Ziel der Schwerpunktaktion war die Sicherheit und lebensmittelrechtliche Entsprechung dieser Waren, die von Natur Blausäure oder Blausäureglycoside enthalten, zu prüfen. Die gemessenen Gehalte sollen im Rahmen eines EU-weiten Monitorings erfasst und ausgewertet werden.
265 Proben aus ganz Österreich wurden untersucht. Davon wurden 26 Leinsamenproben auf Blausäure untersucht. Vier Leinsamenproben wurden beanstandet:
- Bei einer Leinsamenprobe war der Höchstgehalt für Blausäure von 250 mg/kg überschritten
- Drei Leinsamenproben wurden auf Grund des fehlenden Warnhinweises „Nur zum Kochen und Backen verwenden. Nicht roh verzehren!“ beanstandet.
Alle auf Blausäure untersuchten geriebenen und gemahlenen Mandeln entsprachen den gesetzlichen Vorgaben. Die Gehalte an Blausäure bei Steinfruchtkonserven, alkoholischen Getränken, türkischem Honig, Nougat und Marzipan entsprachen ebenfalls den Vorgaben. In veganen Milchsurrogaten waren nur geringe Mengen an Blausäure feststellbar.