Tierseuchenradar – Juni 2025
Im österreichischen Tierseuchenradar werden Informationen zur internationalen Lage und Ausbreitung der bedeutendsten Tierseuchen und Tierkrankheiten, die für Österreich relevant sind, bewertet und zusammengestellt. Dadurch können mögliche Risiken für Österreich früh erkannt und kommuniziert werden. Der Tierseuchenradar erscheint monatlich.
Bitte klicken Sie auf den jeweiligen Eintrag für mehr Informationen.
Legende:


Für Deutschland und die Schweiz stehen mit dem Radar Bulletin entsprechend länderspezifische Beurteilungen der Tierseuchen-Risiken monatlich zur Verfügung. Im AGES Radar Infektionskrankheiten finden Sie aktuelle Informationen und Situationsbewertungen zu Infektionskrankheiten beim Menschen in Österreich und international.
Im folgenden Tierseuchenradar stellt ein "Ausbruch" einen im Animal Disease Information System (ADIS) gemeldeten Nachweis einer Tierseuche dar (Betriebe bei gehaltenen Tieren; Fundorte bei Wildtieren). Von einem Ausbruch betroffene Einzeltiere werden als "Fall" bezeichnet. Ein "Seuchengeschehen" stellt alle Ausbrüche dar, die in einem konkreten Zusammenhang stehen.
Die Datenabfrage erfolgt im ADIS zum angegebenen Stichtag. Nachmeldungen von Ausbrüchen nach dem Stichtag der Abfrage werden nicht dargestellt. Daraus können sich Unterschiede in den Ausbruchszahlen zu früheren Ausgaben des Tierseuchenradars ergeben.
Gesichtete Quellen: ADIS
Definition der Ampelfarben:
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Rot-Schwarz: Die Tierseuche/Tierkrankheit tritt in Österreich auf. Spezifische Kontroll- und Bekämpfungsmaßnahmen werden getroffen. |
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Rot: Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist hoch. Es werden konkrete Maßnahmen zum Schutz österreichischer Tierbestände getroffen. |
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Orange: Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist mittel. Erhöhte Aufmerksamkeit ist angezeigt. |
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Grün: Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist gering und die Situation unauffällig. |
Situation
Situation in Österreich
Österreich ist bisher von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) verschont geblieben, allerdings kommt sie in einigen direkten Nachbarländern wie Deutschland, Italien, der Slowakei, Tschechien und Ungarn vor. Aufgrund der geringen Entfernung zur österreichischen Staatsgrenze wird das Risiko für Österreich als hoch eingestuft.
Situation in Europa
Im Juni 2025 (Stichtag: 03.07.2025) wurden in Europa 31 Ausbrüche bei Hausschweinen und 442 Ausbrüche bei Wildschweinen in das ADIS gemeldet. Die Gesamtzahl der gemeldeten Ausbrüche ist weiter gesunken, was vor allem auf einen Rückgang der Ausbrüche bei Wildschweinen zurückzuführen ist (siehe Abbildung ASP-Verlauf). Derzeit sind 16 Länder in Europa betroffen (Vormonat 14) (siehe Tabelle ASP-Ausbrüche, Abbildung ASP-Karte). Der Anstieg ist darauf zurückzuführen, dass Tschechien und Kroatien im Juni wieder Ausbrüche gemeldet haben, nachdem sie im Vormonat nicht betroffen waren.
Hausschweine
Im Juni 2025 (Stichtag: 03.07.2025) ist die Zahl der europaweit in das ADIS gemeldeten ASP- Ausbrüche bei Hausschweinen gleich geblieben (im Berichtszeitraum 31, im Vormonat 31). Es wurden Ausbrüche aus Rumänien (23), Griechenland (2), Polen (2), Serbien (2), Estland (1) und Moldawien (1) gemeldet (siehe Tabelle ASP-Ausbrüche). Die Mehrheit der betroffenen Betriebe (23) sind Kleinbetriebe, die jeweils weniger als 100 Tiere halten. Darunter befinden sich 14 private Kleinsthaltungen mit weniger als zehn Schweinen pro Betrieb. Bei fünf Betrieben handelt es sich jedoch um große kommerzielle Betriebe mit mehr als 500 Schweinen: je einer in Estland, Griechenland und Polen sowie zwei in Rumänien.
Am 24. Juni meldete Polen einen ASP-Ausbruch in einem Betrieb mit 1.311 Schweinen in der Gemeinde Luzino, Kreis Wejherowski, Woiwodschaft Pomorskie. Der betroffene Bestand befand sich innerhalb der Zone II. Ein weiterer ASP-Ausbruch wurde am 25. Juni bestätigt. Dabei handelt es sich um eine Kleinhaltung mit 68 Schweinen in der Gemeinde Janów Podlaski, Kreis Bialski, Woiwodschaft Lubelskie. Auch dieser Betrieb liegt innerhalb der Zone II.
Griechenland meldete am 5. Juni einen weiteren ASP-Ausbruch bei gehaltenen Schweinen in der Gemeinde Volvi, Regionaleinheit Thessaloniki, Region Zentralmazedonien. Das betroffene Gebiet lag bislang innerhalb der Zone I. Der Ausbruch wurde bereits am 3. Juni 2025 vom Nationalen Referenzlabor bestätigt. Betroffen war ein kommerzieller Betrieb mit insgesamt 674 Schweinen, darunter 2 Eber, 59 Sauen, 56 Ferkel und 557 Mastschweine. Der Betrieb liegt in unmittelbarer Nähe des Koroneia-Sees, einem bekannten Anziehungspunkt für Wildschweine.
Estland meldete einen ASP-Ausbruch in einem Schweinebetrieb mit 2.776 Tieren. Der Betrieb befindet sich im Landkreis Viljandi, in der Gemeinde Mulgi.
Am 1. Juli meldete Lettland einen Ausbruch bei einer kleinen Tierhaltung in der Gemeinde Jelgavas, die bisher in Zone II lag.
Derzeit beträgt die kürzeste Distanz eines bestätigten ASP-Ausbruchs bei Hausschweinen zur österreichischen Staatsgrenze 338 km (gemeldet aus Serbien, siehe Abbildung ASP-Distanz).
