Ziel der Schwerpunktaktion A-002-26 „Primäre aromatische Amine in Nylonküchenartikeln“ war die Überprüfung der Einhaltung der derzeitigen rechtlichen Anforderungen an derartige Produkte nach Verordnung (EU) Nr. 10/2011 hinsichtlich der Migration von primären aromatischen Aminen (kurz PAA).
53 Proben wurden untersucht, davon wurden sechs Proben beanstandet:
- Eine Probe wurde als für den bestimmungsgemäßen Gebrauch ungeeignet (§ 16 Abs. 1 Z 2 LMSVG) beurteilt
- Bei vier Proben erfolgte eine Beanstandung wegen nachteiliger Beeinflussung von Lebensmitteln (§ 16 Abs. 1 Z 3 LMSVG)
- Eine Probe wurde aufgrund von Irreführung - in Bezug auf die Eigenschaften (§ 5 Abs. 2 Z 1 LMSVG) beanstandet