Ziel der Schwerpunktaktion war die Überprüfung der Koffeingehalte und der diesbezüglichen Kennzeichnung.
Es wurden 120 Proben aus ganz Österreich untersucht. Elf Proben wurden beanstandet:
- Zehn Proben entsprachen nicht den Vorgaben Lebensmittelinformations-Verordnung, LMIV
- Eine Probe widersprach der Verordnung über neuartige Lebensmittel (Novel Food Verordnung)