Tierseuchenradar – Februar 2026
Im österreichischen Tierseuchenradar werden Informationen zur internationalen Lage und Ausbreitung der bedeutendsten Tierseuchen und Tierkrankheiten, die für Österreich relevant sind, bewertet und zusammengestellt. Dadurch können mögliche Risiken für Österreich früh erkannt und kommuniziert werden. Der Tierseuchenradar erscheint monatlich.
Bitte klicken Sie auf den jeweiligen Eintrag für mehr Informationen.
Legende:
Für Deutschland und die Schweiz stehen mit dem Radar Bulletin entsprechend länderspezifische Beurteilungen der Tierseuchen-Risiken monatlich zur Verfügung. Im AGES Radar Infektionskrankheiten finden Sie aktuelle Informationen und Situationsbewertungen zu Infektionskrankheiten beim Menschen in Österreich und international.
Im folgenden Tierseuchenradar stellt ein "Ausbruch" einen im Animal Disease Information System (ADIS) gemeldeten Nachweis einer Tierseuche dar (Betriebe bei gehaltenen Tieren; Fundorte bei Wildtieren). Von einem Ausbruch betroffene Einzeltiere werden als "Fall" bezeichnet. Ein "Seuchengeschehen" stellt alle Ausbrüche dar, die in einem konkreten Zusammenhang stehen.
Die Datenabfrage erfolgt im ADIS zum angegebenen Stichtag. Nachmeldungen von Ausbrüchen nach dem Stichtag der Abfrage werden nicht dargestellt. Daraus können sich Unterschiede in den Ausbruchszahlen zu früheren Ausgaben des Tierseuchenradars ergeben.
Gesichtete Quellen: ADIS
Definition der Ampelfarben:
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Rot-Schwarz: Die Tierseuche/Tierkrankheit tritt in Österreich auf. Spezifische Kontroll- und Bekämpfungsmaßnahmen werden getroffen. |
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Rot: Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist hoch. Es werden konkrete Maßnahmen zum Schutz österreichischer Tierbestände getroffen. |
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Orange: Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist mittel. Erhöhte Aufmerksamkeit ist angezeigt. |
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Grün: Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist gering und die Situation unauffällig. |
Situation
Situation in Österreich
Österreich ist bisher von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) verschont geblieben, allerdings kommt sie in einigen direkten Nachbarländern wie Deutschland, Italien, der Slowakei, Tschechien und Ungarn vor. Aufgrund der geringen Entfernung zur österreichischen Staatsgrenze wird das Risiko für Österreich als hoch eingestuft.
Situation in Europa
Im Februar 2026 (Stichtag: 03.03.2026) wurden in Europa 37 Ausbrüche bei Hausschweinen und 678 Ausbrüche bei Wildschweinen in das ADIS gemeldet. Die Gesamtzahl von 715 gemeldeten Ausbrüchen hat sich im Vergleich zum Vormonat fast halbiert (siehe Abbildung ASP-Verlauf). Aktuell sind 16 Länder in Europa betroffen (Vormonat 17). Griechenland meldete keine weiteren Ausbrüche (siehe Tabelle ASP-Ausbrüche und Abbildung ASP-Karte).
Hausschweine
Im Februar 2026 (Stichtag: 03.03.2026) blieb die Zahl der europaweit an ADIS gemeldeten ASP-Ausbrüche bei Hausschweinen nahezu unverändert (37 im Berichtszeitraum gegenüber 35 im Vormonat). Meldungen stammen aus Rumänien (24), Serbien (13) und Moldawien (3) (siehe Tabelle ASP-Ausbrüche). Die Mehrheit der betroffenen Betriebe (32) sind Kleinbetriebe mit jeweils weniger als 100 Tieren, darunter 15 private Kleinsthaltungen mit unter zehn Schweinen. Ein größerer Ausbruch wurde in Rumänien, Kreis Neamț, bestätigt. Betroffen war ein Betrieb mit 8.672 Schweinen.
Derzeit beträgt die kürzeste Distanz eines bestätigten ASP-Ausbruchs bei Hausschweinen zur österreichischen Staatsgrenze 334 km (gemeldet aus Serbien, siehe Abbildung ASP-Distanz).
Wildschweine
Im Februar 2026 meldeten insgesamt 16 Länder ASP-Ausbrüche bei Wildschweinen, darunter vier Staaten, die an Österreich grenzen. Im Vergleich zum Januar ist in den meisten Ländern ein deutlicher Rückgang der gemeldeten Ausbrüche zu beobachten. Besonders ausgeprägt zeigt sich der Rückgang in Bulgarien, wo die Zahl der gemeldeten Ausbrüche von 272 im Januar auf lediglich einen einzigen Nachweis im Februar zurückging. Aber auch in Polen (142 Ausbrüche), Ungarn (101), Italien (97), Lettland (90), Rumänien (64), Litauen (35), Deutschland (31), der Slowakei (24), Kroatien und Estland (jeweils 18) sowie Spanien (10) lagen die Meldungen deutlich unter den Werten des Vormonats.
Entgegen dem rückläufigen Gesamttrend verzeichnete Serbien einen deutlichen Anstieg von zehn Ausbrüchen im Januar auf 44 im Februar. Unverändert niedrig blieben die Nachweise in Moldawien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien und der Ukraine, die jeweils einen Ausbruch bestätigten. Weitere Details sind der Tabelle ASP-Ausbrüche zu entnehmen.
In Spanien wurden weitere ASP-positive Wildschweine nahe dem Campus der Universität Barcelona in Cerdanyola del Vallès nachgewiesen. Seit dem letzten Bericht wurden in Katalonien zehn neue sekundäre ASP-Ausbrüche bei Wildschweinen gemeldet, alle innerhalb der bestehenden Hochrisikozone. Damit steigt die Gesamtzahl auf 32 Ausbrüche mit insgesamt 162 positiven Wildschweinen.
In Deutschland wurden weitere Ausbrüche aus Nordrhein-Westfalen und Hessen gemeldet.
Der letzte gemeldete Ausbruch in Tschechien war laut ADIS am 23.06.2025.
Derzeit beträgt die kürzeste Distanz eines bestätigten ASP-Ausbruchs bei Wildschweinen zur österreichischen Staatsgrenze 96 km (gemeldet aus Ungarn, siehe Abbildung ASP-Distanz).
| HS | WS | HS | WS | HS | WS | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Polen | 0 | 330 | 0 | 249 | 0 | 142 |
| Bulgarien | 0 | 290 | 0 | 272 | 0 | 1 |
| Lettland | 1 | 123 | 1 | 133 | 0 | 90 |
| Litauen | 1 | 135 | 0 | 167 | 0 | 35 |
| Italien (ohne Sardinien) | 0 | 88 | 0 | 145 | 0 | 97 |
| Rumänien | 17 | 98 | 24 | 92 | 21 | 64 |
| Ungarn | 0 | 64 | 0 | 138 | 0 | 101 |
| Deutschland | 0 | 53 | 0 | 28 | 0 | 31 |
| Serbien | 4 | 8 | 4 | 10 | 13 | 44 |
| Kroatien | 0 | 22 | 1 | 31 | 0 | 18 |
| Estland | 0 | 34 | 0 | 18 | 0 | 18 |
| Slowakei | 0 | 14 | 0 | 23 | 0 | 24 |
| Spanien | 0 | 9 | 0 | 13 | 0 | 10 |
| Moldawien | 2 | 8 | 4 | 9 | 3 | 1 |
| Bosnien und Herzegowina | 10 | 3 | 1 | 3 | 0 | 1 |
| Ukraine | 0 | 2 | 0 | 3 | 0 | 1 |
| Griechenland | 0 | 3 | 0 | 1 | 0 | 0 |
| GESAMT | 35 | 1284 | 35 | 1335 | 37 | 678 |
Folgen für Österreich
In Österreich müssen seit Ende 2019 zum Zweck der Früherkennung alle tot aufgefundenen Wildschweine gemeldet und von der AGES auf das ASP-Virus untersucht werden. Daneben erfolgen Untersuchungen von Aborten sowie von klinisch oder pathologisch auffälligen Hauschweinen und von Organproben gemäß dem ASP- und KSP-Stichprobenplan.
