Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS)
Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS)
Steckbrief
Beschreibung
Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) umfassen über 10.000 Substanzen – wie PFOS (Perfluoroctansulfonsäure), PFOA (Perfluoroctansäure), Perfluornonansäure (PFNA) und Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS). Es handelt sich dabei um Industriechemikalien, die jahrzehntelang bei der Herstellung einer Vielzahl von Produkten, z. B. Textilien, Haushaltswaren, Brandbekämpfung, Autoindustrie, Lebensmittelverarbeitung, Bauwesen und Elektronik verwendet wurden.
Es gibt Hinweise für negative gesundheitliche Auswirkungen von einigen PFAS. Daher wurden die Verwendung und die Herstellung der häufig nachweisbaren PFAS in Europa verboten oder eingeschränkt: PFOS im Jahr 2010, 2020 folgt PFOA und 2023 PFHxS, ihre Salze und verwandte Verbindungen. Für Undecafluorhexansäure (PFHxA), ihre Salze und PFHxA-verwandte Stoffe wurde der Einsatz in Bekleidungstextilien, Feuerlöschschäumen, Papier und Karton als Lebensmittelkontaktmaterialien und in kosmetischen Mitteln beschränkt.
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat am 7. Februar 2023 den Vorschlag für ein Verbot der Herstellung, der Verwendung und des Inverkehrbringens (einschließlich der Einfuhr) von mindestens 10.000 PFAS veröffentlicht. ECHA hat im März 2026 dazu zwei Risikoanalysen veröffentlicht. Die ECHA hat im März 2026 dazu zwei Risikoanalysen veröffentlicht, die als Grundlage für die Erarbeitung eines Gesetzesvorschlags der EU-Kommission für ein umfassendes PFAS-Verbot dienen.
Vorkommen
PFAS kommen in Beschichtungen von Textilien wie Outdoor-Kleidung, als Imprägnierung, in Backpapier, in Skiwachsen oder Feuerlöschern vor. In Kosmetika finden sie Einsatz in Wimperntusche, Make-up und Lippenstiften. PFAS sind schwer abbaubar und mittlerweile überall in der Umwelt verbreitet. Sie sind daher auch in der Nahrungskette und im Menschen nachweisbar.
Gesundheitsrisiko
Der Mensch nimmt PFAS in erster Linie über Lebensmittel und Trinkwasser auf.
PFAS finden sich nach der Aufnahme im Körper im Blut und werden beim Menschen unterschiedlich langsam, hauptsächlich über die Nieren, ausgeschieden. Das kann zu einer Anreicherung im Körper führen. Die Halbwertszeit im Körper kann je nach Kettenlänge der PFAS zwischen wenigen Stunden und Wochen (z. B. PFHxA, PFBA) bis hin zu mehreren Jahren (z. B. PFOS, PFOA, PFHxS) liegen. Weltweit zeigt sich, dass die Gehalte an PFOS, PFOA und PFHxS im Menschen seit dem Jahr 2000 weniger werden, wohingegen der Gehalt von PFNA steigt.
PFAS gehen in die Muttermilch über und gelangen während der Stillperiode in den kindlichen Organismus. Messergebnisse und Modellierungen zeigen jedoch, dass sich die Blutgehalte dieser Verbindungen von lange gestillten und nicht gestillten Kindern innerhalb von wenigen Jahren angleichen.
Mögliche gesundheitliche Auswirkungen von PFAS sind Gegenstand von vielen Untersuchungen. Diskutiert werden eine verminderte Antikörperantwort auf Impfungen sowie Senkung, aber auch Erhöhung von Cholesterinwerten. Derzeit ist die Evidenz für eine tatsächliche Auswirkung auf die Gesundheit häufig unzureichend oder die Effekte treten bei hohen Konzentrationen auf, die höher sid als die bisher in Österreich in der Umwelt und in Lebensmitteln gemessenen. Auf Basis von Immunwirkungen als sensibelstem Endpunkt wurde ein Gruppen-TWI (TWI = tolerierbare wöchentliche Aufnahme) von 4,4 ng/kg Körpergewicht und Woche für die Summe von 4 PFAS (PFOA, PFNA, PFHxS und PFOS) abgeleitet. Dieser Gruppen-TWI gilt nach EFSA als protektiv gegenüber weiteren potenziell kritischen Endpunkten.
