Tierseuchenradar – Dezember 2025
Mit der aktuellen Ausgabe kann der österreichische Tierseuchenradar auf fünf Jahre monatlicher Veröffentlichung zurückblicken. Wir danken allen Leserinnen und Lesern für das anhaltende Interesse. Ein besonderer Dank gilt dem Radar-Team, dessen Engagement und Expertise die verlässliche Bereitstellung dieser Information Monat für Monat sicherstellen.
Im österreichischen Tierseuchenradar werden Informationen zur internationalen Lage und Ausbreitung der bedeutendsten Tierseuchen und Tierkrankheiten, die für Österreich relevant sind, bewertet und zusammengestellt. Dadurch können mögliche Risiken für Österreich früh erkannt und kommuniziert werden. Der Tierseuchenradar erscheint monatlich.
Bitte klicken Sie auf den jeweiligen Eintrag für mehr Informationen.
Legende:
Für Deutschland und die Schweiz stehen mit dem Radar Bulletin entsprechend länderspezifische Beurteilungen der Tierseuchen-Risiken monatlich zur Verfügung. Im AGES Radar Infektionskrankheiten finden Sie aktuelle Informationen und Situationsbewertungen zu Infektionskrankheiten beim Menschen in Österreich und international.
Im folgenden Tierseuchenradar stellt ein "Ausbruch" einen im Animal Disease Information System (ADIS) gemeldeten Nachweis einer Tierseuche dar (Betriebe bei gehaltenen Tieren; Fundorte bei Wildtieren). Von einem Ausbruch betroffene Einzeltiere werden als "Fall" bezeichnet. Ein "Seuchengeschehen" stellt alle Ausbrüche dar, die in einem konkreten Zusammenhang stehen.
Die Datenabfrage erfolgt im ADIS zum angegebenen Stichtag. Nachmeldungen von Ausbrüchen nach dem Stichtag der Abfrage werden nicht dargestellt. Daraus können sich Unterschiede in den Ausbruchszahlen zu früheren Ausgaben des Tierseuchenradars ergeben.
Gesichtete Quellen: ADIS
Definition der Ampelfarben:
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Rot-Schwarz: Die Tierseuche/Tierkrankheit tritt in Österreich auf. Spezifische Kontroll- und Bekämpfungsmaßnahmen werden getroffen. |
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Rot: Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist hoch. Es werden konkrete Maßnahmen zum Schutz österreichischer Tierbestände getroffen. |
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Orange: Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist mittel. Erhöhte Aufmerksamkeit ist angezeigt. |
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Grün: Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist gering und die Situation unauffällig. |
Situation
Situation in Österreich
Österreich ist bisher von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) verschont geblieben, allerdings kommt sie in einigen direkten Nachbarländern wie Deutschland, Italien, der Slowakei, Tschechien und Ungarn vor. Aufgrund der geringen Entfernung zur österreichischen Staatsgrenze wird das Risiko für Österreich als hoch eingestuft.
Situation in Europa
Im Dezember 2025 (Stichtag: 04.01.2026) wurden in Europa 28 Ausbrüche bei Hausschweinen und 1150 Ausbrüche bei Wildschweinen in das ADIS gemeldet. Die Gesamtzahl von 1178 gemeldeten Ausbrüchen ist im Vergleich zum Vormonat gestiegen, was hauptsächlich auf eine Zunahme der Ausbrüche bei Wildschweinen zurückzuführen ist. (siehe Abbildung ASP-Verlauf). Aktuell sind 17 Länder in Europa betroffen (Vormonat 16). Neu hinzugekommen ist Griechenland, das seit Juni 2025 keine Ausbrüche mehr zu verzeichnen hatte (siehe Tabelle ASP-Ausbrüche und Abbildung ASP-Karte).
Hausschweine
Im Dezember 2025 (Stichtag: 04.01.2026) hat sich die Anzahl der europaweit in das ADIS gemeldeten ASP- Ausbrüche bei Hausschweinen halbiert (im Berichtszeitraum 28, im Vormonat 60). Es werden Ausbrüche aus Rumänien (13), Bosnien und Herzegowina (7), Serbien (4), Moldawien (2), Lettland (1) und Litauen (1) gemeldet (siehe Tabelle ASP-Ausbrüche). Die Mehrheit der betroffenen Betriebe (24) sind Kleinbetriebe, die jeweils weniger als 100 Tiere halten. Darunter befinden sich 12 private Kleinsthaltungen mit weniger als zehn Schweinen pro Betrieb. Ein Betrieb in Litauen hält 387 Tiere in Šiauliai, während es sich in Rumänien um einen großen kommerziellen Betrieb mit 5.626 Schweinen in der Gemeinde Olari im Kreis Arad handelt.
Derzeit beträgt die kürzeste Distanz eines bestätigten ASP-Ausbruchs bei Hausschweinen zur österreichischen Staatsgrenze 337 km (gemeldet aus Bosnien und Herzegowina, siehe Abbildung ASP-Distanz).
Wildschweine
Im Dezember 2025 meldeten insgesamt 17 Länder ASP-Ausbrüche bei Wildschweinen, darunter vier Staaten, die an Österreich grenzen: Deutschland, Italien, die Slowakei und Ungarn. Die meisten Ausbrüche wurden aus Bulgarien mit 290 Fällen gemeldet, gefolgt von Polen (252), Litauen (135), Lettland (123), Rumänien (80), Italien (66), Ungarn (56), Deutschland (46), Estland (34), Kroatien (22), der Slowakei (14), Spanien (9), Moldawien (8), Serbien (8), Griechenland (3), Ukraine (2) und Bosnien und Herzegowina (2). In Lettland und Estland blieb die Zahl der Ausbrüche auf ähnlichem Niveau, während in Litauen und Polen eine Verdoppelung der Ausbrüche zu verzeichnen war. Weitere Details finden sich in der Tabelle ASP-Ausbrüche.
In Spanien wurden weitere ASP-positive Wildschweine nahe dem Campus der Universität Barcelona in Cerdanyola del Vallès nachgewiesen. Für weitere Details siehe Kommentare.
In Deutschland wurden weitere Ausbrüche aus Nordrhein-Westfalen und Hessen gemeldet.
Italien meldete einen Anstieg der Ausbrüche in Norditalien, insbesondere in der Toskana. Zur Eindämmung sollen entlang der Bahnstrecke Viareggio–Lucca–Pistoia–Porretta–Bologna auf einer Länge von 136 km Zäune errichtet werden, um die Ausbreitung bei Wildschweinen zu verlangsamen.
Der letzte gemeldete Ausbruch in Tschechien war laut ADIS am 23.06.2025.
