Tierseuchenradar – August 2025
Im österreichischen Tierseuchenradar werden Informationen zur internationalen Lage und Ausbreitung der bedeutendsten Tierseuchen und Tierkrankheiten, die für Österreich relevant sind, bewertet und zusammengestellt. Dadurch können mögliche Risiken für Österreich früh erkannt und kommuniziert werden. Der Tierseuchenradar erscheint monatlich.
Bitte klicken Sie auf den jeweiligen Eintrag für mehr Informationen.
Legende:


Für Deutschland und die Schweiz stehen mit dem Radar Bulletin entsprechend länderspezifische Beurteilungen der Tierseuchen-Risiken monatlich zur Verfügung. Im AGES Radar Infektionskrankheiten finden Sie aktuelle Informationen und Situationsbewertungen zu Infektionskrankheiten beim Menschen in Österreich und international.
Im folgenden Tierseuchenradar stellt ein "Ausbruch" einen im Animal Disease Information System (ADIS) gemeldeten Nachweis einer Tierseuche dar (Betriebe bei gehaltenen Tieren; Fundorte bei Wildtieren). Von einem Ausbruch betroffene Einzeltiere werden als "Fall" bezeichnet. Ein "Seuchengeschehen" stellt alle Ausbrüche dar, die in einem konkreten Zusammenhang stehen.
Die Datenabfrage erfolgt im ADIS zum angegebenen Stichtag. Nachmeldungen von Ausbrüchen nach dem Stichtag der Abfrage werden nicht dargestellt. Daraus können sich Unterschiede in den Ausbruchszahlen zu früheren Ausgaben des Tierseuchenradars ergeben.
Gesichtete Quellen: ADIS
Definition der Ampelfarben:
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Rot-Schwarz: Die Tierseuche/Tierkrankheit tritt in Österreich auf. Spezifische Kontroll- und Bekämpfungsmaßnahmen werden getroffen. |
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Rot: Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist hoch. Es werden konkrete Maßnahmen zum Schutz österreichischer Tierbestände getroffen. |
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Orange: Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist mittel. Erhöhte Aufmerksamkeit ist angezeigt. |
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Grün: Das Risiko, dass die Tierseuche/Tierkrankheit in Österreich auftritt ist gering und die Situation unauffällig. |
Situation
Situation in Österreich
Österreich ist bisher von der Afrikanischen Schweinepest (ASP) verschont geblieben, allerdings kommt sie in einigen Nachbarländern wie Deutschland, Italien, der Slowakei, Tschechien und Ungarn vor. Aufgrund der geringen Entfernung zur österreichischen Staatsgrenze wird das Risiko für Österreich als hoch eingestuft.
Situation in Europa
Im August 2025 (Stichtag: 03.09.2025) wurden in Europa 136 Ausbrüche bei Hausschweinen und 403 Ausbrüche bei Wildschweinen in das ADIS gemeldet. Die Gesamtzahl der gemeldeten Ausbrüche ist leicht zurückgegangen, bedingt durch einen Rückgang der Ausbrüche sowohl bei Hausschweinen als auch bei Wildschweinen (siehe Abbildung ASP-Verlauf). Aktuell sind 13 Länder in Europa betroffen (Vormonat 15) (siehe Tabelle ASP-Ausbrüche, Abbildung ASP-Karte). Der Rückgang der betroffenen Länder erklärt sich dadurch, dass die Slowakei und Bulgarien im Berichtszeitraum keine neuen Ausbrüche meldeten, nachdem sie im Vormonat noch betroffen waren.
Hausschweine
Im August 2025 (Stichtag: 03.09.2025) ist die Zahl der europaweit in das ADIS gemeldeten ASP- Ausbrüche bei Hausschweinen leicht gesunken (im Berichtszeitraum 136, im Vormonat 151). Es werden Ausbrüche aus Rumänien (68), Serbien (34), Moldawien (7), Polen (7), Bosnien und Herzegowina (5), Estland (5), Lettland (5), Kroatien (2), Litauen (2) und der Ukraine (1) gemeldet (siehe Tabelle ASP-Ausbrüche). Die Mehrheit der betroffenen Betriebe (120) sind Kleinbetriebe, die jeweils weniger als 100 Tiere halten. Darunter befinden sich 73 private Kleinsthaltungen mit weniger als zehn Schweinen pro Betrieb. Bei sieben Betrieben handelt es sich jedoch um große kommerzielle Betriebe mit mehr als 500 Schweinen: ein Betrieb in Polen, zwei in Lettland und vier in Estland. Insgesamt mussten in Lettland und Estland nahezu 50.000 Schweine gekeult werden, was erhebliche Auswirkungen auf die Schweineproduktion und die nationale Selbstversorgung hat (siehe Kommentar).
Im Berichtszeitraum wurden in Serbien und Kroatien weiterhin ASP-Ausbrüche bei Hausschweinen gemeldet. Das Ausbruchsgeschehen konzentriert sich nach wie vor in einem Cluster, insbesondere im Bezirk Osječko-Baranjska im Grenzgebiet entlang der Donau. Die Anzahl der gemeldeten Ausbrüche hat sich jedoch reduziert.
Außerhalb des Berichtszeitraums meldete Lettland zwei weitere ASP-Ausbrüche bei Hausschweinen: am 4. September ein Bestand mit 41 Schweinen im Landkreis Madona, Gemeinde Cesvaine und am 5. September ein Ausbruch in einem Betrieb mit 29 Schweinen im Landkreis Mārupe, Gemeinde Sala. Beide Betriebe liegen innerhalb der Sperrzone II.
Derzeit beträgt die kürzeste Distanz eines bestätigten ASP-Ausbruchs bei Hausschweinen zur österreichischen Staatsgrenze 248 km (gemeldet aus Serbien, siehe Abbildung ASP-Distanz).
