Tierseuchenradar – November 2023
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Legende:
Im österreichischen Tierseuchenradar werden Informationen zur internationalen Lage und Ausbreitung der bedeutendsten Tierseuchen und Tierkrankheiten, die für Österreich relevant sind, bewertet und zusammengestellt. Dadurch können mögliche Risiken für Österreich früh erkannt und kommuniziert werden. Der Tierseuchenradar erscheint monatlich.
Für Deutschland und die Schweiz stehen mit dem Radar Bulletin entsprechend länderspezifische Beurteilungen der Tierseuchen-Risiken monatlich zur Verfügung. Im AGES Radar Infektionskrankheiten finden Sie aktuelle Informationen und Situationsbewertungen zu Infektionskrankheiten beim Menschen in Österreich und international.
Im folgenden Tierseuchenradar stellt ein "Ausbruch" einen im Animal Disease Information System (ADIS) gemeldeten Nachweis einer Tierseuche dar (Betriebe bei gehaltenen Tieren; Fundorte bei Wildtieren). Von einem Ausbruch betroffene Einzeltiere werden als "Fall" bezeichnet. Ein "Seuchengeschehen" stellt alle Ausbrüche dar, die in einem konkreten Zusammenhang stehen.
Die Datenabfrage erfolgt im ADIS zum angegebenen Stichtag. Nachmeldungen von Ausbrüchen nach dem Stichtag der Abfrage werden nicht dargestellt. Daraus können sich Unterschiede in den Ausbruchszahlen zu früheren Ausgaben des Tierseuchenradars ergeben.
Gesichtete Quellen: ADIS
Definition der Ampelfarben:
Rot-Schwarz: Die Tierseuche/Tierkrankheit tritt in Österreich auf. Spezifische Kontroll- und Bekämpfungsmaßnahmen werden getroffen. | |
Rot: Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist hoch. Es werden konkrete Maßnahmen zum Schutz österreichischer Tierbestände getroffen. | |
Orange: Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist mittel. Erhöhte Aufmerksamkeit ist angezeigt. | |
Grün: Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist gering und die Situation unauffällig. |
Situation
Situation in Österreich
Österreich ist bisher von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) verschont geblieben, allerdings kommt sie in einigen Nachbarländern wie Ungarn, der Slowakei, Deutschland und Italien vor. Aufgrund der geringen Entfernung zur österreichischen Staatsgrenze wird das Risiko für Österreich als hoch eingestuft.
Situation in Europa
Im November 2023 wurden in Europa 122 Ausbrüche bei Hausschweinen und 456 Ausbrüche bei Wildschweinen in das ADIS gemeldet (Stichtag: 04.12.2023). Die Gesamtzahl von 578 gemeldeten Ausbrüchen ist im Vergleich zum Oktober (729) und September (1012) deutlich gesunken (siehe Abbildung ASP-Verlauf). Dieser Gesamtrückgang ist hauptsächlich auf den Rückgang der gemeldeten ASP-Ausbrüche bei Hausschweinen zurückzuführen. Die Anzahl der gemeldeten ASP-Ausbrüche bei Wildschweinen ist leicht gestiegen (im Vormonat 392 Ausbrüche, siehe Tabelle ASP-Ausbrüche, Abbildung ASP-Karte).
Eine detaillierte Übersicht über die ASP-Situation finden Sie im aktuellen Bericht der European Food Safety Authority (EFSA).
Hausschweine
Im November 2023 (Stichtag: 04.12.2023) ist die Zahl der europaweit in das ADIS gemeldeten ASP- Ausbrüche bei Hausschweinen gesunken (im Berichtszeitraum 122, im Oktober 337 und im September 686). Es wurden zahlreiche Ausbrüche aus Serbien (42), Kroatien (35), Rumänien (24), der Ukraine (12) und Bosnien-Herzegowina (9) gemeldet (siehe Tabelle ASP-Ausbrüche). Bei den meisten betroffenen Betrieben handelt es sich um Kleinbetriebe.
Serbien meldete neben 42 Ausbrüchen im Berichtszeitraum auch zahlreiche Nachmeldungen für den Vormonat.
