Österreich ist seit 2008 offiziell frei von Tollwut bei an Land lebenden Tieren. Der letzte Todesfall bei einem Menschen, der in Österreich von einem tollwütigen Fuchs gebissen worden war, wurde im Jahr 1979 verzeichnet. Seit 2013 werden nur mehr die sogenannten „Indikatortiere“ - das sind tot aufgefundene oder im Straßenverkehr getötete Füchse, Dachse, Marderhunde und Waschbären - auf Tollwut untersucht. Nach Bestätigung durch eine Amtstierärztin/einen Amtstierarztes werden auch alle tollwutverdächtigen Tiere untersucht.
Warum sollte es aber tollwutverdächtige Tiere geben, wenn Österreich doch frei von Tollwut ist?
Hier kommen die illegale Einreise von Hunden und der illegale Handel mit Hundewelpen ins Spiel. Österreich ist zwar frei von Tollwut, nicht aber Europa. Allein im heurigen Jahr wurden 167 Tollwut-Ausbrüche in Europa und 111 Ausbrüche in der Türkei bestätigt (Details in der AGES Epimap Tollwut). Hundewelpen werden aber viel zu oft illegal ohne gültige Tollwut-Impfung oder mit gefälschten Papieren nach Österreich gebracht.
Damit ein Hund legal nach Österreich einreisen darf, müssen bestimmte Anforderungen erfüllt sein. Diese hängen auch davon ab, ob der Hund aus einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen reist oder aus einem Drittland in die EU kommt oder auch nur durchreist.
Zu den Anforderungen gehören unter anderem:
- ein gültiger EU-Heimtierausweis
- eine gültige Tollwutimpfung (mindestens 21 Tage alt)
- eine eindeutige Kennzeichnung (Mikrochip)
- gegebenenfalls eine tierärztliche Gesundheitsbescheinigung bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern
Ein nur wenige Wochen alter Welpe kann die rechtlichen Voraussetzungen für eine legale Einreise in der Regel nicht erfüllen. Zudem können Tiere, die direkt aus Drittländern kommen, keine EU-Heimtierausweis haben. Diese Ausweise können und dürfen nur in der EU von ermächtigten Tierärzt:innen ausgestellt werden.
Informationen zur Tollwut
Tollwutberatungsstelle
BAVG: Information Einfuhr von Hunden, Katzen und Frettchen aus Drittstaaten nach Österreich