Derzeit beträgt die kürzeste Distanz eines bestätigten ASP-Ausbruchs bei Wildschweinen zur österreichischen Staatsgrenze 114 km (gemeldet aus Ungarn und der Slowakei, siehe Abbildung ASP-Distanz).
| HS | WS | HS | WS | HS | WS | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Bulgarien | 0 | 141 | 0 | 233 | 0 | 290 |
| Polen | 1 | 139 | 0 | 152 | 0 | 252 |
| Lettland | 0 | 120 | 0 | 118 | 1 | 123 |
| Litauen | 2 | 47 | 0 | 53 | 1 | 135 |
| Rumänien | 52 | 12 | 42 | 33 | 13 | 80 |
| Kroatien | 10 | 162 | 0 | 35 | 0 | 22 |
| Deutschland | 0 | 37 | 0 | 60 | 0 | 46 |
| Ungarn | 0 | 17 | 0 | 51 | 0 | 56 |
| Italien (ohne Sardinien) | 0 | 16 | 0 | 38 | 0 | 66 |
| Estland | 0 | 25 | 0 | 48 | 0 | 34 |
| Serbien | 40 | 1 | 10 | 7 | 4 | 8 |
| Bosnien und Herzegowina | 8 | 5 | 6 | 2 | 7 | 2 |
| Slowakei | 0 | 8 | 0 | 4 | 0 | 14 |
| Moldawien | 1 | 0 | 2 | 2 | 2 | 8 |
| Spanien | 0 | 0 | 0 | 2 | 0 | 9 |
| Ukraine | 1 | 0 | 0 | 3 | 0 | 2 |
| Griechenland | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 3 |
| Nordmazedonien | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| GESAMT | 115 | 731 | 60 | 841 | 28 | 1150 |
Folgen für Österreich
In Österreich müssen seit Ende 2019 zum Zweck der Früherkennung alle tot aufgefundenen Wildschweine gemeldet und von der AGES auf das ASP-Virus untersucht werden. Daneben erfolgt auch eine Untersuchung von Aborten sowie von klinisch oder pathologisch auffälligen Hauschweinen und von Organproben gemäß dem ASP- und KSP-Stichprobenplan.
Tierhalter können die “ASP-Risikoampel” oder den online Fragebogen “Biocheck” verwenden, um die Biosicherheit ihrer Betriebe kostenlos und anonym zu überprüfen. Weitere Empfehlungen und ein Handbuch zur Biosicherheit bei der Haltung von Schweinen in Österreich werden auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) bzw. auf der Kommunikationsplattform Verbrauchergesundheit zur Verfügung gestellt.
Im europäischen Tiergesundheitsrecht (Verordnung (EU) 2016/429) mit den ergänzenden Rechtsakten und der österreichischen ASP-Verordnung 2005 sind Zuständigkeiten und Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest festgelegt. In der Durchführungsverordnung 2023/594/EU (zuletzt geändert mittels Durchführungsverordnung 2025/2626/EU) sind die geltenden Gebiete (Sperrzonen I, II und III) mit erhöhtem Risiko einer Ausbreitung der ASP (Teile I-III) aufgeführt.
Die AGES hat ein Video über Biosicherheit erstellt. Das Video zeigt die erforderlichen Biosicherheitsmaßnahmen beim Betreten und Verlassen eines Betriebes, in dem eine anzeigepflichtige Tierseuche vermutet wird oder nachgewiesen wurde.
Einen Überblick über die ASP-Zonierungsmaßnahmen in Europa erhalten Sie auf den interaktiven Karten der EU-Kommission.
Kommentar
In Katalonien, Spanien, wurde eine infizierte Zone (IZ) mit einem Radius von 20 Kilometern eingerichtet, unterteilt in eine Hochrisikozone von 6 Kilometern und dem verbleibenden Bereich bis 20 Kilometer. Im Rahmen einer aktiven Suche unter Einsatz von Drohnen, Suchhunden, Fußtrupps sowie Hubschraubern wurden bisher 622 Wildschweine untersucht, von denen 60 Tiere in insgesamt 15 Ausbrüchen (nur 11 Ausbrüche sind im Berichtszeitraum erfasst) positiv getestet wurden. Die innerhalb der betroffenen Zone liegenden 57 Schweinebetriebe werden laufend überwacht. Es wurden Fallen für Wildschweine installiert, die Jagd in der IZ ist verboten, und in der Nähe von Schweinehaltungen kommen olfaktorische Repellentien gegen Wildschweine zum Einsatz.
Der spanische ASP-Stamm gehört wie fast alle europäischen ASP-Stämme zu Genotyp 2, weist jedoch laut Analysen des Instituts für biomedizinische Forschung (IRB) in Barcelona eine bislang einzigartige Mutation auf, die ihn von Isolaten unterscheidet, die im örtlichen Labor (Cresa) gelagert sind. Die Herkunft des Viruseintrags wird weiterhin untersucht.
Angesichts der Entwicklung der ASP-Epidemiologie bei Wildschweinen in Europa ist es besonders wichtig, auf eine kürzlich veröffentlichte wissenschaftliche Arbeit hinzuweisen. Diese stellt den ersten Versuch dar, die Wildschweindichte europaweit mithilfe räumlicher Modelle und Schätzungen der Tierdichte zu kartieren.
Für Österreich bleibt der indirekte Eintrag der ASP durch den Menschen aus von ASP betroffenen Ländern das höchste Risiko. Daher ist die Sensibilisierung der verschiedenen Interessengruppen von größter Bedeutung. Ausführliche Informationen, Filme, Broschüren sowie Poster zur Ätiologie, Diagnose und epidemiologischen Ausbreitung der ASP finden Sie auf der Website der KVG.
Quellen
Situation
Situation in Österreich
Im Berichtszeitraum Dezember 2025 (Stichtag 04.01.2026) erfolgten in Österreich 12 Ausbruchsmeldungen bei Wildvögeln aus den Bundesländern Niederösterreich, dem Burgenland und Vorarlberg.
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- Dezember, 1 Turmfalke, Horn, Niederösterreich
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- Dezember, 2 Schwäne, Amstetten, Niederösterreich
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- Dezember, 1 Waldohreule, Neusiedl am See, Burgenland
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- Dezember, 1 Waldohreule, Neusiedl am See, Burgenland
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- Dezember, 1 Mäusebussard, Neusiedl am See, Burgenland
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- Dezember, 1 Mäusebussard, Oberwart, Burgenland
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- Dezember, 1 Rotmilan, Feldkirch, Vorarlberg
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- Dezember, 1 Kolbenente, Bregenz, Vorarlberg
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- Dezember, 1 Lachmöwe, Bregenz, Vorarlberg
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- Dezember, 1 Graugans, Neusiedl am See, Burgenland
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- Dezember, 1 Schwan, Amstetten, Niederösterreich
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- Dezember, 1 Schwan, Tulln, Niederösterreich
Nachtrag: Nach dem Stichtag dieses Berichts erfolgte am 05. Jänner die Meldung eines HPAI A(H5N1)-Nachweises im Dezember bei einem Sperber und einem Singvogel aus dem Bezirk Freistadt in Oberösterreich.
