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Sucralose unbedenklich

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Mensch Forschung

Die EFSA bestätigt, dass der Süßstoff Sucralose (E 955) bei zugelassenen Verwendungen als Lebensmittelzusatzstoff unbedenklich ist.

Sucralose ist ein Süßstoff, dessen Süßkraft etwa 600 Mal stärker ist als die des Zuckers. Als Zusatzstoff ist Sucralose mit der E-Nummer E-955 nur in bestimmten Lebensmitteln zugelassen.

Die Sachverständigen der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA kamen zu dem Schluss, dass Sucralose (E 955) bei den derzeit zugelassenen Verwendungen als Lebensmittelzusatzstoff für Verbraucher:innen weiterhin unbedenklich ist. Die zulässige Tagesdosis (ADI) von 15 mg/kg Körpergewicht pro Tag bleibt unverändert. Mit der zulässigen Tagesdosis ist jene Menge einer Substanz gemeint, die ein Mensch ein Leben lang täglich zu sich nehmen kann, ohne dass seine Gesundheit gefährdet wird.

In Österreich liegt die Aufnahme von Sucralose durch die Ernährung zwischen 0,2-0,6 mg/kg Körpergewicht pro Tag. Der ADI wird lediglich bis zu 4 % ausgeschöpft.

Für andere Verwendungszwecke konnte die EFSA die Sicherheit von Sucralose nicht bestätigen: Bei längerer Einwirkung hoher Temperaturen auf E 955 kann Chlor aus der Sucralose austreten und möglicherweise chlorierte Verbindungen bilden, deren Auswirkungen auf die Gesundheit unbekannt sind. Deswegen: Auf das Backen mit Protein-Pulvern, die mit Sucralose gesüßt sind, auf alle Fälle verzichten.

Zugelassene Verwendung von Sucralose

  • energiereduzierte bzw. zuckerfreie Lebensmittel (Getränke, Desserts, Brotaufstriche, Konfitüren, Marmeladen, Gelees, Süßwaren)
  • süßsaure Konserven (Obst und Gemüse, Fisch, Meeres- und Weichtiere)
  • Soßen und Senf
  • Alkoholische Getränke
  • Knabbererzeugnisse aus Getreide oder Nüssen
  • Nahrungsergänzungsmittel

EFSA: Aktuelle Bewertung von Sucralose
Zusatzstoffe Food and Feed Information Portal Database der EU

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