Tierseuchenradar – Juli 2025
Im österreichischen Tierseuchenradar werden Informationen zur internationalen Lage und Ausbreitung der bedeutendsten Tierseuchen und Tierkrankheiten, die für Österreich relevant sind, bewertet und zusammengestellt. Dadurch können mögliche Risiken für Österreich früh erkannt und kommuniziert werden. Der Tierseuchenradar erscheint monatlich.
Bitte klicken Sie auf den jeweiligen Eintrag für mehr Informationen.
Legende:


Für Deutschland und die Schweiz stehen mit dem Radar Bulletin entsprechend länderspezifische Beurteilungen der Tierseuchen-Risiken monatlich zur Verfügung. Im AGES Radar Infektionskrankheiten finden Sie aktuelle Informationen und Situationsbewertungen zu Infektionskrankheiten beim Menschen in Österreich und international.
Im folgenden Tierseuchenradar stellt ein "Ausbruch" einen im Animal Disease Information System (ADIS) gemeldeten Nachweis einer Tierseuche dar (Betriebe bei gehaltenen Tieren; Fundorte bei Wildtieren). Von einem Ausbruch betroffene Einzeltiere werden als "Fall" bezeichnet. Ein "Seuchengeschehen" stellt alle Ausbrüche dar, die in einem konkreten Zusammenhang stehen.
Die Datenabfrage erfolgt im ADIS zum angegebenen Stichtag. Nachmeldungen von Ausbrüchen nach dem Stichtag der Abfrage werden nicht dargestellt. Daraus können sich Unterschiede in den Ausbruchszahlen zu früheren Ausgaben des Tierseuchenradars ergeben.
Gesichtete Quellen: ADIS
Definition der Ampelfarben:
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Rot-Schwarz: Die Tierseuche/Tierkrankheit tritt in Österreich auf. Spezifische Kontroll- und Bekämpfungsmaßnahmen werden getroffen. |
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Rot: Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist hoch. Es werden konkrete Maßnahmen zum Schutz österreichischer Tierbestände getroffen. |
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Orange: Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist mittel. Erhöhte Aufmerksamkeit ist angezeigt. |
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Grün: Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist gering und die Situation unauffällig. |
Situation
Situation in Österreich
Österreich ist bisher von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) verschont geblieben, allerdings kommt sie in einigen direkten Nachbarländern wie Deutschland, Italien, der Slowakei, Tschechien und Ungarn vor. Aufgrund der geringen Entfernung zur österreichischen Staatsgrenze wird das Risiko für Österreich als hoch eingestuft.
Situation in Europa
Im Juli 2025 (Stichtag: 05.08.2025) hat sich die Zahl der europaweit in das ADIS gemeldeten ASP-Ausbrüche bei Hausschweinen verdreifacht (im Berichtszeitraum 143, im Vormonat 31). Es wurden Ausbrüche aus Serbien (54), Rumänien (52), Kroatien (13), Polen (6), Bosnien und Herzegowina (5), Estland (4), Litauen (3), Moldawien (3), Lettland (2) und der Ukraine (1) gemeldet (siehe Tabelle ASP-Ausbrüche). Die Mehrheit der betroffenen Betriebe (125) sind Kleinbetriebe, die jeweils weniger als 100 Tiere halten. Darunter befinden sich 74 private Kleinsthaltungen mit weniger als zehn Schweinen pro Betrieb. Bei sieben Betrieben handelt es sich jedoch um große kommerzielle Betriebe mit mehr als 500 Schweinen: ein Betrieb in Kroatien, drei in Estland und drei in Polen.
Im Berichtszeitraum wurde in Serbien ein deutlicher Anstieg der gemeldeten ASP-Ausbrüche bei Hausschweinen festgestellt. Auch Kroatien verzeichnete mehrere Ausbrüche, vor allem im Bezirk Osječko-Baranjska in der Nähe der Donau und der serbischen Grenze.
Im Juli 2025 meldete Litauen die ersten drei ASP-Ausbrüche bei Hausschweinen im Jahr 2025, die alle in privaten Kleinsthaltungen im Bezirk Šiauliai auftraten.
Derzeit beträgt die kürzeste Distanz eines bestätigten ASP-Ausbruchs bei Hausschweinen zur österreichischen Staatsgrenze 210 km (gemeldet aus Kroatien, siehe Abbildung ASP-Distanz).
Wildschweine
Im Juli 2025 (Stichtag: 05.08.2025) meldeten 14 Länder, von denen 4 an Österreich grenzen, Ausbrüche von ASP bei Wildschweinen. Die meisten Ausbrüche wurden aus Polen (172) gemeldet, gefolgt von Italien (83), Deutschland (77), Lettland (69), Ungarn (39), Estland (25), Litauen (22), Serbien (8), Rumänien (7), der Slowakei (4), Bulgarien (3), Kroatien (3), der Ukraine (2) und Moldawien (1). Weitere Details finden sich in der Tabelle ASP-Ausbrüche.
In Deutschland wurden weitere Ausbrüche aus Nordrhein-Westfalen und Hessen gemeldet.
Italien meldete einen starken Anstieg der Ausbrüche im Norden des Landes (Piemont, Emilia-Romagna, der Lombardei, Ligurien und Toskana).
Derzeit beträgt die kürzeste Distanz eines bestätigten ASP-Ausbruchs bei Wildschweinen zur österreichischen Staatsgrenze 99 km (gemeldet aus Ungarn, siehe Abbildung ASP-Distanz).
