Ziel der Schwerpunktaktion A-022-26 „Wasserspielzeug“ war die Überprüfung der Einhaltung von Anforderungen der Spielzeugverordnung 2011.
47 Proben wurden untersucht, davon wurden 12 Proben teils mehrfach beanstandet:
- Zwei Proben wurden wegen Sicherheitsmängel beanstandet
- Bei sieben Proben entsprach die Kennzeichnung nicht den Vorgaben der Spielzeugverordnung Nr. 203/2011
- Zehn Proben wurden wegen einer mangelhaften bzw. fehlenden EG-Konformitätserklärung beanstandet