Nationales Referenzlaboratorium für Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung - Kontrolle

Unser Nationales Referenzlaboratorium für Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung ist in unserem Geschäftsfeld Ernährungssicherung angesiedelt.

Futtermittelzusatzstoffe sind Produkte, die für die Tierfütterung verwendet werden, um eine Wirkung auf das Futter, die Tiere und die Lebensmittelprodukte, die aus den mit Futtermittelzusatzstoffen gefütterten Tieren gewonnen werden, sowie auf die Umwelt zu erzielen. Futtermittelzusatzstoffe werden zum Beispiel eingesetzt, um den Geschmack des Futtermittels zu verbessern, den Bedarf an bestimmten Nährstoffen zu decken oder die Leistung von Tieren mit guter Gesundheit zu steigern. Sie werden in Futtermitteln für zur Lebensmittelerzeugung genutzte Tiere und in Heimtierfutter verwendet.

Futtermittelzusatzstoffe enthalten:

  • technologische Zusatzstoffe, z. B. Konservierungsmittel, Antioxidationsmittel, Emulgatoren, Säureregulatoren, Silierzusatzstoffe;
  • sensorische Zusatzstoffe, z. B. Aromastoffe, Farbstoffe;
  • ernährungsphysiologische Zusatzstoffe, z. B. Vitamine, Aminosäuren, Spurenelemente;
  • zootechnische Zusatzstoffe, z. B. Verdaulichkeitsförderer;
  • Kokzidiostatika und Histomonostatika.

Futterzusatzstoffe werden nach der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 von der Europäischen Kommission in einem Gemeinschaftsverfahren zugelassen und dürfen ohne diese Zulassung nicht in Verkehr gebracht und verfüttert werden. Futterzusatzstoffe dürfen sich nicht schädlich auf die Gesundheit von Tier und Mensch oder auf die Umwelt auswirken und keinen Nachteil für die Verbraucherin bzw. den Verbraucher mit sich bringen, weshalb für manche Zusatzstoffe Höchstwerte in den Zulassungsverordnungen angegeben sind. Die Europäische Kommission veröffentlicht ein nach der Futtermittelzusatzstoff-Verordnung vorgesehenes Gemeinschaftsregister auf ihrer Homepage.

Das Nationale Referenzlaboratorium für Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung betreut neben den österreichischen Agenden auch jene für Bulgarien und Nordirland.

Unsere Leistungen

gemäß VO (EU) Nr. 2017/625:

  • Zusammenarbeit mit dem EU-Referenzlabor in Geel (Belgien)
  • Verpflichtende Teilnahme an Ringversuchen des EU-RL
  • Unterstützung der national zuständigen Behörden und Gewährleistung eines reibungslosen Informationsflusses
  • Koordination der Tätigkeiten der zuständigen amtlichen Laboratorien
  • Durchführung & Organisation von Ringversuchen und Vergleichstests
  • Durchführung & Organisation von Workshops für die zuständigen amtlichen Laboratorien
  • Bereitstellen von Analytikleistungen und Expertise

Leitung

DI Irmengard Strnad

Aktualisiert: 10.10.2023