Wildschweine
Im August 2025 (Stichtag: 03.09.2025) meldeten 12 Länder, von denen 3 an Österreich grenzen, Ausbrüche von ASP bei Wildschweinen. Die meisten Ausbrüche wurden aus Polen (113) gemeldet, gefolgt von Deutschland (89), Lettland (81), Estland (41), Ungarn (26), Litauen (23), Rumänien (10), Serbien (8), Italien (5), Kroatien (4), der Ukraine (2) und Moldawien (1). Weitere Details finden sich in der Tabelle ASP-Ausbrüche.
In Deutschland wurden weitere Ausbrüche aus Nordrhein-Westfalen und Hessen gemeldet.
Italien meldete einen deutlichen Rückgang der Ausbrüche.
Derzeit beträgt die kürzeste Distanz eines bestätigten ASP-Ausbruchs bei Wildschweinen zur österreichischen Staatsgrenze 101 km (gemeldet aus Ungarn, siehe Abbildung ASP-Distanz).
HS | WS | HS | WS | HS | WS | |
---|---|---|---|---|---|---|
Polen | 2 | 151 | 6 | 176 | 7 | 113 |
Deutschland | 0 | 117 | 0 | 78 | 0 | 89 |
Lettland | 0 | 25 | 2 | 69 | 5 | 81 |
Rumänien | 23 | 13 | 53 | 7 | 68 | 10 |
Ungarn | 0 | 57 | 0 | 39 | 0 | 26 |
Italien (ohne Sardinien) | 0 | 25 | 0 | 85 | 0 | 5 |
Serbien | 2 | 0 | 61 | 8 | 34 | 8 |
Litauen | 0 | 44 | 3 | 22 | 2 | 23 |
Estland | 1 | 4 | 4 | 25 | 5 | 41 |
Kroatien | 0 | 1 | 13 | 3 | 2 | 4 |
Moldawien | 1 | 5 | 3 | 1 | 7 | 1 |
Slowakei | 0 | 12 | 0 | 4 | 0 | 0 |
Bosnien und Herzegowina | 0 | 2 | 5 | 0 | 5 | 0 |
Ukraine | 0 | 1 | 1 | 2 | 1 | 2 |
Bulgarien | 0 | 0 | 0 | 3 | 0 | 0 |
Griechenland | 2 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Tschechien | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 |
GESAMT | 31 | 458 | 151 | 522 | 136 | 403 |


Folgen für Österreich
In Österreich müssen seit Ende 2019 zum Zweck der Früherkennung alle tot aufgefundenen Wildschweine gemeldet und von der AGES auf das ASP-Virus untersucht werden. Daneben erfolgt auch eine Untersuchung von Aborten sowie von klinisch oder pathologisch auffälligen Hauschweinen und von Organproben gemäß dem ASP- und KSP-Stichprobenplan.
Tierhalter können die “ASP-Risikoampel” oder den online Fragebogen “Biocheck” verwenden, um die Biosicherheit ihrer Betriebe kostenlos und anonym zu überprüfen. Weitere Empfehlungen und ein Handbuch zur Biosicherheit bei der Haltung von Schweinen in Österreich werden auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) bzw. auf der Kommunikationsplattform Verbrauchergesundheit zur Verfügung gestellt.
Im europäischen Tiergesundheitsrecht (Verordnung (EU) 2016/429) mit den ergänzenden Rechtsakten und der österreichischen ASP-Verordnung 2005 sind Zuständigkeiten und Maßnahmen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest festgelegt. In der Durchführungsverordnung 2023/594/EU (zuletzt geändert mittels Durchführungsverordnung 2025/1763/EU) sind die geltenden Gebiete (Sperrzonen I, II und III) mit erhöhtem Risiko einer Ausbreitung der ASP (Teile I-III) aufgeführt.
Die AGES hat ein Video über Biosicherheit erstellt. Das Video zeigt die erforderlichen Biosicherheitsmaßnahmen beim Betreten und Verlassen eines Betriebes, in dem eine anzeigepflichtige Tierseuche vermutet wird oder nachgewiesen wurde.
Einen Überblick über die ASP-Zonierungsmaßnahmen in Europa erhalten Sie auf den interaktiven Karten der EU-Kommission.
Kommentar
Ende August waren Estland und Lettland stark von der ASP betroffen. Insgesamt mussten nahezu 50.000 Schweine gekeult werden. In Estland war der größte Betrieb des Landes, Ekseko, im Bezirk Viljandi mit rund 28.500 Tieren betroffen. Dies entspricht etwa 45% der nationalen Schweineproduktion und stellt einen erheblichen Einschnitt für die Branche sowie die Eigenversorgung des Landes dar. In Lettland wurde im Bezirk Ogre ein Betrieb mit 20.000 Schweinen von einem Ausbruch erfasst. Es handelt sich um den achten Ausbruch bei Hausschweinen in Lettland im Jahr 2025. Darüber hinaus ist in beiden Ländern ein Anstieg der bestätigten Fälle bei Wildschweinen zu verzeichnen.
Für Österreich bleibt der indirekte Eintrag der ASP durch den Menschen aus von ASP betroffenen Ländern das höchste Risiko. Daher ist die Sensibilisierung der verschiedenen Interessengruppen von größter Bedeutung. Ausführliche Informationen, Filme, Broschüren sowie Poster zur Ätiologie, Diagnose und epidemiologischen Ausbreitung der ASP finden Sie auf der Website der KVG.
Quellen
Situation
Situation in Österreich
Im Berichtszeitraum August 2025 (Stichtag 03.09.2025) erfolgten in Österreich keine Nachweise der HPAI. Die letzten HPAI-Nachweise erfolgten in Österreich bei Wildvögeln am 8. April 2025, bei Vögeln in Gefangenschaft am 30. Jänner 2025 und bei Geflügel am 12. November 2024.