Wildschweine
Im Juni 2025 (Stichtag: 03.07.2025) meldeten 14 Länder, von denen 5 an Österreich grenzen, Ausbrüche von ASP bei Wildschweinen. In meisten betroffenen Ländern war ein Rückgang der Ausbruchszahlen im Vergleich zu den Vormonaten zu verzeichnen. Die meisten Ausbrüche wurden aus Polen (146) gemeldet, gefolgt von Deutschland (117). Dahinter lagen Ungarn (46), Litauen (44), Italien (25), Lettland (25), Rumänien (13), die Slowakei (12), Moldawien (5), Estland (4), Bosnien und Herzegowina (2), Kroatien (1), Tschechien (1) und die Ukraine (1). Weitere Details finden sich in der Tabelle ASP-Ausbrüche.
In Deutschland wurden die meisten Ausbrüche aus Hessen gemeldet. Am 14. Juni bestätige das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut einen Ausbruch bei einem verendeten Wildschwein aus dem Kreis Olpe, Nordrhein-Westfalen. Im näheren Umfeld des Fundorts wurden vier weitere verendete Wildschweine entdeckt. Auch bei diesen wurde das ASP-Virus nachgewiesen. Insgesamt beläuft sich die aktuelle Bilanz damit auf zwölf bestätigte Fälle.
Italien meldete weitere Ausbrüche aus dem Norden des Landes (Piemont, Emilia-Romagna, der Lombardei, Ligurien und Toskana). Im Mai wurde erstmal seit November 2023 wieder ein Ausbruch in Kalabrien gemeldet. Der positive Fund war ein alter Kadaver, von dem nur noch Knochen übrig waren und der von Spürhunden gefunden wurde.
Tschechien meldete den ersten ASP-Ausbruch im Jahr 2025 mit dem Fund eines Wildschweinschädels, in dem das ASP-Virus am 23. Juni 2025 nachgewiesen wurde. Experten schätzten das Alter der Überreste auf etwa 10 Monate, was auf einen Todeszeitpunkt um August 2024 hindeutet.
Derzeit beträgt die kürzeste Distanz eines bestätigten ASP-Ausbruchs bei Wildschweinen zur österreichischen Staatsgrenze 101 km (gemeldet aus Ungarn, siehe Abbildung ASP-Distanz).
HS | WS | HS | WS | HS | WS | |
---|---|---|---|---|---|---|
Polen | 0 | 483 | 0 | 213 | 2 | 146 |
Deutschland | 0 | 419 | 0 | 199 | 0 | 117 |
Ungarn | 0 | 104 | 0 | 69 | 0 | 46 |
Litauen | 0 | 101 | 0 | 30 | 0 | 44 |
Italien (ohne Sardinien) | 0 | 76 | 0 | 47 | 0 | 25 |
Rumänien | 28 | 29 | 23 | 7 | 23 | 13 |
Lettland | 0 | 60 | 1 | 27 | 0 | 25 |
Slowakei | 0 | 23 | 1 | 21 | 0 | 12 |
Griechenland | 1 | 10 | 1 | 9 | 2 | 0 |
Estland | 0 | 5 | 0 | 5 | 1 | 4 |
Moldawien | 2 | 3 | 1 | 1 | 1 | 5 |
Serbien | 4 | 4 | 2 | 1 | 2 | 0 |
Ukraine | 2 | 5 | 1 | 1 | 0 | 1 |
Bosnien und Herzegowina | 0 | 1 | 1 | 0 | 0 | 2 |
Nordmazedonien | 0 | 2 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Kroatien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 |
Tschechien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 |
GESAMT | 37 | 1325 | 31 | 630 | 31 | 442 |


Folgen für Österreich
In Österreich müssen seit Ende 2019 zum Zweck der Früherkennung alle tot aufgefundenen Wildschweine gemeldet und von der AGES auf das ASP-Virus untersucht werden. Daneben erfolgt auch eine Untersuchung von Aborten sowie von klinisch oder pathologisch auffälligen Hauschweinen und von Organproben gemäß dem ASP- und KSP-Stichprobenplan.
Tierhalter können die “ASP-Risikoampel” oder den online Fragebogen “Biocheck” verwenden, um die Biosicherheit ihrer Betriebe kostenlos und anonym zu überprüfen. Weitere Empfehlungen und ein Handbuch zur Biosicherheit bei der Haltung von Schweinen in Österreich werden auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) bzw. auf der Kommunikationsplattform Verbrauchergesundheit zur Verfügung gestellt.
Im europäischen Tiergesundheitsrecht (Verordnung (EU) 2016/429) mit den ergänzenden Rechtsakten und der österreichischen ASP-Verordnung 2005 sind Zuständigkeiten und Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest festgelegt. In der Durchführungsverordnung 2023/594/EU (zuletzt geändert mittels Durchführungsverordnung 2025/1242/EU) sind die geltenden Gebiete (Sperrzonen I, II und III) mit erhöhtem Risiko einer Ausbreitung der ASP (Teile I-III) aufgeführt.
Die AGES hat ein Video über Biosicherheit erstellt. Das Video zeigt die erforderlichen Biosicherheitsmaßnahmen beim Betreten und Verlassen eines Betriebes, in dem eine anzeigepflichtige Tierseuche vermutet wird oder nachgewiesen wurde.
Einen Überblick über die ASP-Zonierungsmaßnahmen in Europa erhalten Sie auf den interaktiven Karten der EU-Kommission.
Kommentar
Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat die Genomsequenz der ASP-Variante aus Nordrhein-Westfalen (NRW) in Deutschland analysiert. Der Vergleich mit deutschen Fällen zeigt deutliche Unterschiede zu den Viren aus Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Sachsen. International entspricht die NRW-Variante am ehesten den ASP-Viren aus Kalabrien (Süditalien), mit gemeinsamen charakteristischen Mutationen, die sie von anderen bekannten Varianten klar abgrenzen.