Im Dezember waren in Österreich keine Haltungen von Vögeln in Gefangenschaft (Klein-/Hobbyhaltungen) betroffen. Im Vormonat November wurden zwei Ausbrüche in Kleinhaltungen im Burgenland gemeldet. Die eingerichteten Schutz- und Überwachungszonen sind seit dem 08. Januar aufgehoben.
Ausbrüche bei Geflügel wurden im Dezember in Österreich ebenfalls nicht gemeldet. Im Vormonat November war ein Betrieb mit 645 gehaltenen Gänsen in Oberösterreich von der HPAI betroffen. Die eingerichteten Schutz- und Überwachungszonen um diesen Betrieb sind seit dem 20. Dezember aufgehoben.
Das aktuelle Risiko für Geflügelbetriebe und Haltungen von Vögeln in Gefangenschaft in Österreich wird gebietsweise (besonders in Fluss- und Gewässernähe) als hoch bewertet. In Österreich muss mit weiteren Ausbrüchen bei Wildvögeln gerechnet werden.
Seit dem 20. November 2025 sind in Österreich einige Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko ausgewiesen, das übrige Bundesgebiet mit erhöhtem Geflügelpestrisiko. Die entsprechende Kundmachung und die Anlage mit einer Auflistung der Gebiete mit stark erhöhtem Risiko finden Sie hier.
Situation in Europa
Geflügel
Im Dezember 2025 wurden in Europa 118 Ausbrüche der hochpathogenen aviären Influenza A(H5N*) in Geflügelbetrieben in das ADIS gemeldet. Im Vergleich zum Vormonat November (233 Ausbrüche) ist die Zahl deutlich gesunken. Die Zahl der Länder, aus denen Meldungen in das ADIS eingingen, ist von 15 im Vormonat auf 13 im Dezember leicht gesunken (siehe Tabelle HPAI-Ausbrüche). Betroffen sind Geflügelbetriebe in Deutschland: 23 Ausbrüche; Frankreich: 23 Ausbrüche; Italien: 22 Ausbrüche; Polen: 19 Ausbrüche; den Niederlanden: 11 Ausbrüche; Portugal: 8 Ausbrüche; Dänemark und Schweden: je 3 Ausbrüche; Tschechien: 2 Ausbrüche; Belgien, Spanien, Litauen und Irland: je ein Ausbruch.
Wildvögel
Im Dezember 2025 sank die Zahl der Ausbrüche in Europa stark von 2045 im Vormonat auf 729 Ausbrüche. Die Zahl der Länder mit HPAI A(H5N*)-Nachweisen bei Wildvögeln stieg leicht von 23 im Vormonat auf 24 im Dezember. Am stärksten betroffen ist weiterhin Deutschland mit 297 Ausbrüchen. Weitere Ausbruchsmeldungen erfolgten auch aus Belgien: 125 Ausbrüche; den Niederlanden: 59 Ausbrüche; Dänemark: 35 Ausbrüche; Schweden: 33 Ausbrüche; Italien: 31 Ausbrüche; Frankreich: 25 Ausbrüche; Spanien: 24 Ausbrüche; Polen: 23 Ausbrüche; Österreich: 12 Ausbrüche; Norwegen und Schweiz: 9 Ausbrüche; Litauen: 7 Ausbrüche; Portugal: 6 Ausbrüche; Lettland und Slowenien: 5 Ausbrüche; Tschechien, Finnland und Ungarn: je 4 Ausbrüche; Luxemburg, Irland und Estland: je 3 Ausbrüche; Slowakei: 2 Ausbrüche; Island: ein Ausbruch (siehe Tabelle HPAI-Ausbrüche).
Hauptsächlich betroffen waren im Dezember wildlebende Wasservögel (Enten, Gänse und Schwäne). Nachweise erfolgten zudem vermehrt bei Falkenartigen, Greifvögeln, Eulen und Möwenvögeln. Weniger häufig erfolgte ein Virusnachweis bei anderen Vogelarten, wie Reihern, Rabenvögeln, Tölpeln, Lappentauchern und Strandläufern. In Spanien verendeten in der Comunidad de Madrid hunderte Störche, bei denen HPAI A(H5N1) nachgewiesen wurde. Die Niederlande und Polen meldeten ebenfalls vereinzelte Nachweise bei Störchen.
Nachweise bei Kranichen erfolgten im Dezember in Europa im Vergleich zum Vormonat deutlich weniger häufig. Die aus Deutschland und Frankreich gemeldeten Ausbrüche wurden größtenteils bereits im Oktober und November bestätigt, jedoch erst im Dezember in das ADIS eingemeldet. In den vorherigen Wochen war es bei dieser Vogelart entlang der westeuropäischen Vogelzugroute zu massiven Ausbruchgeschehen gekommen.
Vögel in Gefangenschaft
Nach 40 gemeldeten Ausbrüchen bei Vögeln in Gefangenschaft im Vormonat November wurden im Dezember 2025 32 Ausbrüche der HPAI A(H5N*) in das ADIS gemeldet (Deutschland: 12 Ausbrüche; Frankreich und Tschechien: je 5 Ausbrüche; Dänemark, Polen und Estland: je 2 Ausbrüche; Niederlande, Belgien, Lettland und Slowakei: je ein Ausbruch); siehe Tabelle HPAI-Ausbrüche.