Tierhalter können die “ASP-Risikoampel” oder den online Fragebogen “Biocheck” verwenden, um die Biosicherheit ihrer Betriebe kostenlos und anonym zu überprüfen. Weitere Empfehlungen und ein Handbuch zur Biosicherheit bei der Haltung von Schweinen in Österreich werden auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) bzw. auf der Kommunikationsplattform Verbrauchergesundheit zur Verfügung gestellt.
Im europäischen Tiergesundheitsrecht (Verordnung (EU) 2016/429) mit den ergänzenden Rechtsakten und der österreichischen ASP-Verordnung 2005 sind Zuständigkeiten und Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest festgelegt. In der Durchführungsverordnung 2023/594/EU (zuletzt geändert mittels Durchführungsverordnung 2026/483/EU) sind die geltenden Gebiete (Sperrzonen I, II und III) mit erhöhtem Risiko einer Ausbreitung der ASP (Teile I-III) aufgeführt.
Die AGES hat ein Video über Biosicherheit erstellt. Das Video zeigt die erforderlichen Biosicherheitsmaßnahmen beim Betreten und Verlassen eines Betriebes, in dem eine anzeigepflichtige Tierseuche vermutet wird oder nachgewiesen wurde.
Einen Überblick über die ASP-Zonierungsmaßnahmen in Europa erhalten Sie auf den interaktiven Karten der EU-Kommission.
Kommentar
In Katalonien, Spanien, setzen die Behörden weiterhin umfassende ASP‑Eindämmungsmaßnahmen um. Dazu gehören intensive Kadaversuchen, die Reduktion der Wildschweinbestände in infizierten Zonen sowie verstärkte Einzäunungen und Biosicherheitskontrollen in Schweinehaltungen. Parallel wird die passive Überwachung bei Haus- und Wildschweinen ausgeweitet, um neue Ausbrüche frühzeitig zu erkennen. In Hochrisikogebieten kommen Fallen sowie der Einsatz von Schalldämpfern und Nachtsichtgeräten zum Einsatz. In Gebieten mit geringerem Risiko wurden zudem kontrollierte Jagden durchgeführt, um die Wildschweinpopulation vor Beginn der Reproduktionszeit im Frühjahr wirksam zu senken.
Der im Osten Deutschlands gelegene Freistaat Sachsen ist seit dem 5. Februar 2026 offiziell wieder ASP-frei, nachdem die EU-Kommission die Aufhebung der letzten Sperrzonen aufgrund der erfolgreichen Tilgung bestätigt hat.
Für Österreich bleibt der indirekte Eintrag der ASP durch den Menschen aus von ASP betroffenen Ländern das höchste Risiko. Daher ist die Sensibilisierung der verschiedenen Interessengruppen von größter Bedeutung. Ausführliche Informationen, Filme, Broschüren sowie Poster zur Ätiologie, Diagnose und epidemiologischen Ausbreitung der ASP finden Sie auf der Website der KVG.
Quellen
Situation
Situation in Österreich
Im Berichtszeitraum Februar 2026 (Stichtag 03.03.2026) erfolgten in Österreich 13 Ausbruchsmeldungen bei Wildvögeln aus den Bundesländern Tirol, Kärnten, Steiermark Burgenland, Vorarlberg und Niederösterreich.
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- Februar, 1 Mäusebussard, Innsbruck Land, Tirol
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- Februar, 1 Sperber, Eisenstadt-Umgebung, Burgenland
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- Februar, 1 Graugans, Eisenstadt-Umgebung, Burgenland
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- Februar, 2 Schwäne, Klagenfurt-Land, Kärnten
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- Februar, 4 Schwäne, Klagenfurt-Land, Kärnten
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- Februar, 4 Schwäne, Klagenfurt-Land, Kärnten
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- Februar, 2 Habichte, Klagenfurt-Land, Kärnten
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- Februar, 6 Schwäne, Klagenfurt-Land, Kärnten
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- Februar, 1 Mäusebussard, Rust, Burgenland
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- Februar, 1 Möwe, Mistelbach, Niederösterreich
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- Februar, 1 Graugans, Hartberg-Fürstenfeld, Steiermark
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- Februar, 1 Tafelente, Bregenz, Vorarlberg
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- Februar, 1 Graugans, Baden, Niederösterreich
Im Februar war in Österreich eine Haltung von Vögeln in Gefangenschaft (Klein-/Hobbyhaltung) im Bezirk Mattersburg (Burgenland) mit 20 gehaltenen Hühnern betroffen. Eine Schutz- und Überwachungszone musste aufgrund des vernachlässigbaren Risikos der Erregerverbreitung aus der Haltung nicht eingerichtet werden.
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- Februar, 20 Hühner, Mattersburg, Burgenland
Ausbrüche bei Geflügel wurden im Februar in Österreich nicht gemeldet. Der letzte Nachweis der HPAI bei Geflügel erfolgte im November 2025 in einem Geflügelbetrieb mit 645 gehaltenen Gänsen in Oberösterreich.
Das aktuelle Risiko für Geflügelbetriebe und Haltungen von Vögeln in Gefangenschaft in Österreich wird gebietsweise (besonders in Fluss- und Gewässernähe) als hoch bewertet. In Österreich muss mit weiteren Ausbrüchen bei Wildvögeln gerechnet werden.
Seit dem 20. November 2025 sind in Österreich einige Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko ausgewiesen, das übrige Bundesgebiet mit erhöhtem Geflügelpestrisiko. Die entsprechende Kundmachung und die Anlage mit einer Auflistung der Gebiete mit stark erhöhtem Risiko finden Sie hier.
