Ziel der Schwerpunktaktion war die Überprüfung der akustischen Eigenschaften von Spielzeug und gefährliche Produkte aus dem Verkehr zu nehmen.
56 Proben aus ganz Österreich wurden untersucht. 28 Proben wurden (teils mehrfach) beanstandet:
- Insgesamt wurden acht Proben auf Grund von Sicherheitsmängeln beanstandet:
- Sechs Proben waren so laut, dass sie als gesundheitsschädlich beurteilt wurden
- Eine Probe war gesundheitsschädlich wegen ablösbarer Kleinteile
- Eine Probe entsprach wegen der Lautstärke nicht den Sicherheitsanforderungen
- Bei zwölf Proben lagen Kennzeichnungsmängel vor
- 18 Proben wegen einer fehlenden oder mangelhaften EG-Konformitätserklärung
- Zusätzlich sieben Proben wegen Kennzeichnungsmängeln