Für Österreich bleibt der indirekte Eintrag der ASP durch den Menschen aus von ASP betroffenen Ländern das höchste Risiko. Daher ist die Sensibilisierung der verschiedenen Interessengruppen von größter Bedeutung. Ausführliche Informationen, Filme, Broschüren sowie Poster zur Ätiologie, Diagnose und epidemiologischen Ausbreitung der ASP finden Sie auf der Website der KVG.
Quellen
Situation
Situation in Österreich
Im Berichtszeitraum Juni 2025 (Stichtag 03.07.2025) erfolgten in Österreich keine Nachweise der HPAI. Die letzten HPAI-Nachweise erfolgten in Österreich bei Wildvögeln am 8. April 2025, bei Vögeln in Gefangenschaft am 30. Jänner 2025 und bei Geflügel am 12. November 2024.
Das aktuelle Risiko für Österreich wird als gering bewertet. Die Umsetzung von Biosicherheitsmaßnahmen von allen Tierhalter:innen wird weiterhin angeraten.
Bereits mit 10. Mai 2025 sind in Österreich keine Gebiete mit erhöhtem Geflügelpestrisiko mehr ausgewiesen. Die entsprechende Kundmachung finden Sie hier.
Situation in Europa
Geflügel
Im Juni 2025 meldete kein Land Ausbrüche der hochpathogenen Aviären Influenza A(H5N*) bei Geflügel in das ADIS. Im Vormonat Mai erfolgten 8 Meldungen aus insgesamt 5 Ländern (siehe Tabelle HPAI-Ausbrüche).
Wildvögel
Im Juni 2025 stieg die Zahl der Ausbrüche in Europa von 18 im Vormonat auf 25 Ausbrüche. Weiterhin meldeten 7 Länder HPAIV-Nachweise bei Wildvögeln: Niederlande: 14 Ausbrüche; Belgien: 4 Ausbrüche; Irland und Norwegen: je 2 Ausbrüche; Deutschland, Dänemark und Finnland: jeweils ein Ausbruch (siehe Tabelle HPAI-Ausbrüche). Alle Meldungen erfolgten aus Küstengebieten (siehe Abbildung HPAI-Karte). Betroffen waren hauptsächlich Möwen- und Wasservögel, vereinzelt aber auch Greifvögel und ein Rabe.
Vögel in Gefangenschaft
Im Juni 2025 wurde in Europa nur ein Ausbruch der hochpathogenen Influenza bei Vögeln in Gefangenschaft in das ADIS gemeldet (Vormonat 2 Ausbrüche). Betroffen war eine Kleinhaltung mit 126 Tieren an der Ostseeküste im Norden Polens (siehe Tabelle HPAI-Ausbrüche).
Einen umfassenden Überblick der European Food Safety Authority (EFSA) über den aktuellen Seuchenzug und den Vergleich zu vorherigen Jahren finden Sie hier. Das Europäische Referenzlabor für Aviäre Influenza und Newcastle Disease in Italien (EURL AI/ND) stellt in einem Datenportal detaillierte Informationen über HPAI-Ausbrüche in Europa zur Verfügung.
GE | WV | VG | GE | WV | VG | GE | WV | VG | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Niederlande | 0 | 15 | 0 | 0 | 9 | 0 | 0 | 14 | 0 |
Ungarn | 32 | 2 | 0 | 4 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Polen | 18 | 6 | 6 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 |
Deutschland | 0 | 12 | 2 | 0 | 1 | 0 | 0 | 1 | 0 |
Belgien | 0 | 5 | 0 | 0 | 2 | 0 | 0 | 4 | 0 |
Schweden | 0 | 3 | 0 | 0 | 3 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Tschechien | 0 | 2 | 1 | 1 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 |
Dänemark | 2 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 |
Irland | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 2 | 0 |
Litauen | 0 | 2 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 |
Finnland | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 |
Kroatien | 0 | 1 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Norwegen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 2 | 0 |
Rumänien | 0 | 2 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Bulgarien | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Estland | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Frankreich | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Lettland | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Österreich | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Spanien | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Türkei | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
GESAMT | 53 | 55 | 9 | 8 | 18 | 2 | 0 | 25 | 1 |


Folgen für Österreich
Mit 10. Mai 2025 wurden gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 der Vogelgesundheitsverordnung durch die Kundmachung zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes in Österreich alle Gebiete mit erhöhtem Geflügelpestrisiko aufgehoben. Gebiete mit erhöhtem oder stark erhöhtem Geflügelpestrisiko sind somit derzeit nicht ausgewiesen. Die Seuchensituation wird fortlaufend bewertet und die Risikogebiete entsprechend angepasst.
Das europaweite AI-Überwachungsprogramm besteht aus einem aktiven Teil (Nutzgeflügel) und einem passiven Teil (Wildvögel). Im Rahmen von Verdachtsfällen, Abklärungs- und Ausschlussuntersuchungen werden zusätzlich weitere Proben von Geflügelbetrieben und Hobbyhaltungen auf das Vorkommen von aviären Influenza Viren mittels PCR untersucht. Tot aufgefundene oder verendende Wasser- und Greifvögel müssen unmittelbar der Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet und im Nationalen Referenzlabor für Aviäre Influenza (AGES IVET Mödling) untersucht werden, damit frühzeitig entsprechende Maßnahmen getroffen werden können.
Mit dem Constanze 2-Projekt wurde in einer Kooperation von Österreich, Deutschland und der Schweiz eine aktive Überwachung bei Wildvögeln am Bodensee gestartet. Dadurch wird die Grundlage für einen frühzeitigen Nachweis und Meldung von aviären Influenzaviren geschaffen. Die Ergebnisse dieses und weiterer ähnlicher Projekte werden in einem monatlichen Bericht veröffentlicht.
Geflügelbetriebe, Zoo- und Hobbyhaltungen sollten mit erhöhter Sorgfalt effektive Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen umsetzen. Direkte oder indirekte Kontakte zu Wildvögeln stellen weiter ein Risiko einer Übertragung dar und sollten konsequent verhindert werden. Mit der „AI-Risikoampel“ oder dem Online-Fragebogen Biocheck stehen kostenlose und anonyme Möglichkeiten zur Überprüfung des eigenen Status der Biosicherheit zur Verfügung. Die praktische Umsetzung von Biosicherheitsmaßnahmen wird in der LFI-Broschüre Biosicherheit Geflügel erläutert und bildlich dargestellt. Für Hobby- und Kleinhaltungen hat die AGES in einem Infoblatt die wichtigsten Informationen über die HPAI zusammengefasst.