Situation in Europa
Geflügel
Im Februar 2026 wurden in Europa 66 Ausbrüche der hochpathogenen aviären Influenza A(H5N*) in Geflügelbetrieben in das ADIS gemeldet. Im Vergleich zum Vormonat Januar (91 Ausbrüche) ist die Zahl deutlich gesunken, bleibt jedoch weiterhin auf einem hohen Niveau. Die Zahl der Länder, aus denen Meldungen in das ADIS eingingen, ist von 10 im Vormonat auf 12 im Februar leicht gestiegen (siehe Tabelle HPAI-Ausbrüche). Betroffen sind Geflügelbetriebe in Polen: 16 Ausbrüche; Deutschland: 11 Ausbrüche; Italien: 7 Ausbrüche; Frankreich und Bulgarien: je 6 Ausbrüche; Niederlande: 5 Ausbrüche; Dänemark: 4 Ausbrüche; Tschechien, Ungarn und Slowakei: je 3 Ausbrüche; Schweden und Bosnien und Herzegowina: je ein Ausbruch.
Wildvögel
Im Februar stieg die Zahl der Ausbrüche in Europa stark von 486 im Vormonat auf 888 Ausbrüche. Die Zahl der Länder mit HPAI A(H5N*)-Nachweisen bei Wildvögeln sank hingegen leicht von 26 im Vormonat auf 23 im Februar. Am stärksten betroffen ist weiterhin Deutschland mit 491 Ausbrüchen, stark angestiegen ist die Zahl mit 113 Ausbrüchen in Polen. Weitere Ausbruchsmeldungen erfolgten aus Belgien: 51 Ausbrüche; den Niederlanden: 50 Ausbrüche; Ungarn: 33 Ausbrüche; Dänemark: 29 Ausbrüche; Norwegen: 28 Ausbrüche; Schweden: 16 Ausbrüche; Tschechien: 15 Ausbrüche; Österreich: 13 Ausbrüche; Litauen: 8 Ausbrüche; Estland: 7 Ausbrüche; Frankreich und Kroatien: je 6 Ausbrüche; Spanien: 5 Ausbrüche; Rumänien: 4 Ausbrüche; Italien und der Slowakei: je 3 Ausbrüche; Slowenien und Island: je 2 Ausbrüche; der Schweiz, Luxemburg und Moldawien: je ein Ausbruch (siehe Tabelle HPAI-Ausbrüche).
Hauptsächlich betroffen waren im Februar weiterhin wildlebende Wasservögel (Enten, Gänse und Schwäne) aber auch Falkenartige, Greifvögeln und Eulen. Zahlreiche Nachweise erfolgen zudem bei Möwenvögeln und vermehrt auch bei Kormoranen. Vereinzelt werden auch Ausbrüche bei einer Vielzahl weiterer Vogelarten, wie beispielsweise Tauben, Reiher, Schnepfen, Rallen, Fasane, Lappentaucher, Rabenvögel und Störche, gemeldet.
Vögel in Gefangenschaft
Nach 36 gemeldeten Ausbrüchen bei Vögeln in Gefangenschaft im Vormonat Januar wurden im Februar 2026 46 Ausbrüche der HPAI A(H5N*) in das ADIS gemeldet (Deutschland: 18 Ausbrüche; Tschechien: 8 Ausbrüche; Frankreich: 6 Ausbrüche; Polen: 5 Ausbrüche; Niederlande: 2 Ausbrüche; Belgien, Dänemark, Schweden, Österreich, Slowakei und Rumänien: je ein Ausbruch; siehe Tabelle HPAI-Ausbrüche). Betroffen waren vorwiegend Haltungen mit Wassergeflügel, das häufig auch gemischt mit anderen Vogelarten gehalten wurde.
Einen Überblick der European Food Safety Authority (EFSA) über den aktuellen Seuchenzug und Empfehlungen finden Sie hier. Das Europäische Referenzlabor für Aviäre Influenza und Newcastle Disease in Italien (EURL AI/ND) stellt in einem Datenportal detaillierte Informationen über HPAI-Ausbrüche in Europa zur Verfügung.
| GE | WV | VG | GE | WV | VG | GE | WV | VG | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Deutschland | 23 | 366 | 13 | 21 | 225 | 9 | 11 | 491 | 18 |
| Belgien | 1 | 152 | 1 | 10 | 53 | 0 | 0 | 51 | 1 |
| Polen | 19 | 23 | 2 | 25 | 20 | 5 | 16 | 113 | 5 |
| Niederlande | 11 | 59 | 1 | 6 | 46 | 4 | 5 | 50 | 2 |
| Frankreich | 23 | 36 | 5 | 8 | 17 | 9 | 6 | 6 | 6 |
| Dänemark | 3 | 35 | 2 | 1 | 33 | 0 | 4 | 29 | 1 |
| Italien | 20 | 31 | 2 | 9 | 8 | 0 | 7 | 3 | 0 |
| Schweden | 3 | 33 | 0 | 0 | 19 | 0 | 1 | 16 | 1 |
| Tschechien | 2 | 5 | 6 | 0 | 14 | 6 | 3 | 15 | 8 |
| Ungarn | 0 | 4 | 0 | 8 | 5 | 0 | 3 | 33 | 0 |
| Norwegen | 0 | 9 | 0 | 0 | 3 | 0 | 0 | 28 | 0 |
| Spanien | 1 | 26 | 0 | 1 | 6 | 0 | 0 | 5 | 0 |
| Österreich | 0 | 13 | 0 | 0 | 3 | 1 | 0 | 13 | 1 |
| Litauen | 1 | 7 | 0 | 0 | 3 | 0 | 0 | 8 | 0 |
| Schweiz | 0 | 12 | 0 | 0 | 6 | 0 | 0 | 1 | 0 |
| Estland | 0 | 3 | 2 | 0 | 2 | 1 | 0 | 7 | 0 |
| Portugal | 8 | 6 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Slowenien | 0 | 6 | 0 | 0 | 4 | 0 | 0 | 2 | 0 |
| Slowakei | 0 | 2 | 1 | 0 | 1 | 0 | 3 | 3 | 1 |
| Lettland | 0 | 5 | 1 | 0 | 3 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Bulgarien | 0 | 0 | 0 | 2 | 0 | 0 | 6 | 0 | 0 |
| Finnland | 0 | 4 | 0 | 0 | 4 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Rumänien | 0 | 0 | 0 | 0 | 3 | 0 | 0 | 4 | 1 |
| Kroatien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 6 | 0 |
| Irland | 1 | 3 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Luxemburg | 0 | 3 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 1 |
| Moldawien | 0 | 0 | 0 | 0 | 4 | 0 | 0 | 1 | 0 |
| Island | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 2 | 0 |
| Bosnien und Herzegowina | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 1 | 0 | 0 |
| Ukraine | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 1 | 0 | 0 | 0 |
| Serbien | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| GESAMT | 116 | 844 | 36 | 91 | 486 | 36 | 66 | 888 | 46 |
Folgen für Österreich
Mit 20. November 2025 wurden gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 der Vogelgesundheitsverordnung durch die Kundmachung zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko ausgewiesen, das übrige Staatsgebiet gilt weiterhin als Gebiet mit erhöhtem Risiko. Die Seuchensituation wird fortlaufend bewertet, und die Risikogebiete werden bei Bedarf angepasst.
