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Faschingskostüme

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Spielzeug

Endbericht der Schwerpunktaktion A-003-26

Ziel der Schwerpunktaktion A-003-26 „Faschingskostüme“ war die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen der Spielzeugverordnung 2011.

61 Proben wurden untersucht, davon wurden 15 Proben teils mehrfach beanstandet:

  • Sechs Proben wurden wegen Sicherheitsmängeln beanstandet
  • Bei fünf Proben entsprach die Kennzeichnung nicht den Vorgaben der Spielzeug-verordnung Nr. 203/2011 (mangelhafte bzw. zu Unrecht angebrachte Warnhinweise)
  • Zehn Proben wurden wegen einer mangelhaften bzw. fehlenden EG-Konformitäts-erklärung beanstandet

 

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Spielzeug

Aktualisiert: 18.07.2022

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