HS | WS | HS | WS | HS | WS | |
---|---|---|---|---|---|---|
Polen | 0 | 213 | 2 | 151 | 6 | 172 |
Deutschland | 0 | 199 | 0 | 117 | 0 | 77 |
Ungarn | 0 | 69 | 0 | 57 | 0 | 39 |
Italien (ohne Sardinien) | 0 | 47 | 0 | 25 | 0 | 83 |
Rumänien | 23 | 7 | 23 | 13 | 52 | 7 |
Lettland | 1 | 27 | 0 | 25 | 2 | 69 |
Litauen | 0 | 30 | 0 | 44 | 3 | 22 |
Serbien | 2 | 1 | 2 | 0 | 54 | 8 |
Estland | 0 | 5 | 1 | 4 | 4 | 25 |
Slowakei | 1 | 21 | 0 | 12 | 0 | 4 |
Kroatien | 0 | 0 | 0 | 1 | 13 | 3 |
Moldawien | 1 | 1 | 1 | 5 | 3 | 1 |
Griechenland | 1 | 8 | 2 | 0 | 0 | 0 |
Bosnien und Herzegowina | 1 | 0 | 0 | 2 | 5 | 0 |
Ukraine | 1 | 1 | 0 | 1 | 1 | 2 |
Bulgarien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 3 |
Tschechien | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 |
GESAMT | 31 | 629 | 31 | 458 | 143 | 515 |


Folgen für Österreich
In Österreich müssen seit Ende 2019 zum Zweck der Früherkennung alle tot aufgefundenen Wildschweine gemeldet und von der AGES auf das ASP-Virus untersucht werden. Daneben erfolgt auch eine Untersuchung von Aborten sowie von klinisch oder pathologisch auffälligen Hauschweinen und von Organproben gemäß dem ASP- und KSP-Stichprobenplan.
Tierhalter können die “ASP-Risikoampel” oder den online Fragebogen “Biocheck” verwenden, um die Biosicherheit ihrer Betriebe kostenlos und anonym zu überprüfen. Weitere Empfehlungen und ein Handbuch zur Biosicherheit bei der Haltung von Schweinen in Österreich werden auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) bzw. auf der Kommunikationsplattform Verbrauchergesundheit zur Verfügung gestellt.
Im europäischen Tiergesundheitsrecht (Verordnung (EU) 2016/429) mit den ergänzenden Rechtsakten und der österreichischen ASP-Verordnung 2005 sind Zuständigkeiten und Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest festgelegt. In der Durchführungsverordnung 2023/594/EU (zuletzt geändert mittels Durchführungsverordnung 2025/1725/EU) sind die geltenden Gebiete (Sperrzonen I, II und III) mit erhöhtem Risiko einer Ausbreitung der ASP (Teile I-III) aufgeführt.
Die AGES hat ein Video über Biosicherheit erstellt. Das Video zeigt die erforderlichen Biosicherheitsmaßnahmen beim Betreten und Verlassen eines Betriebes, in dem eine anzeigepflichtige Tierseuche vermutet wird oder nachgewiesen wurde.
Einen Überblick über die ASP-Zonierungsmaßnahmen in Europa erhalten Sie auf den interaktiven Karten der EU-Kommission.
Kommentar
Wie üblich während der Sommermonate kam es aufgrund der saisonalen Ausprägung der Krankheit zu einem Anstieg der ASP-Ausbrüche bei Hausschweinen in Europa, insbesondere in der Balkanregion (Kroatien und Serbien) und in Osteuropa (Rumänien). Andere Länder wie Italien, Lettland und Estland verzeichneten hingegen einen deutlichen Anstieg der gemeldeten Ausbrüche bei Wildschweinen.
Für Österreich bleibt der indirekte Eintrag der ASP durch den Menschen aus von ASP betroffenen Ländern das höchste Risiko. Daher ist die Sensibilisierung der verschiedenen Interessengruppen von größter Bedeutung. Ausführliche Informationen, Filme, Broschüren sowie Poster zur Ätiologie, Diagnose und epidemiologischen Ausbreitung der ASP finden Sie auf der Website der KVG.
Quellen
Situation
Situation in Österreich
Im Berichtszeitraum Juli 2025 (Stichtag 05.08.2025) erfolgten in Österreich keine Nachweise der HPAI. Die letzten HPAI-Nachweise erfolgten in Österreich bei Wildvögeln am 8. April 2025, bei Vögeln in Gefangenschaft am 30. Jänner 2025 und bei Geflügel am 12. November 2024.
Das aktuelle Risiko für Österreich wird als gering bewertet. Die Umsetzung von Biosicherheitsmaßnahmen durch alle TierhalterInnen wird weiterhin angeraten.
Bereits mit 10. Mai 2025 sind in Österreich keine Gebiete mit erhöhtem Geflügelpestrisiko mehr ausgewiesen. Die entsprechende Kundmachung finden Sie hier.
Situation in Europa
Geflügel
Im Juli 2025 meldete Spanien in der Provinz Toledo und der Extremadura zwei Ausbrüche der hochpathogenen Aviären Influenza A(H5N1) bei Geflügel in das ADIS. Im Vormonat Juni erfolgten keine Ausbruchsmeldungen bei Geflügel in Europa (siehe Tabelle HPAI-Ausbrüche).
Wildvögel
Im Juli 2025 stieg die Zahl der Ausbrüche in Europa von 25 im Vormonat auf 33 Ausbrüche. Die Zahl der Länder mit HPAIV-Nachweisen bei Wildvögeln steigt von 7 im Vormonat auf 9 im Juli: (Portugal: 9 Ausbrüche; Spanien: 6 Ausbrüche; Irland: 5 Ausbrüche; Niederlande: 4 Ausbrüche; Frankreich: 3 Ausbrüche; Belgien und Norwegen: jeweils 2 Ausbrüche; Ungarn und Finnland: jeweils ein Ausbruch (siehe Tabelle HPAI-Ausbrüche)). Ein Großteil der Meldungen erfolgte aus Küstengebieten der Nordsee, vermehrt auch an der Atlantikküste der iberischen Halbinsel (siehe Abbildung HPAI-Karte). Betroffen waren in Europa hauptsächlich Möwen- und Wasservögel, vereinzelt aber auch Greifvögel.