Geflügelbetriebe, Zoo- und Hobbyhaltungen sollten neben den verpflichtend umzusetzenden Maßnahmen mit erhöhter Sorgfalt effektive Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen umsetzen. Direkte oder indirekte Kontakte zu Wildvögeln stellen weiterhin ein Risiko einer Übertragung dar und sollten konsequent verhindert werden. Mit einem Handbuch stellt die Österreichische Qualitätsgeflügelvereinigung (QGV) Informationen zur Biosicherheit und eine Checkliste zur Selbstevaluierung zur Verfügung. Mit der „AI-Risikoampel“ oder dem online Fragebogen “Biocheck” stehen weitere kostenlose und anonyme Möglichkeiten zur Überprüfung des eigenen Status der Biosicherheit zur Verfügung. Die praktische Umsetzung von Biosicherheitsmaßnahmen wird in der LFI-Broschüre Biosicherheit Geflügel erläutert und bildlich dargestellt. Für Hobby- und Kleinhaltungen hat die AGES in einem Infoblatt die wichtigsten Informationen über die HPAI zusammengefasst.
Jede Geflügelhaltung ist der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.
Tot aufgefundene oder verendende Wasser- und Greifvögel müssen unmittelbar der Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet und im Nationalen Referenzlabor für Aviäre Influenza (AGES IVET Mödling) untersucht werden, damit frühzeitig entsprechende Maßnahmen getroffen werden können.
Kommentar
Im Februar sinken die Ausbrüche in Geflügelbetrieben in Europa weiter, steigen jedoch bei Hobby-/Kleinhaltungen deutlich. Nach dem Höhepunkt des Seuchengeschehens im November 2025 waren bei Wildvögeln die Ausbruchszahlen zunächst deutlich rückläufig, steigen aber im Februar wieder stark an. Nach den Erfahrungen aus den vergangenen Jahren spielte hierbei vermutlich auch der deutliche Wintereinbruch eine Rolle. Meldungen erfolgten aus weiten Teilen Europas und für eine Vielzahl verschiedener Vogelarten. Das HPAI A(H5N1)-Virus zirkuliert folglich großflächig und in zahlreichen Vogelpopulationen. In den vergangenen Jahren war mit Ende der Wintermonate insgesamt ein deutlicher Rückgang der Ausbrüche in Europa und einer Verlagerung des Seuchenschwerpunkts in Richtung der Küstengebiete zu beobachten. Im Februar gab es noch keinen Hinweis darauf, dass dies auch 2026 der Fall sein wird. Die Ausbruchszahlen und damit die Viruszirkulation sind aktuell deutlich höher ist als in den vergangenen Jahren. Ob sich dadurch die Entspannung der Seuchensituation zeitlich verzögert, oder aber deutlich weniger ausgeprägt stattfindet und die Ausbruchszahlen auch über das Jahr vergleichsweise hoch bleiben werden, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden.
Im Gegensatz zum November sind die hohen Ausbruchszahlen im Februar nicht auf Zugvögel zurückzuführen, die entlang ihrer Zugroute in die Winterquartiere erkrankten. Ob in den kommenden Wochen durch das Einsetzen der Wanderbewegungen in die Sommerquartiere das Seuchengeschehen nochmals verstärkt wird, bleibt abzuwarten. Mit einem erhöhten Risiko, dass empfängliche Vögel ohne ausreichende Immunität und infizierte Tiere durch den Vogelzug in Kontakt kommen, muss gerechnet werden. Bislang gibt es hierfür keine Hinweise, die Frühlingswanderung einiger Vogelarten hat bereits begonnen. Die weitere Entwicklung muss aufmerksam beobachtet werden.
Das Risiko für Geflügelbetriebe und Haltungen von Hobbytieren bleibt in Österreich weiterhin hoch. Da hauptsächlich wilde Wasservögel betroffen sind, sollte insbesondere in Fluss- und Gewässernähe jeder Kontakt gehaltener Vögel zu Wildvögeln bestmöglich verhindert werden.
Quellen
Außerhalb des Berichtszeitraums Februar, wurden im März weitere Ausbrüche aus Deutschland in das ADIS gemeldet.
Im Berichtszeitraum (Stichtag: 03.03.2026) wurden 35 Ausbrüche aus Polen, Tschechien, Deutschland und Litauen in das ADIS gemeldet
In Österreich wird das Risiko derzeit als hoch eingestuft.
In Polen traten die Ausbrüche sowohl bei Mast- und Legehennen in kommerziellen Geflügelbetrieben, als auch bei Hennen, Enten, Gänsen und Tauben in Kleinhaltungen auf. Dabei waren von den 16 Verwaltungsbezirken (Woiwodschaften) 9 betroffen. Grundsätzlich besteht in Polen seit 25. April 2025 letzten Jahres eine Impfpflicht von Hühnern und Truthühnern, die in gewerblichen Betrieben gehalten werden. In Tschechien, wo eine Impfpflicht für Elterntierherden und Legehennenbetriebe besteht, wurden die Ausbrüche ausschließlich aus Kleinhaltungen gemeldet. Seit Jahresbeginn gibt es aufgrund der Ausbrüche auch ein Monitoring-Programm um die Zirkulation von ND-Virus in der Wildvögel-Population zu überwachen, da eine Übertragung durch diese vermutet wird.
In Litauen war eine Kleinhaltung mit Hennen, Enten und Gänsen in der Stadtgemeinde Vilnius betroffen. In Deutschland gab es Ausbrüche in jeweils einem Legehennenbetrieb in Brandenburg und in Bayern. Der erste Ausbruch wurde am 20. Februar 2026 auf einem Putenbetrieb weniger als 1 km von der polnischen Grenze entfernt, im Landkreis Neissemünde, Brandenburg, gemeldet. Laut WOAH handelt es sich um den ersten ND-Fall in Deutschland seit dem 11. September 2008 und den ersten in Brandenburg seit 1996. Am 27. Februar 2026 wurde ein zweiter Ausbruch auf einem weiteren Legehennenbetrieb in Deutschland festgestellt, diesmal in Bayern, nordwestlich von München, etwa 500 km vom Ausbruch in Brandenburg entfernt.
In Österreich ist die Newcastle Disease bei Geflügel zuletzt 1997 aufgetreten. In Wildtauben, sowie bei Haus- und Hobbytauben wird die Tierseuche immer wieder vereinzelt nachgewiesen (seit 2022 vier Ausbrüche). Bei Wildtauben kam es in der Steiermark, in Niederösterreich, Oberösterreich und Wien letztes Jahr zu vermehrten Ausbrüchen.
| Dez | Jan | Feb | |
|---|---|---|---|
| Polen | 45 | 29 | 23 |
| Tschechien | 6 | 9 | 9 |
| Spanien | 4 | 1 | 0 |
| Slowakei | 3 | 1 | 0 |
| Deutschland | 0 | 0 | 2 |
| Litauen | 0 | 0 | 1 |
| GESAMT | 58 | 40 | 35 |
Kommentar
Newcastle Disease ist eine hochansteckende, akut bis chronisch verlaufende virale Infektionskrankheit (vormals APMV-1, jetzt Orthoavulavirus javaense OAVJ, Serotyp 1) aller Vögel, die beinahe weltweit vorkommt. Die Verbreitung wird begünstigt durch die hohe Widerstandskraft des Virus gegenüber der Umwelt sowie das breite Wirtsspektrum. Ausgeschieden wird das Virus von infizierten Vögeln in großen Mengen über Kot, Augen-, Nasen- und Rachensekret sowie über alle weiteren Körperflüssigkeiten. Die Übertragung auf weitere Tiere findet überwiegend über eingeatmete Aerosole und über die orale Aufnahme von kontaminiertem Futter und Fäkalien statt. Der Erreger kann sowohl direkt von Tier zu Tier als auch indirekt über alle Gerätschaften, Stallstaub, Schuhe und Fahrzeuge verbreitet werden. Das Virus kann auch bereits im Ei auf das Küken übertragen werden.