Einen Überblick der European Food Safety Authority (EFSA) über den aktuellen Seuchenzug und Empfehlungen finden Sie hier. Das Europäische Referenzlabor für Aviäre Influenza und Newcastle Disease in Italien (EURL AI/ND) stellt in einem Datenportal detaillierte Informationen über HPAI-Ausbrüche in Europa zur Verfügung.
| GE | WV | VG | GE | WV | VG | GE | WV | VG | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Deutschland | 43 | 395 | 5 | 95 | 1511 | 11 | 23 | 297 | 12 |
| Frankreich | 10 | 127 | 4 | 72 | 85 | 5 | 23 | 25 | 5 |
| Niederlande | 3 | 46 | 3 | 14 | 121 | 5 | 11 | 59 | 1 |
| Belgien | 2 | 11 | 1 | 7 | 76 | 0 | 1 | 125 | 1 |
| Italien | 15 | 15 | 0 | 9 | 46 | 0 | 22 | 31 | 0 |
| Spanien | 8 | 32 | 3 | 0 | 51 | 1 | 1 | 24 | 0 |
| Dänemark | 5 | 13 | 1 | 3 | 35 | 0 | 3 | 35 | 2 |
| Polen | 11 | 3 | 0 | 9 | 6 | 2 | 19 | 23 | 2 |
| Schweden | 1 | 4 | 1 | 2 | 10 | 0 | 3 | 33 | 0 |
| Österreich | 0 | 12 | 0 | 1 | 21 | 2 | 0 | 12 | 0 |
| Tschechien | 0 | 2 | 2 | 9 | 2 | 6 | 2 | 4 | 5 |
| Portugal | 0 | 3 | 0 | 4 | 3 | 4 | 8 | 6 | 0 |
| Lettland | 0 | 4 | 0 | 0 | 16 | 1 | 0 | 5 | 1 |
| Norwegen | 0 | 11 | 0 | 0 | 4 | 0 | 0 | 9 | 0 |
| Finnland | 0 | 1 | 0 | 0 | 18 | 0 | 0 | 4 | 0 |
| Luxemburg | 0 | 10 | 0 | 0 | 9 | 0 | 0 | 3 | 0 |
| Litauen | 1 | 5 | 0 | 1 | 4 | 0 | 1 | 7 | 0 |
| Irland | 0 | 1 | 1 | 4 | 6 | 0 | 1 | 3 | 0 |
| Schweiz | 0 | 0 | 0 | 0 | 5 | 1 | 0 | 9 | 0 |
| Ungarn | 1 | 1 | 0 | 1 | 8 | 0 | 0 | 4 | 0 |
| Slowenien | 0 | 1 | 0 | 0 | 4 | 0 | 0 | 5 | 0 |
| Slowakei | 1 | 0 | 2 | 0 | 3 | 0 | 0 | 2 | 1 |
| Bulgarien | 3 | 0 | 0 | 2 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 |
| Estland | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 3 | 2 |
| Island | 0 | 4 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 |
| Nordmazedonien | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 |
| Rumänien | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Ukraine | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| GESAMT | 104 | 702 | 24 | 233 | 2045 | 40 | 118 | 729 | 32 |
Folgen für Österreich
Mit 20. November 2025 wurden gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 der Vogelgesundheitsverordnung durch die Kundmachung zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpestrisiko ausgewiesen, das übrige Staatsgebiet gilt weiterhin als Gebiet mit erhöhtem Risiko. Die Seuchensituation wird fortlaufend bewertet und die Risikogebiete werden bei Bedarf angepasst.
Geflügelbetriebe, Zoo- und Hobbyhaltungen sollten neben den verpflichtend umzusetzenden Maßnahmen mit erhöhter Sorgfalt effektive Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen umsetzen. Direkte oder indirekte Kontakte zu Wildvögeln stellen weiterhin ein Risiko einer Übertragung dar und sollten konsequent verhindert werden. Mit einem Handbuch stellt die Österreichische Qualitätsgeflügelvereinigung (QGV) Informationen zur Biosicherheit und eine Checkliste zur Selbstevaluierung zur Verfügung. Mit der „AI-Risikoampel“ oder dem online Fragebogen “Biocheck” stehen weitere kostenlose und anonyme Möglichkeiten zur Überprüfung des eigenen Status der Biosicherheit zur Verfügung. Die praktische Umsetzung von Biosicherheitsmaßnahmen wird in der LFI-Broschüre Biosicherheit Geflügel erläutert und bildlich dargestellt. Für Hobby- und Kleinhaltungen hat die AGES in einem Infoblatt die wichtigsten Informationen über die HPAI zusammengefasst.
Jede Geflügelhaltung ist der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.
Tot aufgefundene oder verendende Wasser- und Greifvögel müssen unmittelbar der Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet und im Nationalen Referenzlabor für Aviäre Influenza (AGES IVET Mödling) untersucht werden, damit frühzeitig entsprechende Maßnahmen getroffen werden können.
Kommentar
Im Dezember 2025 erfolgten HPAI A(H5N*)-Nachweise bei Wildvögeln in weiten Teilen Europas. In zahlreichen Ländern kam es zu Ausbrüchen in Geflügelbetrieben und Hobbyhaltungen. Nach dem massiven Ausbruchsgeschehen bei Kranichen in den vorherigen Wochen erfolgten wesentlich weniger Meldungen für diese Vogelart. Mit dem Wintereinbruch sind die Kraniche weiter in Richtung ihrer Winterquartiere im Süden ausgewichen. Aktuell sind hauptsächlich wilde Wasservögel betroffen, wobei zusätzlich zu beachten ist, dass die Wildvögel teilweise bei einer Infektion nicht schwer erkranken oder versterben. In einem passiven Überwachungssystem bei Wildvögeln, gelangen diese Tiere nicht zur Untersuchung. Es ist daher davon auszugehen, dass die im ADIS gemeldeten Ausbrüche bei Wildvögeln das Virusvorkommen bei wilden Wasservögeln nicht vollständig abbilden. Bedingt durch den Wintereinbruch stehen weniger freie Wasserflächen zur Verfügung, wodurch der Infektionsdruck für diese Tiere steigt.
Auffällig ist auch, dass europaweit weiterhin vermehrt HPAI A(H5N*) bei Falkenartigen, Greifvögeln und Eulen nachgewiesen wird. In Österreich machten sie im Dezember die Hälfte der 12 Ausbruchsmeldungen bei Wildvögeln aus.
Es ist auch in Österreich mit weiteren Nachweisen bei Wildvögeln und besonders in Gewässernähe mit einem hohen Risiko für Geflügelbetriebe, Klein- und Hobbyhaltungen zu rechnen. Die geltenden Maßnahmen in den ausgewiesenen Risikogebieten sollten daher unbedingt konsequent eingehalten werden.
Quellen
Im Berichtzeitraum Dezember (Stichtag: 04.01.2026) wurden in das ADIS 41 Rabies (Tollwut)-Ausbrüche gemeldet (Vormonat 42 Ausbrüche). Aus dem Osten der Türkei erfolgten 18 Meldungen (11 Rinder, 4 Hunde, 2 Ziegen, eine Katze), aus Moldawien 13 Meldungen (6 Rinder, 4 Hunde und 3 Katzen). 10 Ausbrüche (5 Rinder, 2 Hunde, 2 Füchse und eine Katze) meldete Rumänien in das ADIS (siehe Tabelle RABIES-Ausbrüche).
