Ziel der Schwerpunktaktion A-003-26 „Faschingskostüme“ war die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen der Spielzeugverordnung 2011.
61 Proben wurden untersucht, davon wurden 15 Proben teils mehrfach beanstandet:
- Sechs Proben wurden wegen Sicherheitsmängeln beanstandet
- Bei fünf Proben entsprach die Kennzeichnung nicht den Vorgaben der Spielzeug-verordnung Nr. 203/2011 (mangelhafte bzw. zu Unrecht angebrachte Warnhinweise)
- Zehn Proben wurden wegen einer mangelhaften bzw. fehlenden EG-Konformitäts-erklärung beanstandet