Ziel der Schwerpunktaktion war zu prüfen, ob bzw. inwieweit die am österreichischen Markt befindlichen Spielzeugscooter den Anforderungen der europäischen Norm EN 71-1 – insbesondere Z 4.15 – entsprechen und gefährliche Produkte aus dem Verkehr zu nehmen. 30 Proben aus ganz Österreich wurden untersucht. 12 Proben wurden (zum Teil mehrfach) beanstandet:
- insgesamt wurden sechs Proben (zum Teil mehrfach) auf Grund von Sicherheitsmängeln beanstandet:
- zwei Proben wiesen technische Mängel auf
- fünf Proben wurden auf Grund einer zu dünnen Verpackungsfolie beanstandet
- bei fünf Proben lagen Kennzeichnungsmängel vor
- acht Proben wurden wegen einer fehlenden oder mangelhaften EG-Konformitäts-erklärung beanstandet
- drei Proben wurden wegen Mängel bezüglich der Spielzeugkennzeichnungsverordnung beanstandet.
Bezüglich der untersuchten Chemikalien (Weichmacher in den Lenkergriffen) war keine Probe zu beanstanden.