Vögel in Gefangenschaft
Im Juli 2025 wurde in Europa nur ein Ausbruch der hochpathogenen Influenza bei Vögeln in Gefangenschaft in das ADIS gemeldet. Betroffen war eine Kleinhaltung mit 16 Tieren in der Jihomoravský Kraj in Tschechien (siehe Tabelle HPAI-Ausbrüche).
Einen umfassenden Überblick der European Food Safety Authority (EFSA) über den aktuellen Seuchenzug und den Vergleich zu vorherigen Jahren finden Sie hier. Das Europäische Referenzlabor für Aviäre Influenza und Newcastle Disease in Italien (EURL AI/ND) stellt in einem Datenportal detaillierte Informationen über HPAI-Ausbrüche in Europa zur Verfügung.
GE | WV | VG | GE | WV | VG | GE | WV | VG | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Niederlande | 0 | 9 | 0 | 0 | 14 | 0 | 0 | 4 | 0 |
Irland | 0 | 1 | 0 | 0 | 2 | 0 | 0 | 5 | 1 |
Portugal | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 9 | 0 |
Spanien | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 2 | 6 | 0 |
Belgien | 0 | 2 | 0 | 0 | 4 | 0 | 0 | 2 | 0 |
Ungarn | 4 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 |
Norwegen | 0 | 0 | 0 | 0 | 2 | 0 | 0 | 2 | 0 |
Deutschland | 0 | 2 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Frankreich | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 3 | 0 |
Schweden | 0 | 3 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Tschechien | 1 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 |
Finnland | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 1 | 0 |
Polen | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 |
Bulgarien | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Dänemark | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Kroatien | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Lettland | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Litauen | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
GESAMT | 8 | 19 | 2 | 0 | 25 | 1 | 2 | 33 | 2 |


Folgen für Österreich
Mit 10. Mai 2025 wurden gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 der Vogelgesundheitsverordnung durch die Kundmachung zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes in Österreich alle Gebiete mit erhöhtem Geflügelpestrisiko aufgehoben. Gebiete mit erhöhtem oder stark erhöhtem Geflügelpestrisiko sind somit derzeit nicht ausgewiesen. Die Seuchensituation wird fortlaufend bewertet und die Risikogebiete entsprechend angepasst.
Das europaweite AI-Überwachungsprogramm besteht aus einem aktiven Teil (Nutzgeflügel) und einem passiven Teil (Wildvögel). Im Rahmen von Verdachtsfällen, Abklärungs- und Ausschlussuntersuchungen werden zusätzlich weitere Proben von Geflügelbetrieben und Hobbyhaltungen auf das Vorkommen von aviären Influenza Viren mittels PCR untersucht. Tot aufgefundene oder verendende Wasser- und Greifvögel müssen unmittelbar der Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet und im Nationalen Referenzlabor für Aviäre Influenza (AGES IVET Mödling) untersucht werden, damit frühzeitig entsprechende Maßnahmen getroffen werden können.
Mit dem Constanze 2-Projekt wurde in einer Kooperation von Österreich, Deutschland und der Schweiz eine aktive Überwachung bei Wildvögeln am Bodensee gestartet. Dadurch wird die Grundlage für einen frühzeitigen Nachweis und Meldung von aviären Influenzaviren geschaffen. Die Ergebnisse dieses und weiterer ähnlicher Projekte werden in einem monatlichen Bericht veröffentlicht.
Geflügelbetriebe, Zoo- und Hobbyhaltungen sollten mit erhöhter Sorgfalt effektive Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen umsetzen. Direkte oder indirekte Kontakte zu Wildvögeln stellen weiter ein Risiko einer Übertragung dar und sollten konsequent verhindert werden. Mit der „AI-Risikoampel“ oder dem Online-Fragebogen Biocheck stehen kostenlose und anonyme Möglichkeiten zur Überprüfung des eigenen Status der Biosicherheit zur Verfügung. Die praktische Umsetzung von Biosicherheitsmaßnahmen wird in der LFI-Broschüre Biosicherheit Geflügel erläutert und bildlich dargestellt. Für Hobby- und Kleinhaltungen hat die AGES in einem Infoblatt die wichtigsten Informationen über die HPAI zusammengefasst.
Jede Geflügelhaltung ist der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.
Kommentar
Das hochpathogene aviäre Influenzavirus A(H5N1) zirkuliert erneut auch in den Sommermonaten in Wildvogelpopulationen in Europa und es kommt vereinzelt zu Einträgen in Geflügel- und Kleinhaltungen. Aktuell steigen Zahl der Ausbrüche und der betroffenen Länder leicht an. Spätestens im Herbst muss wieder mit einem deutlicheren Anstieg der Ausbruchszahlen bei Wildvögeln und einem erhöhten Eintragsrisiko für österreichische Geflügelbetriebe und Hobbyhaltungen gerechnet werden. Damit die eigenen Tiere bestmöglich vor der HPAI geschützt werden, sollten Tierhalter bereits jetzt ihre Biosicherheitskonzepte überprüfen und ggf. anpassen. Biosicherheitsmaßnahmen sollten ganzjährig umgesetzt werden und schützen neben der HPAI auch vor anderen Krankheitserregern.
Quellen
Im Berichtzeitraum Juli (Stichtag: 05.08.2025) wurden in das ADIS 28 Rabies (Tollwut)-Ausbrüche gemeldet (Vormonat 29 Ausbrüche). Aus Rumänien erfolgten sieben Meldungen (zwei Rinder, ein Goldschakal und vier Füchse). 15 Ausbrüche (11 Rinder, zwei Hunde, ein Equide und ein Schaf) meldete die Türkei in das ADIS. Moldawien war von vier Ausbrüchen betroffen (eine Katze, ein Hund und zwei Rinder). Polen meldete einen Nachweis bei einem Fuchs. Aus Norwegen erfolgte eine Ausbruchsmeldung bei einem Polarfuchs. Für einen Überblick über die letzten drei Monate siehe Tabelle RABIES-Ausbrüche.
