Ziel der Schwerpunktaktion A-802-26 „Verderb von geöffneten Behältnissen in der Gastronomie “ war eine erneute Überprüfung von Thunfisch oder Sardellen und ausgewählter Käsesorten aus bzw. in bereits geöffneten Konservendosen oder anderen bereits geöffneten Behältern in der Gastronomie hinsichtlich des Gehaltes an biogenen Aminen und des Hygienestatus. Die Aktion findet aufgrund der hohen Beanstandungsquote von 25 % der vorangegangenen Aktion mit bereits geöffneten Thunfischkonserven statt. Im Zuge dieser Aktion sollen auch geöffnete Sardellenkonserven (Anchovis) und Käse aus bereits geöffneten Behältnissen beprobt werden.
74 Proben wurden untersucht, davon wurden 14 Proben beanstandet:
- Eine Probe wurde als gesundheitsschädlich (Mikrobiologie) beurteilt.
- Zwei Proben wurden als für den menschlichen Verzehr / bestimmungsgemäßen Gebrauch ungeeignet (Mikrobiologie) beanstandet.
- Neun Proben wurden als wertgemindert (§ 5 Abs. 5 Z 4 LMSVG) (Mikrobiologie) beurteilt.
- Bei zwei Proben kam es wegen eines Verstoßes gegen die Hygiene-Verordnung (EG) Nr. 852/2004 zu einer Beanstandung.