Kroatien meldete aus der Grenzregion zu Bosnien-Herzegowina 35 Ausbrüche. Dabei waren, abgesehen von einer Haltung mit mehr als 500 Tieren, nur Kleinhaltungen betroffen.
Derzeit beträgt die kürzeste Distanz eines bestätigten ASP-Ausbruchs bei Hausschweinen zur österreichischen Staatsgrenze 245 km (gemeldet aus Kroatien, siehe Abbildung ASP-Distanz).
Wildschweine
Im November 2023 (Stichtag: 04.12.2023) meldeten 17 Länder, von denen 5 an Österreich grenzen, Ausbrüche von ASP bei Wildschweinen. Die meisten Ausbrüche wurden aus Polen (150) gemeldet, gefolgt von Italien (67), Lettland (63), Litauen (49), Bulgarien (44), Deutschland (18), Ungarn (17), Schweden (13), Rumänien (9), Slowakei (7), Estland (6), Bosnien-Herzegowina (4), Serbien (4), Nordmazedonien (2), Kroatien (1), Tschechien (1) und der Ukraine (1) (siehe Tabelle ASP-Ausbrüche).
Die meisten der von Italien gemeldeten ASP-positiven Wildschweine wurden in der Region Piemont und Ligurien gefunden. Am 9. November wurde das ASP-Virus bei einem tot aufgefunden Wildschwein in der Gemeinde Ottone, Provinz Piacenza bestätigt. Dies ist der erste Fall von ASP in der Region Emilia-Romagna und mit diesem Fall steigt die Zahl der betroffenen Regionen in Italien auf 9.
Deutschland meldete 18 Ausbrüche in Brandenburg (Kreis Spree-Neiße) und Sachsen (Kreis Görlitz).
Derzeit beträgt die kürzeste Distanz eines bestätigten ASP-Ausbruchs bei Wildschweinen zur österreichischen Staatsgrenze 116 km (gemeldet aus der Slowakei, siehe Abbildung ASP-Distanz).
HS | WS | HS | WS | HS | WS | |
---|---|---|---|---|---|---|
Kroatien | 284 | 4 | 161 | 0 | 35 | 1 |
Polen | 6 | 119 | 3 | 118 | 0 | 150 |
Bosnien und Herzegowina | 219 | 2 | 78 | 3 | 9 | 4 |
Serbien | 76 | 0 | 74 | 2 | 42 | 4 |
Lettland | 0 | 47 | 0 | 48 | 0 | 63 |
Rumänien | 83 | 7 | 15 | 15 | 24 | 9 |
Bulgarien | 0 | 2 | 0 | 92 | 0 | 44 |
Litauen | 0 | 45 | 0 | 36 | 0 | 49 |
Italien (ohne Sardinien) | 4 | 14 | 0 | 42 | 0 | 67 |
Schweden | 0 | 44 | 0 | 3 | 0 | 13 |
Deutschland | 0 | 15 | 0 | 8 | 0 | 18 |
Ungarn | 0 | 6 | 0 | 11 | 0 | 17 |
Slowakei | 0 | 11 | 0 | 6 | 0 | 7 |
Ukraine | 4 | 0 | 6 | 0 | 12 | 1 |
Nordmazedonien | 8 | 9 | 0 | 1 | 0 | 2 |
Estland | 0 | 1 | 0 | 6 | 0 | 6 |
Tschechien | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 1 |
Kosovo | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Sardinien | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
GESAMT | 686 | 326 | 337 | 392 | 122 | 456 |
Folgen für Österreich
In Österreich müssen seit Ende 2019 zum Zweck der Früherkennung alle tot aufgefundenen Wildschweine gemeldet und von der AGES auf das ASP-Virus untersucht werden. Daneben erfolgt auch eine Untersuchung von Aborten sowie von klinisch oder pathologisch auffälligen Hauschweinen und von Organproben gemäß dem ASP- und KSP-Stichprobenplan.
Tierhalter können die “ASP-Risikoampel” oder den online Fragebogen “Biocheck” verwenden, um die Biosicherheit ihrer Betriebe kostenlos und anonym zu überprüfen. Weitere Empfehlungen und ein Handbuch zur Biosicherheit bei der Haltung von Schweinen in Österreich werden auf der Website des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) bzw. auf der Kommunikationsplattform Verbrauchergesundheit zur Verfügung gestellt.
