Gesundheit für Mensch, Tier & Pflanze

Teerfarbstoffe in Eierfarben

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Schwerpunkte Schadstoffe



Endbericht der Schwerpunktaktion A-006-17

Im Zuge der Schwerpunktaktion wurden Farbstoffmischungen zum Färben der Schalen von Eiern auf ihre lebensmittelrechtlich konforme Kennzeichnung und Zusammensetzung geprüft.

Es wurden 23 Proben aus ganz Österreich untersucht. Sechs Proben wurden beanstandet:

  • Drei Eierfarben enthielten in Eierfarben nicht erlaubte Farbstoffe (eine Probe aus Pflanzenbestandteilen der Roten Ochsenzunge (Alkanna tinctoria), zwei Proben Erythrosin = E 127)
  • Bei zwei Eierfarben stimmte der Farbstoffgehalt nicht mit der deklarierten Menge überein
  • Eine Probe wies unzulässige Angaben zur „Natürlichkeit“ der Farbstoffmischung auf

Bestimmte Lebensmittelfarbstoffe dürfen nicht an Endverbraucher verkauft werden: E 123 (Amaranth), E 127 (Erythrosin), E 160b (Annatto (Bixin, Norbixin)), E 161g (Canthaxantin), E 173 (Aluminium) und E 180 (Litholrubin BK) sowie Mischungen davon. Das gilt auch für Eierfarben, die einen oder mehrere dieser Farbstoffe enthalten.

Pflanzenbestandteile der Roten Ochsenzunge (Alkanna tinctoria) sind für das Färben von Eierschalen nicht zugelassen.

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Schwerpunkte Schadstoffe



Aktualisiert: 18.07.2022

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