (Hautausschlägen) mit schmerzhaften, bis zu 5 cm großen Hautknoten, vorzugsweise an Kopf, Hals und im Schwanzbereich. Es kann zu hohen Fieberschüben und damit einhergehender Mattigkeit und Appetitlosigkeit, sowie zu vermehrtem Tränen- und Speichelfluss, Bindehautentzündungen, vergrößerten Lymphknoten und Aborten kommen.

Viren lassen sich vor allem in den Hautläsionen aber auch in Augen- und Nasensekret, Speichel, Blut und Samen nachweisen.

Die Übertragung erfolgt in erster Linie über verschiedene blutsaugende und beißende Insekten und Milben, aber auch unbelebte Vektoren, wie Gerätschaften und Kleidung, spielen eine Rolle. Auch eine direkte Übertragung ist möglich. Das Virus ist sehr stabil und kann, geschützt vor direktem Sonnenlicht, mehrere Monate lang auch abseits des Wirtes infektiös bleiben.

Es gibt einen Impfstoff, der flächendeckend eingesetzt, eine wirksame Maßnahme gegen die Verbreitung der Krankheit darstellt. Impfungen sind in Österreich unter strengen Rahmenbedingungen (Entscheidung der Behörden) grundsätzlich möglich, allerdings an Handelsrestriktionen geknüpft. Derzeit ist in Österreich kein Impfstoff zugelassen.

Bei einem Verdacht auf Einschleppung des Erregers können jederzeit Proben von verdächtigen Tieren an das NRL in Mödling geschickt werden.

Quellen

KVG, WOAH FAQ, Französisches Ministerium für Landwirtschaft und Ernährungssouveränität, RIS


Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist gering und die Situation unauffällig.

West Nil Virus

Im Berichtszeitraum (Stichtag: 03.02.2026) wurden im ADIS keine WNV-Ausbrüche in Europa gemeldet (Vormonat 9). In der EU/EWR besteht eine Meldepflicht für WNV-Fälle bei Pferden und Vögeln.

Das Risiko für Österreich wird als niedrig eingestuft.

Pferde

Im Januar wurden weiterhin keine WNV-Ausbrüche gemeldet.

Vögel

Im Januar wurden keine WNV-Ausbrüche gemeldet (Vormonat 9).

Menschen

Das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) hat im Juni wieder mit der Veröffentlichung der wöchentlichen saisonalen WNV-Berichte begonnen. Das ECDC geht von einer Übertragungssaison von Juni bis November aus. Laut dem ECDC-Bericht vom 10. Dezember 2025 wurden in Europa bis zum 3. Dezember 2025 1112 lokal erworbene menschliche Fälle von WNV-Infektionen gemeldet, hauptsächlich in Italien (779), Griechenland (96) und Frankreich (62). In Österreich wurde jedoch kein Fall von WNV bei Menschen gemeldet.

Tabelle WNV-Ausbrüche: Anzahl der im ADIS gemeldeten WNV-Ausbrüche für Vogel (VO), Equid (EQ) im Zeitraum von 01.11.2025 bis 31.01.2026 (Stichtag: 03.02.2026).
November
Dezember
Januar
VO EQ VO EQ VO EQ
Italien 27 0 5 0 0 0
Belgien 0 0 4 0 0 0
Spanien 1 3 0 0 0 0
Frankreich 0 1 0 0 0 0
Griechenland 0 1 0 0 0 0
Kroatien 0 1 0 0 0 0
GESAMT 28 6 9 0 0 0

Kommentar

Im Rahmen des SURVector-Projekts führt die AGES ein nationales Gelsen-Monitoring durch. Dabei werden an festgelegten Standorten Stechmücken gesammelt, klassifiziert und mittels molekularbiologischer Methoden auf das WNV untersucht. Weitere Informationen sowie einen Jahresbericht finden Sie hier.

Einen Überblick über die WNV-Infektionen bei Menschen in der EU und den EU-Nachbarländern erhalten Sie auf der interaktiven Karte des ECDC. WNV-Infektionen bei Tieren werden der WOAH (WAHIS: World Animal Health Information System) gemeldet.

