Trifluoressigsäure bzw. Trifluoracetat
TFA
In Kürze
TFA (Trifluoressigsäure) entsteht aus chemischen Substanzen, die in der Industrie, in Pflanzenschutzmitteln und Arzneimitteln verwendet werden. Es ist sehr langlebig und ist in der Umwelt überall nachweisbar, im Wasser, im Boden, in Pflanzen und auch in Lebensmitteln. Der Mensch nimmt TFA vorwiegend über Lebensmittel und Trinkwasser auf, er scheidet es allerdings sehr schnell wieder aus.
Um die heimische Situation besser bewerten zu können, haben wir in Österreich im Jahr 2025 Trinkwasser auf TFA untersucht. TFA ist vorhanden, allerdings in sehr geringen Mengen, meistens zwischen 0 und 1 µg pro Liter. 1 µg/l ist 1 Millionstel-Gramm pro Liter. Das würde bedeuten, wir finden 1 g der Substanz in einem 50 Meter -Schwimmbecken mit 1 Million Liter Wasser. Selbst die höchste gemessene Konzentration von 6 µg/l liegt deutlich unter den Grenzwerten, die derzeit in Dänemark und in Italien zur Anwendung kommen. Es gibt derzeit keinen europaweit gültigen Grenzwert für TFA in Trinkwasser. In Dänemark wurde der TFA-Grenzwert in Trinkwasser bei 9 µg/l festgelegt, in Italien bei 10 µg/l.
Die Europäische Chemikalienbehörde ECHA hat festgestellt, dass TFA eine schädliche Wirkung auf die Fortpflanzung hat. Grundlage für diese Bewertung sind Tierstudien, die diese schädlichen Auswirkungen ab einer Dosis von 180 mg/kg Tiergewicht pro Tag zeigen. Studien oder Berichte am Menschen gibt es keine. Zum Vergleich: Ein Mensch in Österreich nimmt im Schnitt über Lebensmittel pro Tag etwa 50 – 100 µg TFA zu sich, über Trinkwasser etwa 1-10 µg, das sind ca. 1- 1,7 µg/kg Körpergewicht und Tag. Das ist etwa 100.000 Mal weniger als in den Tierstudien verfüttert wurde.
Die Gefahren-Einstufung der ECHA beschreibt die grundsätzlichen Eigenschaften von chemischen Substanzen, sie trifft aber keine Aussagen über das tatsächliche Risiko für den Menschen. Das macht die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA: Derzeit liegt die akzeptierte tägliche Aufnahme (ADI) für TFA bei 0,05 mg/kg Körpergewicht. Diese Menge kann ein Mensch ein Leben täglich lang zu sich nehmen, ohne dass es schädliche Auswirkungen auf seine Gesundheit gibt. Die EFSA arbeitet an der Festlegung eines neuen ADI. Auf Basis der laufenden Risikobewertung werden zukünftig Grenzwerte für TFA in Trinkwasser und Lebensmitteln festgelegt.
Nach derzeitigem Stand der Wissenschaft besteht durch TFA kein Gesundheitsrisiko für die Menschen, TFA ist vor allem ein Umweltproblem. Auf europäischer Ebene wird daher an zahlreichen Maßnahmen zur Reduktion gearbeitet. Österreich verfügt über eine der besten Trinkwasserqualitäten Europas. Der Großteil stammt aus geschützten Grund- und Quellwasservorkommen. Die Trinkwasserqualität wird streng überwacht, um die Versorgungssicherheit langfristig zu sichern.
Steckbrief
Trifluoressigsäure bzw. Trifluoracetat (TFA) ist eine kurzkettige Perfluorcarbonsäure und das letzte Abbauprodukt vieler fluorierter Verbindungen. Gelangen Fluorgase, die als Kältemittel z. B. in Wärmepumpen oder Klimaanlagen und Kühlschränken vielfach verwendet werden, in die Atmosphäre, werden sie dort durch UV-Strahlung chemisch verändert und zu TFA umgewandelt. Fluorierte Verbindung werden aber auch in Pflanzenschutzmitteln und Arzneimitteln verwendet und daraus kann ebenfalls TFA entstehen. TFA ist sehr langlebig, seine gute Wasserlöslichkeit führt dazu, dass es im Boden sehr mobil ist und leicht ins Grundwasser gelangen kann.
Vorkommen
Durch den weit verbreiteten Einsatz von fluorierten Verbindungen und aufgrund seiner Langlebigkeit ist TFA mittlerweile überall in der Umwelt vorhanden. Es kann im Grundwasser, im Regenwasser, in Flüssen, Meeren, im Boden und auch in Pflanzen nachgewiesen werden, wobei die Konzentrationen im Sommer aufgrund der photochemischen Aktivität in der Atmosphäre am höchsten sind (Bayrisches Landesamt für Umwelt).
Das deutsche Umweltbundesamt berichtet von TFA Werten im Niederschlag von durchschnittlich 0,335 μg/L (Umweltbundesamt 2023).