Höchstgehalte und Richtwerte in der EU
Seit 01.01.2023 gelten in der EU Höchstgehalte für PFOA, PFOS, PFNA, PFHxS und für die Summe dieser 4 PFAS in Lebensmitteln wie Eiern, Fischfleisch, Krebstieren und Muscheln, Fleisch und genießbaren Schlachtnebenerzeugnissen. Diese Höchstgehalte sind in der EU-Verordnung 2023/915 veröffentlicht. Bei Überschreiten der Höchstgehalte dürfen diese Lebensmittel nicht vermarket werden.
Zusätzlich wurden in der EU-Empfehlung 2022/1431 zur Überwachung von Perfluoralkylsubstanzen in Lebensmitteln für weitere Lebensmittelkategorien wie Obst, Gemüse, stärkehaltige Wurzeln und Knollen, Wildpilze, Milch und Beikost Richtwerte veröffentlicht. Bei Überschreiten der Richtwerte soll eine Ursachenabklärung für die Kontamination durch den Lebensmittelhersteller erfolgen. Die Ware bleibt aber verkehrsfähig.
Für Trinkwasser wurde in der EU ein Parameterwert von 0,10 µg/l für die Summe von 20 PFAS festgelegt. Dieser Parameterwert wurde in die österreichische Trinkwasserverordnung übernommen und ist seit 12. Jänner 2026 gültig.
Situation in Österreich
In Österreich werden PFAS im Rahmen von Schwerpunktaktionen in Lebensmitteln und Trinkwasser untersucht.
Lebensmitteluntersuchungen in Österreich 2025
Im Jahr 2025 wurden im Rahmen von Schwerpunktaktionen und Monitorings 277 Lebensmittelproben auf PFOA, PFNA, PFHxS und PFOS untersucht. Davon waren 129 Proben tierischer Herkunft (47 Eier, 43 Milch, 39 Fleisch und Geflügel) und 148 Proben pflanzlichen Ursprungs (29 Getreidekörner, 29 Beeren, 30 Äpfel, 28 Radieschen, 32 Salat). Bei den 28 eingereichten Radieschenproben wurden bei 25 Proben Blätter und Knollen vor der Untersuchung getrennt und analytisch als eigenständige Proben behandelt. Somit wurden in Summe 173 PFAS-Analysen für Proben pflanzlicher Herkunft durchgeführt und ausgewertet.
Am häufigsten wurde PFOS gefunden, und zwar in 14 Lebensmittelproben, gefolgt von PFOA in 11 Proben, PFNA in 6 Proben, und PFHxS in 3 Proben. Die höchsten Gehalte für PFOS wurden mit 1,9 µg/kg in einer Probe Wildschweinfleisch gemessen, gefolgt von PFOA mit 2,3 µg/kg, PFNA mit 0,33 µg/kg und PFHxS mit 0,32 µg/kg allesamt in Proben von Wildschweinfleisch.
Eine Probe Schweinefleisch aus Freilandhaltung überschritt den Höchstgehalt für PFOS von 0,3 µg/kg mit 1,6 µg/kg. Bei zwei Proben Radieschenblätter wurden die Richtwerte von PFOS und PFOA von jeweils 0,010 µg/kg überschritten mit Gehalten von 0,048 µg/kg PFOS und 0,022 µg/kg PFOA bzw. 0,024 µg/kg PFOS und 0,016 µg/kg PFOA.
Lebensmitteluntersuchungen in Österreich 2024
Im Jahr 2024 wurden im Rahmen von Schwerpunktaktionen und Monitorings 128 Lebensmittelproben auf PFOA, PFNA, PFHxS und PFOS untersucht. Am häufigsten wurde PFOS gefunden, und zwar in 15 Lebensmittelproben, gefolgt von PFNA in 4 Proben, PFOA in 3 Proben und PFHxS in einer Probe.
Die höchsten Gehalte für PFOS wurden mit 23 µg/kg in einer Probe Straußeneier gemessen, gefolgt von PFOA mit 0,35 µg/kg in einer Probe Wildschweinfleisch, von PFNA mit 0,24 µg/kg in einer Probe Süßwasserfisch (Reinanke) und PFHxS mit 0,20 µg/kg in einer Probe Wildschweinfleisch.