Weitere Informationen zur Vorbeugung einer Infektion sowie eine Karte mit der räumlichen Verteilung der WNV-Nachweise in Österreich finden Sie auf der Homepage der AGES.

Quellen

ADIS, ECDC, ISS, ECDC


Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist mittel. Erhöhte Aufmerksamkeit ist angezeigt.

Pest der kleinen Wiederkäuer

Im Berichtszeitraum (Stichtag 03.02.2026) wurden 2 Ausbrüche von PPR aus Kroatien in das ADIS gemeldet.

In Österreich wird das Risiko derzeit als mittel eingestuft.

In Kroatien fanden die beiden Ausbrüche der Pest der kleinen Wiederkäuer im Bereich der Schutzzone der letzten Ausbrüche im Süden des Landes statt. Betroffen waren zwei gemischte Schaf- und Ziegenbetriebe in der Gemeinde Prgomet.

Um das Risiko einer Einschleppung des Erregers aus betroffenen Staaten auch weiterhin zu minimieren, gelten in Österreich die Kundmachungen AVN 2025/34 und AVN 2026/2. Darin werden Sofortmaßnahmen beim Einbringen von kleinen Wiederkäuern aus bestimmten Drittstaaten und bestimmten Gebieten der Europäischen Union zur Schlachtung festgelegt. So dürfen derzeit keine Schafe und Ziegen oder deren Erzeugnisse aus Albanien und dem Kosovo nach Österreich verbracht werden, außer sie erfüllen die in der Kundmachung festgelegten Bedingungen. Ebenso dürfen für PPR empfängliche Tierarten aufgrund von Sofortmaßnahmen der Europäischen Kommission in Griechenland, Bulgarien und Rumänien nicht außerhalb ihres jeweiligen Gebietes verbracht werden. Empfängliche Tiere aus Kroatien dürften unter bestimmten Bedingungen nach Österreich zur Schlachtung verbracht werden. Zu diesen Bedingungen zählen u.a. eine klinische Untersuchung der Tiere sowie die dokumentierte Reinigung und Desinfektion des Transportfahrzeugs.

Tabelle PPR-Ausbrüche: Anzahl der im ADIS gemeldeten PPR-Ausbrüche im Zeitraum von 01.11.2025 bis 31.01.2026 (Stichtag: 03.02.2026).
Nov Dez Jan
Kroatien 0 3 2
GESAMT 0 3 2

Kommentar

Die Pest der kleinen Wiederkäuer (Peste des petits ruminants, PPR) ist eine hochansteckende akute, hoch fieberhaft verlaufende virale Infektionskrankheit (Small Ruminant Morbillivirus) der Schafe und Ziegen, sowie verwandter Wildwiederkäuer (z.B. Hirsche, Steinwild, Gazellen und Antilopen). Ziegen erkranken meistens schwerer als Schafe, wobei häufig ein Großteil der Herde betroffen ist. Paarhufer wie Hausrind, Büffel und Kameliden gelten als PPRV-Sackgassenwirte; eine Infektion verläuft symptomlos ohne Erregerausscheidung. Experimentelle Infektionsversuche haben gezeigt, dass Haus- und Wildschweine für dieses Virus empfänglich sind, klinische Anzeichen der Krankheit zeigen und in der Lage sind, die Krankheit auf kleine Wiederkäuer zu übertragen, mit denen sie in Kontakt kommen. Der Mensch kann sich nach aktuellem Wissensstand nicht infizieren.

Die Übertragung erfolgt durch direkten oder indirekten Kontakt mit infizierten Tieren oder deren viruskontaminierten Ausscheidungen (auch Rohmilch), kann jedoch auch über die Luft durch Inhalation von erregerhaltigem Material erfolgen. Die Virusausscheidung ist bereits vor der Ausprägung von klinischen Symptomen möglich.