Jede Geflügelhaltung ist der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.
Kommentar
Ein Rückblick auf die Situation vor einem Jahr verdeutlicht die Saisonalität der HPAI. Auch im Juni 2024 waren in Europa keine Geflügelbetriebe betroffen, es erfolgten wenige Nachweise bei Wildvögeln und nur in Küstengebieten im Norden und Westen Europas. Aufgrund dieser Saisonalität muss spätestens im Herbst, wieder mit einem Anstieg der Ausbrüche bei Wildvögeln und einem erhöhten Eintragsrisiko für österreichische Geflügelbetriebe und Hobbyhaltungen gerechnet werden. Damit die eigenen Tiere bestmöglich vor der HPAI geschützt werden, sollten Tierhalter:innen bereits jetzt ihre Biosicherheitskonzepte überprüfen und ggf. anpassen. Biosicherheitsmaßnahmen sollten ganzjährig umgesetzt werden und schützen neben der HPAI auch vor anderen Krankheitserregern.
Quellen
Im Berichtzeitraum Juni (Stichtag: 03.07.2025) wurden in das ADIS 8 Rabies (Tollwut)-Ausbrüche gemeldet (Vormonat 24 Ausbrüche). Aus Rumänien erfolgten drei Meldungen (zwei Rinder und ein Reh). Drei Ausbrüche (zwei Rinder und ein Hund) meldete die Türkei in das ADIS. Moldawien war von zwei Ausbrüchen bei Füchsen betroffen. Für einen Überblick über die letzten drei Monate siehe Tabelle RABIES-Ausbrüche.
Das Risiko für Österreich wird aktuell als gering eingestuft.
Apr | Mai | Jun | |
---|---|---|---|
Türkei | 9 | 12 | 3 |
Rumänien | 4 | 4 | 3 |
Moldawien | 0 | 4 | 2 |
Polen | 1 | 2 | 0 |
Norwegen | 0 | 2 | 0 |
GESAMT | 14 | 24 | 8 |
Kommentar
Österreich wurde 2008 für frei von terrestrischer Tollwut erklärt. Der letzte Ausbruch mit einem Feldvirus wurde 2002 bei Füchsen in Kärnten detektiert. Die Zirkulation des Tollwutvirus in der österreichischen Hundepopulation ist bereits seit 1950 erloschen. Eines der größten Risiken der Wiedereinschleppung von Tollwut in eine tollwutfreie Population ist das Einbringen von nicht geimpften Tieren aus Ländern mit endemischer Tollwut. Die Überwachungsmaßnahmen sollten darauf abzielen, die illegale Einfuhr von nicht geimpften oder erkrankten Heimtieren (Hunde/Katzen) zu verhindern.
Die Fledermaustollwut ist ein eigenständiges Infektionsgeschehen und steht nicht mit der terrestrischen Tollwut in Zusammenhang. Eine Übertragung auf andere Tierarten bzw. auf den Menschen erfolgt äußerst selten. Im September 2023 wurde die Fledermaustollwut erstmals auch in Österreich nachgewiesen.
Seit der Einführung des EU-Heimtierausweises hat die Tollwutimpfung noch mehr an Bedeutung gewonnen. Der EU-Heimtierausweis ist ein einheitlicher Tierpass in englischer Sprache und der jeweiligen Landessprache für Hunde, Katzen und Frettchen. Er ersetzt alle bisherigen Grenzformalitäten hinsichtlich der EU-Staaten und erleichtert das Reisen mit Tieren innerhalb der EU. Der für Ein- und Ausreisen gültige EU-Heimtierausweis muss die erfolgte Tollwutimpfung und die eindeutige Kennzeichnung des Tieres (Tätowierung oder Mikrochip) enthalten. Zum Nachweis eines ausreichenden Tollwutimpfschutzes ist eine Blutuntersuchung mit Bestimmung des Tollwuttiters erforderlich. Dieser muss mindestens 0,5 IU/ml sein (IU = Internationale Einheiten) und gibt die Konzentration der Antikörper im Blut an. Die Tollwuttiter-Bestimmung darf nur in einem EU-anerkannten Labor durchgeführt werden. In Österreich ist dies das AGES-Institut für veterinärmedizinische Untersuchungen Mödling.
Weitere Informationen über Tollwut finden Sie hier.
Quellen
Außerhalb des Berichtszeitraums Juni wurden Anfang Juli weitere Ausbrüche aus der bereits bestehenden Sperrzone in Frankreich in das ADIS gemeldet.
Im Berichtszeitraum (Stichtag 03.07.2025) wurden insgesamt 8 Ausbrüche von Lumpy Skin Disease aus Italien und Frankreich in das ADIS gemeldet.
In Österreich wird das Risiko derzeit als mittel eingestuft.
Italien meldete am 23.06.2025 erstmals einen Ausbruch von Lumpy Skin Disease, welcher in einem rinderhaltenden Betrieb auf Sardinien auftrat. In Norditalien in der Lombardei wurde 2 Tage später ein weiterer Ausbruch gemeldet. Das plötzliche Auftreten von LSD in Norditalien ist auf einen Tierverkehr vom ersten Ausbruchsbetrieb in Sardinien zurückzuführen. Auf Sardinien wurden danach noch weitere Ausbrüche gemeldet. Da die Inkubationszeit mehrere Wochen betragen kann und die Hautläsionen bei der Bestätigung der Seuche ebenso bereits mehrere Wochen alt gewesen sind, ist es möglich, dass der Viruseintrag auf Sardinien bereits bis zu 3 Monate zurückliegt. Auch Frankreich meldete Ende Juni erstmals einen Ausbruch von Lumpy Skin Disease im Osten des Landes, nahe der Grenze zur Schweiz. Wie der Eintrag nach Sardinien und Frankreich erfolgt ist konnte noch nicht geklärt werden. Eine mögliche Erklärung für den Eintrag nach Sardinien wäre die Verschleppung durch Vektoren aus Nordafrika im Zuge eines Sturms.