Lebensmitteluntersuchungen in Österreich 2023
Im Jahr 2023 wurden im Rahmen von Schwerpunktaktionen und Monitorings 149 Lebensmittelproben auf PFOA, PFNA, PFHxS und PFOS untersucht. Am häufigsten wurde PFOS gefunden, und zwar in 10 Lebensmittelproben, gefolgt von PFOA in 5 Proben und PFNA in 4 Proben. PFHxS konnte in keiner Probe bestimmt werden.
Die höchsten Gehalte für PFOS wurden mit 0,56 µg/kg in einem Süßwasserfisch (Reinanke) gemessen, gefolgt von PFOA mit 0,36 µg/kg in einer Probe Hühnereier und von PFNA mit 0,2 µg/kg in einer Probe Süßwasserfisch (Reinanke).
Tabelle 1: Anzahl der untersuchten Lebensmittelproben gesamt und jener mit messbaren Konzentrationen von PFOA, PFNA, PFHxS und PFOS (> BG = oberhalb der Bestimmungsgrenze) aus 2023, 2024 und 2025
Tabelle 2: Minimum und Maximum der gemessenen Konzentrationen von PFOA, PFNA, PFHxS und PFOS in den untersuchten Lebensmittelproben aus 2023, 2024 und 2025 (in µg/kg)
Lebensmitteluntersuchungen in Österreich bis 2022
Insgesamt wurden bis 2022 85 Lebensmittelproben auf die vier PFAS PFOA, PFNA, PFHxS und PFOS untersucht. Am häufigsten wurde PFOS in den untersuchten Lebensmitteln gefunden und zwar in 26 Lebensmittelproben, gefolgt von PFOA in 21 Proben und PFNA in 12 Proben. Die durchschnittlichen Gehalte für PFOA, PFNA, PFHxS und PFOS in verschiedenen Lebensmittelgruppen sind in der Tabelle dargestellt. Die höchsten Gehalte für PFOS wurden mit 2,57 µg/kg in Brachse gemessen, gefolgt von PFOA mit 0,92 µg/kg in Kalbsfleisch und von PFHxS mit 0,55 µg/kg in Forelle, Puten- und Schweinefleisch.
Tabelle 3: Durchschnittliche Konzentrationen von PFOA, PFNA, PFHxS und PFOS in verschiedenen Lebensmitteln (bei Einzelproben ist der jeweilige Messwert angeführt), 2010 bis 2022
PFAS im Trinkwasser
Mit dem Ziel österreichweit die mögliche Belastung des Trinkwassers mit PFAS zu ermitteln, wurden in den Jahren 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025 Schwerpunktaktionen durchgeführt. Insgesamt 1.571 Trinkwasserproben wurden auf 20 PFAS gemäß der EU-Trinkwasserrichtlinie 2020/2184 untersucht und der Summenparameter der 20 PFAS (PFAS Summe) errechnet. In insgesamt 488 Proben (31 %) wurden Konzentrationen über der Bestimmungsgrenze (BG) gemessen. Davon wiesen 338 Proben (21,5 %) Konzentrationen bis 0,01 µg/l auf. In 142 Proben (9 %) lagen die Gehalte für die PFAS-Summe zwischen 0,0101 und 0,10 µg/l (Details in den Berichten der Schwerpunktaktionen).
0,5 % aller Proben (entspricht acht Proben) wiesen eine Konzentration über dem zulässigen Höchstgehalt für Trinkwasser in der Höhe von 0,10 µg/l auf, mit einem Maximum von 1,46 µg/l Summe der 20 PFAS.
Verteilung der PFAS-Summe in Trinkwasserproben in den Jahren 2021, 2022, 2023, 2024, 2025 und gesamt über alle 5 Jahre
Für Trinkwasser wurde in der EU Richtlinie 2020-2184 ein Parameterwert von 0,10 µg/l für die Summe der PFAS festgelegt. Summiert werden hier folgende 20 PFAS: Perfluorbutansäure (PFBA), Perfluorpentansäure (PFPeA), Perfluorhexansäure (PFHxA), Perfluorheptansäure (PFHpA), Perfluoroctansäure (PFOA), Perfluornonansäure (PFNA), Perfluordecansäure (PFDA), Perfluorundecansäure (PFUnDA), Perfluordodecansäure (PFDoDA), Perfluortridecansäure (PFTrDA), Perfluorbutansulfonsäure (PFBS), Perfluorpentansulfonsäure (PFPeS), Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS), Perfluorheptansulfonsäure (PFHpS), Perfluoroctansulfonsäure (PFOS), Perfluornonansulfonsäure (PFNS), Perfluordecansulfonsäure (PFDS), Perfluorundecansulfonsäure, Perfluordodecansulfonsäure, Perfluortridecansulfonsäure Dieser Parameterwert wurde in die österreichische Trinkwasserverordnung TWV als PFAS Summe übernommen und ist seit 12. Jänner 2026 gültig.
