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Verbotene Duftstoffe in kosmetischen Mitteln

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Kosmetik

Endbericht der Schwerpunktaktion A-011-25

Ziel der Schwerpunktaktion war die Überprüfung und der analytische Nachweis, ob die Duftstoffe „Hydroxyisohexyl 3-cyclohexene carboxaldehyde“ und „Butylphenyl Methylpropional“ trotz ihres Verbots noch weiterhin in kosmetischen Mitteln am Markt zu finden sind.

68 Proben aus ganz Österreich wurden untersucht. 31 Proben wurden zum Teil mehrfach beanstandet:

  • Eine Probe wurde aufgrund der hohen Konzentration des verbotenen Duftstoffs „Hydroxyisohexyl 3-cyclohexene carboxaldehyde“ als gesundheitsschädlich beanstandet
  • Bei 13 Proben wurde ein verbotener allergener Duftstoff nachgewiesen. Nur in sechs Proben davon war dieser in der Bestandteilliste deklariert
  • Bei neun Proben wurde zwar ein verbotener allergener Duftstoff deklariert, dieser konnte jedoch analytisch nicht nachgewiesen werden. Bei diesen Produkten wurde auf den Deklarationsmangel hingewiesen
  • Eine Probe wurde aufgrund der Zusammensetzung beanstandet
  • Bei 20 Proben wurde die fehlende oder mangelhafte Pflichtkennzeichnung beanstandet
  • Die fehlende deutschsprachige Kennzeichnung wurde bei sechs Proben beanstandet
  • Bei sechs Proben fehlte die Notifizierung

Insgesamt wurden 16 Proben aufgrund des Vorhandenseins von zumindest einem der beiden verbotenen allergenen Duftstoffe beanstandet.

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Kosmetik

Aktualisiert: 18.07.2022

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