Gesundheit für Mensch, Tier, Pflanze & Umwelt

Hygieneartikel - Prüfung der Aufmachung hinsichtlich Werbung mit irreführenden Angaben

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Endbericht der Schwerpunktaktion A-024-25

Ziel der Schwerpunktaktion war die Überprüfung der Kennzeichnung von Hygieneartikeln hinsichtlich irreführender und krankheitsbezogener Angaben.

50 Proben aus ganz Österreich untersucht, darunter sieben Onlineproben. Elf Proben wurden teils mehrfach beanstandet:

  • Eine Probe wurde als gesundheitsschädlich beurteilt
  • Bei acht Proben erfolgten Beanstandungen wegen krankheitsbezogener Angaben
  • Drei Proben wurden wegen Irreführung - Angaben besonderer Eigenschaften
  • Eine Probenbeanstandung erfolgte auf Grund von Irreführung - unzutreffende Wirkungen
  • Bei drei der beanstandeten Proben (vom selben Hersteller) gab es zusätzlich einen Hinweis zur Kennzeichnung hinsichtlich einer missverständlichen Waschanleitung

Die meisten Proben wurden im Zusammenhang mit Auslobungen beanstandet, die den Eindruck erwecken, das Produkt könne Krankheiten vorbeugen, behandeln oder heilen. Solche Auslobungen sind verboten.

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Aktualisiert: 18.07.2022

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