In Österreich ist bisher noch nie ein Fall von Lumpy Skin Disease (LSD) aufgetreten. Der Mensch kann sich nach aktuellem Wissensstand nicht infizieren.
Apr | Mai | Jun | |
---|---|---|---|
Italien | 0 | 0 | 7 |
Frankreich | 0 | 0 | 1 |
GESAMT | 0 | 0 | 8 |
Kommentar
Der Erreger der Lumpy Skin Disease ist ein Virus aus dem Genus Capripoxvirus und ist verwandt mit den Erregern der Schaf- und Ziegenpocken. Die Infektion verläuft meist akut bis subakut, manchmal auch chronisch. Die Rinder leiden typischerweise unter Exanthemen (Hautausschlägen) mit schmerzhaften, bis zu 5cm großen Hautknoten, vorzugsweise an Kopf, Hals und im Schwanzbereich. Es kann zu hohen Fieberschüben und damit einhergehender Mattigkeit und Appetitlosigkeit, sowie zu vermehrtem Tränen- und Speichelfluss, Bindehautentzündungen, vergrößerten Lymphknoten und Aborten kommen.
Viren lassen sich vor allem in den Hautläsionen aber auch in Augen- und Nasensekret, Speichel, Blut und Samen nachweisen.
Die Übertragung erfolgt in erster Linie über verschiedene blutsaugende und beißende Insekten und Milben, aber auch unbelebte Vektoren, wie Gerätschaften und Kleidung spielen eine Rolle. Auch eine direkte Übertragung ist möglich. Das Virus ist sehr stabil und kann, geschützt vor direktem Sonnenlicht, mehrere Monate lang auch abseits des Wirtes infektiös bleiben.
Es gibt einen Impfstoff, der flächendeckend eingesetzt, eine wirksame Maßnahme gegen die Verbreitung der Krankheit darstellt. Impfungen sind in Österreich unter strengen Rahmenbedingungen (Entscheidung der Behörden) grundsätzlich möglich, allerdings an Handelsrestriktionen geknüpft. Derzeit ist in Österreich kein Impfstoff zugelassen.
Bei einem Verdacht auf Einschleppung des Erregers können jederzeit Proben von verdächtigen Tieren an das NRL in Mödling geschickt werden.
Quellen
Im Berichtszeitraum (Stichtag: 03.07.2025) wurde im ADIS zwei WNV-Abbrüche bei Tieren in Europa festgestellt. In der EU/EWR besteht eine Meldepflicht für WNV-Fälle bei Pferden und Vögeln.
Das Risiko für Österreich wird als hoch eingeschätzt, da neben dem deutlichen Temperaturanstieg die ersten Ausbrüche in Europa bereits aufgetreten sind und laut ECDC die offizielle Übertragungssaison für das West-Nil-Virus im Juni begonnen hat.
Pferde
Ungarn meldete einen WNV-Ausbruch bei einem Pferd in der südlichen Region Baranya gemeldet. Das betroffene Tier zeigte neurologische Symptome.
Vögel
Italien meldete einen weiteren WNV-Ausbruch bei einer Nebelkrähe auf der Insel Sardinien (Provinz Oristano).
Menschen
Das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) hat im Juni wieder mit der Veröffentlichung der wöchentlichen saisonalen WNV-Berichte begonnen. Das ECDC geht von einer Übertragungssaison von Juni bis November aus. Seit Beginn des Jahres 2025 und bis zum 25. Juni 2025 haben keine Länder in Europa Fälle von WNV-Infektionen beim Menschen gemeldet.
Im Rahmen des SURVector-Projekts führt die AGES ein nationales Gelsen-Monitoring durch. Dabei werden an festgelegten Standorten Stechmücken gesammelt, klassifiziert und mittels molekularbiologischer Methoden auf das WNV untersucht. Weitere Informationen sowie einen Jahresbericht finden Sie hier.
Einen Überblick über die WNV-Infektionen bei Menschen in der EU und den EU-Nachbarländern erhalten Sie auf der interaktiven Karte des ECDC. WNV-Infektionen bei Tieren werden der WOAH (WAHIS: World Animal Health Information System) gemeldet.
Weitere Informationen zur Vorbeugung einer Infektion sowie eine Karte mit der räumlichen Verteilung der WNV-Nachweise in Österreich finden Sie auf der Homepage der AGES.
VO | EQ | VO | EQ | VO | EQ | |
---|---|---|---|---|---|---|
Italien | 0 | 0 | 1 | 0 | 1 | 0 |
Ungarn | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 |
GESAMT | 0 | 0 | 1 | 0 | 1 | 1 |
Quellen
Außerhalb des Berichtszeitraums Juni wurde Anfang Juli ein Ausbruch aus dem Kosovo in das ADIS gemeldet.
Im Berichtszeitraum (Stichtag 03.07.2025) wurden 12 Ausbrüche aus Albanien in das ADIS gemeldet.
In Österreich wird das Risiko derzeit als mittel eingestuft.
Für österreichische Schlachtbetriebe wurde Mitte Juni eine neue Kundmachung zur Prävention der Einschleppung der PPR erlassen. So dürfen Schafe und Ziegen, welche sich in den letzten 21 Tagen vor der Verbringung in Ungarn aufgehalten haben, nur unter bestimmten Bedingungen in Österreich geschlachtet werden. Kleine Wiederkäuer aus Griechenland, Bulgarien und Rumänien dürfen aufgrund von Sofortmaßnahmen der Europäischen Kommission nicht außerhalb ihres eigenen Gebietes verbracht werden. Auch aus Albanien dürfen laut Kundmachung keine Schafe, Ziegen oder deren Erzeugnisse nach Österreich verbracht werden.
Die ersten Ausbrüche in Albanien traten beinahe zur selben Zeit, in verschiedenen Teilen des Landes auf. Zu Beginn waren vor allem Ziegen von der Tierseuche betroffen, bei den späteren Ausbrüchen auch Schafe.
