Gesundheit für Mensch, Tier & Pflanze

Zusammensetzung von Honig

Endbericht der Schwerpunktaktion A-033-18

Ziel der Schwerpunktaktion „Zusammensetzung von Honig“ war, einen Überblick über die Belastung der am österreichischen Markt angebotenen Honige mit Pyrrolizidinalkaloiden (PA) sowie über Verfälschung bzw. Authentizität zu erhalten.

50 Proben aus ganz Österreich wurden untersucht. 15 Proben wurden beanstandet:

  • keine Probe musste wegen einer Belastung mit Pyrrolizidinalkaloiden beanstandet werden
  • drei Proben bestanden nicht ausschließlich aus Honig
  • zwei Proben wurden aufgrund irreführender Angaben in Bezug auf die Identität bzw. Zusammensetzung beanstandet
  • bei drei Proben war der Höchstwert für den Hydroxymethylfurfurolgehalt (HMF) überschritten
  • insgesamt 14 Proben wiesen eine fehlerhafte Kennzeichnung auf.

Pyrrolizidinalkaloide (PA) sind sekundäre Pflanzenstoffe, die von bestimmten Pflanzenarten gebildet werden, um Fraßfeinde abzuwehren. Weltweit wurden PA bisher in zahlreichen Pflanzenarten nachgewiesen. Auch heimische Pflanzen, wie z. B. Jakobskreuzkraut und Natternkopf, können PA produzieren. Pyrrolizidinalkaloide können die Gesundheit, insbesondere die Leber, schädigen. Diese Stoffe können von den Bienen durch das Sammeln von Pyrrolizidinalkaloid-haltigen Pollen direkt in Honig eingebracht werden. Derart verunreinigter Honig ist eine der Hauptquellen, über die Verbraucherinnen und Verbraucher Pyrrolizidinalkaloide aufnehmen können.

Im Zuge der Schwerpunkt-Aktion wurde der am österreichischen Markt angebotene Honig auch auf Verfälschungen bzw. seine Authentizität untersucht. Hydroxymethylfurfurol (HMF) beispielsweise entsteht, wenn Zucker oder Kohlenhydrate erhitzt werden. Ein hoher HMF-Wert im Honig weist auf länger anhaltende Lagerung oder eine nicht erlaubte Erwärmung hin. Der HMF-Gehalt in frisch geschleudertem Honig ist sehr gering. In der EU gilt ein Grenzwert von maximal 40 mg/kg für Honig, der unter europäischen Bedingungen produziert wurde.

Durch Fütterung während der Tracht und/oder Zugabe von Zuckern und Sirupen sowie durch falsche Angaben hinsichtlich der geographischen oder botanischen Herkunft sind Produkte am Markt, die nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und die Konsumentin und den Konsumenten damit täuschen.

Aktualisiert: 18.07.2022

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