PFAS in Gebrauchsgegenständen
Kochgeschirr mit Antihaftbeschichtung enthält häufig das Polymer Polytetrafluorethylen (PTFE) in der Beschichtung. Bei der Verwendung des Geschirrs können fluorierte Substanzen aus PTFE-Beschichtungen an Lebensmittel abgegeben werden. Nach den derzeit verfügbaren Daten sind die freigesetzten Mengen dieser Substanzen bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Gegenstände jedoch so gering, dass keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen für Verbraucherinnen und Verbraucher zu erwarten sind. Zu einem Gesundheitsrisiko kann PTFE als Antihaftbeschichtung von Koch-, Back- und Bratgeschirr nur werden, wenn das Geschirr ungefüllt stark erhitzt wird. Dann kann die Beschichtung überhitzen und ab einer Temperatur von 360 °C gesundheitsschädliche Dämpfe entwickeln (BfR 2025).
Perfluorierte Alkylsubstanzen in Trinkwasser – Monitoring
Monitoring von PFAS in pflanzlichen Lebensmitteln mit Herkunft Österreich
Umweltkontaminanten in Lebensmitteln
Kontaminanten-Kontrollprogramm 2025 für Milch, Eier und Honig
Lebensmittelrechtliche Eignung von Produkten aus Papier und Karton
Eignung von Beschichtungen für Brat- und Backanwendungen
Kontaminanten-Kontrollprogramm 2024 für Milch, Eier und Honig
Perfluorierte Alkylsubstanzen in Trinkwasser - Monitoring
Umweltkontaminanten in Lebensmitteln - Monitoring 2023
Perfluorierte Alkylsubstanzen in Trinkwasser – Monitoring 2023
Organische Spurenstoffe im Trinkwasser – Monitoring 2021
Organische Kontaminanten in Trinkwasser – Monitoring 2022
Umweltkontaminanten in Lebensmitteln – Monitoring 2022
Tipps für Konsument:innen
Trinkwasser
- Ist das örtliche Trinkwasser mit PFAS belastet, empfehlen wir, unbelastetes anderes Wasser zum Trinken und zur Zubereitung von Säuglingsnahrung zu verwenden
- Kontaminiertes Trinkwasser nicht zum Trinken, Kochen oder Zubereiten von Speisen und Getränken verwenden
- Kontaminiertes Wasser kann zur Körperpflege (Duschen, Baden, Rasieren, Zähneputzen…) verwendet werden, da die Aufnahme über die intakte Haut vernachlässigbar ist. Auch für Geschirrabwaschen, Putzen und Wäschewaschen kann das Wasser verwendet werden. Dies führt nicht zu einer Erhöhung der PFAS-Aufnahme
Lebensmittel
- Nach bisherigen Informationen kommen erhöhte PFAS-Kontaminationen in Lebensmitteln nur in belasteten Regionen vor, z. B. in der Nähe von ehemaligen Produktionsanlagen oder aufgrund des Einsatzes spezieller PFAS-haltiger Löschschäume bei Großbränden und in der Nähe von Flughäfen (Feuerwehrübung mit speziellen PFAS-haltigen Löschschäumen). Aufgrund der behördlichen Überwachung dieser Gebiete sind auch dort in Lebensmitteln selten Grenzwerte überschritten
- Auf Basis derzeit vorliegender Informationen kann durch bewusste Lebensmittelauswahl die PFAS-Belastung kaum reduziert werden. Durch die Reduktion oder den Verzicht auf den Verzehr von Innereien und im geringeren Ausmaß von tierischen Lebensmittel kann die persönliche PFAS-Aufnahme verringert werden
- Der Verzicht auf den Verzehr von Innereien von Wild (z. B. Wildschweinleber) ist generell empfehlenswert, da dadurch auch die Aufnahme anderer Schadstoffe wie z. B. Blei oder Cadmium ebenfalls verringert wird
Fachinformation
Risikobewertung
Die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) hat bereits mehrere Risikobewertungen zu PFOS und PFOA durchgeführt. 2008 wurde eine tolerierbare tägliche Aufnahmemenge (TDI) für PFOS von 150 ng/kg KG/d und eine TDI für PFOA von 1500 ng/kg KG/d basierend auf Veränderungen bei Blutfetten und Schilddrüsenhormonen bzw. Lebertoxizität in Tierstudien abgeleitet. 2018 erfolgte eine Neubewertung und dabei wurde eine tolerierbare wöchentliche Aufnahmemenge (TWI) von 13 ng/kg KG/w für PFOS und von 6 ng/kg KG/w für PFOA basierend auf steigenden Cholesteringehalten im Blut in Humanstudien festgelegt (EFSA 2018).