Apr | Mai | Jun | |
---|---|---|---|
Albanien | 0 | 0 | 12 |
GESAMT | 0 | 0 | 12 |
Kommentar
Die Pest der kleinen Wiederkäuer (Peste des petits ruminants, PPR) ist eine hochansteckende akute, hoch fieberhaft verlaufende virale infektionskrankheit (Small Ruminant Morbillivirus) der Schafe und Ziegen, sowie verwandter Wildwiederkäuer (z.B. Hirsche, Steinwild, Gazellen und Antilopen). Ziegen erkranken meistens schwerer als Schafe, wobei häufig ein Großteil der Herde betroffen ist. Paarhufer wie Hausrind, Büffel und Kameliden gelten als PPRV-Sackgassenwirte - eine Infektion verläuft symptomlos ohne Erregerausscheidung. Experimentelle Infektionsversuche haben gezeigt, dass Haus- und Wildschweine für dieses Virus empfänglich sind, klinische Anzeichen der Krankheit zeigen und in der Lage sind, die Krankheit auf kleine Wiederkäuer zu übertragen, mit denen sie in Kontakt kommen. Der Mensch kann sich nach aktuellem Wissensstand nicht infizieren.
Die Übertragung erfolgt durch direkten oder indirekten Kontakt mit infizierten Tieren oder deren viruskontaminierten Ausscheidungen (auch Rohmilch), kann jedoch auch über die Luft durch Inhalation von erregerhaltigem Material erfolgen. Die Virusausscheidung ist bereits vor der Ausprägung von klinischen Symptomen möglich.
Die Inkubationszeit beträgt in den meisten Fällen 5-6 Tage. Typisch für die Krankheit sind hohes Fieber, seröser Nasen- und Augenausfluss, ulzerös-nekrotisierende Entzündungen im Maulbereich und starker Durchfall. Nach wenigen Tagen kommt es zu Erosionen, Ulzera und Nekrosen der Maulschleimhaut. Auch Lungenentzündungen treten auf. Die Tiere können innerhalb weniger Tage sehr schwach werden und stark dehydrieren, was häufig zum Tode führt.
Quellen
FAO, KVG, WOAH, FLI, RIS, EUVET mission
Im Berichtszeitraum (Stichtag 03.07.2025) wurden insgesamt 100 Ausbrüche von Schaf- und Ziegenpocken aus Bulgarien, Rumänien und vor allem aus Griechenland in das ADIS gemeldet. In Griechenland ist die Anzahl der Ausbrüche im Vergleich zum Vormonat wieder deutlich gestiegen.
In Österreich wird das Risiko derzeit als mittel eingestuft.
Nachdem sich die Seuchensituation in Griechenland im Juni noch verschärft hat, werden nun zusätzliche Maßnahmen ergriffen. So werden u.a. Leitlinien für die Reinigung und Desinfektion von Tiertransportern an den griechischen Schlachthöfen erstellt. Bei insgesamt 141 Schlachthöfen im Land kann die Befolgung dieser Leitlinien eine deutliche Reduktion bei der Weiterverbreitung der Tierseuche darstellen. Außerdem wird es eine verpflichtende Biosicherheitsschulung für all jene Personen geben, welche von Berufs wegen mit Schafen und Ziegen in Kontakt kommen.
In Österreich ist bisher noch nie ein Fall von Schaf- und Ziegenpocken aufgetreten. Der Mensch kann sich nach aktuellem Wissensstand nicht infizieren.
Apr | Mai | Jun | |
---|---|---|---|
Griechenland | 15 | 56 | 91 |
Bulgarien | 0 | 3 | 3 |
Rumänien | 0 | 0 | 6 |
Türkei | 4 | 0 | 0 |
GESAMT | 19 | 59 | 100 |
Kommentar
Das Schafpockenvirus (SPPV) und Ziegenpockenvirus (GTPV) gehören zur Gattung der Capripoxviren, welchen auch das Lumpy Skin Disease Virus (LSDV) zugeordnet wird. Schaf- und Ziegenpocken sind relativ wirtsspezifisch und kommen in Schafen bzw. Ziegen vor, wobei ausgewählte Stämme in der Lage sind, sowohl Schafe als auch Ziegen zu infizieren. Die weltweite geografische Verbreitung ist hier zu sehen.
Die Infektion mit dem Schaf- oder Ziegenpockenvirus verläuft überwiegend akut bis subakut, wobei Jungtiere oft stärker betroffen sind als ältere Tiere. Erkrankte Tiere zeigen oftmals vermehrten Speichelfluss, Nasen- und Augenausfluss, Fieber, Kurzatmigkeit und Appetitlosigkeit. Innerhalb weniger Tage treten knotenartige Hautläsionen und ulzerierende Papeln an wenig behaarten Körperstellen auf. Diese trocknen später ab und bilden Krusten. Viren lassen sich im Augen- und Nasensekret, im Speichel und vor allem in den Hautläsionen nachweisen. Sie finden sich auch im Blut, im Harn, im Kot, im Samen und in der Milch. Eine direkte Übertragung von Tier zu Tier erfolgt über ulzerös zerfallende Papeln, Aerosole und Tröpfcheninfektionen. Aufgrund der Widerstandsfähigkeit und Langlebigkeit der Viren in der Umwelt ist auch die indirekte Übertragung über Wolle, Haare, Gerätschaften und schlecht behandelte Tierhäute von Bedeutung.
Es sind diverse Impfstoffe für verschiedene Stämme vorhanden, welche jedoch in der EU nicht zugelassen sind. Impfungen innerhalb der EU sind entsprechend der Delegierte Verordnung (EU) 2023/361 grundsätzlich möglich, werden aber derzeit in keinem Mitgliedsstaat durchgeführt.
Bei einem Verdacht auf Einschleppung des Erregers können jederzeit Proben von verdächtigen Tieren an das NRL in Mödling geschickt werden.
Quellen
Im Berichtszeitraum (Stichtag: 03.07.2025) wurden erstmals Ausbrüche aus Nordmazedonien in das ADIS gemeldet 1 (siehe Tabelle BT-Ausbrüche).
Das Risiko für weitere Ausbrüche in Österreich wird als hoch eingestuft. Aktuelle Informationen über die Situation in Österreich finden Sie hier.