Das aktuelle Risiko für Österreich wird als gering bewertet. Die Umsetzung von Biosicherheitsmaßnahmen durch alle TierhalterInnen wird weiterhin angeraten.
Bereits mit 10. Mai 2025 sind in Österreich keine Gebiete mit erhöhtem Geflügelpestrisiko mehr ausgewiesen. Die entsprechende Kundmachung finden Sie hier.
Situation in Europa
Geflügel
IIm August 2025 meldete Bulgarien in der Oblast Plowdiw drei Ausbrüche der hochpathogenen Aviären Influenza A(H5N1) in Betrieben mit Enten in das ADIS. Im Vormonat Juli waren in der spanischen Provinz Toledo und der Extremadura zwei Geflügelhaltungen von Ausbrüchen betroffen (siehe Tabelle HPAI-Ausbrüche).
Wildvögel
Im August 2025 stieg die Zahl der Ausbrüche in Europa von 35 im Vormonat auf 48 Ausbrüche. Die Zahl der Länder mit HPAIV-Nachweisen bei Wildvögeln sank hingegen von 9 im Vormonat auf 6 im August: (Spanien: 19 Ausbrüche; Norwegen: 13 Ausbrüche; Frankreich: 5 Ausbrüche; Portugal und Belgien: je 4 Ausbrüche; Deutschland: 3 Ausbrüche; siehe Tabelle HPAI-Ausbrüche). Ein Großteil der Meldungen erfolgte von der iberischen Halbinsel sowie aus dem Norden Norwegens (siehe Abbildung HPAI-Karte). Betroffen waren in Europa hauptsächlich Möwen- und Wasservögel, vereinzelt aber auch Greifvögel und Störche. In Norwegen wurde neben dem Subtyp A(H5N1) auch weiterhin A(H5N5) nachgewiesen.
Vögel in Gefangenschaft
Im August 2025 wurde in Europa zwei Ausbrüche der hochpathogenen Influenza bei Vögeln in Gefangenschaft in das ADIS gemeldet. Spanien meldete einen Ausbruch in einer Kleinhaltung mit 132 Tieren im Baskenland. In Portugal war eine Haltung mit 54 Tieren in der Gemeinde Setubal betroffen (siehe Tabelle HPAI-Ausbrüche).
Einen umfassenden Überblick der European Food Safety Authority (EFSA) über den aktuellen Seuchenzug und den Vergleich zu vorherigen Jahren finden Sie hier. Das Europäische Referenzlabor für Aviäre Influenza und Newcastle Disease in Italien (EURL AI/ND) stellt in einem Datenportal detaillierte Informationen über HPAI-Ausbrüche in Europa zur Verfügung.
GE | WV | VG | GE | WV | VG | GE | WV | VG | |
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Spanien | 0 | 0 | 0 | 2 | 6 | 0 | 0 | 19 | 1 |
Norwegen | 0 | 2 | 0 | 0 | 4 | 0 | 0 | 13 | 0 |
Niederlande | 0 | 14 | 0 | 0 | 4 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Portugal | 0 | 0 | 0 | 0 | 9 | 0 | 0 | 4 | 1 |
Belgien | 0 | 4 | 0 | 0 | 2 | 0 | 0 | 4 | 0 |
Frankreich | 0 | 0 | 0 | 0 | 3 | 0 | 0 | 5 | 0 |
Irland | 0 | 2 | 0 | 0 | 5 | 1 | 0 | 0 | 0 |
Deutschland | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 3 | 0 |
Bulgarien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 3 | 0 | 0 |
Finnland | 0 | 1 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Dänemark | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Polen | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Tschechien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 |
Ungarn | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 0 |
GESAMT | 0 | 25 | 1 | 2 | 35 | 2 | 3 | 48 | 2 |


Folgen für Österreich
Mit 10. Mai 2025 wurden gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 der Vogelgesundheitsverordnung durch die Kundmachung zur Festlegung eines HPAI-Risikogebietes in Österreich alle Gebiete mit erhöhtem Geflügelpestrisiko aufgehoben. Gebiete mit erhöhtem oder stark erhöhtem Geflügelpestrisiko sind somit derzeit nicht ausgewiesen. Die Seuchensituation wird fortlaufend bewertet und die Risikogebiete entsprechend angepasst.
Das europaweite AI-Überwachungsprogramm besteht aus einem aktiven Teil (Nutzgeflügel) und einem passiven Teil (Wildvögel). Im Rahmen von Verdachtsfällen, Abklärungs- und Ausschlussuntersuchungen werden zusätzlich weitere Proben von Geflügelbetrieben und Hobbyhaltungen auf das Vorkommen von aviären Influenza Viren mittels PCR untersucht. Tot aufgefundene oder verendende Wasser- und Greifvögel müssen unmittelbar der Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet und im Nationalen Referenzlabor für Aviäre Influenza (AGES IVET Mödling) untersucht werden, damit frühzeitig entsprechende Maßnahmen getroffen werden können.
Geflügelbetriebe, Zoo- und Hobbyhaltungen sollten mit erhöhter Sorgfalt effektive Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen umsetzen. Direkte oder indirekte Kontakte zu Wildvögeln stellen weiter ein Risiko einer Übertragung dar und sollten konsequent verhindert werden. Mit der “AI-Risikoampel” oder dem Online-Fragebogen “Biocheck” stehen kostenlose und anonyme Möglichkeiten zur Überprüfung des eigenen Status der Biosicherheit zur Verfügung. Die praktische Umsetzung von Biosicherheitsmaßnahmen wird in der LFI-Broschüre Biosicherheit Geflügel erläutert und bildlich dargestellt. Für Hobby- und Kleinhaltungen hat die AGES in einem Infoblatt die wichtigsten Informationen über die HPAI zusammengefasst.
Jede Geflügelhaltung ist der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden.