Das Risiko für Österreich wird aktuell als gering eingestuft.
Mai | Jun | Jul | |
---|---|---|---|
Türkei | 12 | 24 | 15 |
Rumänien | 4 | 3 | 7 |
Moldawien | 4 | 2 | 4 |
Norwegen | 2 | 0 | 1 |
Polen | 2 | 0 | 1 |
GESAMT | 24 | 29 | 28 |
Kommentar
Österreich wurde 2008 für frei von terrestrischer Tollwut erklärt. Der letzte Ausbruch mit einem Feldvirus wurde 2002 bei Füchsen in Kärnten detektiert. Die Zirkulation des Tollwutvirus in der österreichischen Hundepopulation ist bereits seit 1950 erloschen. Eines der größten Risiken der Wiedereinschleppung von Tollwut in eine tollwutfreie Population ist das Einbringen von nicht geimpften Tieren aus Ländern mit endemischer Tollwut. Die Überwachungsmaßnahmen sollten darauf abzielen, die illegale Einfuhr von nicht geimpften oder erkrankten Heimtieren (Hunde/Katzen) zu verhindern.
Die Fledermaustollwut ist ein eigenständiges Infektionsgeschehen und steht nicht mit der terrestrischen Tollwut in Zusammenhang. Eine Übertragung auf andere Tierarten bzw. auf den Menschen erfolgt äußerst selten. Im September 2023 wurde die Fledermaustollwut erstmals auch in Österreich nachgewiesen.
Seit der Einführung des EU-Heimtierausweises hat die Tollwutimpfung noch mehr an Bedeutung gewonnen. Der EU-Heimtierausweis ist ein einheitlicher Tierpass in englischer Sprache und der jeweiligen Landessprache für Hunde, Katzen und Frettchen. Er ersetzt alle bisherigen Grenzformalitäten hinsichtlich der EU-Staaten und erleichtert das Reisen mit Tieren innerhalb der EU. Der für Ein- und Ausreisen gültige EU-Heimtierausweis muss die erfolgte Tollwutimpfung und die eindeutige Kennzeichnung des Tieres (Tätowierung oder Mikrochip) enthalten. Zum Nachweis eines ausreichenden Tollwutimpfschutzes ist eine Blutuntersuchung mit Bestimmung des Tollwuttiters erforderlich. Dieser muss mindestens 0,5 IU/ml sein (IU = Internationale Einheiten) und gibt die Konzentration der Antikörper im Blut an. Die Tollwuttiter-Bestimmung darf nur in einem EU-anerkannten Labor durchgeführt werden. In Österreich ist dies das AGES-Institut für veterinärmedizinische Untersuchungen Mödling.
Weitere Informationen über Tollwut finden Sie hier.
Quellen
Im Berichtszeitraum (Stichtag 05.08.2025) wurden 89 Ausbrüche von Lumpy Skin Disease aus Italien und Frankreich in das ADIS gemeldet.
In Österreich wird das Risiko derzeit als mittel eingestuft.
Nachdem im Juni auch ein Ausbruch in Norditalien festgestellt wurde, haben sich die Ausbrüche in Italien im Juli ausschließlich auf die Provinz Nuoro im nordöstlichen Zentralsardinien beschränkt. Zur Vorbeugung weiterer Ausbrüche soll der gesamte Rinderbestand Sardiniens geimpft werden. In Frankreich blieben die Ausbrüche auf die beiden Départments Savoie und Haute-Savoie, welche im Osten an der Grenze zu Italien und der Schweiz liegen, begrenzt. Es ist eine verpflichtende Impfkampagne angelaufen, die zum Aufbau eines Impfgürtels führen und so die Seuche eindämmen soll. Die Sperrzone im Umkreis der französischen Ausbrüche erstreckt sich auch über den Kanton Genf und Teile der Kantone Waadt und Wallis. In der Schweiz selbst gab es bisher keine klinisch auffälligen Tiere. Auch hier wurde die Entscheidung getroffen, die empfänglichen Tiere in der Zone vorsorglich zu impfen, um ein weiteres Ausbreiten der Seuche zu verhindern.
In Österreich ist bisher noch nie ein Fall von Lumpy Skin Disease (LSD) aufgetreten. Der Mensch kann sich nach aktuellem Wissensstand nicht infizieren.
Mai | Jun | Jul | |
---|---|---|---|
Frankreich | 0 | 1 | 56 |
Italien | 0 | 7 | 33 |
GESAMT | 0 | 8 | 89 |
Kommentar
Der Erreger der Lumpy Skin Disease ist ein Virus aus dem Genus Capripoxvirus und ist verwandt mit den Erregern der Schaf- und Ziegenpocken. Die Infektion verläuft meist akut bis subakut, manchmal auch chronisch. Die Rinder leiden typischerweise unter Exanthemen (Hautausschlägen) mit schmerzhaften, bis zu 5 cm großen Hautknoten, vorzugsweise an Kopf, Hals und im Schwanzbereich. Es kann zu hohen Fieberschüben und damit einhergehender Mattigkeit und Appetitlosigkeit, sowie zu vermehrtem Tränen- und Speichelfluss, Bindehautentzündungen, vergrößerten Lymphknoten und Aborten kommen.
Viren lassen sich vor allem in den Hautläsionen aber auch in Augen- und Nasensekret, Speichel, Blut und Samen nachweisen.
Die Übertragung erfolgt in erster Linie über verschiedene blutsaugende und beißende Insekten und Milben, aber auch unbelebte Vektoren, wie Gerätschaften und Kleidung spielen eine Rolle. Auch eine direkte Übertragung ist möglich. Das Virus ist sehr stabil und kann, geschützt vor direktem Sonnenlicht, mehrere Monate lang auch abseits des Wirtes infektiös bleiben.