Die Inkubationszeit beträgt in den meisten Fällen 5–6 Tage. Typisch für die Krankheit sind hohes Fieber, seröser Nasen- und Augenausfluss, ulzerös-nekrotisierende Entzündungen im Maulbereich und starker Durchfall. Nach wenigen Tagen kommt es zu Erosionen, Ulzera und Nekrosen der Maulschleimhaut. Auch Lungenentzündungen treten auf. Die Tiere können innerhalb weniger Tage sehr schwach werden und stark dehydrieren, was häufig zum Tode führt.

Quellen

FAO, KVG, WOAH, FLI, RIS, Kroatisches Veterinärjournal


Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist mittel. Erhöhte Aufmerksamkeit ist angezeigt.

Schaf- und Ziegenpocken

Außerhalb des Berichtszeitraums wurde Anfang Februar ein Ausbruch aus dem bulgarischen Verwaltungsbezirk Plowdiw in das ADIS gemeldet.

Im Berichtszeitraum (Stichtag 03.02.2026) wurden 69 Ausbrüche von Schaf- und Ziegenpocken aus Griechenland, der Türkei und Nordmazedonien in das ADIS gemeldet.

In Österreich wird das Risiko derzeit als mittel eingestuft.

In Griechenland gab es weiterhin Ausbrüche in den bereits betroffenen Regionen, wobei die Anzahl der Ausbrüche insgesamt deutlich rückläufig ist. In Nordmazedonien gab es erstmals einen Ausbruch in der Gemeinde Lipkovo, im Norden des Landes, nahe der Grenze zu Serbien und dem Kosovo. Dabei war ein Schafbetrieb betroffen.

Österreich ist derzeit frei von Schaf- und Ziegenpocken, der letzte Ausbruch trat 1954 auf. Der Mensch kann sich nach aktuellem Wissensstand nicht infizieren.

Tabelle SPPV_GTPV-Ausbrüche: Anzahl der im ADIS gemeldeten SPPV_GTPV-Ausbrüche im Zeitraum von 01.11.2025 bis 31.01.2026 (Stichtag: 03.02.2026).
Nov Dez Jan
Griechenland 236 189 62
Türkei 7 7 6
Bulgarien 4 0 0
Rumänien 4 0 0
Nordmazedonien 0 0 1
GESAMT 251 196 69

Kommentar

Das Schafpockenvirus (SPPV) und Ziegenpockenvirus (GTPV) gehören zur Gattung der Capripoxviren, welchen auch das Lumpy Skin Disease Virus (LSDV) zugeordnet wird. Schaf- und Ziegenpocken sind relativ wirtsspezifisch und kommen in Schafen bzw. Ziegen vor, wobei ausgewählte Stämme in der Lage sind, sowohl Schafe als auch Ziegen zu infizieren. Die weltweite geografische Verbreitung ist hier zu sehen.

Die Infektion mit dem Schaf- oder Ziegenpockenvirus verläuft überwiegend akut bis subakut, wobei Jungtiere oft stärker betroffen sind als ältere Tiere. Erkrankte Tiere zeigen oftmals vermehrten Speichelfluss, Nasen- und Augenausfluss, Fieber, Kurzatmigkeit und Appetitlosigkeit. Innerhalb weniger Tage treten knotenartige Hautläsionen und ulzerierende Papeln an wenig behaarten Körperstellen auf. Diese trocknen später ab und bilden Krusten. Viren lassen sich im Augen- und Nasensekret, im Speichel und vor allem in den Hautläsionen nachweisen. Sie finden sich auch im Blut, im Harn, im Kot, im Samen und in der Milch. Eine direkte Übertragung von Tier zu Tier erfolgt über ulzerös zerfallende Papeln, Aerosole und Tröpfcheninfektionen. Aufgrund der Widerstandsfähigkeit und Langlebigkeit der Viren in der Umwelt ist auch die indirekte Übertragung über Wolle, Haare, Gerätschaften und schlecht behandelte Tierhäute von Bedeutung.

Es sind diverse Impfstoffe für verschiedene Stämme vorhanden, welche jedoch in der EU nicht zugelassen sind. Impfungen innerhalb der EU sind entsprechend der Delegierte Verordnung (EU) 2023/361 grundsätzlich möglich, werden aber derzeit in keinem Mitgliedsstaat durchgeführt.