Kommentar
Nachdem das hochpathogene aviäre Influenzavirus A(H5N1) in Europa auch während der Sommermonate in Wildvogelpopulationen zirkulierte, steigen mit Ende des Sommers die Ausbruchszahlen aktuell leicht an. Bei Geflügel und Vögeln in Gefangenschaft ist dieser Anstieg bislang noch nicht zu beobachten. Mit den Ausbruchszahlen bei Wildvögeln steigt jedoch auch das Risiko einer Übertragung auf diese Haltungen. Erfahrungen zeigen, dass bei einem weiteren Anstieg der Ausbrüche bei Wildvögeln etwas zeitverzögert auch mit vermehrten Ausbrüchen bei Geflügel und bei Vögeln in Gefangenschaft gerechnet werden muss. Bislang liegen die Schwerpunkte der HPAI-Nachweise weit im Norden Europas und auf der iberischen Halbinsel. In den kommenden Wochen ist durch Wanderbewegungen von Zugvögeln auch in küstenfernen Gebieten in ganz Europa mit einem erhöhten Auftreten des HPAI-Virus zu rechnen. Mit dem EuroBirdPortal des European Bird Census Council kann das Muster der räumlich-zeitlichen Verteilung sowie Wanderbewegungen und Zugmuster von Wildvögeln in Europa nachvollzogen werden. Dieses Portal sammelt in Zusammenarbeit mit mehr als 100.000 aktiven Beobachtern jährlich Datensätze von ca. 40 Millionen Vögeln.
Damit die eigenen Tiere bestmöglich vor der HPAI geschützt werden, sollten Tierhalter bereits jetzt ihre Biosicherheitskonzepte überprüfen und ggf. anpassen. Biosicherheitsmaßnahmen sollten ganzjährig umgesetzt werden und schützen neben der HPAI auch vor anderen Krankheitserregern.
Quellen
Im Berichtzeitraum August (Stichtag: 03.09.2025) wurden in das ADIS 17 Rabies (Tollwut)-Ausbrüche gemeldet (Vormonat 31 Ausbrüche). Aus Rumänien erfolgten sechs Meldungen (zwei Rinder, zwei Hunde, eine Katze und ein Fuchs). Sieben Ausbrüche (sechs Rinder und eine Katze) meldete die Türkei in das ADIS. Moldawien war von vier Ausbrüchen betroffen (zwei Füchse, ein Hund und ein Iltis). Für einen Überblick über die letzten drei Monate siehe Tabelle RABIES-Ausbrüche.
Das Risiko für Österreich wird aktuell als gering eingestuft.
Jun | Jul | Aug | |
---|---|---|---|
Türkei | 24 | 18 | 7 |
Rumänien | 3 | 7 | 6 |
Moldawien | 2 | 4 | 4 |
Norwegen | 0 | 1 | 0 |
Polen | 0 | 1 | 0 |
GESAMT | 29 | 31 | 17 |
Kommentar
Österreich wurde 2008 für frei von terrestrischer Tollwut erklärt. Der letzte Ausbruch mit einem Feldvirus wurde 2002 bei Füchsen in Kärnten detektiert. Die Zirkulation des Tollwutvirus in der österreichischen Hundepopulation ist bereits seit 1950 erloschen. Eines der größten Risiken der Wiedereinschleppung von Tollwut in eine tollwutfreie Population ist das Einbringen von nicht geimpften Tieren aus Ländern mit endemischer Tollwut. Die Überwachungsmaßnahmen sollten darauf abzielen, die illegale Einfuhr von nicht geimpften oder erkrankten Heimtieren (Hunde/Katzen) zu verhindern.
Die Fledermaustollwut ist ein eigenständiges Infektionsgeschehen und steht nicht mit der terrestrischen Tollwut in Zusammenhang. Eine Übertragung auf andere Tierarten bzw. auf den Menschen erfolgt äußerst selten. Im September 2023 wurde die Fledermaustollwut erstmals auch in Österreich nachgewiesen.
Seit der Einführung des EU-Heimtierausweises hat die Tollwutimpfung noch mehr an Bedeutung gewonnen. Der EU-Heimtierausweis ist ein einheitlicher Tierpass in englischer Sprache und der jeweiligen Landessprache für Hunde, Katzen und Frettchen. Er ersetzt alle bisherigen Grenzformalitäten hinsichtlich der EU-Staaten und erleichtert das Reisen mit Tieren innerhalb der EU. Der für Ein- und Ausreisen gültige EU-Heimtierausweis muss die erfolgte Tollwutimpfung und die eindeutige Kennzeichnung des Tieres (Tätowierung oder Mikrochip) enthalten. Zum Nachweis eines ausreichenden Tollwutimpfschutzes ist eine Blutuntersuchung mit Bestimmung des Tollwuttiters erforderlich. Dieser muss mindestens 0,5 IU/ml sein (IU = Internationale Einheiten) und gibt die Konzentration der Antikörper im Blut an. Die Tollwuttiter-Bestimmung darf nur in einem EU-anerkannten Labor durchgeführt werden. In Österreich ist dies das AGES-Institut für veterinärmedizinische Untersuchungen Mödling.
Weitere Informationen über Tollwut finden Sie hier.
Quellen
Im Berichtszeitraum (Stichtag 03.09.2025) wurden 30 Ausbrüche von Lumpy Skin Disease aus Italien und Frankreich in das ADIS gemeldet. Beide Länder verzeichnen damit einen klaren Rückgang bei den Ausbrüchen.
In Österreich wird das Risiko derzeit als mittel eingestuft.