Im September 2020 hat die EFSA eine Neubewertung zu gesundheitlichen Risiken durch Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen in Lebensmitteln veröffentlicht. In dieser Risikobewertung hat die EFSA ihren Schwerpunkt auf die Summe folgender vier PFAS gelegt, da sie ähnliche Stoffeigenschaften haben und sie im menschlichen Blut am meisten nachgewiesen worden sind: PFOA, PFOS, Perfluornonansäure (PFNA) und Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS).
Diese Risikobewertung basiert auf epidemiologischen Studien, die einen Zusammenhang zwischen der Höhe des PFAS-Gehalts bzw. des Summengehalts von PFOA, PFOS, PFNA und PFHxS im Blut bei Kindern und einer verminderten Antikörper-Bildung nach bestimmten Impfungen, wie Tetanus und Diphtherie, beobachtet haben. Basierend auf diesen Studien wurde eine tolerierbare wöchentliche Aufnahmemenge (TWI) für die Summe der vier PFAS von 4,4 Nanogramm pro Kilogramm Körpergewicht pro Woche abgeleitet. Dieser Wert gibt die wöchentliche Dosis an, die bei lebenslanger Aufnahme keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen beim Menschen erwarten lässt. Dieser Gruppen-TWI schützt nach EFSA gegenüber weiteren möglichen Effekten durch PFAS, wie erhöhten Cholesterinwerten, Effekte auf Leberzellen (z.B. erhöhte ALT-Werte) sowie entwicklungstoxische Effekte beim ungeborenen Kind, wie ein geringeres Geburtsgewicht. Weitere Effekte wurden beschrieben, jedoch ist die Evidenz dafür häufig unzureichend oder die Effekte treten bei höheren Konzentrationen auf.
Die Agentur für Toxische Substanzen und Krankheitsregistrierung (Agency for Toxic Substances and Disease Registry – ATSDR) hat 2021 für PFOA, PFOS, PFHxS und PFNA Minimal Risk Levels (MRL) für die mittelfristige (15–364 Tage), orale Aufnahme festgelegt. Diese MRL-Werte sind mit der in Europa üblichen tolerierbaren täglichen Aufnahmemenge (TDI) vergleichbar, mit dem Unterschied, dass sie für unterschiedliche Zeitspannen definiert sind. Im Detail wurden mittelfristige MRLs abgeleitet für PFOA von 3 ng/kg KG/d, für PFOS von 2 ng/kg KG/d, für PFHxS von 20 ng/kg KG/d und für PFNA von 3 ng/kg KG/d. Diese Werte für die mittelfristige, tägliche Aufnahme liegen wesentlich über dem EFSA TWI-Wert, welcher sich auf eine wöchentliche lebenslange Aufnahme bezieht.
