Trifluoressigsäure bzw. Trifluoracetat

TFA

Steckbrief

Trifluoressigsäure bzw. Trifluoracetat (TFA) ist eine kurzkettige Perfluorcarbonsäure und das letzte Abbauprodukt vieler fluorierter Verbindungen. Gelangen Fluorgase, die als Kältemittel z. B. in Wärmepumpen oder Klimaanlagen und Kühlschränken vielfach verwendet werden, in die Atmosphäre, werden sie dort durch UV-Strahlung chemisch verändert und zu TFA umgewandelt. Fluorierte Verbindung werden aber auch in Pflanzenschutzmitteln und Arzneimitteln verwendet und daraus kann ebenfalls TFA entstehen. TFA ist sehr langlebig, seine gute Wasserlöslichkeit führt dazu, dass es im Boden sehr mobil ist und leicht ins Grundwasser gelangen kann.

Vorkommen

Durch den weit verbreiteten Einsatz von fluorierten Verbindungen und aufgrund seiner Langlebigkeit ist TFA mittlerweile überall in der Umwelt vorhanden. Es kann im Grundwasser, im Regenwasser, in Flüssen, Meeren, im Boden und auch in Pflanzen nachgewiesen werden, wobei die Konzentrationen im Sommer aufgrund der photochemischen Aktivität in der Atmosphäre am höchsten sind (Bayrisches Landesamt für Umwelt).

Das deutsche Umweltbundesamt berichtet von TFA Werten im Niederschlag von durchschnittlich 0,335 μg/L (Umweltbundesamt 2023).

Gesundheitliche Auswirkungen

TFA wird mit der Nahrung oder Trinkwasser aufgenommen, teilweise dem enterohepatischen Kreislauf (das Zirkulieren bestimmter Substanzen im Körper von Säugetieren zwischen Darm, Leber und Gallenblase) zugeführt, im Körper (einschließlich der Plazenta) verteilt und über Urin und Kot rasch wieder ausgeschieden.

Die akute Toxizität von TFA ist sehr gering. Die EFSA hat als akzeptierte tägliche Aufnahme (ADI) für TFA 0,05 mg/kg Körpergewicht (KG) pro Tag basierend auf einer 90-Tage-Rattenstudie und einem Unsicherheitsfaktor (UF) von 200 für die Extrapolation von subchronisch auf chronisch abgeleitet. Aufgrund der vorliegenden toxikologischen Studien war die Ableitung einer akuten Referenzdosis (ARfD) nicht nötig (EFSA 2014, 2017).

Aufgrund neuerer Studien zur Entwicklungstoxizität in Kaninchen wird von der EFSA zurzeit eine Risikobewertung durchgeführt (nähere Infos siehe unter Fachinformation).
 

Situation in Österreich

In Österreich wurde TFA im Rahmen der Gewässerzustandsüberwachung (GZÜV) im Grundwasser untersucht. TFA ist im Grundwasser in Österreich verbreitet nachweisbar. Seit 2018 wurden insgesamt 281 Grundwasserproben auf TFA untersucht. Davon wurden in 274 Proben Gehalte oberhalb der Bestimmungsgrenze gefunden. Die Messwerte lagen im Mittel bei 1,4 µg/l, der höchste gemessene Wert betrug 21 µg/l (H2O Fachdatenbank - Qualitätsdatenabfrage Öffentlich).

Die AGES hat 2025 im Rahmen eines österreichweiten Monitoring-Programmes TFA in Trinkwasser untersuchen. Von den 331 Trinkwasserproben wurde in 307 Proben (entspricht 93%) TFA in Konzentrationen über der Bestimmungsgrenze von 0,1 µg/l ermittelt. Die höchste gemessene Konzentration lag bei 6,03 µg/l.  Für Trinkwasser gibt es derzeit keinen EU-weit harmonisierten Grenzwert (Parameterwert) für TFA.

Das deutsche Umweltbundesamt (2020) hat einen gesundheitlichen Leitwert von 60 µg/l abgeleitet und weist darauf hin, dass eine Konzentration von 10 µg/l oder weniger TFA im Trinkwasser angestrebt werden sollte. Das niederländische Institut für Gesundheit und Umwelt (RIVM 2023) hat einen indikativen Trinkwasserwert von 2,2 µg/l abgeleitet. In Dänemark wurde ein Grenzwert in Trinkwasser für TFA von 9 µg/l festgelegt (Drikkevandsbekendtgørelsen).

Die Leitlinie „Umgang mit nicht geregelten Fremdstoffen im Trinkwasser, BMG-75210/0023-II/B/13/2014“schreibt vor, dass Höchstgehalte von anderen Staaten für die Festlegung von abgeleiteten Toleranzwerten herangezogen werden können. Sobald eine neue Risikobewertung der EFSA vorliegt, sollte ein neuer Toleranzwert abgeleitet werden.

Die Europäische Kommission hat im Jahr 2025 eine Empfehlung zur Durchführung eines Monitorings von TFA in Lebensmitteln ausgesprochen, auf deren Grundlage in Österreich aktuell ein entsprechendes Monitoring in pflanzlichen Lebensmitteln durchgeführt wird. Eine abschließende Bewertung liegt derzeit noch nicht vor.