In Österreich wurden im Juni 70 Ausbrüche von BTV bestätigt, wobei vor allem Vorarlberg, aber auch Oberösterreich und Tirol betroffen waren. Seit Beginn des Geschehens im September 2024 wurde in Westösterreich vorrangig der BTV Serotyp 3 (BTV-3) und in Ostösterreich der BTV Serotyp 4 (BTV-4) gefunden. In den Bundesländern Oberösterreich, Niederösterreich und Steiermark wurden bereits beide Serotypen nachgewiesen.
Zum Stichtag des Berichtszeitraums wurden die Ausbrüche noch nicht in das ADIS gemeldet. Die aktuellen Zahlen sind auf der AGES Homepage zu finden.
Für ganz Österreich ist der Status „frei von Infektionen mit Blauzungenkrankheit (Serotyp 1-24)“ ausgesetzt.
In Deutschland gab es im Juni 42 Ausbrüche, was einen weiteren Rückgang der Ausbruchszahlen darstellt. In Frankreich wurden 13 Ausbrüche von BTV-3, vor allem im Norden des Landes, festgestellt. Die 75 Ausbrüche von BTV-8 haben ihren Schwerpunkt im Süden und Osten des Landes. Grundsätzlich sind aber auch hier die Ausbruchszahlen weiterhin auf einem niedrigen Niveau. Im Süden Spaniens, aus der Provinz Malaga, wurde der erste Ausbruch der Blauzungenkrankheit in der laufenden Vektorsaison gemeldet. In der Schweiz wurden im Juni nur etwa 20 Ausbrüche von BTV-3 nachgewiesen. In Italien wurden im Juni bis zum Stichtag 104 BTV-Ausbrüche bestätigt, was einen deutlichen Anstieg darstellt.
Tierarten, die für BTV empfänglich sind, können in einigen Mitgliedsstaaten unter bestimmten Bedingungen verbracht werden. Diese Bestimmungen, welche für den innergemeinschaftlichen Handel einzuhalten sind, werden von den jeweiligen Mitgliedsstaaten festgelegt und auf der Seite der Europäischen Kommission veröffentlicht. Dort ist auch eine Karte mit dem jeweiligen BTV-Status der EU-Mitgliedsländer zu finden.
Ein amtliches Impfprogramm gegen BT wird aktuell in Österreich nicht durchgeführt, jedoch empfiehlt das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz die Impfung aller empfänglichen Tierarten jedenfalls gegen alle in Österreich auftretenden Serotypen, also Serotyp 3 und Serotyp 4. Auf freiwilliger Basis und Kosten der Tierhalter:innen ist eine Impfung gegen die Serotypen 1, 2, 3, 4 oder 8 amtlich gestattet und entsprechende inaktivierte Impfstoffe sind zugelassen. Für den Serotyp 3 gibt es derzeit drei inaktivierte Impfstoffe auf dem Markt, welche bezogen werden können. Davon ist ein Impfstoff noch aufgrund der Anwendungserlaubnis mittels Verordnung anwendbar und zwei Impfstoffe haben bereits eine EU-Marktzulassung. Die Vorgaben des Tiergesundheitsgesetzes und der Bluetongue-Bekämpfungs-Verordnung sind bei Impfungen gegen alle genannten Serotypen einzuhalten. Nach Herstellerangaben und Erfahrungen aus Ländern, in denen diese Impfstoffe bereits eingesetzt werden, bieten die verfügbaren Impfungen gegen BTV-3 meist keinen vollständigen Schutz vor einer Infektion, schützen jedoch vor einem schwerem Krankheitsverlauf (vermindertes Tierleid) und reduzieren die Virämie. Die Impfung von empfänglichen Tieren, besonders Schafen, wird daher dringend empfohlen.
Zusätzlich sollten Tiere nach Möglichkeit zwischen Abend- und Morgendämmerung in den Stall gebracht werden (Insektengitter an den Fenstern und Türen schließen) um einen Stich von infizierten Gnitzen zu verhindern, die zu diesen Zeiten besonders aktiv sind. Der Einsatz von Insektiziden/Repellentien ist unter Einhaltung der Vorschriften zur Anwendung ebenfalls möglich und bietet einen zusätzlichen Schutz vor einer Übertragung.
Weitere Informationen über die Blauzungenkrankheit finden Sie hier. Die Daten auf dieser Seite werden wöchentlich aktualisiert.
[1] Zu beachten ist hierbei, dass die ADIS-Meldungen die tatsächliche Seuchensituation meist nicht realistisch darstellen. Eine Meldung eines BT-Ausbruchs in das ADIS erfolgt nämlich nur, sofern es sich um einen Primär- oder Sekundärausbruch in einem seuchenfreien Mitgliedsstaat, einer seuchenfreien Zone oder einem seuchenfreien Kompartiment handelt. Eine Karte und Tabelle der Mitgliedsstaaten, Zonen und Gebiete mit dem Status seuchenfrei sowie weitere Informationen der Europäischen Kommission finden Sie hier.
Apr | Mai | Jun | |
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Nordmazedonien | 0 | 0 | 2 |
GESAMT | 0 | 0 | 2 |
Quellen
KVG, Europäischen Kommission, FLI, Französisches Ministerium für Landwirtschaft, Ernährungssouveränität und Forstwirtschaft, Spaniens, Schweizer Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, IZS, Italien,
Im Berichtszeitraum (Stichtag 03.07.2025) wurde in Europa kein Ausbruch von EHD in das ADIS gemeldet.
Das Risiko für Österreich wird aktuell als gering eingestuft.
In Frankreich wurde im Juni erstmals seit einem Jahr kein Ausbruch von EHD registriert.
