Gesundheit für Mensch, Tier, Pflanze & Umwelt

Pflanzenschutzmittel Sachkundebescheinigung Nachdruck und Verlängerung

Anmeldung jederzeit möglich

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VORAUSSETZUNG für NACHDRUCK

Sie haben Ihren Ausweis vom Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) verloren und möchten diesen nochmals ausstellen lassen.

  • bei Namensänderung (z. B. Heirat): Übermittlung der Heiratsurkunde
  • bei Adressänderung: Übermittlung des gültigen Meldezettels
  • bei Verlust, Diebstahl: Übermittlung einer amtlichen Verlust- oder Diebstahlsanzeige

 

VORAUSSETZUNG für VERLÄNGERUNG

Sie haben Ihren Sachkundenachweis-Weiterbildungskurs nicht bei der AGES, sondern einer anderen, autorisierten Aus- und Weiterbildungseinrichtung (z.B. WIFI) erfolgreich absolviert und benötigen nur den Ausweis. 

Wichtiger Hinweis: 

Der Weiterbildungskurs ist nur dann für die Verlängerung der Sachkundebescheinigung für Vertreiber und Berater gültig, wenn Sie bereits im Besitz einer entsprechenden, vom Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) ausgestellten Sachkundebescheinigung sind.

 

ACHTUNG: Liegt eine Sachkundebescheinigung für Verwender vor und Sie benötigen eine Verlängerung, so wenden Sie sich bitte an die enstprechende ausstellende Stelle (Landwirtschaftskammer bzw. Wiener Magistrat).

Das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) stellt lediglich Ausweise für die absolvierte Erstausbildung für Vertreiber und Berater bzw. Weiterbildung aus! 

 

Erforderliche Daten/Unterlagen: 

  • Angabe Geburtsdatum
  • Hochladen (in einem Sammeldokument!) von:
    • Nachweis des erfolgreich bestandenen Kurses (z.B. Teilnahmebestätigung WIFI)
    • ein EU-konformes Passfoto
    • Kopie des derzeit aktuellen Ausweises

Mehr Information

Zum Anmeldeformular

Anmeldung jederzeit möglich

Aktualisiert: 10.08.2026

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