Im europäischen Tiergesundheitsrecht (Verordnung (EU) 2016/429) mit den ergänzenden Rechtsakten und der österreichischen ASP-Verordnung 2005 sind Zuständigkeiten und Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest festgelegt. Im Anhang Teil I bis III der Verordnung (EU) 2023/2708 sind die geltenden Gebiete (Sperrzonen I, II und III) mit erhöhtem Risiko einer Ausbreitung der ASP aufgeführt.
Einen Überblick über die ASP-Zonierungsmaßnahmen in Europa erhalten Sie auf den interaktiven Karten der EU-Kommission.
Kommentar
Im Jahr 2022 zeigte das Auftreten von ASP-Ausbrüchen bei Wildschweinen und Hausschweinen eine bereits im Jahr davor beobachtete Saisonalität: die Anzahl der ASP-Ausbrüche bei Wildschweinen steigt in den kalten Monaten (November bis April), während die Anzahl der ASP-Ausbrüche bei Hausschweinen in den warmen Monaten (Mai bis Oktober) zunimmt. Auch diesen Sommer zeigt die Anzahl der ASP-Ausbrüche bei Hausschweinen einen Anstieg (zum Vergleich siehe Abbildung ASP-Verlauf im Bericht von Juni 2022).
Das Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) hat in Oktober eine Mitteilung veröffentlicht, in der sie vor dem Risiko der Verwendung von nicht ausreichend geprüften-Impfstoffen gegen die ASP warnt und die Wichtigkeit eines gleichzeitigen evaluierten Impfmanagement inklusive Monitoring-Programmes betont.
Eine Expertendelegation der EUVET-Initiative besuchte Kroatien im November, um die Situation der ASP in der betroffenen Region zu untersuchen. Das EUVET-Team wies auf Schwachstellen hin, wie die Durchführung von Drückjagden in den betroffenen Gebieten und die Verwendung unterschiedlicher Datenbanken durch die zuständigen Behörden. Hier mehr Details über den Bericht des EUVET.
Für Österreich bleibt der indirekte Eintrag der ASP durch den Menschen aus von ASP betroffenen Ländern das höchste Risiko. Daher ist die Sensibilisierung der verschiedenen Interessengruppen von größter Bedeutung. Ausführliche Informationen, Filme, Broschüren sowie Poster zur Ätiologie, Diagnose und epidemiologischen Ausbreitung der ASP finden Sie auf der Website der KVG.
Quellen
Situation
Situation in Österreich
Im Berichtszeitraum November wurden aus Österreich 8 Ausbrüche von HPAI A(H5N1) bei Wildvögeln in Niederösterreich, Wien, Burgenland, Tirol und Kärnten in das ADIS gemeldet. Diese Meldungen erfolgten für Fundorte (nicht Einzeltiere) in den Bezirken Amstetten (1x Graugans, 3x Schwan), Wien (1x Stockente), Neusiedl am See (1x Kranich ), Imst (1x Kranich) und Klagenfurt-Land (1x Kranich).
Am 05. Dezember 2023 ist die 4. Novelle 2023 der Geflügelpest-Verordnung 2007 in Kraft getreten. Bestimmte Gebiete im Burgenland, in Kärnten, Nieder- sowie Oberösterreich sind als Gebiet mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko ausgewiesen. Das restliche Bundesgebiet gilt weiterhin als Gebiet mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko.
Aufgrund des Auftretens der HPAI (H5N1) in Österreich bei Wildvögeln sowie eines wahrscheinlichen Viruseintrags nach Österreich durch Zugvögel ist aktuell das Risiko für weitere Ausbrüche bei Wildvögeln und den Eintrag in Haltungen von Geflügel und Vögeln in Gefangenschaft für Österreich als hoch zu bewerten.