Die WHO identifiziert und priorisiert derzeit die wichtigsten PFAS sowie die wichtigsten gesundheitlichen Auswirkungen von PFAS. Neben den am besten untersuchten PFAS, PFOS und PFOA, umfasst diese Initiative weitere PFAS sowie die Entwicklung einer Risikobewertungsmethodik für priorisierte PFAS, einschließlich einzelner PFAS und PFAS-Gemische. Diese Arbeit (Phase 1) bereitet den Weg für die nächste Phase der WHO-Initiativen zur Bewertung von PFAS, in der diese Methoden für die priorisierten PFAS angewendet werden (Phase 2). Diese Initiativen unterstützen den Gemeinsamen WHO/FAO-Sachverständigenausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe (JECFA) und die Expertensitzungen zu den WHO-Leitlinien für die Trinkwasserqualität bei der Entwicklung formaler, normativer gesundheitsbasierter Richtwerte für wichtige PFAS (Phase 3). https://www.who.int/activities/assessing-the-occurrence-and-human-health-risk-of-per--and-polyfluoroalkyl-substances
Die Internationale Agentur für Krebsforschung hat 2023 PFOA und PFOS hinsichtlich ihrer krebserzeugenden Wirkung bewertet. PFOA wurde als für den Menschen krebserregend (Gruppe 1) eingestuft, da es für PFOA ausreichend Beweise für Krebs bei Versuchstieren und starke Beweise zur Wirkungsweise bei exponierten Menschen und begrenzte Beweise für Krebs bei Menschen (Nierenzellkarzinom und Hodenkrebs) gibt. PFOS wurde als für den Menschen möglicherweise krebserregend (Gruppe 2B) eingestuft, da es starke Beweise bezüglich der Wirkungsweise, begrenzte Beweise für Krebs bei Versuchstieren und unzureichende Beweise für Krebs beim Menschen gibt (https://www.iarc.who.int/news-events/iarc-monographs-evaluate-the-carcinogenicity-of-perfluorooctanoic-acid-pfoa-and-perfluorooctanesulfonic-acid-pfos/).
Gefahren- und Kennzeichnungseinstufung der Europäischen Chemikalienbehörde (ECHA)
Die Gefahreneinstufung und Kennzeichnung der Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen erfolgt durch die Europäische Chemikalienbehörde (ECHA). Die Bewertung des Komitees für Risikobewertung (RAC) der ECHA beruht ausschließlich auf den gefährlichen Eigenschaften des Stoffes und der Frage, ob der Stoff schädliche Wirkungen verursachen kann. Dem Risiko oder dem Ausmaß, in dem Personen und die Umwelt dem Stoff ausgesetzt sind, wird dabei nicht Rechnung getragen.
Die ECHA hat PFOS, PFOA und PFNA als vermutlich krebserregend (CARC 2) und reproduktionstoxisch (Repr. 1B) eingestuft, d. h. sie können das Kind im Mutterleib und Säuglinge über die Muttermilch schädigen. Zusätzlich wird PFNA verdächtigt Einfluss auf die Fertilität zu haben.
Aufgrund seiner stark persistenten und sehr bioakkumulierenden Eigenschaften (d. h. der Stoff baut sich sehr langsam in der Umwelt ab und reichert sich in Organismen an) wurde PFHxS und seine Salze gemäß Artikel 54 e in die Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) aufgenommen. Ein besonders besorgniserregender Stoff wird laut der REACH-Verordnung als ein Stoff mit besonders gefährlichen Eigenschaften bezeichnet, der schwerwiegende Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen oder die Umwelt hat.
Sobald die ECHA einen Stoff als solches identifiziert, erfolgt die Eintragung in das Verzeichnis von zulassungspflichtigen Stoffen nach Anhang XIV der REACH-Verordnung. Alternativ zur Zulassungspflicht können die SVHC auch im Anhang XVII der REACH-Verordnung aufgenommen werden und damit Beschränkungen unterstellt werden.
Definition OECD
PFAS sind gemäß der OECD definiert als fluorierte Stoffe, die mindestens ein vollständig fluoriertes Methyl- oder Methylen-Kohlenstoffatom (ohne ein daran gebundenes H/Cl/Br/I-Atom) enthalten, d. h. mit einigen wenigen Ausnahmen, jede Chemikalie mit mindestens einer perfluorierten Methylgruppe (-CF3) oder einer perfluorierten Methylengruppe (-CF2-) ist eine PFAS (https://one.oecd.org/document/ENV/CBC/MONO(2021)25/En/pdf).
Verbote und Einschränkungen
Die Verwendung von PFOS ist seit 2010 in Europa verboten. Seit dem Jahr 2020 gilt in der EU für PFOA und Substanzen, aus denen PFOA freigesetzt werden kann, ein Verwendungsverbot als Reinstoffe. In Mischungen und Erzeugnissen gelten seit 2020 Höchstmengen von 0,025 Milligramm (mg) pro Kilogramm (kg) bzw. 1 mg pro kg (PFOA freisetzende Substanzen). Für verschiedene Spezialverwendungen gibt es Ausnahmen bzw. längere Übergangsfristen. Seit 2023 gilt in der EU auch für PFHxS, ihre Salze und PFHxS-verwandte Verbindungen ein Herstellungs- und Verwendungsverbot. Verbote und Beschränkungen bezüglich dieser langlebigen, sich anreichernden Stoffe werden in der EU in der Verordnung 2019/1021 geregelt.