Es gibt einen Impfstoff, der flächendeckend eingesetzt, eine wirksame Maßnahme gegen die Verbreitung der Krankheit darstellt. Impfungen sind in Österreich unter strengen Rahmenbedingungen (Entscheidung der Behörden) grundsätzlich möglich, allerdings an Handelsrestriktionen geknüpft. Derzeit ist in Österreich kein Impfstoff zugelassen.
Bei einem Verdacht auf Einschleppung des Erregers können jederzeit Proben von verdächtigen Tieren an das NRL in Mödling geschickt werden.
Quellen
KVG, WOAH FAQ, Schweizer Eidgenossenschaft, Französisches Ministerium für Landwirtschaft und Ernährungssouveränität, RIS
Im Berichtszeitraum (Stichtag: 05.08.2025) wurde im ADIS 23 WNV-Abbrüche bei Tieren in Europa festgestellt. In der EU/EWR besteht eine Meldepflicht für WNV-Fälle bei Pferden und Vögeln.
Das Risiko für Österreich wird als hoch eingestuft, da neben dem deutlichen Temperaturanstieg auch die Zahl der Ausbrüche in Europa zunimmt und laut ECDC die offizielle Übertragungssaison für das West-Nil-Virus im Juni begonnen hat.
Pferde
Im Juli wurden 9 WNV-Ausbrüche gemeldet (1 im Vormonat). Meldungen kamen aus Italien (6), Griechenland (2) und Spanien (1).
Vögel
Italien meldete 14 WNV-Ausbrüche bei Vögeln in den Regionen Emilia-Romagna, Lombardei, Veneto, Abruzzen, Apulien und Kampanien.
Außerhalb des Berichtszeitraums am 6. August meldete Österreich den Nachweis von West-Nil-Virus Linie 2 (WNV-2) bei einer Rabenkrähe aus dem Bezirk Baden in Niederösterreich.
Menschen
Das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) hat im Juni wieder mit der Veröffentlichung der wöchentlichen saisonalen WNV-Berichte begonnen. Das ECDC geht von einer Übertragungssaison von Juni bis November aus. Laut dem wöchentlichen Bericht des ECDC liegt die Zahl der in diesem ersten Zeitraum des Jahres 2025 gemeldeten Ausbrüche bei Vögeln und Pferden unter dem durchschnittlichen monatlichen Ausbruchsaufkommen für denselben Zeitraum (berechnet auf der Grundlage der Jahre 2015–2024). Seit Anfang 2025 und bis zum 6. August 2025 haben sechs Länder in Europa WNV-Fälle beim Menschen gemeldet: Bulgarien, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Italien und Rumänien. In Italien stieg die Zahl der Infektionen 2025 deutlich an, wobei der Großteil aus der Provinz Latina in der Region Latium gemeldet wurde. Die Werte liegen mehr als doppelt so hoch wie im gleichen Zeitraum des Vorjahres.
Im Rahmen des SURVector-Projekts führt die AGES ein nationales Gelsen-Monitoring durch. Dabei werden an festgelegten Standorten Stechmücken gesammelt, klassifiziert und mittels molekularbiologischer Methoden auf das WNV untersucht. Weitere Informationen sowie Jahresbericht finden Sie hier.
Einen Überblick über die WNV-Infektionen bei Menschen in der EU und den EU-Nachbarländern erhalten Sie auf der interaktiven Karte des ECDC. WNV-Infektionen bei Tieren werden der WOAH (WAHIS: World Animal Health Information System) gemeldet.
Weitere Informationen zur Vorbeugung einer Infektion sowie eine Karte mit der räumlichen Verteilung der WNV-Nachweise in Österreich finden Sie auf der Homepage der AGES.
VO | EQ | VO | EQ | VO | EQ | |
---|---|---|---|---|---|---|
Italien | 1 | 0 | 1 | 0 | 14 | 6 |
Griechenland | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 2 |
Spanien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 |
Ungarn | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 |
GESAMT | 1 | 0 | 1 | 1 | 14 | 9 |
Quellen
Im Berichtszeitraum (Stichtag 05.08.2025) wurden ein Ausbruch aus Albanien und ein Ausbruch aus dem Kosovo in das ADIS gemeldet.
In Österreich wird das Risiko derzeit als mittel eingestuft.
Im Kosovo wurde der Ausbruch in der Gemeinde Prizren, im Süden des Landes, in einem Betrieb mit gemeinsamer Schaf- und Ziegenhaltung gemeldet. Dort ist die Dichte der Schaf- und Ziegenbetriebe sehr hoch, wobei alle im Anschluss getesteten benachbarten Betriebe negativ waren. Auch in Albanien war ein gemischter Schaf-/Ziegenbetrieb betroffen, der sich im Südosten des Landes, nahe der Grenze zu Griechenland, befindet.
Für österreichische Schlachtbetriebe wurde Mitte Juni eine neue Kundmachung zur Prävention der Einschleppung der PPR erlassen, welche nach wie vor gültig ist. So dürfen Schafe und Ziegen, welche sich in den letzten 21 Tagen vor der Verbringung in Ungarn aufgehalten haben, nur unter bestimmten Bedingungen in Österreich geschlachtet werden. Kleine Wiederkäuer aus Griechenland, Bulgarien und Rumänien dürfen aufgrund von Sofortmaßnahmen der Europäischen Kommission nicht außerhalb ihres eigenen Gebietes verbracht werden. Auch aus Albanien dürfen laut Kundmachung keine Schafe, Ziegen oder deren Erzeugnisse nach Österreich verbracht werden.