Situation in Europa
Geflügel
Im November 2023 wurden in Europa bei Geflügel 70 Ausbrüche der hochpathogenen Aviären Influenza A(H5N*) aus 9 Ländern in das ADIS gemeldet (siehe Tabelle HPAI-Ausbrüche). Betroffen waren Ungarn (49 Ausbrüche), Deutschland (5 Ausbrüche), Niederlande (2 Ausbrüche), Dänemark (3 Ausbrüche), Italien (4 Ausbrüche), Bulgarien (4 Ausbrüche), Frankreich (1 Ausbruch), Kroatien (1 Ausbruch) und Kosovo (1 Ausbruch). Im Vormonat Oktober wurden 8 Ausbrüche aus 3 Ländern gemeldet.
Mit einer Entfernung von 169 km trat der HPAI-Ausbruch bei Geflügel in Italien mit der geringsten Distanz zur österreichischen Staatsgrenze auf (siehe Abbildung HPAI-Distanz).
Wildvögel
Die Anzahl der HPAI-Meldungen bei Wildvögeln ist im November mit 121 Ausbrüchen im Vergleich zum Vormonat (27 Ausbrüche) stark gestiegen. Ausbrüche wurden sowohl in Küstengebieten als auch in Mittel- und Osteuropa gemeldet (siehe Abbildung HPAI-Karte). Die Zahl der betroffenen Länder steigt im Vergleich zum Vormonat (11 Länder) auf 17 (siehe Tabelle HPAI-Ausbrüche). Auch aus Österreich erfolgten 8 Ausbruchsmeldungen. Mit Deutschland, Ungarn, Italien und Slowenien erfolgten im November in vier Nachbarländern Österreichs HPAI-Ausbruchsmeldungen bei Wildvögeln (siehe Abbildung HPAI-Karte).
Vögel in Gefangenschaft
Im November 2023 wurden bei Vögeln in Gefangenschaft insgesamt 4 Ausbrüche der hochpathogenen Aviären Influenza A(H5N1) aus Deutschland und den Niederlanden in das ADIS gemeldet (siehe Tabelle HPAI-Ausbrüche). Im Vormonat war in Österreich ein Kronenkranich im Tierpark Stadt Haag und in Norwegen waren 19 Tiere in einer Hobbyhaltung betroffen.
Einen umfassenden Überblick der European Food Safety Authority (EFSA) über den aktuellen Seuchenzug und einen Vergleich mit den Vorjahren finden Sie hier.
Das Europäische Referenzlabor für Aviäre Influenza und Newcastle Disease in Italien (EURL AI/ND) stellt in einem Datenportal detaillierte Informationen über HPAI-Ausbrüche in Europa zur Verfügung.
Standorte und Wanderungen von Wildvögeln in Europa können im zeitlichen Verlauf und für zahlreiche Vogelarten mit Hilfe des EuroBirdPortal nachvollzogen werden. Dieses Portal ist ein Projekt des European Bird Census Council, das durch eine Partnerschaft mit 81 Institutionen aus 29 Ländern entstanden ist.
GE | WV | VG | GE | WV | VG | GE | WV | VG | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Ungarn | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 49 | 34 | 0 |
Deutschland | 0 | 9 | 0 | 0 | 5 | 0 | 5 | 20 | 2 |
Niederlande | 0 | 3 | 0 | 0 | 0 | 0 | 2 | 12 | 2 |
Dänemark | 1 | 4 | 0 | 0 | 0 | 0 | 3 | 4 | 0 |
Norwegen | 0 | 3 | 0 | 0 | 4 | 1 | 0 | 4 | 0 |
Österreich | 0 | 0 | 0 | 0 | 3 | 1 | 0 | 8 | 0 |
Italien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 4 | 7 | 0 |
Serbien | 0 | 0 | 0 | 0 | 3 | 0 | 0 | 7 | 0 |
Rumänien | 0 | 0 | 0 | 2 | 2 | 0 | 0 | 5 | 0 |
Bulgarien | 0 | 0 | 0 | 4 | 0 | 0 | 4 | 0 | 0 |
Schweden | 0 | 2 | 0 | 0 | 2 | 0 | 0 | 4 | 0 |
Finnland | 0 | 3 | 0 | 0 | 2 | 0 | 0 | 1 | 0 |
Frankreich | 0 | 1 | 0 | 0 | 1 | 0 | 1 | 3 | 0 |
Spanien | 0 | 0 | 0 | 0 | 2 | 0 | 0 | 4 | 0 |
Island | 0 | 1 | 0 | 0 | 2 | 0 | 0 | 2 | 0 |
Portugal | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 4 | 0 |
Slowenien | 0 | 2 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 |
Kroatien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 1 | 0 |
Polen | 0 | 0 | 0 | 2 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Belgien | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Irland | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Kosovo | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 |
GESAMT | 1 | 30 | 1 | 8 | 27 | 2 | 70 | 121 | 4 |
Folgen für Österreich
Mit 05. Dezember 2023 ist die 4. Novelle 2023 der Geflügelpest-Verordnung 2007 in Kraft getreten. In Teil A der Anlage 1 (zu §8) sind die Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko ausgewiesen, gemäß Teil B gilt das gesamte übrige Bundesgebiet als Gebiet mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko.
