Gesundheit für Mensch, Tier & Pflanze

Duftstoffe in kosmetischen Mitteln mit der Auslobung „parfumfrei“

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Schwerpunkte Kosmetik



Endbericht der Schwerpunktaktion A-004-19

Ziel der Schwerpunktaktion„Duftstoffe in kosmetischen Mitteln mit der Auslobung „parfumfrei“ war zu prüfen, ob Produkte mit dieser (oder sinngemäßer) Auslobung oder Auslobungen wie „Hypoallergen“ unzulässigerweise allergene Duftstoffe enthalten.

Es wurden 72 Proben aus ganz Österreich untersucht. Elf Proben wurden beanstandet:

  • bei sieben Proben waren allergene Duftstoffe mit irreführenden Auslobungen angegeben
  • vier Proben wurden wegen weiterer Aspekte beanstandet (irreführende Angaben wie „Detox“, „frei von Metallen“, mangelhafte Bestandteilliste, mangelhafte Notifizierung)
  • zwei Proben wurden als Arzneimittel eingestuft

Allergene Duftstoffe müssen in der Bestandteil-Liste angegeben werden bei einer Konzentration von

  • über 0,001 % in Mitteln, die auf der Haut/in den Haaren verbleiben bzw.
  • über 0,01 % in auszuspülenden/abzuspülenden Mitteln
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Aktualisiert: 18.07.2022

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