In Italien blieben die Ausbrüche auf drei Provinzen Sardiniens beschränkt. Eine auf 3 Monate ausgelegte, verpflichtende Impfkampagne ist mit 21. Juli in Kraft getreten und wird systematisch durchgeführt. In Frankreich sind die Ausbrüche weiterhin auf die östlichsten Départements der Region Auvergne-Rhône-Alpes begrenzt. Auch hier wird seit 18.Juli eine verpflichtende Impfkampagne durchgeführt, die zum Aufbau eines Impfgürtels führen und so die Seuche eindämmen soll. Zusätzlich wurde Ende August beschlossen, die Impfkampagne aufgrund der Nähe zu Sardinien vorsorglich auch auf Korsika auszuweiten. Die Sperrzone im Umkreis der französischen Ausbrüche erstreckt sich auch über den Kanton Genf und Teile der Kantone Waadt und Wallis. In der Schweiz selbst gab es bisher keine klinisch auffälligen Tiere. Auch hier wurde die Entscheidung getroffen, die empfänglichen Tiere in der Zone vorsorglich zu impfen, um ein weiteres Ausbreiten der Seuche zu verhindern.
In Österreich ist bisher noch nie ein Fall von Lumpy Skin Disease (LSD) aufgetreten. Der Mensch kann sich nach aktuellem Wissensstand nicht infizieren.
Zur Prävention der Einschleppung der Krankheit, wurde Anfang Juli eine Kundmachung erlassen, welche Sofortmaßnahmen beim Einbringen empfänglicher Tiere aus Italien und Frankreich beinhaltet. Die Kundmachung richtet sich an Tierhaltungsbetriebe, Schlachthöfe und Transportunternehmen und dient einer erhöhten Biosicherheit. Zusätzlich werden seit August risikobasierte Stichprobenkontrollen von Sendungen empfänglicher Tiere aus Frankreich und Italien durchgeführt, bei denen auch Proben genommen und an das Nationale Referenzlabor zur Untersuchung gesendet werden.
Jun | Jul | Aug | |
---|---|---|---|
Frankreich | 1 | 56 | 20 |
Italien | 7 | 37 | 10 |
GESAMT | 8 | 93 | 30 |
Kommentar
Der Erreger der Lumpy Skin Disease ist ein Virus aus dem Genus Capripoxvirus und ist verwandt mit den Erregern der Schaf- und Ziegenpocken. Die Infektion verläuft meist akut bis subakut, manchmal auch chronisch. Die Rinder leiden typischerweise unter Exanthemen (Hautausschlägen) mit schmerzhaften, bis zu 5 cm großen Hautknoten, vorzugsweise an Kopf, Hals und im Schwanzbereich. Es kann zu hohen Fieberschüben und damit einhergehender Mattigkeit und Appetitlosigkeit, sowie zu vermehrtem Tränen- und Speichelfluss, Bindehautentzündungen, vergrößerten Lymphknoten und Aborten kommen.
Viren lassen sich vor allem in den Hautläsionen aber auch in Augen- und Nasensekret, Speichel, Blut und Samen nachweisen.
Die Übertragung erfolgt in erster Linie über verschiedene blutsaugende und beißende Insekten und Milben, aber auch unbelebte Vektoren, wie Gerätschaften und Kleidung spielen eine Rolle. Auch eine direkte Übertragung ist möglich. Das Virus ist sehr stabil und kann, geschützt vor direktem Sonnenlicht, mehrere Monate lang auch abseits des Wirtes infektiös bleiben.
Es gibt einen Impfstoff, der flächendeckend eingesetzt, eine wirksame Maßnahme gegen die Verbreitung der Krankheit darstellt. Impfungen sind in Österreich unter strengen Rahmenbedingungen (Entscheidung der Behörden) grundsätzlich möglich, allerdings an Handelsrestriktionen geknüpft. Derzeit ist in Österreich kein Impfstoff zugelassen.
Bei einem Verdacht auf Einschleppung des Erregers können jederzeit Proben von verdächtigen Tieren an das NRL in Mödling geschickt werden.
Quellen
KVG, WOAH FAQ, Schweizer Eidgenossenschaft, Französisches Ministerium für Landwirtschaft und Ernährungssouveränität, Autonome Region Sardinien, RIS
Im Berichtszeitraum (Stichtag: 03.09.2025) wurde im ADIS 152 WNV-Ausbrüche bei Tieren in Europa festgestellt (Vormonat 27). In der EU/EWR besteht eine Meldepflicht für WNV-Fälle bei Pferden und Vögeln.
Das Risiko für Österreich wird als hoch eingestuft.
Pferde
Im August wurden 61 WNV-Ausbrüche gemeldet (9 im Vormonat). Meldungen kamen aus Italien (38), Kroatien (9), Frankreich (6), Griechenland (2) Spanien (2), Ungarn (2), Deutschland (1) und Österreich (1).
Am 22. August wurde in Baden, Niederösterreich, ein WNV-Ausbruch bei einem klinisch auffälligen (Ataxie, Fieber), ungeimpften Pferd serologisch nachgewiesen.
Vögel
Im August wurden 91 WNV-Ausbrüche gemeldet (18 im Vormonat). Meldungen kamen aus Italien (82), Deutschland (7), Spanien (1) und Österreich (1).
Am 6. August wurde in Österreich bei einer Rabenkrähe aus dem Bezirk Baden in Niederösterreich, das West-Nil-Virus Linie 2 (WNV-2) nachgewiesen.
Menschen
Das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) hat im Juni wieder mit der Veröffentlichung der wöchentlichen saisonalen WNV-Berichte begonnen. Das ECDC geht von einer Übertragungssaison von Juni bis November aus. Seit Anfang 2025 und bis zum 3. September 2025 haben neun Länder in Europa WNV-Fälle beim Menschen gemeldet: Albanien, Bulgarien, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Italien, Rumänien, Serbien und Spanien. In Italien steigt die Zahl der bestätigten WNV-Fälle weiter an. Am stärksten betroffen sind die Regionen Latium und Kampanien.