Tierhalter müssen Maßnahmen zum Schutz ihrer Tiere vor der HPAI und der frühzeitigen Erkennung einer Infektion verpflichtend umsetzen. Diese Pflichten sind in §8 der Geflügelpest-Verordnung 2007 aufgeführt.
In Gebieten mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko können die Behörden unter Berücksichtigung der epidemiologischen Situation Veranstaltungen mit Geflügel sowie anderen gehaltenen Vögeln (Tierausstellungen, Tierschauen, Tiermärkte, etc.) untersagen oder unter Vorschreibung bestimmter Auflagen und Bedingungen zulassen.
In Gebieten mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko sind Veranstaltungen mit Geflügel sowie anderen gehaltenen Vögeln (Tierausstellungen, Tierschauen, Tiermärkte, etc.) untersagt.
In ganz Österreich sollten Geflügelbetriebe, Zoo- und Hobbyhaltungen mit äußerster Sorgfalt Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen umsetzen. Direkte oder indirekte Kontakte zu Wildvögeln stellen ein potenzielles Risiko einer Übertragung dar und sollten konsequent verhindert werden. Mit der “AI-Risikoampel” oder dem Online-Fragebogen “Biocheck” stehen kostenlose und anonyme Möglichkeiten zur Überprüfung des Status der Biosicherheit zur Verfügung. Für Hobby- und Kleinhaltungen hat die AGES in einem Infoblatt die wichtigsten Informationen über die HPAI, die derzeit verpflichtend umzusetzenden Maßnahmen sowie weitere Empfehlungen zusammengefasst. Beispiele für Informationsmaterial für Geflügelbetriebe finden Sie hier.
Jede Geflügelhaltung ist der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.
Aufgefundene tote oder verendende Wildwasservögel und Greifvögel müssen unmittelbar der Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet und im Nationalen Referenzlabor (AGES IVET Mödling) untersucht werden, damit frühzeitig entsprechende Maßnahmen getroffen werden können.
Kommentar
In den ausgewiesenen Risikogebieten sind Tierhalter verpflichtet Schutzmaßnahmen zu ergreifen (die genauen Bestimmungen sind der Geflügelpest-Verordnung zu entnehmen):
Gebiete mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko:
Es muss eine Trennung der Enten und Gänse von anderem Geflügel sichergestellt werden.
Geflügel ist bestmöglich vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen (Netze, Dächer) ODER die Fütterung und Tränkung der Tiere darf nur im Stall/unter einem Unterstand erfolgen und Ausläufe müssen von Gewässern mit Wildvögeln abgezäunt sein.
Die Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser (z.B. Teichen), zu dem Wildvögel Zugang haben, erfolgen.
Bei Abfall der Futter-, und Wasseraufnahme von mehr als 20%, bei Abfall der Legeleistung um mehr als 5% für mehr als zwei Tage sowie einer Sterblichkeitsrate höher als 3% in einer Woche ist verpflichtend die Behörde zu informieren.
Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko:
Dauerhafte Haltung von Geflügel und anderer in Gefangenschaft gehaltener Vögel in Stallungen oder in geschlossenen Haltungsvorrichtungen, die zumindest nach oben abgedeckt sind. Der Kontakt zu Wildvögeln ist bestmöglich zu verhindern und zu wildlebenden Wasservögeln auszuschließen (Stallpflicht).
