Ziel der Schwerpunktaktion A-702-26 „Gluten in glutenfreien Produkten in der Gastronomie“ war die Überprüfung der Auslobung "glutenfrei" für die in der Gastronomie, in Bäckereien und Bäckereiverkaufsstellen, Konditoreien und Kaffeehäusern angebotenen und als „offene Ware“ verkauften Produkte.
Es wurden 61 Proben untersucht, davon wurden drei Proben beanstandet:
- Drei Proben entsprachen nicht der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 828/2014 über die Anforderungen an die Bereitstellung von Informationen für Verbraucher über das Nichtvorhandensein oder das reduzierte Vorhandensein von Gluten in Lebensmitteln.
Werden Lebensmittel mit dem Hinweis „glutenfrei“ ausgelobt, so beträgt der Höchstgehalt an Gluten 20 mg/kg. Wird der Hinweis „sehr geringer Glutengehalt“ verwendet, so darf das Lebensmittel einen Glutengehalt von höchstens 100 mg/kg aufweisen.