Gesundheit für Mensch, Tier & Pflanze

Information zu Aspartam

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Mensch



Aspartam ist ein künstlicher Süßstoff, der etwa 200-mal süßer ist als Zucker. Wie alle anderen Lebensmittelzusatzstoffe muss Aspartam auf dem Etikett entweder mit seinem Namen oder seiner E-Nummer (E 951) angegeben werden.

Die Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) der Vereinten Nationen hat in einer aktuellen Publikation Aspartam als "möglicherweise krebserregend" (Kat 2B) eingestuft. Sie sieht begrenzte Hinweise auf einen Zusammenhang mit einer bestimmten Form von Leberkrebs (hepatozelluläres Karzinom). Das IARC betont aber, dass nur beurteilt wird, ob ein Stoff im Prinzip Krebs verursachen könnte. Es berücksichtigt dabei nicht, wie viel davon ein Mensch zu sich nehmen müsste, um ein Krankheitsrisiko zu haben.

Der Gemeinsame FAO/WHO-Sachverständigenausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe (JECFA), der sich mit der Beurteilung menschlicher Gesundheitsrisiken nach dem Verzehr bestimmter Stoffe beschäftigt, kommt hingegen zu dem Schluss, dass es keine überzeugende Evidenz gibt, dass Aspartam nach der Einnahme schädliche Wirkungen hat. Diese Ergebnisse stehen im Einklang mit den Schlussfolgerungen der Bewertung der EFSA zu Aspartam aus dem Jahr 2013, die eine zulässige Tagesdosis (ADI) von 40 mg/kg Körpergewicht für diesen Lebensmittelzusatzstoff festgelegt hat.

Situation in Österreich

Die AGES untersucht Lebensmittel regelmäßig auf ihren Aspartamgehalt. 2021 wurde die ernährungsbedingte Aufnahme von Aspartam in Österreich abgeschätzt. Hierbei wurden alle Proben, die von Jänner 2016 bis Juni 2021 in der AGES untersucht wurden, berücksichtigt. Ein Großteil der untersuchten Proben lag allerdings unter der Bestimmungsgrenze. Die tägliche Aufnahme von Aspartam lag bei Kindern, Jugendlichen, Erwachsenen und Schwangeren zwischen max. 0,16-1,38 mg/kg KG/Tag. Das bedeutet, dass sie damit nur rund 3,5 % der zulässigen Tagesdosis (ADI) zu sich nehmen. Die Warengruppen, die am meisten zur Aspartam- Aufnahme beitragen sind „Fruchtsäfte, Obstsirupe und Fruchtsaftkonzentrate“, „alkoholfreie Erfrischungsgetränke“ und „Süßwaren“.

Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat untersucht, in welchen Konzentrationen Süßungsmittel in Erfrischungsgetränken enthalten sind. Die Konzentrationen für Aspartam lagen dabei zwischen <1 – 492 mg/Liter. Zieht man diese Werte des BfR heran, könnte eine 70 kg schwere Person täglich 5,7 Liter des Getränks mit der höchsten Konzentration konsumieren, ohne dass es zu gesundheitlichen Auswirkungen durch Aspartam kommt. Nimmt man den Mittelwert von 74,9 mg/Liter, wären es 37 Liter.

Die nun von IARC und JECFA veröffentlichten Berichte über die Gefahren- und Risikobewertung von Aspartam werden in die laufende Neubewertung des Aspartam-Acesulfamsalzes (E 962) durch die EFSA einfließen. Aspartam-Acesulfam-Salz ist ein Gemisch aus den beiden Süßungsmitteln Aspartam (E 951) und Acesulfam K (E 950). Im Rahmen dieser Neubewertung berücksichtigt die EFSA alle relevanten neuen Studien seit der letzten Bewertung von Aspartam (E 951) im Jahr 2013. Die Bewertung der ernährungsbedingten Exposition von Aspartam wird durch die EFSA ebenfalls aktualisiert.

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