Gesundheit für Mensch, Tier & Pflanze

Eignung von Partyzubehör für den Lebensmittelkontakt

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Schwerpunkte Gebrauchsgegenstände



Endbericht der Schwerpunktaktion A-005-20

Ziel der Schwerpunktaktion war die Überprüfung von Partyzubehör für den Lebensmittelkontakt hinsichtlich der Einhaltung der allgemeinen Anforderungen des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucher-schutzgesetzes.

48 Proben aus ganz Österreich wurden untersucht.

  • Eine Probe wurde wegen erhöhter Keimzahl beanstandet

Untersuchungen haben gezeigt, dass Partyzubehör oft nicht den rechtlichen Vorgaben entspricht. Dazu zählen undichte, mit toxischen Chemikalien gefüllte Knicklichtprodukte oder Tortendekor mit verschluckbaren Kleinteilen sowie undichte Dauereiswürfel, nicht reinigbare Trinkhalme für den Mehrfachgebrauch oder farblässige, bunte Papierservietten. Zudem fehlen oft Informationen zur sachgemäßen Verwendung.

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Aktualisiert: 18.07.2022

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