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Geflügelpest: Stallpflicht in Teilen Österreichs

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Ab 05.12.2023 gelten in bestimmten Gebieten im Burgenland, in Kärnten, Nieder- sowie Oberösterreich bis auf Weiteres zusätzliche Biosicherheitsmaßnahmen (Stallpflicht).

Seit Ende Oktober wurde in mehreren Regionen Österreichs das Virus der hochpathogenen Aviären Influenza (Geflügelpest, Vogelgrippe) bei Wildvögeln, vor allem bei Kranichen und Graugänsen, nachgewiesen. Es ist davon auszugehen, dass in diesen Regionen auch bereits infizierte, aber noch lebende Wildvögel, vorkommen.

Das Virus ist mittlerweile auch über die Sommermonate in der EU ständig präsent. Aus diesem Grund mussten heuer in Österreich alle geflügelhaltenden Betriebe ganzjährig ein Mindestmaß an Biosicherheitsmaßnahmen einhalten, u. a. muss das Geflügel bestmöglich vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt werden, die Tiere dürfen nur unter Dach gefüttert und getränkt werden, für die Tränke darf kein Oberflächenwasser verwendet werden. 

Aufgrund der nunmehrigen vermehrten Nachweise bei Wildvögeln werden bestimmte Gebiete im Burgenland, in Kärnten, Nieder- sowie Oberösterreich zu Gebieten mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko erklärt. In diesen Gebieten gelten bis auf Weiteres zusätzliche Biosicherheitsmaßnahmen, um Hausgeflügel vor einer möglichen Infektion schützen:

  • Ab 50 Vögeln müssen diese dauerhaft in Stallungen oder zumindest in überdachten Haltungsvorrichtungen gehalten werden (Stallpflicht)
  • Geflügelhalter, die weniger als 50 Tiere halten, sind von dieser Stallpflicht ausgenommen, sofern sie eine Trennung von Enten und Gänsen von anderem Geflügel sicherstellen und ihr Geflügel vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt ist

Das restliche Bundesgebiet bleibt Gebiet mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko, die geltenden Biosicherheitsmaßnahmen müssen hier weiterhin eingehalten werden.  

Diese Maßnahmen dienen dazu, Hausgeflügel bestmöglich vor einer Infektion mit der hochpathogenen Aviären Influenza zu schützen: Das Virus der hochpathogenen Aviären Influenza kann sehr leicht durch infizierte Wildvögel oder deren Kot auf Hausgeflügel übertragen werden und ist für Hühner und Puten meist tödlich. Bei Menschen sind in Europa im aktuellen Seuchengeschehen bis jetzt keine Erkrankungen nachgewiesen worden.

Virus mittlerweile auch im Sommer nachweisbar

Auf Grund einer Anpassung des Geflügelpest-Virus an Wildvögel hat sich die gesamte epidemiologische Situation geändert: Während frühere Seuchenzüge in der EU in den Wintermonaten auftraten, ist das Virus mittlerweile auch über die Sommermonate in der EU ständig präsent.

Mit Beginn der kalten Jahreszeit ist wieder vermehrt mit Ausbrüchen der Geflügelpest zu rechnen. Die aktuelle Ausweisung von Gebieten mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko wurde in enger Zusammenarbeit von Gesundheitsministerium und Expert:innen der AGES, der Länder, der Veterinärmedizinischen Universität und der Geflügelbranche getroffen.

Das aktuelle Geflügelpest-Risiko wird von der AGES laufend evaluiert, wobei neben dem Auftreten des Erregers in Österreich auch die Seuchensituation in benachbarten Mitgliedstaaten, klimatische Verhältnisse oder bekannte Zugvogelrouten Berücksichtigung finden. Auf Basis dieser Daten kann es in den kommenden Wochen auch zu Ausweitungen der Gebiete mit stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko kommen. Sobald es die Situation erlaubt, werden die besonderen Maßnahmen wieder zurückgenommen.   

Der genaue Geltungsbereich sowie der Wortlaut der Maßnahmen ist der Geflügelpest-Verordnung 2007 sowie zusammengefasst der „Kommunikationsplattform Verbrauchergesundheit“ (KVG) zu entnehmen.

Informationen zur Aviären Influenza

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