Newcastle Disease wird aufgrund der ähnlichen Krankheitssymptome auch als „atypische Geflügelpest“ bezeichnet. Erkrankte Vögel zeigen u.a. eine erhöhte Sterblichkeit, schnupfenähnliche Symptome, Atemnot, Durchfall und zentral-nervale Störungen.
In Einzelfällen können die Erreger auch auf den Menschen (meist Vogelhalter) übertragen werden (Zoonose). Es ist daher für alle Tierhalterinnen und Tierhalter wichtig, sich und ihre Vögel zu schützen!
Aufgrund der aktuellen Lage in den Nachbarländern empfiehlt das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz dringend die Impfung aller empfänglichen Tiere. In Österreich stehen diverse Impfstoffe gegen die NCD zur Verfügung, deren Anwendung auf freiwilliger Basis möglich ist.
Zusätzlich zur Impfung ist unabhängig von der Betriebsgröße wichtig, die betriebliche Biosicherheit zu überprüfen und gegebenenfalls zu verbessern, um das Risiko des Erregereintrags in den Stall zu reduzieren.
Quellen
SCoPAFF Meeting, 19-20 Februar, Polen, SCoPAFF Meeting, 19-20 Februar, Tschechien, Pirbright Institute, UK
Im Berichtzeitraum Februar (Stichtag: 03.03.2026) wurden in das ADIS 25 Rabies (Tollwut)-Ausbrüche gemeldet (Vormonat 33 Ausbrüche). In Deutschland wurde ein Ausbruch bei einem importierten Hund aus Russland bestätigt. Aus dem Osten der Türkei erfolgten 9 Meldungen (5 Hunde, 2 Rinder, eine Katze und ein Equide), aus Moldawien 5 Meldungen (2 Rinder, 2 Hunde und 1 Rotfuchs). 10 Ausbrüche (5 Rinder, 3 Rotfüchse, 1 Hund und 1 Katze) meldete Rumänien in das ADIS (siehe Tabelle RABIES-Ausbrüche).
Das Risiko für Österreich wird aktuell als gering eingestuft.
| Dez | Jan | Feb | |
|---|---|---|---|
| Türkei | 18 | 15 | 9 |
| Rumänien | 13 | 8 | 10 |
| Moldawien | 13 | 10 | 5 |
| Deutschland | 0 | 0 | 1 |
| GESAMT | 44 | 33 | 25 |
Kommentar
Österreich wurde 2008 für frei von terrestrischer Tollwut erklärt. Der letzte Ausbruch mit einem Feldvirus wurde 2002 bei Füchsen in Kärnten detektiert. Die Zirkulation des Tollwutvirus in der österreichischen Hundepopulation ist bereits seit 1950 erloschen. Eines der größten Risiken der Wiedereinschleppung von Tollwut in eine tollwutfreie Population ist das Einbringen von nicht geimpften Tieren aus Ländern mit endemischer Tollwut. Die Überwachungsmaßnahmen sollten darauf abzielen, die illegale Einfuhr von nicht geimpften oder erkrankten Heimtieren (Hunde/Katzen) zu verhindern.
Im Februar wurde in Deutschland die Tollwut im Bundesland Rheinland-Pfalz bei einem Hund nachgewiesen, der über eine Tierschutzorganisation aus Russland eingeführt wurde. Laut Begleitdokumenten war das Tier fast acht Monate alt, gechipt, gegen Tollwut geimpft und ein ausreichender Impfschutz durch die Bestimmung des Tollwuttiters 30 Tage nach der Impfung bestätigt. Der Hund zeigte bei seinen neuen Besitzern klinische Symptome einer Tollwuterkrankung und verstarb am 25. Januar. Eine nachfolgende Untersuchung ergab ein positives Ergebnis, der Tollwutausbruch wurde am 10. Februar bestätigt. Zusätzlich bestätigte sich der Verdacht, dass der verstorbene Hund jünger war als in den Dokumenten angegeben. Somit ist die Titer-Bestimmung ungültig und das Tier verfügte über keinen ausreichenden Impfschutz. Die Einfuhr des Hundes erfolgte somit illegal. Weitere Tiere, die mit derselben Lieferung nach Deutschland, Belgien, Frankreich, Österreich und in die Schweiz gelangten, wurden mittlerweile ebenfalls untersucht und negativ auf die Tollwut getestet.
Bei der Tollwut handelt es sich um eine Zoonose, eine Erkrankung des Menschen verläuft fast immer tödlich. Auch wenn Österreich 2008 frei von terrestrischer Tollwut erklärt wurde, sollte diese Krankheit bei entsprechender Symptomatik immer in Betracht gezogen werden. Besonders bei Tieren, die aus Ländern nicht frei von der Tollwut stammen oder diese bereist haben. Typische Symptome sind insbesondere Verhaltensänderungen wie Scheu, Nervosität oder Gereiztheit, Schluckbeschwerden, vermehrter Speichelfluss, gelegentlich Hydrophobie (Abscheu vor Wasser), Aggressivität sowie Lähmungserscheinungen. Personen, die beruflich mit empfänglichen Tieren in Kontakt kommen können (z.B. Mitarbeiter:innen von Tierheimen/Auffangstationen oder Tierärzt:innen und deren Mitarbeiter:innen) sollten generell gegen Tollwut geimpft sein. Tierärzt:innen sind verpflichtet einen begründeten Verdacht unverzüglich der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden. Bissverletzungen durch tollwutkranke oder -verdächtige Tiere sind ebenso meldepflichtig.
Weitere Informationen über Tollwut finden Sie hier.
Quellen
Im Berichtszeitraum (Stichtag 03.03.2026) wurde ein Ausbruch von Lumpy Skin Disease aus Spanien in das ADIS gemeldet.
In Österreich wird das Risiko derzeit als gering eingestuft.
In Spanien wurde ein Ausbruch aus der Provinz Huesca der autonomen Gemeinschaft Aragón gemeldet, welche im Norden an Frankreich grenzt. Die Impfungen der Rinder in Aragón sind noch nicht abgeschlossen und dauern an.
In Österreich ist bisher noch nie ein Fall von Lumpy Skin Disease (LSD) aufgetreten. Der Mensch kann sich nach aktuellem Wissensstand nicht infizieren.