Das Risiko für Österreich wird aktuell als gering eingestuft.
| Okt | Nov | Dez | |
|---|---|---|---|
| Türkei | 19 | 23 | 18 |
| Rumänien | 22 | 11 | 10 |
| Moldawien | 14 | 6 | 13 |
| Polen | 2 | 0 | 0 |
| Ungarn | 1 | 1 | 0 |
| Norwegen | 0 | 1 | 0 |
| GESAMT | 58 | 42 | 41 |
Kommentar
Österreich wurde 2008 für frei von terrestrischer Tollwut erklärt. Der letzte Ausbruch mit einem Feldvirus wurde 2002 bei Füchsen in Kärnten detektiert. Die Zirkulation des Tollwutvirus in der österreichischen Hundepopulation ist bereits seit 1950 erloschen. Eines der größten Risiken der Wiedereinschleppung von Tollwut in eine tollwutfreie Population ist das Einbringen von nicht geimpften Tieren aus Ländern mit endemischer Tollwut. Die Überwachungsmaßnahmen sollten darauf abzielen, die illegale Einfuhr von nicht geimpften oder erkrankten Heimtieren (Hunde/Katzen) zu verhindern.
Die Fledermaustollwut ist ein eigenständiges Infektionsgeschehen und steht nicht mit der terrestrischen Tollwut in Zusammenhang. Eine Übertragung auf andere Tierarten bzw. auf den Menschen erfolgt äußerst selten. Im September 2023 wurde die Fledermaustollwut erstmals auch in Österreich nachgewiesen. Tollwutkranke Fledermäuse ändern häufig ihre Gewohnheiten, werden tagaktiv und werden am Boden liegend aufgefunden. Sie zeigen abnormale Verhaltensmuster, haben Orientierungsschwierigkeiten, Lähmungserscheinungen und attackieren naheliegende Gegenstände. Bei Auffinden solcher Tiere ist daher besondere Vorsicht geboten!
Seit der Einführung des EU-Heimtierausweises hat die Tollwutimpfung noch mehr an Bedeutung gewonnen. Der EU-Heimtierausweis ist ein einheitlicher Tierpass in englischer Sprache und der jeweiligen Landessprache für Hunde, Katzen und Frettchen. Er ersetzt alle bisherigen Grenzformalitäten hinsichtlich der EU-Staaten und erleichtert das Reisen mit Tieren innerhalb der EU. Der für Ein- und Ausreisen gültige EU-Heimtierausweis muss die erfolgte Tollwutimpfung und die eindeutige Kennzeichnung des Tieres (Tätowierung oder Mikrochip) enthalten. Zum Nachweis eines ausreichenden Tollwutimpfschutzes ist eine Blutuntersuchung mit Bestimmung des Tollwuttiters erforderlich. Dieser muss mindestens 0,5 IU/ml sein (IU = Internationale Einheiten) und gibt die Konzentration der Antikörper im Blut an. Die Tollwuttiter-Bestimmung darf nur in einem EU-anerkannten Labor durchgeführt werden. In Österreich ist dies das AGES-Institut für veterinärmedizinische Untersuchungen Mödling. Weitere Informationen über das Reisen mit Tieren und die Tollwutantikörperbestimmung bei Haustieren finden Sie hier.
Weitere Informationen über Tollwut finden Sie hier.
Quellen
Im Berichtszeitraum (Stichtag 04.01.2026) wurden 8 Ausbrüche von Lumpy Skin Disease aus Frankreich in das ADIS gemeldet.
In Österreich wird das Risiko derzeit als mittel eingestuft.
In Frankreich kam es zu weiteren Ausbrüchen in den südlichen Départements der Region Okzitanien, nahe der Grenze zu Spanien. Im Osten Frankreichs kam es im Berichtszeitraum erstmals zu keinen weiteren Ausbrüchen.
In Österreich ist bisher noch nie ein Fall von Lumpy Skin Disease (LSD) aufgetreten. Der Mensch kann sich nach aktuellem Wissensstand nicht infizieren.
Zur Prävention der Einschleppung der Krankheit, wurde im Oktober eine nach wie vor gültige Kundmachung erlassen, welche Sofortmaßnahmen beim Einbringen empfänglicher Tiere aus Italien, Frankreich und Spanien beinhaltet. Die Kundmachung richtet sich an Tierhaltungsbetriebe, Schlachthöfe und Transportunternehmen und dient einer erhöhten Biosicherheit.
| Okt | Nov | Dez | |
|---|---|---|---|
| Frankreich | 17 | 12 | 8 |
| Spanien | 18 | 0 | 0 |
| Italien | 12 | 0 | 0 |
| GESAMT | 47 | 12 | 8 |
Kommentar
Der Erreger der Lumpy Skin Disease ist ein Virus aus dem Genus Capripoxvirus und ist verwandt mit den Erregern der Schaf- und Ziegenpocken. Die Infektion verläuft meist akut bis subakut, manchmal auch chronisch. Die Rinder leiden typischerweise unter Exanthemen (Hautausschlägen) mit schmerzhaften, bis zu 5 cm großen Hautknoten, vorzugsweise an Kopf, Hals und im Schwanzbereich. Es kann zu hohen Fieberschüben und damit einhergehender Mattigkeit und Appetitlosigkeit, sowie zu vermehrtem Tränen- und Speichelfluss, Bindehautentzündungen, vergrößerten Lymphknoten und Aborten kommen.
Viren lassen sich vor allem in den Hautläsionen aber auch in Augen- und Nasensekret, Speichel, Blut und Samen nachweisen.
Die Übertragung erfolgt in erster Linie über verschiedene blutsaugende und beißende Insekten und Milben, aber auch unbelebte Vektoren, wie Gerätschaften und Kleidung, spielen eine Rolle. Auch eine direkte Übertragung ist möglich. Das Virus ist sehr stabil und kann, geschützt vor direktem Sonnenlicht, mehrere Monate lang auch abseits des Wirtes infektiös bleiben.
Es gibt einen Impfstoff, der flächendeckend eingesetzt, eine wirksame Maßnahme gegen die Verbreitung der Krankheit darstellt. Impfungen sind in Österreich unter strengen Rahmenbedingungen (Entscheidung der Behörden) grundsätzlich möglich, allerdings an Handelsrestriktionen geknüpft. Derzeit ist in Österreich kein Impfstoff zugelassen.
Bei einem Verdacht auf Einschleppung des Erregers können jederzeit Proben von verdächtigen Tieren an das NRL in Mödling geschickt werden.
Quellen
KVG, WOAH FAQ, Französisches Ministerium für Landwirtschaft und Ernährungssouveränität, PAFF Meetings, RIS
Im Berichtszeitraum (Stichtag: 04.01.2026) wurde im ADIS 9 WNV-Ausbrüche bei Vögeln in Europa gemeldet (Vormonat 31). In der EU/EWR besteht eine Meldepflicht für WNV-Fälle bei Pferden und Vögeln.