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat am 7. Februar 2023 den Vorschlag für ein Verbot der Herstellung, der Verwendung und des Inverkehrbringens (einschließlich der Einfuhr) von mindestens 10.000 PFAS veröffentlicht. Das vorgeschlagene Verbot wurde im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung REACH von Expert:innen aus Deutschland, den Niederlanden, Dänemark, Norwegen und Schweden ausgearbeitet.
Die ECHA hat im März 2026 dazu zwei Risikoanalysen veröffentlicht: den RAC-Bericht des Komitees für Risikobewertung (RAC) und den SEAC-Bericht des Komitees für Sozioökonomische Analyse (SEAC). Zum SEAC-Bericht gibt es eine öffentliche Konsultation bis zum 25. Mai 2026. Die ECHA empfiehlt darin ein weitreichendes Verbot von PFAS, jedoch ist in Bereichen ohne Alternativen eine Reihe von Ausnahmen nötig. Diese beiden Risikoanalysen dienen als Grundlage für die Erarbeitung eines Gesetzesvorschlags der EU-Kommission für ein umfassendes PFAS-Verbot.
PFAS-Aktionsplan Österreich
Mit einem Aktionsplan des Umweltministeriums soll künftig die Belastung durch PFAS verringert werden. Der Plan sieht Maßnahmen gegen Emissionen und Umweltkontamination, zum Schutz des Grund- und Trinkwassers sowie von Lebensmitteln und der menschlichen Gesundheit vor. Die Umsetzung des PFAS-Aktionsplans soll durch das Gremium der PFAS-Plattform, an der auch die AGES mitwirkt, begleitet und gemäß aktuellen Anforderungen weiterentwickelt werden.
Agency for Toxic Substances and Disease Registry (ATSDR), 2021: Toxicological Profile for Perfluoroalkyls. Released May 2021, Last Updated March 2020. Online verfügbar: https://www.atsdr.cdc.gov/toxprofiles/tp200.pdf
Deutsche Stillkommission 2021: Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) und Stillen: Nutzen-Risiken-Abwägungen. Stellungnahme vom 28. Januar 2021
EFSA CONTAM Panel (EFSA Panel on Contaminants in the Food Chain), Schrenk, D, Bignami, M, Bodin, L, Chipman, JK, del Mazo, J, Grasl-Kraupp, B, Hogstrand, C, Hoogenboom, LR, Leblanc, J-C, Nebbia, CS, Nielsen, E, Ntzani, E, Petersen, A, Sand, S, Vleminckx, C, Wallace, H, Barregård, L, Ceccatelli, S, Cravedi, J-P, Halldorsson, TI, Haug, LS, Johansson, N, Knutsen, HK, Rose, M, Roudot, A-C, Van Loveren, H, Vollmer, G, Mackay, K, Riolo, F and Schwerdtle, T, 2020. Scientific Opinion on the risk to human health related to the presence of perfluoroalkyl substances in food. EFSA Journal 2020;18(9):6223, 391 pp.
EFSA CONTAM Panel (EFSA Panel on Contaminants in the Food Chain), Knutsen, HK, Alexander, J, Barregård, L, Bignami, M, Brüschweiler, B, Ceccatelli, S, Cottrill, B, Dinovi, M, Edler, L, Grasl-Kraupp, B, Hogstrand, C, Hoogenboom, LR, Nebbia, CS, Oswald, IP, Petersen, A, Rose, M, Roudot, A-C, Vleminckx, C, Vollmer, G, Wallace, H, Bodin, L, Cravedi, J-P, Halldorsson, TI, Haug, LS, Johansson, N, van Loveren, H, Gergelova, P, Mackay, K, Levorato, S, van Manen, M and Schwerdtle, T, 2018. Scientific Opinion on the risk to human health related to the presence of perfluorooctane sulfonic acid and perfluorooctanoic acid in food. EFSA Journal 2018; 16( 12):5194, 284 pp.
ECHA Einstufung:
Aktualisiert: 05.05.2026