Im Rahmen des SURVector-Projekts führt die AGES ein nationales Gelsen-Monitoring durch. Dabei werden an festgelegten Standorten Stechmücken gesammelt, klassifiziert und mittels molekularbiologischer Methoden auf das WNV untersucht. Weitere Informationen sowie Jahresbericht finden Sie hier.
Einen Überblick über die WNV-Infektionen bei Menschen in der EU und den EU-Nachbarländern erhalten Sie auf der interaktiven Karte des ECDC. WNV-Infektionen bei Tieren werden der WOAH (WAHIS: World Animal Health Information System) gemeldet.
Weitere Informationen zur Vorbeugung einer Infektion sowie eine Karte mit der räumlichen Verteilung der WNV-Nachweise in Österreich finden Sie auf der Homepage der AGES.
VO | EQ | VO | EQ | VO | EQ | |
---|---|---|---|---|---|---|
Italien | 1 | 0 | 17 | 6 | 82 | 38 |
Deutschland | 0 | 0 | 1 | 0 | 7 | 1 |
Kroatien | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 9 |
Frankreich | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 6 |
Griechenland | 0 | 0 | 0 | 2 | 0 | 2 |
Spanien | 0 | 0 | 0 | 1 | 1 | 2 |
Ungarn | 0 | 1 | 0 | 0 | 0 | 2 |
Österreich | 0 | 0 | 0 | 0 | 1 | 1 |
GESAMT | 1 | 1 | 18 | 9 | 91 | 61 |
Quellen
Im Berichtszeitraum (Stichtag 03.09.2025) wurden keine Ausbrüche in das ADIS gemeldet.
In Österreich wird das Risiko derzeit als mittel eingestuft.
Für österreichische Schlachtbetriebe wurde Mitte Juni eine Kundmachung zur Prävention der Einschleppung der PPR erlassen, welche nach wie vor gültig ist. So dürfen Schafe und Ziegen, welche sich in den letzten 21 Tagen vor der Verbringung in Ungarn aufgehalten haben, nur unter bestimmten Bedingungen in Österreich geschlachtet werden. Kleine Wiederkäuer aus Bulgarien und Rumänien dürfen aufgrund von Sofortmaßnahmen der Europäischen Kommission (Durchführungsbeschluss (EU) 2025/784 und Durchführungsbeschluss (EU) 2025/1250) bis 30. September nicht außerhalb ihres eigenen Gebietes verbracht werden. Auch aus Albanien dürfen laut Kundmachung keine Schafe, Ziegen oder deren Erzeugnisse nach Österreich verbracht werden.
Jun | Jul | Aug | |
---|---|---|---|
Albanien | 13 | 1 | 0 |
Kosovo | 0 | 1 | 0 |
Türkei | 0 | 1 | 0 |
GESAMT | 13 | 3 | 0 |
Kommentar
Die Pest der kleinen Wiederkäuer (Peste des petits ruminants, PPR) ist eine hochansteckende akute, hoch fieberhaft verlaufende virale infektionskrankheit (Small Ruminant Morbillivirus) der Schafe und Ziegen, sowie verwandter Wildwiederkäuer (z.B. Hirsche, Steinwild, Gazellen und Antilopen). Ziegen erkranken meistens schwerer als Schafe, wobei häufig ein Großteil der Herde betroffen ist. Paarhufer wie Hausrind, Büffel und Kameliden gelten als PPRV-Sackgassenwirte - eine Infektion verläuft symptomlos ohne Erregerausscheidung. Experimentelle Infektionsversuche haben gezeigt, dass Haus- und Wildschweine für dieses Virus empfänglich sind, klinische Anzeichen der Krankheit zeigen und in der Lage sind, die Krankheit auf kleine Wiederkäuer zu übertragen, mit denen sie in Kontakt kommen. Der Mensch kann sich nach aktuellem Wissensstand nicht infizieren.
Die Übertragung erfolgt durch direkten oder indirekten Kontakt mit infizierten Tieren oder deren viruskontaminierten Ausscheidungen (auch Rohmilch), kann jedoch auch über die Luft durch Inhalation von erregerhaltigem Material erfolgen. Die Virusausscheidung ist bereits vor der Ausprägung von klinischen Symptomen möglich.
Die Inkubationszeit beträgt in den meisten Fällen 5–6 Tage. Typisch für die Krankheit sind hohes Fieber, seröser Nasen- und Augenausfluss, ulzerös-nekrotisierende Entzündungen im Maulbereich und starker Durchfall. Nach wenigen Tagen kommt es zu Erosionen, Ulzera und Nekrosen der Maulschleimhaut. Auch Lungenentzündungen treten auf. Die Tiere können innerhalb weniger Tage sehr schwach werden und stark dehydrieren, was häufig zum Tode führt.
Quellen
FAO, KVG, WOAH, FLI, RIS, EUR-LEX
Im Berichtszeitraum (Stichtag 03.09.2025) wurden insgesamt 239 Ausbrüche von Schaf- und Ziegenpocken aus Griechenland, Bulgarien, Rumänien und der Türkei in das ADIS gemeldet. In Griechenland ist die Anzahl der Ausbrüche leicht gestiegen und damit nach wie vor auf einem hohen Niveau. In Bulgarien sind die Ausbrüche deutlich zurückgegangen, ebenso in Rumänien.
In Österreich wird das Risiko derzeit als mittel eingestuft.
In Griechenland fand die Mehrzahl der Ausbrüche wieder in der Region Thessalien und der Region Ostmakedonien und Thrakien statt. Aber auch weiter östlich waren einige Bezirke der Region Zentralmakedonien und ein Bezirk der Region Westmakedonien betroffen. Wie im Vormonat ist es auch in der Region Westgriechenland zu einigen Ausbrüchen gekommen. Insgesamt sind leichte geographische Ausbreitungstendenzen der Krankheit zu erkennen. Der Großteil der Ausbrüche in Bulgarien wurde wieder in Zentralbulgarien, vor allem im Oblast Plowdiw, bestätigt. Auch in daran angrenzenden Gebieten Süd- und Südwestbulgariens, nahe der Grenze zu Griechenland, gab es Ausbrüche. In Rumänien blieben die Ausbrüche auf den Kreis Teleorman, im Süden des Landes, begrenzt.
