Für berufsmäßige Verwender:innen und den Handel gilt ab 1.1.2026: Wer antikoagulante Rodentizide in Österreich bereitstellen oder für die berufliche Verwendung beziehen oder uneingeschränkt verwenden will, muss seine Sachkunde nachweisen.
Die Teilnehmenden erhalten in diesem E-Learning die notwendigen Kenntnisse um eine integrierte Bekämpfung von Mäusen und Ratten durchführen zu können. Der Sachkundenachweis (nach erfolgreicher Absolvierung) befähigt zu Bezug und Anwendung der entsprechenden Biozidprodukte bzw. den Handel zum Verkauf dieser Produkte.
INHALT
- Einleitung und Überblick
- Rechtliche Grundlagen für Biozide
- Biologische Grundlagen
- Integrierte Bekämpfung von Ratten und Mäusen
- Maßnahmen bei Unfällen mit antikoagulanten Rodentiziden
- Anhang / Ergänzende Informationen
ZIELGRUPPE
- berufsmäßige Verwender** von Rodentiziden und Handel*
SPRACHE
Deutsch
HINWEIS
Bitte beachten Sie, dass dieses E-Learning ab Buchungsdatum für die Dauer von 6 Monaten für Sie freigeschaltet ist. Nach Ablauf dieser Frist verfällt der Zugang.
*Hinweis für den Handel:
Durch die vom BMLUK am 05.08.2025 veröffentlichte Leitlinie zu Rodentizidprodukten mit antikoagulanten Wirkstoffen und die Rodentizidsachkunde-Verordnung ergeben sich für den Handel neue Bedingungen bei der Abgabe von Rodentizidprodukten mit antikoagulanten Wirkstoffen.
Diese Information dient der Übersicht über die geänderten Rahmenbedingungen und sichert die einheitliche Vorgehensweise beim Verkauf dieser Produkte: Information bezüglich Abgabe von Rodentiziden mit antikoagulanten Wirkstoffen
**Hinweis für berufsmäßige Verwender:innen:
Konzessionierte Schädlingsbekämpfer in Ausübung des Gewerbes gemäß § 128 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194/1994 und Drogisten in Ausübung des Gewerbes gemäß § 104 des genannten Bundesgesetzes gelten ebenso als sachkundig (d.h. sie müssen keine Sachkundeschulung absolvieren).