Ausgenommen von der Stallpflicht sind Haltungen von weniger als 50 Tieren, sofern die Maßnahmen, die in Gebieten mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko verpflichtend sind (siehe oben), umgesetzt werden.
Tränkung der Tiere darf nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, erfolgen.
Bei Abfall der Futter-, und Wasseraufnahme von mehr als 20%, bei Abfall der Legeleistung um mehr als 5% für mehr als zwei Tage sowie einer Sterblichkeitsrate höher als 3% in einer Woche ist verpflichtend die Behörde zu informieren.
Quellen
Im Berichtzeitraum (Stichtag: 04.12.2023) wurden in Europa 19 RABIES-Ausbrüche (Vormonat 42 Ausbrüche) verzeichnet. Alle Fälle traten in bereits bekannten Tollwut-Gebieten auf. Die Fälle in Ungarn (ein Hund, ein Rind) wurden aus dem Grenzgebiet mit der Ukraine gemeldet. Rumänien meldete neun Fälle (sechs Rinder, ein Hund, zwei Füchse) im Nordosten des Landes. Die Tollwutfälle in Moldawien (zwei Rinder) traten ebenfalls im Grenzgebiet mit der Ukraine auf. Die Türkei meldete sechs Fälle bei Rindern. Für einen Überblick über die letzten drei Monate siehe Tabelle RABIES-Ausbrüche.
Das Risiko für Österreich wird aktuell als gering eingestuft.
Sep | Okt | Nov | |
---|---|---|---|
Türkei | 32 | 31 | 6 |
Rumänien | 3 | 3 | 9 |
Moldawien | 4 | 2 | 2 |
Ungarn | 3 | 2 | 2 |
Polen | 2 | 4 | 0 |
GESAMT | 44 | 42 | 19 |
Kommentar
Eines der größten Risiken der Wiedereinschleppung von Tollwut in eine tollwutfreie Population ist das Einbringen von nicht geimpften Tieren aus Ländern mit endemischer Tollwut. Die Überwachungsmaßnahmen sollten darauf abzielen, die illegale Einfuhr von nicht geimpften oder erkrankten Welpen zu verhindern.
Seit 15. Juni 2023 gelten für Flüchtende in Begleitung von Heimtieren aus der Ukraine wieder die regulären Bedingungen für die Einreise in die EU. Informationen zu den Reiseverkehrsregelungen finden Sie hier.
Österreich wurde 2008 für frei von terrestrischer Tollwut erklärt. Der letzte Ausbruch mit einem Feldvirus wurde 2002 bei Füchsen in Kärnten detektiert. Die Zirkulation des Tollwutvirus in der österreichischen Hundepopulation ist bereits seit 1950 erloschen.
Quellen
Im Berichtszeitraum (Stichtag: 04.12.2023) wurden 21 WNV-Ausbrüche bei Tieren (Vormonat 83 Ausbrüche) in das ADIS gemeldet. Die Anzahl der gemeldeten WNV-Ausbrüche im November ist deutlich gesunken (siehe Tabelle WNV-Ausbrüche).
Durch das Einsetzen von Kälteperioden in Österreich und angrenzenden Ländern ist davon auszugehen, dass das Risiko einer Übertragung durch Insekten deutlich gesunken ist.
Das Risiko für Österreich wird derzeit als gering eingestuft.
Bei Vögeln wurden im November 9 WNV-Ausbrüche gemeldet (37 im Vormonat). Die meisten Meldungen kamen aus Italien (6), wo das Virus bei Lachmöwen und Türkentaube nachgewiesen wurde, gefolgt von Spanien (2) und Deutschland (1).
Bei Pferden ist die Anzahl der gemeldeten WNV-Ausbrüche im November (12) im Vergleich zum Vormonat (46) gesunken. Meldungen kamen aus Frankreich (4), Spanien (3), Portugal (3), Deutschland (1) und Italien (1).
Das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) erstellt einen wöchentlichen Bericht über die gemeldeten Ausbrüche bei Menschen, Vögeln und Pferden. Das ECDC geht von einer Übertragungssaison von Juni bis November aus. Seit Beginn der Übertragungssaison 2023 und bis zum 29. November 2023 wurden insgesamt 707 Fälle von WNV-Infektionen beim Menschen in acht EU-Ländern (Italien, Griechenland, Rumänien, Frankreich, Ungarn, Spanien, Kroatien und Deutschland) gemeldet, davon 67 Todesfälle. Mit 336 Fällen wurden die meisten Infektionen beim Menschen aus Italien gemeldet.
