Gesundheit für Mensch, Tier & Pflanze

Isothiazolinone in kosmetischen Mitteln

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Schwerpunkte Kosmetik



Endbericht der Schwerpunktaktion A-026-19

Ziel der Schwerpunktaktion war die Überprüfung der Umsetzung der rechtlichen Vorgaben für Isothia-zolinone (Methylchloroisothiazolinone MCI, Methylisothiazolinon MI und Benzisothiazolinone BIT) in kosmetischen Mitteln. Es handelt sich dabei um Konservierungsstoffe, die allergische Reaktionen aus-lösen können.

28 Proben aus drei Bundesländern wurden untersucht. Acht Proben wurden beanstandet:

  • bei zwei Proben (Körpercreme, Pflegecreme) wurde Methylisothiazolinon (MI) nachgewiesen. MI ist in kosmetischen Mitteln, die auf der Haut verbleiben, verboten
  • vier Produkte wurden aufgrund irreführender Angaben (Werbeaussagen) beanstandet
  • bei einem Produkt fehlte die Notifizierung gemäß Artikel 13 der Kosmetikverordnung
  • eine Wärmecreme wurde aufgrund der Gesamtaufmachung nicht als kosmetisches Mittel ein-gestuft. MI und MCI waren laut Bestandteilliste angegeben, laut Analysenergebnis wurden die-se Konservierungsmittel jedoch nicht nachgewiesen

Aufgrund der signifikanten Zunahme an Sensibilisierungen gegenüber Isothiazolinonen (Methyliso-thiazolinon MI, Methylchloroisothiazolinon MCI) ist ihr Einsatz in kosmetischen Mitteln, die auf der Haut bzw. im Haar verbleiben (Leave-on-Produkte) sowie Feuchttüchern seit dem 12. Februar 2017 nicht mehr erlaubt.

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Schwerpunkte Kosmetik



Aktualisiert: 18.07.2022

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