Fachinformation

Risikobewertung

Die EU-Kommission hat die EFSA mit einer Stellungnahme zur Überarbeitung der toxikologischen Referenzwerte für TFA (“reviewing the toxicological reference values for trifluoroacetic acid (TFA)”) beauftragt.

Der Entwurf zur TFA-Stellungnahme stand vom 22.7.2025 bis zum 22.9.2025 zur öffentlichen Konsultation (https://open.efsa.europa.eu/consultations/a0cTk00000Gj0ilIAB?search=trifluoroacetic). Die Kommentare werden jetzt von der EFSA-Arbeitsgruppe diskutiert und gegebenenfalls in die Bewertung aufgenommen. Eine endgültige EFSA-Stellungnahme soll bis Ende Juli 2026 veröffentlicht werden.

Weiters arbeiten EFSA und ECHA an einer gemeinsamen Bewertung zum Verbleib und Verhalten von TFA in Boden und Wasser: “Joint Request to EFSA and ECHA to consider the fate and behaviour of trfluoroacetic acid (TFA) in soil and water.” – Geplante Laufzeit: 18 Monate, Dez. 2025 – Juni 2027, Open EFSA.

Aufgrund neuer toxikologischer Daten zur Entwicklungstoxizität wird zurzeit die humantoxikologische Relevanz von TFA in mehreren Pflanzenschutzmittelwirkstoff-Erneuerungsverfahren neu bewertet. Humantoxikologisch relevant im Sinne der Pflanzenschutzmittelverordnung (Verordnung (EG) 1107/2009) ist ein Pflanzenschutzmittelwirkstoff-Metabolit, wenn Grund zur Annahme besteht, dass er über bestimmte toxikologische Eigenschaften verfügt, die als nicht annehmbar erachtet werden.

Aufgrund des laufenden Verfahrens zur humantoxikologischen Neueinstufung von TFA bei der Europäischen Chemikalienbehörde (ECHA) hat die AGES in ihrem Bericht „Metaboliten im Grund- und Trinkwasser. Neubewertung der biologischen und humantoxikologischen Relevanz von Pflanzenschutzmittel-Wirkstoff Metaboliten“ von einer vorläufigen humantoxikologischen Bewertung abgesehen. Es wird darin empfohlen, TFA bis zum Vorliegen einer EU-weit harmonisierten Einstufung gemäß CLP-Verordnung (Verordnung (EG) 1272/2008) im Sinne der Pflanzenschutzmittelverordnung vorsorglich als humantoxikologisch relevant zu erachten. Dem ist bei einer Risikobewertung von TFA im Trinkwasser im Sinne der Trinkwasserverordnung im besonderen Maße Rechnung zu tragen.

Gefahren- und Kennzeichnungseinstufung der Europäischen Chemikalienbehörde (ECHA)

Die Gefahreneinstufung und Kennzeichnung der TFA erfolgt durch die Europäische Chemikalienbehörde (ECHA). Die Bewertung des Komitees für Risikobewertung (RAC) der ECHA beruht ausschließlich auf den gefährlichen Eigenschaften des Stoffes und der Frage, ob der Stoff schädliche Wirkungen verursachen kann. Dem Risiko oder dem Ausmaß, in dem Personen und die Umwelt dem Stoff ausgesetzt sind, wird dabei nicht Rechnung getragen.

Die deutsche Bundesstelle für Chemikalien (BfC) hat gemeinsam mit dem Umweltbundesamt (UBA) und dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) einen Bericht gemäß CLP-Verordnung  zur harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung von Trifluoressigsäure (TFA) und ihren Salzen bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht. Nach Einschätzung der deutschen Behörden ist TFA fortpflanzungsgefährdend (reproduktionstoxisch) und in der Umwelt sehr langlebig und sehr mobil. Der Bericht steht auf der ECHA-Homepage zur öffentlichen Konsultation bis zum 25. Juli 2025 bereit. Danach diskutiert der wissenschaftliche Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) der ECHA den Bericht der deutschen Behörden und die eingegangenen Kommentare. Die daraus resultierende Stellungnahme des RAC wird an die EU-Kommission übergeben, um einen entsprechenden Verordnungsentwurf zur Anpassung der CLP-Verordnung zu erstellen.

Die derzeitige Einstufung von TFA der ECHA und der Vorschlag zur Einstufung von Deutschland sind hier zu finden.

Definition PFAS der OECD

PFAS sind gemäß der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) definiert als fluorierte Stoffe, die mindestens ein vollständig fluoriertes Methyl- oder Methylen-Kohlenstoffatom (ohne ein daran gebundenes H/Cl/Br/I-Atom) enthalten, d. h. mit einigen wenigen Ausnahmen, ist jede Chemikalie mit mindestens einer perfluorierten Methylgruppe (-CF3) oder einer perfluorierten Methylengruppe (-CF2-) eine PFAS.

Kontakt

Leitung

DI Johann Steinwider

Als .docx herunterladen

Aktualisiert: 05.05.2026