Zur Prävention der Einschleppung der Krankheit, wurde im Oktober eine nach wie vor gültige Kundmachung erlassen, welche Sofortmaßnahmen beim Einbringen empfänglicher Tiere aus Italien, Frankreich und Spanien beinhaltet. Die Kundmachung richtet sich an Tierhaltungsbetriebe, Schlachthöfe und Transportunternehmen und dient einer erhöhten Biosicherheit.
| Dez | Jan | Feb | |
|---|---|---|---|
| Frankreich | 8 | 1 | 0 |
| Spanien | 0 | 1 | 1 |
| GESAMT | 8 | 2 | 1 |
Kommentar
Der Erreger der Lumpy Skin Disease ist ein Virus aus dem Genus Capripoxvirus und ist verwandt mit den Erregern der Schaf- und Ziegenpocken. Die Infektion verläuft meist akut bis subakut, manchmal auch chronisch. Die Rinder leiden typischerweise unter Exanthemen (Hautausschlägen) mit schmerzhaften, bis zu 5 cm großen Hautknoten, vorzugsweise an Kopf, Hals und im Schwanzbereich. Es kann zu hohen Fieberschüben und damit einhergehender Mattigkeit und Appetitlosigkeit, sowie zu vermehrtem Tränen- und Speichelfluss, Bindehautentzündungen, vergrößerten Lymphknoten und Aborten kommen.
Viren lassen sich vor allem in den Hautläsionen aber auch in Augen- und Nasensekret, Speichel, Blut und Samen nachweisen.
Die Übertragung erfolgt in erster Linie über verschiedene blutsaugende und beißende Insekten und Milben, aber auch unbelebte Vektoren, wie Gerätschaften und Kleidung, spielen eine Rolle. Auch eine direkte Übertragung ist möglich. Das Virus ist sehr stabil und kann, geschützt vor direktem Sonnenlicht, mehrere Monate lang auch abseits des Wirtes infektiös bleiben.
Es gibt einen Impfstoff, der flächendeckend eingesetzt, eine wirksame Maßnahme gegen die Verbreitung der Krankheit darstellt. Impfungen sind in Österreich unter strengen Rahmenbedingungen (Entscheidung der Behörden) grundsätzlich möglich, allerdings an Handelsrestriktionen geknüpft. Derzeit ist in Österreich kein Impfstoff zugelassen.
Bei einem Verdacht auf Einschleppung des Erregers können jederzeit Proben von verdächtigen Tieren an das NRL in Mödling geschickt werden.
Quellen
Im Berichtszeitraum (Stichtag: 03.03.2026) wurden im ADIS keine WNV-Ausbrüche in Europa gemeldet. In der EU/EWR besteht eine Meldepflicht für WNV-Fälle bei Pferden und Vögeln.
Das Risiko für Österreich wird als niedrig eingestuft.
Pferde
Im Februar wurden weiterhin keine WNV-Ausbrüche gemeldet.
Vögel
Im Februar wurden weiterhin keine WNV-Ausbrüche gemeldet.
Menschen
Das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) veröffentlichte am 11. Dezember den letzten Bericht über die gemeldeten WNV-Ausbrüche und schloss damit die Veröffentlichung der wöchentlichen saisonalen WNV-Berichte ab. Das ECDC geht von einer Übertragungssaison von Juni bis November aus. Laut dem ECDC-Bericht vom 10. Dezember 2025 wurden in Europa bis zum 3. Dezember 2025 1112 lokal erworbene menschliche Fälle von WNV-Infektionen gemeldet, hauptsächlich in Italien (779), Griechenland (96) und Frankreich (62). In Österreich wurde jedoch kein Fall von WNV bei Menschen gemeldet.
| VO | EQ | VO | EQ | VO | EQ | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Italien | 5 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Belgien | 4 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Portugal | 0 | 3 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Frankreich | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| GESAMT | 9 | 4 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Kommentar
Im Rahmen des SURVector-Projekts führt die AGES ein nationales Gelsen-Monitoring durch. Dabei werden an festgelegten Standorten Stechmücken gesammelt, klassifiziert und mittels molekularbiologischer Methoden auf das WNV untersucht. Weitere Informationen sowie Jahresbericht finden Sie hier. Im Jahr 2025 wurden österreichweit insgesamt 6.146 Stechmücken erfasst und auf WNV getestet. Alle untersuchten Gelsenpools waren negativ.
Einen Überblick über die WNV-Infektionen bei Menschen in der EU und den EU-Nachbarländern erhalten Sie auf der interaktiven Karte des ECDCs.
Weitere Informationen zur Vorbeugung einer Infektion sowie eine Karte mit der räumlichen Verteilung der WNV-Nachweise in Österreich finden Sie auf der Homepage der AGES.
Quellen
Im Berichtszeitraum (Stichtag 03.03.2026) wurde ein Ausbruch von PPR aus Kroatien in das ADIS gemeldet.
In Österreich wird das Risiko derzeit als mittel eingestuft.
Der in Kroatien gemeldete Ausbruch in der Gemeinde Prgomet, nordwestlich der Stadt Split, betrifft einen Betrieb, der in unmittelbarer Nähe jenes Betriebes liegt, bei dem im Dezember der erste kroatische Ausbruch bestätigt wurde. Die zehn Schafe des betroffenen Betriebs waren aufgrund des epidemiologischen Zusammenhangs mit dem ersten Ausbruchsbetrieb bereits in der zweiten Dezemberhälfte vorsorglich gekeult und beprobt worden. Eine dieser Proben wurde im Rahmen der diagnostischen Untersuchungen positiv auf PPR-Antikörper, jedoch negativ auf das Virus in der PCR getestet. Die Ergebnisse der Untersuchungen wurden Mitte Februar durch das Europäische Referenzlabor bestätigt.
Um das Risiko einer Einschleppung des Erregers aus betroffenen Staaten auch weiterhin niedrig zu halten, gelten in Österreich die Kundmachungen AVN 2025/34 und AVN 2026/2. Darin werden Sofortmaßnahmen beim Einbringen von kleinen Wiederkäuern aus bestimmten Drittstaaten und bestimmten Gebieten der Europäischen Union zur Schlachtung festgelegt. So dürfen derzeit keine Schafe und Ziegen oder deren Erzeugnisse aus Albanien und dem Kosovo nach Österreich verbracht werden, außer sie erfüllen die in der Kundmachung festgelegten Bedingungen. Ebenso dürfen für PPR empfängliche Tierarten aufgrund von Sofortmaßnahmen der Europäischen Kommission in Griechenland, Bulgarien und Rumänien nicht außerhalb ihres jeweiligen Gebietes verbracht werden. Empfängliche Tiere aus Kroatien dürften unter bestimmten Bedingungen nach Österreich zur Schlachtung verbracht werden. Zu diesen Bedingungen zählen u.a. eine klinische Untersuchung der Tiere sowie die dokumentierte Reinigung und Desinfektion des Transportfahrzeugs.
| Dez | Jan | Feb | |
|---|---|---|---|
| Kroatien | 3 | 2 | 1 |
| GESAMT | 3 | 2 | 1 |
Kommentar
Die Pest der kleinen Wiederkäuer (Peste des petits ruminants, PPR) ist eine hochansteckende akute, hoch fieberhaft verlaufende virale Infektionskrankheit (Small Ruminant Morbillivirus) der Schafe und Ziegen, sowie verwandter Wildwiederkäuer (z.B. Hirsche, Steinwild, Gazellen und Antilopen). Ziegen erkranken meistens schwerer als Schafe, wobei häufig ein Großteil der Herde betroffen ist. Paarhufer wie Hausrind, Büffel und Kameliden gelten als PPRV-Sackgassenwirte; eine Infektion verläuft symptomlos ohne Erregerausscheidung. Experimentelle Infektionsversuche haben gezeigt, dass Haus- und Wildschweine für dieses Virus empfänglich sind, klinische Anzeichen der Krankheit zeigen und in der Lage sind, die Krankheit auf kleine Wiederkäuer zu übertragen, mit denen sie in Kontakt kommen. Der Mensch kann sich nach aktuellem Wissensstand nicht infizieren.