Bei einem Verdacht auf Einschleppung des Erregers können jederzeit Proben von verdächtigen Tieren an das NRL in Mödling geschickt werden.

Quellen

KVG, EFSA


Die Tierseuche/Tierkrankheit tritt in Österreich auf. Spezifische Kontroll- und Bekämpfungsmaßnahmen werden getroffen.

Blauzungenkrankheit

Im Berichtszeitraum (Stichtag: 03.02.2026) wurden insgesamt 3 Ausbrüche aus Ungarn, Serbien und Irland in das ADIS gemeldet1 (siehe Tabelle BT-Ausbrüche).

Das Risiko für weitere Ausbrüche in Österreich wird weiterhin als hoch eingestuft. Aktuelle Informationen über die Situation in Österreich finden Sie hier.

In Österreich wurden im Jänner (Stichtag 03.02.2026) 58 Ausbrüche von BTV im Verbraucherinformationssystem (VIS) bestätigt, wobei alle Bundesländer bis auf Kärnten, Wien und das Burgenland betroffen waren. Der Großteil dieser Ausbrüche ist derzeit auf einen Virusnachweis im Rahmen von Privatuntersuchungen (meist Verbringungsuntersuchungen) zurückzuführen.

Die aktuellen Zahlen aus dem VIS sind auf der AGES Homepage zu finden und werden regelmäßig aktualisiert.

Für ganz Österreich ist der Status „frei von Infektionen mit Blauzungenkrankheit (Serotyp 1–24)“ ausgesetzt.

In Deutschland befinden sich die Ausbruchszahlen auf dem gleichen Niveau wie im Dezember letzten Jahres. In Frankreich verringerten sich die Ausbruchszahlen von BTV-3 und BTV-8 weiterhin. In der Schweiz wurden im Jänner zwar BTV-Ausbrüche verzeichnet, insgesamt ist die Zahl der Nachweise jedoch weiterhin niedrig. Von Seiten des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen wird dringend empfohlen, Rinder, Schafe, Ziegen und Neuweltkamelide noch vor Beginn der Vektorsaison gegen BTV-3, BTV-4 und BTV-8 zu impfen. In Italien gab es nur einzelne Ausbrüche. In Slowenien begann aufgrund der Ausbrüche 2025, mit Anfang 2026 eine Verpflichtung zur Impfung von Rindern und Schafen gegen die BTV-Serotypen 3, 4 und 8. Die Impfungen müssen bis spätestens 24. April durchgeführt werden. Ungarn und die Tschechische Republik haben jeweils mit 1. Dezember eine saisonal vektorfreie Zeit ausgerufen. D.h. es wird in dieser Zeit nur mehr mit einer minimalen Aktivität der krankheitsübertragenden Gnitzen gerechnet. Die vektorfreie Zeit erleichtert die Verbringungen empfänglicher Tierarten in einige Länder.

Tierarten, die für BTV empfänglich sind, können auch unabhängig von der vektorfreien Zeit in einigen Mitgliedsstaaten unter bestimmten Bedingungen verbracht werden. Diese Bestimmungen, welche für den innergemeinschaftlichen Handel einzuhalten sind, werden von den jeweiligen Mitgliedsstaaten festgelegt und auf der Seite der Europäischen Kommission veröffentlicht.

