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Spielzeugbuggys und Spielzeugkinderwagen

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Spielzeug

Endbericht der Schwerpunktaktion A-013-26

Ziel der Schwerpunktaktion A-013-26 „Spielzeugbuggys und Spielzeugkinderwagen“ war die Überprüfung der Einhaltung von Anforderungen der Spielzeugverordnung 2011.

Es wurden 46 Proben untersucht, davon wurden 17 Proben teils mehrfach beanstandet:

  • Sechs Proben wurden wegen Sicherheitsmängel beanstandet
  • Bei einer Probe wurden verbotene Phthalate nachgewiesen und daher gemäß der Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) (EG) Nr. 1907/2006 beanstandet
  • Bei vier Proben entsprach die Kennzeichnung nicht den Vorgaben der Spielzeug-verordnung Nr. 203/2011 (mangelhafte Warnhinweise, fehlende CE-Kennzeichnung)
  • Acht Proben wurden wegen einer mangelhaften bzw. fehlenden EG-Konformitäts-erklärung beanstandet
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Spielzeug

Aktualisiert: 18.07.2022

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