Die Übertragung erfolgt durch direkten oder indirekten Kontakt mit infizierten Tieren oder deren viruskontaminierten Ausscheidungen (auch Rohmilch), kann jedoch auch über die Luft durch Inhalation von erregerhaltigem Material erfolgen. Die Virusausscheidung ist bereits vor der Ausprägung von klinischen Symptomen möglich.
Die Inkubationszeit beträgt in den meisten Fällen 5–6 Tage. Typisch für die Krankheit sind hohes Fieber, seröser Nasen- und Augenausfluss, ulzerös-nekrotisierende Entzündungen im Maulbereich und starker Durchfall. Nach wenigen Tagen kommt es zu Erosionen, Ulzera und Nekrosen der Maulschleimhaut. Auch Lungenentzündungen treten auf. Die Tiere können innerhalb weniger Tage sehr schwach werden und stark dehydrieren, was häufig zum Tode führt.
Quellen
FAO, KVG, WOAH, FLI, RIS, PAFF Animal Health and Welfare committee Meeting, 19-20 Februar
Im Berichtszeitraum (Stichtag 03.03.2026) wurden 43 Ausbrüche von Schaf- und Ziegenpocken aus Griechenland, der Türkei, Nordmazedonien und Bulgarien in das ADIS gemeldet.
In Österreich wird das Risiko derzeit als mittel eingestuft.
In Griechenland ist seit November ein anhaltender Rückgang der Ausbrüche zu beobachten, der mit der Verschärfung der bestehenden Maßnahmen zusammenhängt. In Nordmazedonien gab es wieder zwei Ausbrüche in der Gemeinde Lipkovo, im Norden des Landes, nahe der Grenze zu Serbien und dem Kosovo. In Bulgarien war ein Betrieb im Verwaltungsbezirk (Oblast) Plowdiw betroffen. In diesem Bereich hat es im November letzten Jahres, die letzten Ausbrüche gegeben.
Österreich ist frei von Schaf- und Ziegenpocken, der letzte Ausbruch trat 1954 auf. Der Mensch kann sich nach aktuellem Wissensstand nicht infizieren.
| Dez | Jan | Feb | |
|---|---|---|---|
| Griechenland | 189 | 67 | 32 |
| Türkei | 7 | 9 | 8 |
| Nordmazedonien | 0 | 2 | 2 |
| Bulgarien | 0 | 0 | 1 |
| GESAMT | 196 | 78 | 43 |
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Das Schafpockenvirus (SPPV) und Ziegenpockenvirus (GTPV) gehören zur Gattung der Capripoxviren, welchen auch das Lumpy Skin Disease Virus (LSDV) zugeordnet wird. Schaf- und Ziegenpocken sind relativ wirtsspezifisch und kommen in Schafen bzw. Ziegen vor, wobei ausgewählte Stämme in der Lage sind, sowohl Schafe als auch Ziegen zu infizieren. Die weltweite geografische Verbreitung ist hier zu sehen.
Die Infektion mit dem Schaf- oder Ziegenpockenvirus verläuft überwiegend akut bis subakut, wobei Jungtiere oft stärker betroffen sind als ältere Tiere. Erkrankte Tiere zeigen oftmals vermehrten Speichelfluss, Nasen- und Augenausfluss, Fieber, Kurzatmigkeit und Appetitlosigkeit. Innerhalb weniger Tage treten knotenartige Hautläsionen und ulzerierende Papeln an wenig behaarten Körperstellen auf. Diese trocknen später ab und bilden Krusten. Viren lassen sich im Augen- und Nasensekret, im Speichel und vor allem in den Hautläsionen nachweisen. Sie finden sich auch im Blut, im Harn, im Kot, im Samen und in der Milch. Eine direkte Übertragung von Tier zu Tier erfolgt über ulzerös zerfallende Papeln, Aerosole und Tröpfcheninfektionen. Aufgrund der Widerstandsfähigkeit und Langlebigkeit der Viren in der Umwelt ist auch die indirekte Übertragung über Wolle, Haare, Gerätschaften und schlecht behandelte Tierhäute von Bedeutung.
Es sind diverse Impfstoffe für verschiedene Stämme vorhanden, welche jedoch in der EU nicht zugelassen sind. Impfungen innerhalb der EU sind entsprechend der Delegierte Verordnung (EU) 2023/361 grundsätzlich möglich, werden aber derzeit in keinem Mitgliedsstaat durchgeführt.
Bei einem Verdacht auf Einschleppung des Erregers können jederzeit Proben von verdächtigen Tieren an das NRL in Mödling geschickt werden.
Quellen
Im Berichtszeitraum (Stichtag: 03.03.2026) wurden 2 Ausbrüche aus Portugal in das ADIS gemeldet1 (siehe Tabelle BT-Ausbrüche).
Das Risiko für weitere Ausbrüche in Österreich wird weiterhin als hoch eingestuft.
In Österreich wurden im Februar (Stichtag 03.03.2026) 121 Ausbrüche von BTV im Verbraucherinformationssystem (VIS) bestätigt, wobei alle Bundesländer bis auf Wien und dem Burgenland betroffen waren. Der Großteil dieser Ausbrüche ist derzeit auf einen Virusnachweis bei klinisch gesunden Tieren im Rahmen von Privatuntersuchungen (meist Verbringungsuntersuchungen) zurückzuführen. Vereinzelt können BTV-Nachweise in Proben von lebensschwachen Lämmern und Kälbern vorkommen, die auch Missbildungen (vor allem im Kopfbereich) aufweisen können. Hierbei kann es sich um Spätfolgen einer BTV-Infektion während der Trächtigkeit handeln, wodurch es beim Fetus zu Störungen in der Gehirnentwicklung kommt. Die Serotypisierung zur Klärung, ob es sich um BTV 3, BTV 4 oder BTV 8 handelt, erfolgt derzeit nicht mehr routinemäßig, da außerhalb der Vektorsaison mit keinen bedeutenden Änderungen in der Verbreitung der Serotypen zu rechnen ist.
Für ganz Österreich ist der Status „frei von Infektionen mit Blauzungenkrankheit (Serotyp 1–24)“ ausgesetzt.
Tierarten, die für BTV empfänglich sind, können in andere Mitgliedsstaaten unter bestimmten Bedingungen verbracht werden. Von den jeweiligen Mitgliedstaaten festgelegte Bestimmungen werden auf der Seite der Europäischen Kommission veröffentlicht.