Trotz der kalten Jahreszeit und des Endes der WNV-Übertragungs-Saison werden in Europa immer noch Ausbrüche von WNV bei Vögeln festgestellt (siehe Tabelle WNV-Ausbrüche).
Das Risiko für Österreich wird als niedrig eingestuft.
Pferde
Im Dezember wurden keine WNV-Ausbrüche gemeldet (6 im Vormonat).
Vögel
Im Dezember wurden 9 WNV-Ausbrüche gemeldet (25 im Vormonat). Meldungen kamen aus Italien (5) und Belgien (4).
Menschen
Das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) hat im Juni wieder mit der Veröffentlichung der wöchentlichen saisonalen WNV-Berichte begonnen. Das ECDC geht von einer Übertragungssaison von Juni bis November aus. Laut dem ECDC-Bericht vom 10. Dezember 2025 wurden in Europa bis zum 3. Dezember 2025 1112 lokal erworbene menschliche Fälle von WNV-Infektionen gemeldet, hauptsächlich in Italien (779), Griechenland (96) und Frankreich (62). In Österreich wurde jedoch kein Fall von WNV bei Menschen gemeldet.
| VO | EQ | VO | EQ | VO | EQ | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Italien | 97 | 12 | 24 | 0 | 5 | 0 |
| Frankreich | 1 | 13 | 0 | 1 | 0 | 0 |
| Spanien | 0 | 5 | 1 | 3 | 0 | 0 |
| Belgien | 3 | 0 | 0 | 0 | 4 | 0 |
| Griechenland | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 |
| Kroatien | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 |
| Niederlande | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Ungarn | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| GESAMT | 101 | 32 | 25 | 6 | 9 | 0 |
Kommentar
Meldungen über WNV-Ausbrüche im Winter, wenn die Mückenaktivität minimal ist, sollten sorgfältig geprüft werden, da ein aktives Infektionsgeschehen zu dieser Zeit sehr unwahrscheinlich ist. Die bei Vögeln in Italien und Belgien festgestellten Ausbrüche traten im September und Oktober auf, wurden jedoch erst im Dezember bestätigt.
Im Rahmen des SURVector-Projekts führt die AGES ein nationales Gelsen-Monitoring durch. Dabei werden an festgelegten Standorten Stechmücken gesammelt, klassifiziert und mittels molekularbiologischer Methoden auf das WNV untersucht. Weitere Informationen sowie einen Jahresbericht finden Sie hier.
Einen Überblick über die WNV-Infektionen bei Menschen in der EU und den EU-Nachbarländern erhalten Sie auf der interaktiven Karte des ECDC. WNV-Infektionen bei Tieren werden der WOAH (WAHIS: World Animal Health Information System) gemeldet.
Weitere Informationen zur Vorbeugung einer Infektion sowie eine Karte mit der räumlichen Verteilung der WNV-Nachweise in Österreich finden Sie auf der Homepage der AGES.
Quellen
Im Berichtszeitraum (Stichtag 04.01.2026) wurden 3 Ausbrüche von PPR aus Kroatien in das ADIS gemeldet.
In Österreich wird das Risiko derzeit als mittel eingestuft.
In Kroatien fanden die ersten Ausbrüche der Pest der kleinen Wiederkäuer in der Gespanschaft Split-Dalmatien im Süden des Landes statt. Dabei waren zwei Schafbetriebe betroffen. Im Rahmen der durchgeführten epidemiologischen Erhebungen wurde auch ein Kontaktbetrieb mit gemischter Schaf- und Ziegenhaltung in der Gespanschaft Zadar ermittelt, bei dem ebenfalls die Erkrankung nachgewiesen wurde.
Um das Risiko einer Einschleppung des Erregers aus betroffenen Staaten auch weiterhin zu minimieren, gelten in Österreich die Kundmachungen AVN 2025/34 und AVN 2025/49. Darin werden Sofortmaßnahmen beim Einbringen von kleinen Wiederkäuern aus bestimmten Drittstaaten und bestimmten Gebieten der Europäischen Union zur Schlachtung festgelegt. So dürfen derzeit keine Schafe und Ziegen oder deren Erzeugnisse aus Albanien und dem Kosovo nach Österreich verbracht werden, außer sie erfüllen die in der Kundmachung festgelegten Bedingungen. Ebenso dürfen für PPR empfängliche Tierarten aufgrund von Sofortmaßnahmen der Europäischen Kommission in Griechenland, Bulgarien und Rumänien nicht außerhalb ihres jeweiligen Gebietes verbracht werden. Empfängliche Tiere aus Kroatien dürften unter bestimmten Bedingungen nach Österreich zur Schlachtung verbracht werden. Zu diesen Bedingungen zählen u.a. eine klinische Untersuchung der Tiere sowie die dokumentierte Reinigung und Desinfektion des Transportfahrzeugs.
| Okt | Nov | Dez | |
|---|---|---|---|
| Kroatien | 0 | 0 | 3 |
| GESAMT | 0 | 0 | 3 |
Kommentar
Die Pest der kleinen Wiederkäuer (Peste des petits ruminants, PPR) ist eine hochansteckende akute, hoch fieberhaft verlaufende virale infektionskrankheit (Small Ruminant Morbillivirus) der Schafe und Ziegen, sowie verwandter Wildwiederkäuer (z.B. Hirsche, Steinwild, Gazellen und Antilopen). Ziegen erkranken meistens schwerer als Schafe, wobei häufig ein Großteil der Herde betroffen ist. Paarhufer wie Hausrind, Büffel und Kameliden gelten als PPRV-Sackgassenwirte; eine Infektion verläuft symptomlos ohne Erregerausscheidung. Experimentelle Infektionsversuche haben gezeigt, dass Haus- und Wildschweine für dieses Virus empfänglich sind, klinische Anzeichen der Krankheit zeigen und in der Lage sind, die Krankheit auf kleine Wiederkäuer zu übertragen, mit denen sie in Kontakt kommen. Der Mensch kann sich nach aktuellem Wissensstand nicht infizieren.
Die Übertragung erfolgt durch direkten oder indirekten Kontakt mit infizierten Tieren oder deren viruskontaminierten Ausscheidungen (auch Rohmilch), kann jedoch auch über die Luft durch Inhalation von erregerhaltigem Material erfolgen. Die Virusausscheidung ist bereits vor der Ausprägung von klinischen Symptomen möglich.