Gesundheitliche Auswirkungen
TFA wird mit der Nahrung oder Trinkwasser aufgenommen, teilweise dem enterohepatischen Kreislauf (das Zirkulieren bestimmter Substanzen im Körper von Säugetieren zwischen Darm, Leber und Gallenblase) zugeführt, im Körper (einschließlich der Plazenta) verteilt und über Urin und Kot rasch wieder ausgeschieden.
Neue wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass Trifluoressigsäure (TFA) in Tierversuchen die Fortpflanzung und die Entwicklung von Nachkommen beeinträchtigen kann. Grundlage für diese Bewertung sind Tierstudien, die diese schädlichen Auswirkungen ab einer Dosis von 180 mg/kg Tiergewicht pro Tag zeigen. Studien oder Berichte am Menschen gibt es keine.
Im Vergleich dazu liegt die TFA-Aufnahme eines Menschen in Österreich über Lebensmittel und Trinkwasser bei etwa 50 – 100 µg TFA, das sind zirka 1-1,7 µg/kg Körpergewicht. Das ist um etwas mehr als das 100.000-fache niedriger als in den Tierstudien und liegt wesentlich unter dem derzeit gültigen ADI-Wert der EFSA von 0,05 mg/kg Körpergewicht.
Die gesundheitliche Bedeutung der derzeitigen TFA-Aufnahme über Trinkwasser und Lebensmittel wird von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) neu bewertet. Eine abschließende europäische Risikobewertung liegt noch nicht vor.
Situation in Österreich
In Österreich wurde TFA im Rahmen der Gewässerzustandsüberwachung (GZÜV) im Grundwasser untersucht. TFA ist im Grundwasser in Österreich verbreitet nachweisbar. Seit 2018 wurden insgesamt 281 Grundwasserproben auf TFA untersucht. Davon wurden in 274 Proben Gehalte oberhalb der Bestimmungsgrenze gefunden. Die Messwerte lagen im Mittel bei 1,4 µg/l, der höchste gemessene Wert betrug 21 µg/l (H2O Fachdatenbank - Qualitätsdatenabfrage Öffentlich).
Die AGES hat 2025 im Rahmen eines österreichweiten Monitoring-Programmes TFA in Trinkwasser untersucht. Von den 331 Trinkwasserproben wurde in 307 Proben (entspricht 93%) TFA in Konzentrationen über der Bestimmungsgrenze von 0,1 µg/l ermittelt. Die höchste gemessene Konzentration lag bei 6,03 µg/l. Für Trinkwasser gibt es derzeit keinen EU-weit harmonisierten Grenzwert (Parameterwert) für TFA.
In der EU und damit in Österreich gibt es derzeit keinen gesetzlichen Grenzwert für Trinkwasser. Das deutsche Umweltbundesamt (2020) hat einen gesundheitlichen Leitwert von 60 µg/l abgeleitet und weist darauf hin, dass eine Konzentration von 10 µg/l oder weniger TFA im Trinkwasser angestrebt werden sollte. In Dänemark wurde ein Grenzwert in Trinkwasser für TFA von 9 µg/l festgelegt (Drikkevandsbekendtgørelsen). In Italien gilt seit Juli 2025 ein Grenzwert in Trinkwasser für TFA von 10 µg/l (https://www.gazzettaufficiale.it/eli/id/2025/07/04/25G00106/SG).
Die Leitlinie „Umgang mit nicht geregelten Fremdstoffen im Trinkwasser, BMG-75210/0023-II/B/13/2014“schreibt vor, dass Höchstgehalte von anderen Staaten für die Festlegung von abgeleiteten Toleranzwerten herangezogen werden können. Sobald eine neue Risikobewertung der EFSA vorliegt, sollte ein neuer Toleranzwert abgeleitet werden.
Die Europäische Kommission hat im Jahr 2025 eine Empfehlung zur Durchführung eines Monitorings von TFA in Lebensmitteln ausgesprochen, auf deren Grundlage in Österreich aktuell ein entsprechendes Monitoring in pflanzlichen Lebensmitteln durchgeführt wird. Eine abschließende Bewertung liegt derzeit noch nicht vor. Auch 2026 wird wieder ein Monitoring in Lebensmitteln durchgeführt.
Fachinformation
Risikobewertung
Die EU-Kommission hat die EFSA mit einer Stellungnahme zur Überarbeitung der toxikologischen Referenzwerte für TFA (“reviewing the toxicological reference values for trifluoroacetic acid (TFA)”) beauftragt.
Der Entwurf zur TFA-Stellungnahme stand vom 22.7.2025 bis zum 22.9.2025 zur öffentlichen Konsultation (https://open.efsa.europa.eu/consultations/a0cTk00000Gj0ilIAB?search=trifluoroacetic). Die Kommentare werden jetzt von der EFSA-Arbeitsgruppe diskutiert und gegebenenfalls in die Bewertung aufgenommen. Eine endgültige EFSA-Stellungnahme ist derzeit noch ausständig.
Weiters arbeiten EFSA und ECHA an einer gemeinsamen Bewertung zum Verbleib und Verhalten von TFA in Boden und Wasser: “Joint Request to EFSA and ECHA to consider the fate and behaviour of trfluoroacetic acid (TFA) in soil and water.” – Geplante Laufzeit: 18 Monate, Dez. 2025 – Juni 2027, Open EFSA.