Derzeit ist die BTV-Infektion als Seuche der Kategorien C+D+E eingestuft. Am 26. Jänner wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2026/169 veröffentlicht, mit der ab 15. Juli 2026 eine Änderung der Einstufung (Neu: Kategorie D+E) in Kraft tritt. Ab diesem Zeitpunkt müssen Maßnahmen ergriffen werden, um eine Ausbreitung zwischen den Mitgliedstaaten zu verhindern und Ausbrüche müssen gemeldet werden. Die Erlangung eines Status „frei von Infektionen mit Blauzungenkrankheit (Serotyp 1–24)“ auf EU Ebene wird nicht mehr gegeben sein.
Ein amtliches Impfprogramm gegen BT wird in Österreich nicht durchgeführt, jedoch empfiehlt das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz die Impfung aller empfänglichen Tierarten gegen die in Österreich auftretenden Serotypen. Die aktuelle Impfempfehlung von BMASGPK, AGES, Tiergesundheitsdienst Österreich und Veterinärmedizinischer Universität für 2026 finden Sie hier.
Zusätzlich sollten Tiere nach Möglichkeit zwischen Abend- und Morgendämmerung in den Stall gebracht werden (Insektengitter an den Fenstern und Türen schließen) um einen Stich von infizierten Gnitzen zu verhindern, die zu diesen Zeiten besonders aktiv sind. Der Einsatz von Insektiziden/Repellentien ist unter Einhaltung der Vorschriften zur Anwendung ebenfalls möglich und bietet einen zusätzlichen Schutz vor einer Übertragung.
Weitere Informationen über die Blauzungenkrankheit finden Sie hier.
[1] Zu beachten ist hierbei, dass die ADIS-Meldungen die tatsächliche Seuchensituation meist nicht realistisch darstellen. Eine Meldung eines BT-Ausbruchs in das ADIS erfolgt nämlich nur, sofern es sich um einen Primär- oder Sekundärausbruch in einem seuchenfreien Mitgliedsstaat, einer seuchenfreien Zone oder einem seuchenfreien Kompartiment handelt. Eine Karte und Tabelle der Mitgliedsstaaten, Zonen und Gebiete mit dem Status seuchenfrei sowie weitere Informationen der Europäischen Kommission finden Sie hier.
| Dez | Jan | Feb | |
|---|---|---|---|
| Italien | 23 | 0 | 0 |
| Litauen | 4 | 0 | 0 |
| Bulgarien | 2 | 0 | 0 |
| Portugal | 0 | 0 | 2 |
| Serbien | 1 | 1 | 0 |
| Ungarn | 1 | 1 | 0 |
| Irland | 0 | 1 | 0 |
| GESAMT | 31 | 3 | 2 |
Quellen
KVG, EUR-Lex, Europäischen Kommission
Im Berichtszeitraum (Stichtag 03.03.2026) wurde in Europa kein Ausbruch von EHD in das ADIS gemeldet.
Das Risiko für Österreich wird aktuell als gering eingestuft.
| RI | CE | SO | RI | CE | SO | RI | CE | SO | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| GESAMT | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Kommentar
Die Epizootische Hämorrhagie ist eine Viruserkrankung wildlebender und domestizierter Wiederkäuer sowie Kameliden. Auslöser ist ein mit dem Virus der Blauzungenkrankheit verwandtes Virus (EHDV). Die Übertragung erfolgt über den Stich/Biss von Insekten (Gnitzen). In gemäßigten Zonen erfolgt daher eine Infektion üblicherweise im Spätsommer/Herbst. Menschen sind von der Erkrankung nicht betroffen. Seit 2022 tritt die EHD (Serotyp 8) auch in Europa auf. Die wahrscheinlichste Ursache dafür dürften vom Wind getragene, infizierte Gnitzen aus Nordafrika sein. Bisher waren Italien, Spanien, Portugal und Frankreich betroffen. In Österreich ist die EHD bisher noch nicht vorgekommen. Die EHD ist eine wichtige Differentialdiagnose zur Blauzungenkrankheit bei Hirschen und Rindern. Schafe und Ziegen erkranken üblicherweise nicht an einer EHDV-Infektion.
Quellen
ADIS, Veterinaria Italiana, Zeitschrift für öffentliche Tiergesundheit
Im Berichtszeitraum Februar (Stichtag 03.03.2026) wurden aus der Türkei 13 Ausbrüche in das ADIS gemeldet. Nachgewiesen wurden die Serotypen SAT-1 und O. Betroffen waren hauptsächlich Rinder, vereinzelt auch Ziegen und Schafe. Mit weiteren Nachmeldungen ist erfahrungsgemäß zu rechnen. Im Vormonat Januar meldete die Türkei 22 MKS-Ausbrüche. Im Jahr 2025 sind vier verschiedene MKS Serotypen (A, O, SAT-1 und SAT-2) in der Türkei nachgewiesen worden. Auf Zypern erfolgten im Februar 11 Ausbruchsmeldungen im Südosten der Mittelmeerinsel. Schafe, Ziegen und weniger häufig auch Rinder wurden positiv auf den Serotyp SAT-1 untersucht. Von der EU-Kommission wurden bereits mehr als 1 Millionen Impfdosen gegen diesen Serotyp bereitgestellt, die in besonders gefährdeten Regionen um das Ausbruchsgeschehen eingesetzt werden. Gemeinsam mit weiteren Maßnahmen, wie der Einrichtung von Quarantänezonen und Keulungsmaßnahmen soll dadurch eine Ausbreitung der Seuche verhindert werden. Das EU-Veterinär-Notfallteam (EUVET) unterstützt die Behörden dabei vor Ort.
Das Risiko für Österreich wird aktuell als gering bewertet.
Das endemische Vorkommen von MKS in Ländern in unmittelbarer Nachbarschaft zur Europäischen Union aber auch in anderen Weltregionen ist Anlass zu unverminderter Aufmerksamkeit gegenüber einer möglichen Einschleppung der Seuche. Bei Verdachtsfällen oder einem unklaren Krankheitsbild empfänglicher Tierarten sollte immer eine Ausschlussuntersuchung auf MKS erfolgen.
Eine prophylaktische Impfung ist in der EU verboten. Es gibt keine Behandlungsmöglichkeit für erkrankte Tiere. In einem MKS-positiven Betrieb müssen alle empfänglichen Tiere getötet werden.
Für den Menschen ist die MKS ungefährlich.
Mit der Risikoampel der Universität Vechta können Rinderhaltungen anonym und kostenlos ihren Stand der Biosicherheit bewerten. Geeignete Desinfektionsmittel können Sie der DVG-Desinfektionsliste für den Tierhaltungsbereich entnehmen. Für eine Wirksamkeit gegen das MKS-Virus ist hier der Wirkungsbereich 7a, Unbehüllte Viren (Viruzidie) auszuwählen, sowie die Temperatur und die Einwirkzeit anzugeben.
Ein Informationsblatt mit den grundlegenden Informationen zur MKS finden Sie hier. Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Maul- und Klauenseuche finden Sie hier.
| Dez | Jan | Feb | |
|---|---|---|---|
| Türkei | 115 | 22 | 13 |
| Zypern | 0 | 0 | 11 |
| GESAMT | 115 | 22 | 24 |
Aktualisiert: 08.09.2023



Weitere Ausbrüche in Europa