In Österreich ist bisher noch nie ein Fall von Schaf- und Ziegenpocken aufgetreten. Der Mensch kann sich nach aktuellem Wissensstand nicht infizieren.
Jun | Jul | Aug | |
---|---|---|---|
Griechenland | 92 | 176 | 195 |
Bulgarien | 3 | 97 | 38 |
Rumänien | 6 | 13 | 3 |
Türkei | 1 | 10 | 3 |
GESAMT | 102 | 296 | 239 |
Kommentar
Das Schafpockenvirus (SPPV) und Ziegenpockenvirus (GTPV) gehören zur Gattung der Capripoxviren, welchen auch das Lumpy Skin Disease Virus (LSDV) zugeordnet wird. Schaf- und Ziegenpocken sind relativ wirtsspezifisch und kommen in Schafen bzw. Ziegen vor, wobei ausgewählte Stämme in der Lage sind, sowohl Schafe als auch Ziegen zu infizieren. Die weltweite geografische Verbreitung ist hier zu sehen.
Die Infektion mit dem Schaf- oder Ziegenpockenvirus verläuft überwiegend akut bis subakut, wobei Jungtiere oft stärker betroffen sind als ältere Tiere. Erkrankte Tiere zeigen oftmals vermehrten Speichelfluss, Nasen- und Augenausfluss, Fieber, Kurzatmigkeit und Appetitlosigkeit. Innerhalb weniger Tage treten knotenartige Hautläsionen und ulzerierende Papeln an wenig behaarten Körperstellen auf. Diese trocknen später ab und bilden Krusten. Viren lassen sich im Augen- und Nasensekret, im Speichel und vor allem in den Hautläsionen nachweisen. Sie finden sich auch im Blut, im Harn, im Kot, im Samen und in der Milch. Eine direkte Übertragung von Tier zu Tier erfolgt über ulzerös zerfallende Papeln, Aerosole und Tröpfcheninfektionen. Aufgrund der Widerstandsfähigkeit und Langlebigkeit der Viren in der Umwelt ist auch die indirekte Übertragung über Wolle, Haare, Gerätschaften und schlecht behandelte Tierhäute von Bedeutung.
Es sind diverse Impfstoffe für verschiedene Stämme vorhanden, welche jedoch in der EU nicht zugelassen sind. Impfungen innerhalb der EU sind entsprechend der Delegierte Verordnung (EU) 2023/361 grundsätzlich möglich, werden aber derzeit in keinem Mitgliedsstaat durchgeführt.
Bei einem Verdacht auf Einschleppung des Erregers können jederzeit Proben von verdächtigen Tieren an das NRL in Mödling geschickt werden.
Quellen
Im Berichtszeitraum (Stichtag: 03.09.2025) wurden insgesamt 73 Ausbrüche aus dem Norden Italiens, aus Serbien, Nordmazedonien, Bulgarien und dem Kosovo in das ADIS gemeldet 1 (siehe Tabelle BT-Ausbrüche).
Das Risiko für weitere Ausbrüche in Österreich wird als hoch eingestuft. Aktuelle Informationen über die Situation in Österreich finden Sie hier.
In Österreich wurden im August (Stichtag 3.9.) 22 Ausbrüche von BTV im Verbraucherinformationssystem (VIS) bestätigt, wobei Vorarlberg, Tirol, die Steiermark, Kärnten und Niederösterreich betroffen waren. Insgesamt dürfte die Anzahl der Ausbrüche aufgrund vieler Verdachtsfälle gegen Monatsende höher liegen. Diese befanden sich zum Stichtag noch in behördlicher Abklärung. Seit Beginn des Jahres wurde in Westösterreich entsprechend der Situation im Vorjahr vorrangig der BTV Serotyp 3 (BTV-3) und in Süd- bzw. Ostösterreich der BTV Serotyp 4 (BTV-4) gefunden. Seit Anfang August gibt es auch zunehmend Nachweise vom Serotyp 8 (BTV-8) bei Schafen und Rindern mit BTV-typischen Symptomen in Kärnten, der Steiermark und Osttirol.
Die aktuellen Zahlen aus dem VIS sind auf der AGES Homepage zu finden und werden zweimal wöchentlich aktualisiert.
Für ganz Österreich ist der Status „frei von Infektionen mit Blauzungenkrankheit (Serotyp 1–24)“ ausgesetzt.
In Deutschland ist die Anzahl der BTV-Ausbrüche im Vergleich zum Vormonat leicht gestiegen. In Frankreich hat sich die Anzahl der Ausbrüche von BTV-3 im Vergleich zum Juli fast verdreifacht, diejenige von BTV-8 hat sich verdoppelt. Auch in Spanien gab es vor allem Ausbrüche von BTV-3 und BTV-8. In der Schweiz ist ein leichter Anstieg der Ausbrüche im Vergleich zu den Vormonaten feststellbar. In Italien sind die Ausbrüche nach dem diesjährigen Höchststand im Juli nun wieder deutlich zurückgegangen. Bei den grenznahen Ausbrüchen, welche in das ADIS gemeldeten wurden, handelt es sich immer um den Serotyp 8.
Tierarten, die für BTV empfänglich sind, können in einigen Mitgliedsstaaten unter bestimmten Bedingungen verbracht werden. Diese Bestimmungen, welche für den innergemeinschaftlichen Handel einzuhalten sind, werden von den jeweiligen Mitgliedsstaaten festgelegt und auf der Seite der Europäischen Kommission veröffentlicht. Dort ist auch eine Karte mit dem jeweiligen BTV-Status der EU-Mitgliedsländer zu finden.
