Ziel der Schwerpunktaktion war die Überprüfung der mikrobiologischen Sicherheit von Fertiggerichten, die von kleineren Gewerbebetrieben (z. B. Gastronomiebetriebe, Fleischhauer, landwirtschaftliche Direktvermarkter) mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum von mehreren Wochen auf den Markt gebracht werden. Ergänzend dazu wurde die Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften überprüft.
90 Proben aus ganz Österreich wurden untersucht. 65 Proben wurden (zum Teil mehrfach) beanstandet:
- Bei 65 Proben erfolgte eine Beanstandung aufgrund von Kennzeichnungsmängeln
- Bei einer Probe wurde ein Verstoß gegen die Loskennzeichnungsverordnung festgestellt
Hinsichtlich der mikrobiologischen Sicherheit waren bei den untersuchten Proben keine Mängel feststellbar.