Aufgrund neuer toxikologischer Daten zur Entwicklungstoxizität in Kaninchen bei einer Dosis ab 180 mg/kg Tiergewicht pro Tag wird zurzeit die humantoxikologische Relevanz von TFA in mehreren Pflanzenschutzmittelwirkstoff-Erneuerungsverfahren neu bewertet. Humantoxikologisch relevant im Sinne der Pflanzenschutzmittelverordnung (Verordnung (EG) 1107/2009) ist ein Pflanzenschutzmittelwirkstoff-Metabolit, wenn Grund zur Annahme besteht, dass er über bestimmte toxikologische Eigenschaften verfügt, die als nicht annehmbar erachtet werden.
Gefahren- und Kennzeichnungseinstufung der Europäischen Chemikalienbehörde (ECHA)
Die Gefahreneinstufung und Kennzeichnung der TFA erfolgt durch die Europäische Chemikalienbehörde (ECHA). Die Bewertung des Ausschusses für Risikobewertung (RAC) der ECHA beruht ausschließlich auf den gefährlichen Eigenschaften des Stoffes und der Frage, ob der Stoff schädliche Wirkungen verursachen kann. Dem Risiko oder dem Ausmaß, in dem Personen und die Umwelt dem Stoff ausgesetzt sind, wird dabei nicht Rechnung getragen.
Die deutsche Bundesstelle für Chemikalien (BfC) hat gemeinsam mit dem Umweltbundesamt (UBA) und dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) einen Bericht gemäß CLP-Verordnung zur harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung von Trifluoressigsäure (TFA) und ihren Salzen bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht. Nach Einschätzung der deutschen Behörden ist TFA fortpflanzungsgefährdend (reproduktionstoxisch) und in der Umwelt sehr langlebig und sehr mobil. Der Bericht stand auf der ECHA-Homepage zur öffentlichen Konsultation bis zum 25. Juli 2025 bereit. Danach diskutiert der RAC der ECHA den Bericht der deutschen Behörden und die eingegangenen Kommentare. Im Juni 2026 bestätigt die ECHA, dass TFA eine schädliche Wirkung auf die Fortpflanzung hat. Der RAC empfiehlt eine entsprechende Einstufung für TFA als reproduktionstoxisch Kategorie 1B mit dem Gefahrenhinweis (H360Df). Ein Stoff der Kategorie „reproduktionstoxisch 1B“ gilt als wahrscheinlich fortpflanzungsschädigend für den Menschen. Diese Einstufung basiert auf aussagekräftigen Tierversuchen, die nahelegen, dass der Stoff die Fruchtbarkeit beeinträchtigt oder beim Nachwuchs zu Entwicklungsschäden führt. Der Gefahrenhinweis H360Df weist auf folgende Gefahren hin "Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen" (https://echa.europa.eu/documents/d/guest/rac77_final_minutes_en).
Die daraus resultierende Stellungnahme des RAC wird an die EU-Kommission übergeben, um einen entsprechenden Verordnungsentwurf zur Anpassung der CLP-Verordnung zu erstellen.
Die derzeitige Einstufung von TFA der ECHA und der Vorschlag zur Einstufung von Deutschland sind hier zu finden.
Die Einstufung der ECHA dient der Gefahrenkennzeichnung und Klassifizierung von chemischen Substanzen für Lagerung, Transport und Verpackung. Dabei wird eine etwaige Aufnahme durch den Menschen nicht berücksichtigt und keine Aussage zum Risiko für den Menschen getroffen.
Für eine Aussage zum Risiko ist die Berechnung der Aufnahmemenge über Essen und Trinken, über Luft und über Hautkontakt erforderlich. Daher leiten EFSA und AGES sichere gesundheitsbasierte Richtwerte ab und führen gesundheitliche Risikobewertungen für die Bevölkerung durch. Diese dienen dem Risikomanagement als Basis für die Festlegung von gesetzlichen Grenzwerten.
Definition PFAS der OECD
PFAS sind gemäß der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) definiert als fluorierte Stoffe, die mindestens ein vollständig fluoriertes Methyl- oder Methylen-Kohlenstoffatom (ohne ein daran gebundenes H/Cl/Br/I-Atom) enthalten, d. h. mit einigen wenigen Ausnahmen, ist jede Chemikalie mit mindestens einer perfluorierten Methylgruppe (-CF3) oder einer perfluorierten Methylengruppe (-CF2-) eine PFAS.
Perfluorierte Alkylsubstanzen in Trinkwasser - Monitoring
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, Umweltbundesamt (2022): Wassergüte in Österreich - Jahresbericht 2018–2020. bzw. H2O Fachdatenbank
Umweltbundesamt (2020): Ableitung eines gesundheitlichen Leitwertes für Trifluoressigsäure (TFA).
Kontakt
Leitung
DI Johann Steinwider
- johann.steinwider@ages.at
- efsafocalpoint@ages.at
- +43 50 555 25702
-
Spargelfeldstraße 191
1220 Wien
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Aktualisiert: 06.07.2026