Ein amtliches Impfprogramm gegen BT wird aktuell in Österreich nicht durchgeführt, jedoch empfiehlt das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachdrücklich die Impfung aller empfänglichen Tierarten jedenfalls gegen alle derzeit in Österreich auftretenden Serotypen, also Serotyp 3, Serotyp 4 und Serotyp 8. Es gibt Kombinationsimpfstoffe auf dem Markt, welche einen Impfschutz gegen Serotyp 4 und Serotyp 8 bieten. Impfstoffe gegen den Serotyp 3 bauen spezifisch gegen diesen Serotypen einen Schutz auf. Die Vorgaben des Tiergesundheitsgesetzes und der Bluetongue-Bekämpfungs-Verordnung sind bei Impfungen gegen alle genannten Serotypen einzuhalten.
Zusätzlich sollten Tiere nach Möglichkeit zwischen Abend- und Morgendämmerung in den Stall gebracht werden (Insektengitter an den Fenstern und Türen schließen) um einen Stich von infizierten Gnitzen zu verhindern, die zu diesen Zeiten besonders aktiv sind. Der Einsatz von Insektiziden/Repellentien ist unter Einhaltung der Vorschriften zur Anwendung ebenfalls möglich und bietet einen zusätzlichen Schutz vor einer Übertragung.
Weitere Informationen über die Blauzungenkrankheit finden Sie hier. Die Daten auf dieser Seite werden zweimal wöchentlich aktualisiert.
[1] Zu beachten ist hierbei, dass die ADIS-Meldungen die tatsächliche Seuchensituation meist nicht realistisch darstellen. Eine Meldung eines BT-Ausbruchs in das ADIS erfolgt nämlich nur, sofern es sich um einen Primär- oder Sekundärausbruch in einem seuchenfreien Mitgliedsstaat, einer seuchenfreien Zone oder einem seuchenfreien Kompartiment handelt. Eine Karte und Tabelle der Mitgliedsstaaten, Zonen und Gebiete mit dem Status seuchenfrei sowie weitere Informationen der Europäischen Kommission finden Sie hier.
Jun | Jul | Aug | |
---|---|---|---|
Italien | 0 | 3 | 39 |
Serbien | 0 | 2 | 26 |
Nordmazedonien | 2 | 16 | 3 |
Bulgarien | 0 | 1 | 3 |
Kosovo | 0 | 2 | 2 |
GESAMT | 2 | 24 | 73 |
Quellen
KVG, Europäischen Kommission, FLI Deutschland, Französisches Ministerium für Landwirtschaft, Ernährungssouveränität und Forstwirtschaft, Spanisches Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung, Schweizer Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, IZS Italien,
Im Berichtszeitraum (Stichtag 03.09.2025) wurde in Europa kein Ausbruch in das ADIS gemeldet.
Das Risiko für Österreich wird aktuell als gering eingestuft.
RI | CE | SO | RI | CE | SO | RI | CE | SO | |
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GESAMT | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Kommentar
Die Epizootische Hämorrhagie ist eine Viruserkrankung wildlebender und domestizierter Wiederkäuer sowie Kameliden. Auslöser ist ein mit dem Virus der Blauzungenkrankheit verwandtes Virus (EHDV). Die Übertragung erfolgt über den Stich/Biss von Insekten (Gnitzen). In gemäßigten Zonen erfolgt daher eine Infektion üblicherweise im Spätsommer/Herbst. Menschen sind von der Erkrankung nicht betroffen. Seit 2022 tritt die EHD auch in Europa auf. Bisher waren Italien, Spanien, Portugal und Frankreich betroffen. In Österreich ist die EHD bisher noch nicht vorgekommen. Die EHD ist eine wichtige Differentialdiagnose zur Blauzungenkrankheit bei Hirschen und Rindern. Schafe und Ziegen erkranken üblicherweise nicht an einer EHDV-Infektion.
Quellen
Im Berichtszeitraum August (Stichtag 03.09.2025) wurden aus der Türkei 54 Ausbrüche in weiten Teilen des Landes in das ADIS gemeldet. Mit weiteren Nachmeldungen ist erfahrungsgemäß zu rechnen. Im Vormonat Juli meldete die Türkei 284 MKS-Ausbrüche.
Das Risiko für Österreich wird aktuell als gering bewertet.
Das endemische Vorkommen von MKS in Ländern in unmittelbarer Nachbarschaft zur Europäischen Union (z.B. Türkei) ist Anlass zu unverminderter Aufmerksamkeit gegenüber einer möglichen Einschleppung der Seuche. Bei Verdachtsfällen oder einem unklaren Krankheitsbild empfänglicher Tierarten sollte immer eine Ausschlussuntersuchung auf MKS erfolgen.
Eine prophylaktische Impfung ist in der EU verboten. Es gibt keine Behandlungsmöglichkeit für erkrankte Tiere. In einem MKS-positiven Betrieb müssen alle empfänglichen Tiere getötet werden.
Für den Menschen ist die MKS ungefährlich.
Mit der Risikoampel der Universität Vechta können Rinderhaltungen anonym und kostenlos ihren Stand der Biosicherheit bewerten. Geeignete Desinfektionsmittel können Sie der DVG-Desinfektionsliste für den Tierhaltungsbereich entnehmen. Für eine Wirksamkeit gegen das MKS-Virus ist hier der Wirkungsbereich 7a, Unbehüllte Viren (Viruzidie) auszuwählen, sowie die Temperatur und die Einwirkzeit anzugeben.
Jun | Jul | Aug | |
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Türkei | 93 | 284 | 54 |
GESAMT | 93 | 284 | 54 |
Aktualisiert: 08.09.2023
Ausbrüche in Europa. Verschärfung der Lage in Estland und Lettland.