Ziel der Schwerpunktaktion A-013-26 „Spielzeugbuggys und Spielzeugkinderwagen“ war die Überprüfung der Einhaltung von Anforderungen der Spielzeugverordnung 2011.
Es wurden 46 Proben untersucht, davon wurden 17 Proben teils mehrfach beanstandet:
- Sechs Proben wurden wegen Sicherheitsmängel beanstandet
- Bei einer Probe wurden verbotene Phthalate nachgewiesen und daher gemäß der Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) (EG) Nr. 1907/2006 beanstandet
- Bei vier Proben entsprach die Kennzeichnung nicht den Vorgaben der Spielzeug-verordnung Nr. 203/2011 (mangelhafte Warnhinweise, fehlende CE-Kennzeichnung)
- Acht Proben wurden wegen einer mangelhaften bzw. fehlenden EG-Konformitäts-erklärung beanstandet