BoHV-1 (IBR/IPV/IBP)

Bovines Alphaherpes Virus 1

C D E

Steckbrief

Das Bovine Alphaherpes Virus 1 (BoHV-1 oder BoAHV-1), verursacht beim Rind unterschiedliche Krankheitsbilder: Die Infektiöse Bovine Rhinotracheitis (IBR), die Infektiöse Pustulöse Vulvovaginitis (IPV) und die Infektiöse Balanoposthitis (IBP). Für den Menschen besteht keine Infektionsgefahr.

Vorkommen

weltweit

Wirtstiere

Hauptwirte sind Rinder und Rinderartige (z. B. Wasserbüffel).

Infektionsweg

Die Übertragung erfolgt durch direkten Kontakt von Tier zu Tier. Eine indirekte Übertragung durch Personen und kontaminierte Kleidung, Transportfahrzeuge, Gerätschaften (Stallutensilien) ist ebenfalls möglich.

Inkubationszeit

2 bis 6 Tage

Symptomatik

Eine Infektion mit dem Bovinen Alphaherpes Virus 1 kann sich in zwei Formen äußern: Als IBR (= respiratorische Form) u. a. mit Mattigkeit, Fressunlust, Fieber (bis zu 42 °C), Nasenausfluss, Husten oder als IPV / IBP (= genitale Form). Klinische Symptome können bei einer Infektion von erwachsenen Rindern fehlen bzw. nur schwach ausgeprägt sein.

Therapie

Es gibt keine Therapie

Vorbeugung

IBR/IPV/IBP ist eine meldepflichtige Tierkrankheit. Bei Seuchenverdacht ist nach den gesetzlichen Vorgaben vorzugehen. Die Impfung ist in Österreich verboten.

Situation in Österreich

Seit 1999 trägt Österreich den Status „seuchenfrei“ gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 (vormals Richtlinie 64/432/EWG amtliche Zusatzgarantien). Um diesen Status aufrechtzuerhalten, werden jährlich gemäß den nationalen Rechtsvorschriften Überwachungsprogramme durchgeführt.

Am 12.6.2022 wurden aufgrund von Einstellungsuntersuchungen in einem Betrieb in Niederösterreich vier importierte Rinder als IBR/IPV-infiziert festgestellt. Die BoHV-1-infizierten Tiere wurden tierschutzgerecht geschlachtet. Durch die frühzeitige Erkennung der Infektion konnte eine Ausbreitung verhindert werden, keine weiteren österreichischen Betriebe und Rinder waren betroffen.

 

BoHV1-Untersuchungen in Österreich

Fachinformation

Der Erreger, das Bovine Alphaherpes Virus 1 (BoHV-1 oder BoAHV-1) mit verschiedenen Subtypen, ist ein doppelsträngiges DNA-Virus und gehört zur Familie der Herpesviridae. Wie für Herpesviren charakteristisch, kann sich das Virus nach erfolgter Infektion in Nervenknoten (Ganglien) der Eintrittsstelle zurückziehen. Infizierte Tiere bleiben lebenslänglich Virusträger und können nach Reaktivierung des Virus durch diverse Stresssituationen (z. B. Transport, Geburt, Erkrankungen, Futterwechsel) wieder zu Ausscheidern werden. Diese infizierten Tiere („Reagenten“) stellen dauerhaft eine potenzielle Infektionsquelle für die Herde dar. Eine Einschleppung des Erregers in BoHV1-freie Bestände erfolgt meist über den Zukauf von latent infizierten Tieren oder durch Tiere, die sich in der Inkubationsphase befinden. Die Verbreitung der Krankheit wird durch intensive Tierbewegungen z. B. durch Viehmärkte und Viehhändler gefördert.