Einen Überblick über die WNV-Infektionen bei Menschen, Pferden und Vögeln in der EU und den EU-Nachbarländern erhalten Sie auf der interaktiven Karte des ECDC.
Weitere Informationen zur Vorbeugung einer Infektion sowie eine Karte mit der räumlichen Verteilung der WNV-Nachweise in Österreich finden Sie auf der Homepage der AGES.
VO | EQ | VO | EQ | VO | EQ | |
---|---|---|---|---|---|---|
Italien | 64 | 8 | 34 | 11 | 6 | 1 |
Frankreich | 0 | 19 | 0 | 19 | 0 | 4 |
Spanien | 5 | 18 | 2 | 5 | 2 | 3 |
Ungarn | 3 | 19 | 0 | 3 | 0 | 0 |
Deutschland | 7 | 6 | 0 | 6 | 1 | 1 |
Bulgarien | 5 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Portugal | 0 | 1 | 0 | 1 | 0 | 3 |
Österreich | 0 | 0 | 1 | 1 | 0 | 0 |
Griechenland | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
GESAMT | 85 | 71 | 37 | 46 | 9 | 12 |
Quellen
Im November 2023 erfolgten in Europa 48 Ausbruchsmeldungen zur EHD in das ADIS (Vormonat 218 Ausbrüche). Spanien meldete nach zahlreichen Ausbrüchen in den Vormonaten 31 Ausbrüche bei Rindern. Zusätzlich gab es jeweils einen Nachweis bei einem Hirsch und einem Iberiensteinbock. Aus Portugal erfolgten wie im Vormonat keine Ausbruchsmeldungen, nachdem zuvor hauptsächlich Rinder und vereinzelt auch Hirsche betroffen waren. Nach ersten Meldungen von Nachweisen des EHD-Virus bei Rindern im September und einem starken Anstieg der Ausbruchszahlen im Oktober, sinkt die Zahl der gemeldeten Ausbrüche in Frankreich auf 15. Das Virus breitet sich jedoch weiter Richtung Norden aus.
Durch das Einsetzen von Kälteperioden in Österreich und angrenzenden Ländern ist davon auszugehen, dass das Risiko einer Übertragung durch Insekten deutlich gesunken ist.
Das Risiko für Österreich wird als aktuell gering eingestuft.
RI | CE | SO | RI | CE | SO | RI | CE | SO | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Frankreich | 49 | 0 | 0 | 155 | 0 | 0 | 15 | 0 | 0 |
Spanien | 68 | 6 | 0 | 62 | 0 | 0 | 31 | 1 | 1 |
Portugal | 26 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Italien | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 |
GESAMT | 143 | 7 | 0 | 217 | 1 | 0 | 46 | 1 | 1 |
Kommentar
Die Epizootische Hämorrhagie ist eine Viruserkrankung wildlebender und domestizierter Wiederkäuer sowie Kameliden. Auslöser ist ein mit dem Virus der Blauzungenkrankheit verwandtes Virus (EHDV). Die Übertragung erfolgt über den Stich/Biss von Insekten (Gnitzen). In gemäßigten Zonen erfolgt daher eine Infektion üblicherweise im Spätsommer/Herbst. Menschen sind von der Erkrankung nicht betroffen. Seit 2022 tritt die EHD auch in Europa auf. In Österreich ist die EHD bisher noch nicht vorgekommen. Die EHD ist eine wichtige Differentialdiagnose zur Blauzungenkrankheit bei Hirschen und Rindern. Schafe und Ziegen erkranken üblicherweise nicht nach einer EHDV-Infektion. Die AGES hat Verfahren zur virologischen und serologischen Diagnostik der Erkrankung etabliert, da aufgrund der unspezifischen Symptomatik eine labordiagnostische Abklärung unerlässlich ist.
Quellen
Aktualisiert: 08.09.2023
Aktuelle Ausbrüche in Europa