Am 26. Jänner wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2026/169 zur Änderung der Einstufung der Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit (Serotypen 1–24) als gelistete Seuche veröffentlicht. Die BTV-Infektion ist gemäß der Tabelle im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1882 derzeit als Seuche der Kategorien C+D+E eingestuft, was u.a. bedeutet, dass Maßnahmen getroffen werden müssen, damit die Seuche sich nicht in andere Teile der Union ausbreitet, die amtlich seuchenfrei sind oder in denen es Tilgungsprogramme für die jeweilige gelistete Seuche gibt. Ab 15. Juli 2026 tritt eine Einstufung als Kategorie D+E in Kraft. Das heißt, dass gegen die Infektion mit dem Virus der Blauzungenkrankheit (Serotypen 1–24) Maßnahmen getroffen werden müssen, um ihre Ausbreitung im Zusammenhang mit dem Eingang in die Union oder mit Verbringungen zwischen den Mitgliedstaaten zu verhindern, und die Seuche muss innerhalb der Union überwacht werden. Freiwillige Tilgungsprogramme und den Status „frei von Infektionen mit Blauzungenkrankheit (Serotyp 1–24)“ wird es dann also nicht mehr geben.

Ein amtliches Impfprogramm gegen BT wird in Österreich nicht durchgeführt, jedoch empfiehlt das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachdrücklich die Impfung aller empfänglichen Tierarten gegen alle derzeit in Österreich auftretenden Serotypen, also Serotyp 3, Serotyp 4 und Serotyp 8. Die Empfehlung gilt uneingeschränkt für klinisch gesunde Tiere, wobei eine Durchführung der Impfung vor Beginn der Vektorsaison als besonders zweckmäßig erachtet werden kann. Es gibt Kombinationsimpfstoffe auf dem Markt, welche einen Impfschutz gegen Serotyp 4 und Serotyp 8 bieten. Impfstoffe gegen den Serotyp 3 bauen spezifisch gegen diesen Serotypen einen Schutz auf. Die Vorgaben des Tiergesundheitsgesetzes und der Bluetongue-Bekämpfungs-Verordnung sind bei Impfungen gegen alle genannten Serotypen einzuhalten.

Zusätzlich sollten Tiere nach Möglichkeit zwischen Abend- und Morgendämmerung in den Stall gebracht werden (Insektengitter an den Fenstern und Türen schließen) um einen Stich von infizierten Gnitzen zu verhindern, die zu diesen Zeiten besonders aktiv sind. Der Einsatz von Insektiziden/Repellentien ist unter Einhaltung der Vorschriften zur Anwendung ebenfalls möglich und bietet einen zusätzlichen Schutz vor einer Übertragung.

Weitere Informationen über die Blauzungenkrankheit finden Sie hier.

[1] Zu beachten ist hierbei, dass die ADIS-Meldungen die tatsächliche Seuchensituation meist nicht realistisch darstellen. Eine Meldung eines BT-Ausbruchs in das ADIS erfolgt nämlich nur, sofern es sich um einen Primär- oder Sekundärausbruch in einem seuchenfreien Mitgliedsstaat, einer seuchenfreien Zone oder einem seuchenfreien Kompartiment handelt. Eine Karte und Tabelle der Mitgliedsstaaten, Zonen und Gebiete mit dem Status seuchenfrei sowie weitere Informationen der Europäischen Kommission finden Sie hier.

Tabelle BT-Ausbrüche: Anzahl der im ADIS gemeldeten BT-Ausbrüche im Zeitraum von 01.11.2025 bis 31.01.2026 (Stichtag: 03.02.2026).
Nov Dez Jan
Italien 5 23 0
Bulgarien 4 2 0
Litauen 0 4 0
Ungarn 1 1 1
Serbien 0 1 1
Irland 0 0 1
Zypern 1 0 0
GESAMT 11 31 3

Quellen

KVG, EUR-Lex, Europäischen Kommission, TierSeuchenInformationsSystem Friedrich-Loeffler-Institut, Französisches Ministerium für Landwirtschaft, Ernährungssouveränität und Forstwirtschaft, Schweizer Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, IZS, Italien, Slowenisches Ministerium für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Ernährung, nébih, Ungarn, Staatliches Veterinäramt, Tschechische Republik


Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist gering und die Situation unauffällig.

Epizootische Hämorrhagie

Im Berichtszeitraum November (Stichtag 03.02.2026) wurde in Europa kein Ausbruch von EHD in das ADIS gemeldet.

Das Risiko für Österreich wird aktuell als gering eingestuft.

