Gesundheit für Mensch, Tier & Pflanze

Akustisches Spielzeug

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Schwerpunkte Spielzeug



Endbericht der Schwerpunktaktion A-027-18

Ziel der Schwerpunktaktion war die Prüfung inwieweit das derzeit am österreichischen Markt befindliche Spielzeug den gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich der akustischen Eigenschaften entspricht und gefährliche Produkte aus dem Verkehr zu nehmen.

Es wurden 72 Proben aus ganz Österreich untersucht.
51 Proben wurden zum Teil mehrfach beanstandet:

  • bei 19 Proben waren die Grenzwerte für die Schalldruckpegel überschritten; bei zehn dieser Proben war die Überschreitung so hoch, dass die Proben als „gesundheitsschädlich“ zu beurteilen waren; neun Proben wurden als „nicht den Sicherheitsanforderungen der Spielzeugverordnung entsprechend“ beanstandet
  • fünf Beanstandungen als „gesundheitsschädlich“ erfolgten wegen ablösbarer Kleinteile
  • insgesamt wurden 23 Proben auf Grund von Sicherheitsmängeln beanstandet
  • bei 14 Proben lagen Kennzeichnungsmängel vor
  • 35 Proben wurden wegen einer fehlenden oder mangelhaften EG-Konformitätserklärung beanstandet

Die europäische Norm EN 71 Teil 1 (EN 71-1) Z 4.20 enthält detaillierte Anforderungen hinsichtlich der akustischen Eigenschaften von Spielzeug. Für akustisches Spielzeug sind jeweils Grenzwerte für Schalldruckpegel festgelegt.

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Schwerpunkte Spielzeug



Aktualisiert: 18.07.2022

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