RI | CE | SO | RI | CE | SO | RI | CE | SO | |
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GESAMT | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Kommentar
Die Epizootische Hämorrhagie ist eine Viruserkrankung wildlebender und domestizierter Wiederkäuer sowie Kameliden. Auslöser ist ein mit dem Virus der Blauzungenkrankheit verwandtes Virus (EHDV). Die Übertragung erfolgt über den Stich/Biss von Insekten (Gnitzen). In gemäßigten Zonen erfolgt daher eine Infektion üblicherweise im Spätsommer/Herbst. Menschen sind von der Erkrankung nicht betroffen. Seit 2022 tritt die EHD auch in Europa auf. In Österreich ist die EHD bisher noch nicht vorgekommen. Die EHD ist eine wichtige Differentialdiagnose zur Blauzungenkrankheit bei Hirschen und Rindern. Schafe und Ziegen erkranken üblicherweise nicht an einer EHDV-Infektion.
Quellen
ADIS, Französisches Ministerium für Landwirtschaft, Ernährungssouveränität und Forstwirtschaft
Seit dem 07. März 2025 meldete Ungarn fünf MKS-Ausbrüche in Rinderbetrieben. Aus der Slowakei erfolgten seit dem 21. März 2025 sechs Ausbruchsmeldungen, betroffen waren ebenfalls Rinderbetriebe. Das Seuchengeschehen in diesen beiden Ländern ist mittlerweile zum Erliegen gekommen und die Bekämpfungsmaßnahmen wurden aufgehoben.
Ungarn:
- 07.03.2025: 1372 Rinder, Komitat Györ-Moson-Soporon
- 26.03.2025: 3028 Rinder, Komitat Györ-Moson-Soporon (Überwachungszone in Österreich bis 17.05.2025)
- 02.04.2025: 1012 Rinder, Komitat Györ-Moson-Soporon
- 02.04.2025: 2498 Rinder, Komitat Györ-Moson-Soporon
- 17.04.2025: 874 Rinder, Komitat Györ-Moson-Soporon
Slowakei:
In Österreich wurden aufgrund der grenznahen MKS-Ausbrüche am 26. März in Ungarn und 30. März in der Slowakei Überwachungszonen eingerichtet, die mit der Kundmachung mit 17. Mai aufgehoben, bzw. Kundmachung am 12. Mai aufgehoben wurden. Alle Haltungen mit empfänglichen Tierbeständen in diesen Zonen wurden behördlich kontrolliert und negativ auf die MKS untersucht.
Zusätzlich wurde eine erweiterte Sperrzone in Grenzgebieten zu Ungarn und der Slowakei ausgewiesen (Teile Niederösterreichs und des Burgenlandes). Die über 1000 Betriebe mit empfänglichen Tieren in der erweiterten Sperrzone wurden behördlich kontrolliert und stichprobenartig Proben zur Untersuchung auf MKS genommen. Diese erweiterte Sperrzone in Österreich wurde mit 21. Mai 2025 wieder aufgehoben.
Ab dem 21. Mai 2025 sind somit in Österreich keine Zonen mehr ausgewiesen.
Seit März 2025 wurden in den Überwachungszonen und der erweiterten Sperrzone auf österreichischem Gebiet über 18.800 und insgesamt seit Januar 2025 in Österreich über 20.000 amtliche Proben auf MKS-Virus und teilweise auch auf MKS-Antikörper von der AGES untersucht. Weder Virus noch Antikörper wurden nachgewiesen.
Zur Verhinderung einer Einschleppung nach Österreich galten Einschränkungen für die Einfuhr von empfänglichen Tieren, tierischen (Neben-)Produkten und auch Einzelfuttermitteln pflanzlichen Ursprungs sowie Stroh. Das Einfuhrverbot von Tieren und tierischen Produkten aus der erweiterten Sperrzone in Ungarn wurde mit 5. Juni aufgehoben.
An bestimmten Grenzübergängen zu Ungarn und der Slowakei wurde der Grenzverkehr ab dem 4. April vorübergehend eingestellt. Die Veterinärbehörden wurden hierbei durch die Exekutive bei der verstärkten Kontrolle der Einhaltung tierseuchenrechtlicher Vorgaben unterstützt. Die Sperrungen von Grenzübergängen und Dekontaminationsmaßnahmen wurden schrittweise aufgehoben.
Im Berichtszeitraum Juni (Stichtag 03.07.2025) wurden aus der Türkei sechs Ausbrüche in das ADIS gemeldet.
Das Risiko für Österreich aktuell als mittel bewertet. Hinweise darauf, dass die MKS nach Österreich eingeschleppt wurde, bestehen derzeit nicht. Die AGES untersucht zur Abklärung anderer Krankheiten eingesendete Proben von Rindern, Schafen und Ziegen auch auf MKS. Tierhalter von empfänglichen Tierarten sollten auf eine konsequente Umsetzung von Biosicherheitsmaßnahmen achten und dazu beitragen, dass das MKS-Virus nicht durch infizierte Tiere nach Österreich eingeschleppt wird. Das endemische Vorkommen von MKS in Ländern in unmittelbarer Nachbarschaft zur Europäischen Union (z.B. Türkei) ist Anlass zu unverminderter Aufmerksamkeit gegenüber einer möglichen Einschleppung der Seuche. Bei Verdachtsfällen oder einem unklaren Krankheitsbild empfänglicher Tierarten sollte immer eine Ausschlussuntersuchung auf MKS erfolgen. Eine prophylaktische Impfung ist in der EU verboten. Es gibt keine Behandlungsmöglichkeit für erkrankte Tiere. In einem MKS-positiven Betrieb müssen alle empfänglichen Tiere getötet werden.
Für den Menschen ist die MKS ungefährlich.
Mit der Risikoampel der Universität Vechta können Rinderhaltungen anonym und kostenlos ihren Stand der Biosicherheit bewerten. Geeignete Desinfektionsmittel können Sie der DVG-Desinfektionsliste für den Tierhaltungsbereich entnehmen. Für eine Wirksamkeit gegen das MKS-Virus ist hier der Wirkungsbereich 7a, Unbehüllte Viren (Viruzidie) auszuwählen, sowie die Temperatur und die Einwirkzeit anzugeben.
Apr | Mai | Jun | |
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Türkei | 24 | 34 | 6 |
Ungarn | 3 | 0 | 0 |
Slowakei | 1 | 0 | 0 |
GESAMT | 28 | 34 | 6 |
Aktualisiert: 08.09.2023
Erster Nachweis bei Wildschweinen in Nordrhein-Westfalen in Deutschland