Mit der Schwerpunktaktion wurde „begehbares Spielzeug“ wie Häuser, Zelte oder Krabbeltunnel auf verschiedene Sicherheitsaspekte überprüft.
33 Proben aus ganz Österreich wurden untersucht. 15 Proben wurden größtenteils mehrfach beanstandet:
- sieben Proben wurden wegen Sicherheitsmängeln beanstandet (u. a. erhöhte Flammenaus-breitungsgeschwindigkeit mit der Entstehung von brennenden Bruchstücken und Ab-schmelztröpfchen, fehlende ausreichende Belüftungsfläche)
- 14 Proben wurden wegen mangelhafter Kennzeichnung beanstandet
Spielzeug in der Umgebung des Kindes muss aus Materialien bestehen, die nur schwer entzündbar sind bzw. langsam brennen und nur eine langsame Ausbreitung des Feuers ermöglichen. Bei der Überprüfung dürfen sich z. B. keine brennenden Bruchstücke oder Abschmelztröpfchen vom Materi-al ablösen Für bestimmte Flammschutzmittel sind Grenzwerte festgelegt.
Weiters muss begehbares Spielzeug einen Ausgang besitzen, den die vorgesehenen Benutzer leicht von innen öffnen können.