Mai | Jun | Jul | |
---|---|---|---|
Albanien | 0 | 13 | 1 |
Kosovo | 0 | 0 | 1 |
GESAMT | 0 | 13 | 2 |
Kommentar
Die Pest der kleinen Wiederkäuer (Peste des petits ruminants, PPR) ist eine hochansteckende akute, hoch fieberhaft verlaufende virale infektionskrankheit (Small Ruminant Morbillivirus) der Schafe und Ziegen, sowie verwandter Wildwiederkäuer (z.B. Hirsche, Steinwild, Gazellen und Antilopen). Ziegen erkranken meistens schwerer als Schafe, wobei häufig ein Großteil der Herde betroffen ist. Paarhufer wie Hausrind, Büffel und Kameliden gelten als PPRV-Sackgassenwirte - eine Infektion verläuft symptomlos ohne Erregerausscheidung. Experimentelle Infektionsversuche haben gezeigt, dass Haus- und Wildschweine für dieses Virus empfänglich sind, klinische Anzeichen der Krankheit zeigen und in der Lage sind, die Krankheit auf kleine Wiederkäuer zu übertragen, mit denen sie in Kontakt kommen. Der Mensch kann sich nach aktuellem Wissensstand nicht infizieren.
Die Übertragung erfolgt durch direkten oder indirekten Kontakt mit infizierten Tieren oder deren viruskontaminierten Ausscheidungen (auch Rohmilch), kann jedoch auch über die Luft durch Inhalation von erregerhaltigem Material erfolgen. Die Virusausscheidung ist bereits vor der Ausprägung von klinischen Symptomen möglich.
Die Inkubationszeit beträgt in den meisten Fällen 5-6 Tage. Typisch für die Krankheit sind hohes Fieber, seröser Nasen- und Augenausfluss, ulzerös-nekrotisierende Entzündungen im Maulbereich und starker Durchfall. Nach wenigen Tagen kommt es zu Erosionen, Ulzera und Nekrosen der Maulschleimhaut. Auch Lungenentzündungen treten auf. Die Tiere können innerhalb weniger Tage sehr schwach werden und stark dehydrieren, was häufig zum Tode führt.
Quellen
Im Berichtszeitraum (Stichtag 05.08.2025) wurden insgesamt 295 Ausbrüche von Schaf- und Ziegenpocken aus Griechenland, Bulgarien, Rumänien und der Türkei in das ADIS gemeldet. Vor allem in Griechenland und Bulgarien ist die Anzahl der Ausbrüche deutlich angestiegen.
In Österreich wird das Risiko derzeit als mittel eingestuft.
In Griechenland fand die Mehrzahl der Ausbrüche in der Region Thessalien, und den östlichen Regionalbezirken der Region Ostmakedonien und Thrakien statt. Aber auch im Regionalbezirk Florina an der Grenze zu Albanien und Nordmazedonien und im Bereich des Eingangs zum Golf von Korinth wurden Ausbrüche registriert. Der Großteil der Ausbrüche in Bulgarien wurden in Zentralbulgarien, vor allem im Bezirk Plowdiw, bestätigt. Aber auch direkt am Dreiländereck Bulgarien-Griechenland-Türkei gab es Ausbrüche. In Rumänien sind die Ausbrüche auf die Kreise Olt und Teleorman, im Süden des Landes, begrenzt.
In Österreich ist bisher noch nie ein Fall von Schaf- und Ziegenpocken aufgetreten. Der Mensch kann sich nach aktuellem Wissensstand nicht infizieren.
Mai | Jun | Jul | |
---|---|---|---|
Griechenland | 56 | 91 | 175 |
Bulgarien | 3 | 3 | 97 |
Rumänien | 0 | 6 | 13 |
Türkei | 0 | 1 | 10 |
GESAMT | 59 | 101 | 295 |
Kommentar
Das Schafpockenvirus (SPPV) und Ziegenpockenvirus (GTPV) gehören zur Gattung der Capripoxviren, welchen auch das Lumpy Skin Disease Virus (LSDV) zugeordnet wird. Schaf- und Ziegenpocken sind relativ wirtsspezifisch und kommen in Schafen bzw. Ziegen vor, wobei ausgewählte Stämme in der Lage sind, sowohl Schafe als auch Ziegen zu infizieren. Die weltweite geografische Verbreitung ist hier zu sehen.
Die Infektion mit dem Schaf- oder Ziegenpockenvirus verläuft überwiegend akut bis subakut, wobei Jungtiere oft stärker betroffen sind als ältere Tiere. Erkrankte Tiere zeigen oftmals vermehrten Speichelfluss, Nasen- und Augenausfluss, Fieber, Kurzatmigkeit und Appetitlosigkeit. Innerhalb weniger Tage treten knotenartige Hautläsionen und ulzerierende Papeln an wenig behaarten Körperstellen auf. Diese trocknen später ab und bilden Krusten. Viren lassen sich im Augen- und Nasensekret, im Speichel und vor allem in den Hautläsionen nachweisen. Sie finden sich auch im Blut, im Harn, im Kot, im Samen und in der Milch. Eine direkte Übertragung von Tier zu Tier erfolgt über ulzerös zerfallende Papeln, Aerosole und Tröpfcheninfektionen. Aufgrund der Widerstandsfähigkeit und Langlebigkeit der Viren in der Umwelt ist auch die indirekte Übertragung über Wolle, Haare, Gerätschaften und schlecht behandelte Tierhäute von Bedeutung.
Es sind diverse Impfstoffe für verschiedene Stämme vorhanden, welche jedoch in der EU nicht zugelassen sind. Impfungen innerhalb der EU sind entsprechend der Delegierte Verordnung (EU) 2023/361 grundsätzlich möglich, werden aber derzeit in keinem Mitgliedsstaat durchgeführt.
Bei einem Verdacht auf Einschleppung des Erregers können jederzeit Proben von verdächtigen Tieren an das NRL in Mödling geschickt werden.