Tabelle EHD-Ausbrüche: Anzahl der im ADIS gemeldeten EHD-Ausbrüche für Rind (RI), Cervid (CE), Sonstige (SO) im Zeitraum von 01.11.2025 bis 31.01.2026 (Stichtag: 03.02.2026).
November
Dezember
Januar
RI CE SO RI CE SO RI CE SO
GESAMT 0 0 0 0 0 0 0 0 0

Kommentar

Die Epizootische Hämorrhagie ist eine Viruserkrankung wildlebender und domestizierter Wiederkäuer sowie Kameliden. Auslöser ist ein mit dem Virus der Blauzungenkrankheit verwandtes Virus (EHDV). Die Übertragung erfolgt über den Stich/Biss von Insekten (Gnitzen). In gemäßigten Zonen erfolgt daher eine Infektion üblicherweise im Spätsommer/Herbst. Menschen sind von der Erkrankung nicht betroffen. Seit 2022 tritt die EHD (Serotyp 8) auch in Europa auf. Die wahrscheinlichste Ursache dafür dürften vom Wind getragene, infizierte Gnitzen aus Nordafrika sein. Bisher waren Italien, Spanien, Portugal und Frankreich betroffen. In Österreich ist die EHD bisher noch nicht vorgekommen. Die EHD ist eine wichtige Differentialdiagnose zur Blauzungenkrankheit bei Hirschen und Rindern. Schafe und Ziegen erkranken üblicherweise nicht an einer EHDV-Infektion.

Quellen

ADIS, Veterinaria Italiana, Zeitschrift für öffentliche Tiergesundheit


Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist gering und die Situation unauffällig.

Maul- und Klauenseuche

Im Berichtszeitraum Jänner (Stichtag 03.02.2026) wurden aus der Türkei 20 Ausbrüche in das ADIS gemeldet. Nachgewiesen wurde der Serotyp SAT-1, betroffen waren hauptsächlich Rinder und auch Schafe. Mit weiteren Nachmeldungen ist erfahrungsgemäß zu rechnen. Im Vormonat Dezember meldete die Türkei 115 MKS-Ausbrüche. Im Jahr 2025 sind vier verschiedene MKS Serotypen (A, O, SAT-1 und SAT-2) in der Türkei nachgewiesen worden.

Das Risiko für Österreich wird aktuell als gering bewertet.

Das endemische Vorkommen von MKS in Ländern in unmittelbarer Nachbarschaft zur Europäischen Union aber auch in anderen Weltregionen ist Anlass zu unverminderter Aufmerksamkeit gegenüber einer möglichen Einschleppung der Seuche. Bei Verdachtsfällen oder einem unklaren Krankheitsbild empfänglicher Tierarten sollte immer eine Ausschlussuntersuchung auf MKS erfolgen.

Eine prophylaktische Impfung ist in der EU verboten. Es gibt keine Behandlungsmöglichkeit für erkrankte Tiere. In einem MKS-positiven Betrieb müssen alle empfänglichen Tiere getötet werden.

Für den Menschen ist die MKS ungefährlich.

Mit der Risikoampel der Universität Vechta können Rinderhaltungen anonym und kostenlos ihren Stand der Biosicherheit bewerten. Geeignete Desinfektionsmittel können Sie der DVG-Desinfektionsliste für den Tierhaltungsbereich entnehmen. Für eine Wirksamkeit gegen das MKS-Virus ist hier der Wirkungsbereich 7a, Unbehüllte Viren (Viruzidie) auszuwählen, sowie die Temperatur und die Einwirkzeit anzugeben.

Ein Informationsblatt mit den grundlegenden Informationen zur MKS finden Sie hier. Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Maul- und Klauenseuche finden Sie hier.

Tabelle MKS-Ausbrüche: Anzahl der im ADIS gemeldeten MKS-Ausbrüche im Zeitraum von 01.11.2025 bis 31.01.2026 (Stichtag: 03.02.2026).
Nov Dez Jan
Türkei 281 115 20
GESAMT 281 115 20
| Lesezeit 1 min
Tierseuchenradar

Aktualisiert: 08.09.2023

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