Die Übertragung innerhalb der Herde geschieht vorwiegend durch direkten Tierkontakt z. B. über erregerhaltiges Tränen- und Nasensekret (Tröpfcheninfektion), über die Schleimhäute des Genitaltraktes, aber auch über Kot. Eine indirekte Übertragung ist ebenfalls möglich – etwa über Personen, kontaminierte Kleidung, unzureichend gereinigte Transportfahrzeuge, Gerätschaften oder Instrumente (z. B. Injektionsnadeln). Das konsequente Einhalten von Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen ist daher entscheidend, um eine Einschleppung und Weiterverbreitung zu verhindern.
Die nasale Virusausscheidung dauert bis zu zwei Wochen. Männliche Tiere spielen bei der Verbreitung der IBR/IPV/IBP eine wichtige Rolle (Versendung von infiziertem Sperma!).

Betroffene Rinder weisen etwa 7-14 Tage nach Infektion serologisch nachweisbare Antikörper auf. Maternale Antikörper werden via Kolostrum an die Kälber übertragen, die damit einen biologischen Schutz gegen klinische Erkrankung aufweisen. In der Regel lassen sich diese Antikörper bis zu neun Monate lang nachweisen, in einigen Fällen auch länger.

Kleine Wiederkäuer können sich infizieren und das Virus ausscheiden, zeigen jedoch keine Krankheitssymptome. Wildwiederkäuer können in BoHV-1 Gebieten ein Reservoir bilden.

Symptomatik

Eine Infektion mit BoHV-1 kann sich in zwei klinischen Formen äußern, die Krankheitssymptome variieren je nach Alter der infizierten Tiere:

IBR = respiratorische Form: Mattigkeit, Fressunlust, Fieber (bis zu 42 °C), Nasenausfluss, Hyperämie der Nasen- und Flotzmaulschleimhaut ("Red Nose-Symptom"), Konjunktivitis, Husten, Dyspnoe, Abort. Masttiere zeigen eine verminderte Mastleistung. Laktierende Tiere zeigen bereits zu Beginn der Krankheit einen starken Rückgang der Milchleistung. Bei Kälbern verläuft IBR vornehmlich als fieberhafte Allgemeinkrankheit mit Dominanz der respiratorischen Symptome und oftmals Durchfall. Die Letalität liegt deutlich höher als bei erwachsenen Tieren.

IPV/IBP = genitale Form (in der Regel auf die Vaginal- und Präputialschleimhaut beschränkt): Mattigkeit, Fressunlust, Fieber (bis zu 42 °C), Labien angeschwollen und ödemisiert, Schleimhaut (Vorhof, Vagina, Penis) hyperämisch, Bläschen auf der Schleimhaut, Abort, Orchitis, Endometritis.

Nach dem Europäischen Tiergesundheitsrechtsakt („Animal Health Law“, Verordnung (EU) 2016/429) und der Delegierten Verordnung (EU) 2018/1882 ist BoHV 1 eine gelistete Tierseuche und den Kategorien C, D und E zugeordnet. Bovidae nicht freier Mitgliedstaaten unterliegen einer BoHV-1 Untersuchungspflicht. Die Zuordnung zu den Kategorien D und E erfordert darüber hinaus Eingangs- und Überwachungsuntersuchungen für Kamelide und Cervide.
 

Diagnostik

Probenmaterial für den indirekten Nachweis (ELISA, Serumneutralisationstest):

  • Vollblut (ohne Gerinnungshemmer, Füllmenge > 7ml) bzw. Serum
  • Tankmilch bzw. Einzelmilch

Probenmaterial für den direkten Nachweis (PCR, Virusanzucht)

  • Nasentupfer, Augentupfer, Genitaltupfer
  • Kopf inkl. Tonsillen und Kehlkopf
  • Ösophagus 20 cm

veränderte Organe:

  • faustgroßes Lungenstück
  • Lymphknoten
  • Uterus, Ovarien
  • Organe vom Fetus und Plazenta

Kontakt

Institut für veterinärmedizinische Untersuchungen Mödling

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Aktualisiert: 31.03.2026