Quellen
Außerhalb des Berichtszeitraums Juli wurde Anfang August der Serotyp 8 (BTV-8) im Bezirk Hermagor (Kärnten) festgestellt.
Im Berichtszeitraum (Stichtag: 05.08.2025) wurden insgesamt 19 Ausbrüche mit dem Serotyp 8 aus Nordmazedonien, Bulgarien, Serbien, dem Kosovo und dem Norden Italiens in das ADIS gemeldet 1 (siehe Tabelle BT-Ausbrüche).
Das Risiko für weitere Ausbrüche in Österreich wird als hoch eingestuft. Aktuelle Informationen über die Situation in Österreich finden Sie hier.
In Österreich wurden im Juli 13 Ausbrüche von BTV bestätigt, wobei Vorarlberg, Tirol, die Steiermark, Kärnten und Oberösterreich betroffen waren. Seit Beginn des Geschehens im September 2024 wurde in Westösterreich vorrangig der BTV Serotyp 3 (BTV-3) und in Ostösterreich der BTV Serotyp 4 (BTV-4) gefunden. In den Bundesländern Oberösterreich, Niederösterreich und Steiermark wurden bereits beide Serotypen nachgewiesen. Die aktuellen Zahlen sind auf der AGES Homepage zu finden.
Für ganz Österreich ist der Status „frei von Infektionen mit Blauzungenkrankheit (Serotyp 1-24)“ ausgesetzt.
In Deutschland ist die Anzahl der BTV-Ausbrüche im Juli auf einem ähnlich niedrigen Niveau wie im Vormonat. Die Zwischenbilanz der Impfkampagnen in Luxemburg zeigte eine Impfquote über 54% gegen den Serotyp 3 und knapp unter 50% gegen Serotyp 8. Der Unterschied lässt sich mit zwischenzeitlichen Lieferengpässen des BTV-8 Impfstoffes erklären. Aktuell wurden keine Ausbrüche gemeldet. In Polen wurde im Juli ein Ausbruch von BTV-3 bei Rindern im Norden des Landes bestätigt. In Frankreich wurden jeweils um die 1.000 Ausbrüche von BTV-3 und BTV-8 festgestellt, mit Schwerpunkten auf dem Nordwesten und bei BTV-8 ebenso auf dem Süden des Landes. Nachdem in Spanien im Juni nur der Serotyp-3 bei einem Schafbetrieb als erster Ausbruch in der laufenden Vektorsaison gemeldet wurde, haben sich die Ausbrüche im Juli deutlich gehäuft. Es wurden die Serotypen 1, 3 und/oder 8 aus zahlreichen Provinzen gemeldet. In Portugal wurden im Juli wieder deutlich mehr Ausbrüche als in den Monaten davor festgestellt. Da sowohl rein klinisch erkrankte Tiere, als auch im Labor mittels PCR bestätigte Ausbrüche gemeldet werden, ist nicht von allen Ausbrüchen der Serotyp bekannt. Es dürfte sich aber vor allem um Serotyp 3 handeln, wobei auch Serotyp 8 in der letzten Vektorsaison eine Rolle gespielt hat. In der Schweiz wurden im Juli etwa 35 Ausbrüche von BTV-3 nachgewiesen, was bedeutet, dass die Ausbruchszahlen nach wie vor auf einem niedrigen Niveau sind. In Italien wurden im Juli bis zum Stichtag rund 360 BTV-Ausbrüche bestätigt, was einen weiteren Anstieg seit Anfang Juni darstellt. Der im Juli ins ADIS gemeldete Ausbruch mit Serotyp 8 in der bis dahin seuchenfreien Region Friaul-Julisch Venetien liegt rund 40 km Luftlinie von der Grenze zu Kärnten entfernt. Auch in Slowenien wurde im Juli erstmals in zwei Schafbetrieben im Gebiet Illyrisch-Bistrica im Süden des Landes der Serotyp 8 bestätigt. Das zeigt die zunehmende Ausbreitungstendenz von BTV-8 im Alpen-Adria-Raum.
Tierarten, die für BTV empfänglich sind, können in einigen Mitgliedsstaaten unter bestimmten Bedingungen verbracht werden. Diese Bestimmungen, welche für den innergemeinschaftlichen Handel einzuhalten sind, werden von den jeweiligen Mitgliedsstaaten festgelegt und auf der Seite der Europäischen Kommission veröffentlicht. Dort ist auch eine Karte mit dem jeweiligen BTV-Status der EU-Mitgliedsländer zu finden.
Ein amtliches Impfprogramm gegen BT wird aktuell in Österreich nicht durchgeführt, jedoch empfiehlt das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachdrücklich die Impfung aller empfänglichen Tierarten jedenfalls gegen alle derzeit in Österreich auftretenden Serotypen, also Serotyp 3, Serotyp 4 und Serotyp 8. Tiere, die bereits gegen Serotyp 4 geimpft wurden, verfügen wegen der Verwendung eines Kombinationsimpfstoffes auch über einen Impfschutz gegen Serotyp 8. Auf freiwilliger Basis und Kosten der Tierhalter:innen ist eine Impfung gegen die Serotypen 1, 3, 4 oder 8 amtlich gestattet und entsprechende inaktivierte Impfstoffe sind zugelassen. Die Vorgaben des Tiergesundheitsgesetzes und der Bluetongue-Bekämpfungs-Verordnung sind bei Impfungen gegen alle genannten Serotypen einzuhalten. Nach Herstellerangaben und Erfahrungen aus Ländern, in denen diese Impfstoffe bereits eingesetzt werden, bieten die verfügbaren Impfungen gegen BTV-3 meist keinen vollständigen Schutz vor einer Infektion, schützen jedoch vor einem schwerem Krankheitsverlauf (vermindertes Tierleid) und reduzieren die Virämie. Die Impfung von empfänglichen Tieren, besonders Schafen, wird daher dringend empfohlen.