Die Inkubationszeit beträgt in den meisten Fällen 5–6 Tage. Typisch für die Krankheit sind hohes Fieber, seröser Nasen- und Augenausfluss, ulzerös-nekrotisierende Entzündungen im Maulbereich und starker Durchfall. Nach wenigen Tagen kommt es zu Erosionen, Ulzera und Nekrosen der Maulschleimhaut. Auch Lungenentzündungen treten auf. Die Tiere können innerhalb weniger Tage sehr schwach werden und stark dehydrieren, was häufig zum Tode führt.
Quellen
FAO, KVG, WOAH, FLI, RIS, Kroatisches Veterinärjournal
Im Berichtszeitraum (Stichtag 04.01.2026) wurden 194 Ausbrüche von Schaf- und Ziegenpocken aus Griechenland und der Türkei in das ADIS gemeldet.
In Österreich wird das Risiko derzeit als mittel eingestuft.
In Griechenland gab es weiterhin Ausbrüche in den bereits betroffenen Regionen, wobei die Anzahl der Ausbrüche insgesamt etwas zurückgegangen ist. Aus Bulgarien und Rumänien wurden keine Ausbrüche gemeldet.
Österreich ist derzeit frei von Schaf- und Ziegenpocken, der letzte Ausbruch trat 1954 auf. Der Mensch kann sich nach aktuellem Wissensstand nicht infizieren.
| Okt | Nov | Dez | |
|---|---|---|---|
| Griechenland | 363 | 236 | 187 |
| Bulgarien | 15 | 4 | 0 |
| Türkei | 2 | 7 | 7 |
| Rumänien | 0 | 4 | 0 |
| Serbien | 1 | 0 | 0 |
| GESAMT | 381 | 251 | 194 |
Kommentar
Das Schafpockenvirus (SPPV) und Ziegenpockenvirus (GTPV) gehören zur Gattung der Capripoxviren, welchen auch das Lumpy Skin Disease Virus (LSDV) zugeordnet wird. Schaf- und Ziegenpocken sind relativ wirtsspezifisch und kommen in Schafen bzw. Ziegen vor, wobei ausgewählte Stämme in der Lage sind, sowohl Schafe als auch Ziegen zu infizieren. Die weltweite geografische Verbreitung ist hier zu sehen.
Die Infektion mit dem Schaf- oder Ziegenpockenvirus verläuft überwiegend akut bis subakut, wobei Jungtiere oft stärker betroffen sind als ältere Tiere. Erkrankte Tiere zeigen oftmals vermehrten Speichelfluss, Nasen- und Augenausfluss, Fieber, Kurzatmigkeit und Appetitlosigkeit. Innerhalb weniger Tage treten knotenartige Hautläsionen und ulzerierende Papeln an wenig behaarten Körperstellen auf. Diese trocknen später ab und bilden Krusten. Viren lassen sich im Augen- und Nasensekret, im Speichel und vor allem in den Hautläsionen nachweisen. Sie finden sich auch im Blut, im Harn, im Kot, im Samen und in der Milch. Eine direkte Übertragung von Tier zu Tier erfolgt über ulzerös zerfallende Papeln, Aerosole und Tröpfcheninfektionen. Aufgrund der Widerstandsfähigkeit und Langlebigkeit der Viren in der Umwelt ist auch die indirekte Übertragung über Wolle, Haare, Gerätschaften und schlecht behandelte Tierhäute von Bedeutung.
Es sind diverse Impfstoffe für verschiedene Stämme vorhanden, welche jedoch in der EU nicht zugelassen sind. Impfungen innerhalb der EU sind entsprechend der Delegierte Verordnung (EU) 2023/361 grundsätzlich möglich, werden aber derzeit in keinem Mitgliedsstaat durchgeführt.
Bei einem Verdacht auf Einschleppung des Erregers können jederzeit Proben von verdächtigen Tieren an das NRL in Mödling geschickt werden.
Quellen
Im Berichtszeitraum (Stichtag: 04.01.2026) wurden insgesamt 14 Ausbrüche aus Italien, Litauen, Bulgarien, Ungarn und Serbien in das ADIS gemeldet1 (siehe Tabelle BT-Ausbrüche).
Das Risiko für weitere Ausbrüche in Österreich wird weiterhin als hoch eingestuft. Aktuelle Informationen über die Situation in Österreich finden Sie hier.
In Österreich wurden im Dezember (Stichtag 04.01.2026) 194 Ausbrüche von BTV im Verbraucherinformationssystem (VIS) bestätigt, wobei alle Bundesländer bis auf Wien und das Burgenland betroffen waren. Im vierten Quartal 2025 wurden in Österreich BTV-3 und BTV-8 nachgewiesen, die im Vergleich zum dritten Quartal eine deutliche Ausbreitung zeigten.
Die aktuellen Zahlen aus dem VIS sind auf der AGES Homepage zu finden und werden regelmäßig aktualisiert.
Für ganz Österreich ist der Status „frei von Infektionen mit Blauzungenkrankheit (Serotyp 1-24)“ ausgesetzt.
In Deutschland sind die Ausbrüche weiterhin rückläufig. Nachgewiesen wurden die Serotypen 3 und 8. Auch in Frankreich verringerten sich die Ausbruchszahlen von BTV-3 und BTV-8 weiterhin. In den Nachbarländern Schweiz und Italien wurden im Dezember zwar BTV-Ausbrüche verzeichnet, insgesamt ist die Zahl der Nachweise jedoch weiterhin deutlich zurückgegangen. In der Schweiz wird von Seiten des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen dringend empfohlen, Rinder, Schafe, Ziegen und Neuweltkamelide noch vor Beginn der Vektorsaison gegen BTV-3, BTV-4 und BTV-8 zu impfen. In Slowenien beginnt aufgrund der Ausbrüche 2025, mit Anfang 2026 eine Verpflichtung zur Impfung von Rindern und Schafen gegen die BTV-Serotypen 3, 4 und 8. Ungarn und die Tschechische Republik haben jeweils mit 1. Dezember eine saisonal vektorfreie Zeit ausgerufen. D.h. es wird in dieser Zeit nur mehr mit einer minimalen Aktivität der krankheitsübertragenden Gnitzen gerechnet. Die vektorfreie Zeit erleichtert die Verbringungen empfänglicher Tierarten in einige Länder.
Tierarten, die für BTV empfänglich sind, können auch unabhängig von der vektorfreien Zeit in einigen Mitgliedsstaaten unter bestimmten Bedingungen verbracht werden. Diese Bestimmungen, welche für den innergemeinschaftlichen Handel einzuhalten sind, werden von den jeweiligen Mitgliedsstaaten festgelegt und auf der Seite der Europäischen Kommission veröffentlicht.