Zusätzlich sollten Tiere nach Möglichkeit zwischen Abend- und Morgendämmerung in den Stall gebracht werden (Insektengitter an den Fenstern und Türen schließen) um einen Stich von infizierten Gnitzen zu verhindern, die zu diesen Zeiten besonders aktiv sind. Der Einsatz von Insektiziden/Repellentien ist unter Einhaltung der Vorschriften zur Anwendung ebenfalls möglich und bietet einen zusätzlichen Schutz vor einer Übertragung.
Weitere Informationen über die Blauzungenkrankheit finden Sie hier. Die Daten auf dieser Seite werden wöchentlich aktualisiert.
[1] Zu beachten ist hierbei, dass die ADIS-Meldungen die tatsächliche Seuchensituation meist nicht realistisch darstellen. Eine Meldung eines BT-Ausbruchs in das ADIS erfolgt nämlich nur, sofern es sich um einen Primär- oder Sekundärausbruch in einem seuchenfreien Mitgliedsstaat, einer seuchenfreien Zone oder einem seuchenfreien Kompartiment handelt. Eine Karte und Tabelle der Mitgliedsstaaten, Zonen und Gebiete mit dem Status seuchenfrei sowie weitere Informationen der Europäischen Kommission finden Sie hier.
Mai | Jun | Jul | |
---|---|---|---|
Nordmazedonien | 0 | 2 | 13 |
Kosovo | 0 | 0 | 2 |
Serbien | 0 | 0 | 2 |
Bulgarien | 0 | 0 | 1 |
Italien | 0 | 0 | 1 |
GESAMT | 0 | 2 | 19 |
Quellen
KVG, Europäischen Kommission, FLI Deutschland, Luxemburger Regierung, Polnisches Hauptinspektorat für Veterinärwesen, Französisches Ministerium für Landwirtschaft, Ernährungssouveränität und Forstwirtschaft, Spanisches Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung, DGAV Portugal, Schweizer Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, IZS Italien,
Im Berichtszeitraum (Stichtag 05.08.2025) wurde in Europa kein Ausbruch von EHD in das ADIS gemeldet.
Das Risiko für Österreich wird aktuell als gering eingestuft.
In Frankreich wurden im Juli zwei Ausbrüche von EHD, in verschiedenen Teilen des Landes, registriert.
Auch in Portugal gab es seit Jahresbeginn zwei Ausbrüche.
RI | CE | SO | RI | CE | SO | RI | CE | SO | |
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GESAMT | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Kommentar
Die Epizootische Hämorrhagie ist eine Viruserkrankung wildlebender und domestizierter Wiederkäuer sowie Kameliden. Auslöser ist ein mit dem Virus der Blauzungenkrankheit verwandtes Virus (EHDV). Die Übertragung erfolgt über den Stich/Biss von Insekten (Gnitzen). In gemäßigten Zonen erfolgt daher eine Infektion üblicherweise im Spätsommer/Herbst. Menschen sind von der Erkrankung nicht betroffen. Seit 2022 tritt die EHD auch in Europa auf. In Österreich ist die EHD bisher noch nicht vorgekommen. Die EHD ist eine wichtige Differentialdiagnose zur Blauzungenkrankheit bei Hirschen und Rindern. Schafe und Ziegen erkranken üblicherweise nicht an einer EHDV-Infektion.
Quellen
ADIS, Französisches Ministerium für Landwirtschaft, Ernährungssouveränität und Forstwirtschaft, DGAV Portugal
Im Berichtszeitraum Juli (Stichtag 05.08.2025) wurden aus der Türkei sieben Ausbrüche in das ADIS gemeldet.
Das Risiko für Österreich wird aktuell als gering bewertet.
Seit dem 07. März 2025 meldete Ungarn fünf MKS-Ausbrüche in Rinderbetrieben. Aus der Slowakei erfolgten seit dem 21. März 2025 sechs Ausbruchsmeldungen, betroffen waren ebenfalls Rinderbetriebe. Das Seuchengeschehen in diesen beiden Ländern ist mittlerweile zum Erliegen gekommen und die Bekämpfungsmaßnahmen wurden aufgehoben.
Hinweise darauf, dass die MKS nach Österreich eingeschleppt wurde, bestehen nicht. Tierhalter von empfänglichen Tierarten sollten auf eine konsequente Umsetzung von Biosicherheitsmaßnahmen achten. Das endemische Vorkommen von MKS in Ländern in unmittelbarer Nachbarschaft zur Europäischen Union (z.B. Türkei) ist Anlass zu unverminderter Aufmerksamkeit gegenüber einer möglichen Einschleppung der Seuche. Bei Verdachtsfällen oder einem unklaren Krankheitsbild empfänglicher Tierarten sollte immer eine Ausschlussuntersuchung auf MKS erfolgen.
Eine prophylaktische Impfung ist in der EU verboten. Es gibt keine Behandlungsmöglichkeit für erkrankte Tiere. In einem MKS-positiven Betrieb müssen alle empfänglichen Tiere getötet werden.
Für den Menschen ist die MKS ungefährlich.
Mit der Risikoampel der Universität Vechta können Rinderhaltungen anonym und kostenlos ihren Stand der Biosicherheit bewerten. Geeignete Desinfektionsmittel können Sie der DVG-Desinfektionsliste für den Tierhaltungsbereich entnehmen. Für eine Wirksamkeit gegen das MKS-Virus ist hier der Wirkungsbereich 7a, Unbehüllte Viren (Viruzidie) auszuwählen, sowie die Temperatur und die Einwirkzeit anzugeben.
Mai | Jun | Jul | |
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Türkei | 34 | 93 | 7 |
GESAMT | 34 | 93 | 7 |
Aktualisiert: 08.09.2023
Anstieg der Ausbrüche bei Hausschweinen in Europa