Ein amtliches Impfprogramm gegen BT wird in Österreich nicht durchgeführt, jedoch empfiehlt das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachdrücklich die Impfung aller empfänglichen Tierarten gegen alle derzeit in Österreich auftretenden Serotypen, also Serotyp 3, Serotyp 4 und Serotyp 8. Die Empfehlung gilt uneingeschränkt für klinisch gesunde Tiere, wobei eine Durchführung der Impfung vor Beginn der Vektorsaison als besonders zweckmäßig erachtet werden kann. Es gibt Kombinationsimpfstoffe auf dem Markt, welche einen Impfschutz gegen Serotyp 4 und Serotyp 8 bieten. Impfstoffe gegen den Serotyp 3 bauen spezifisch gegen diesen Serotypen einen Schutz auf. Die Vorgaben des Tiergesundheitsgesetzes und der Bluetongue-Bekämpfungs-Verordnung sind bei Impfungen gegen alle genannten Serotypen einzuhalten.
Zusätzlich sollten Tiere nach Möglichkeit zwischen Abend- und Morgendämmerung in den Stall gebracht werden (Insektengitter an den Fenstern und Türen schließen) um einen Stich von infizierten Gnitzen zu verhindern, die zu diesen Zeiten besonders aktiv sind. Der Einsatz von Insektiziden/Repellentien ist unter Einhaltung der Vorschriften zur Anwendung ebenfalls möglich und bietet einen zusätzlichen Schutz vor einer Übertragung.
Weitere Informationen über die Blauzungenkrankheit finden Sie hier.
[1] Zu beachten ist hierbei, dass die ADIS-Meldungen die tatsächliche Seuchensituation meist nicht realistisch darstellen. Eine Meldung eines BT-Ausbruchs in das ADIS erfolgt nämlich nur, sofern es sich um einen Primär- oder Sekundärausbruch in einem seuchenfreien Mitgliedsstaat, einer seuchenfreien Zone oder einem seuchenfreien Kompartiment handelt. Eine Karte und Tabelle der Mitgliedsstaaten, Zonen und Gebiete mit dem Status seuchenfrei sowie weitere Informationen der Europäischen Kommission finden Sie hier.
| Okt | Nov | Dez | |
|---|---|---|---|
| Montenegro | 53 | 0 | 0 |
| Serbien | 28 | 0 | 1 |
| Italien | 12 | 5 | 6 |
| Ungarn | 12 | 1 | 1 |
| Bosnien und Herzegowina | 11 | 0 | 0 |
| Bulgarien | 3 | 4 | 2 |
| Litauen | 1 | 0 | 4 |
| Rumänien | 4 | 0 | 0 |
| Zypern | 1 | 1 | 0 |
| Kroatien | 1 | 0 | 0 |
| Polen | 1 | 0 | 0 |
| GESAMT | 127 | 11 | 14 |
Quellen
KVG, Europäischen Kommission, TierSeuchenInformationsSystem Friedrich-Loeffler-Institut, Französisches Ministerium für Landwirtschaft, Ernährungssouveränität und Forstwirtschaft, Schweizer Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, IZS, Italien, Slowenisches Ministerium für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Ernährung
Im Berichtszeitraum November (Stichtag 04.01.2026) wurde in Europa kein Ausbruch von EHD in das ADIS gemeldet.
Das Risiko für Österreich wird aktuell als gering eingestuft.
| RI | CE | SO | RI | CE | SO | RI | CE | SO | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| GESAMT | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Kommentar
Die Epizootische Hämorrhagie ist eine Viruserkrankung wildlebender und domestizierter Wiederkäuer sowie Kameliden. Auslöser ist ein mit dem Virus der Blauzungenkrankheit verwandtes Virus (EHDV). Die Übertragung erfolgt über den Stich/Biss von Insekten (Gnitzen). In gemäßigten Zonen erfolgt daher eine Infektion üblicherweise im Spätsommer/Herbst. Menschen sind von der Erkrankung nicht betroffen. Seit 2022 tritt die EHD (Serotyp 8) auch in Europa auf. Die wahrscheinlichste Ursache dafür dürften vom Wind getragene, infizierte Gnitzen aus Nordafrika sein. Bisher waren Italien, Spanien, Portugal und Frankreich betroffen. In Österreich ist die EHD bisher noch nicht vorgekommen. Die EHD ist eine wichtige Differentialdiagnose zur Blauzungenkrankheit bei Hirschen und Rindern. Schafe und Ziegen erkranken üblicherweise nicht an einer EHDV-Infektion.
Quellen
Im Berichtszeitraum Dezember (Stichtag 04.01.2026) wurden aus der Türkei 111 Ausbrüche in weiten Teilen des Landes in das ADIS gemeldet. Betroffen waren hauptsächlich Rinder und Schafe, vereinzelt auch Ziegen. Mit weiteren Nachmeldungen ist erfahrungsgemäß zu rechnen. Im Vormonat November meldete die Türkei 281 MKS-Ausbrüche. Im Jahr 2025 sind bereits vier verschiedene MKS Serotypen (A, O, SAT-1 und SAT-2) in der Türkei nachgewiesen worden.
Das Risiko für Österreich wird aktuell als gering bewertet.
Das endemische Vorkommen von MKS in Ländern in unmittelbarer Nachbarschaft zur Europäischen Union aber auch in anderen Weltregionen ist Anlass zu unverminderter Aufmerksamkeit gegenüber einer möglichen Einschleppung der Seuche. Bei Verdachtsfällen oder einem unklaren Krankheitsbild empfänglicher Tierarten sollte immer eine Ausschlussuntersuchung auf MKS erfolgen.
Eine prophylaktische Impfung ist in der EU verboten. Es gibt keine Behandlungsmöglichkeit für erkrankte Tiere. In einem MKS-positiven Betrieb müssen alle empfänglichen Tiere getötet werden.
Für den Menschen ist die MKS ungefährlich.
Mit der Risikoampel der Universität Vechta können Rinderhaltungen anonym und kostenlos ihren Stand der Biosicherheit bewerten. Geeignete Desinfektionsmittel können Sie der DVG-Desinfektionsliste für den Tierhaltungsbereich entnehmen. Für eine Wirksamkeit gegen das MKS-Virus ist hier der Wirkungsbereich 7a, Unbehüllte Viren (Viruzidie) auszuwählen, sowie die Temperatur und die Einwirkzeit anzugeben.
Ein Informationsblatt mit den grundlegenden Informationen zur MKS finden Sie hier. Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Maul- und Klauenseuche finden Sie hier.
| Okt | Nov | Dez | |
|---|---|---|---|
| Türkei | 345 | 281 | 111 |
| GESAMT | 345 | 281 | 111 |
Aktualisiert: 08.09.2023



Zunahme der Ausbrüche bei Wildschweinen und Rückgang bei Hausschweinen