Die Kontrolle der Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften obliegt dem Landeshauptmann als zuständiger Behörde bzw. den dafür geschulten Aufsichtsorganen. Das Bundesministerium für Gesundheit koordiniert dabei die Kontroll- und Überwachungstätigkeiten der beteiligten Stellen.
Zur Verbesserung der amtlichen Trinkwasserüberwachung trägt ein „Mehrjähriger risikobasierter Kontrollplan Trinkwasser“ (MK-TW) bei. Mit diesem Kontrollkonzept können neue Gefährdungspotenziale rechtzeitig erkannt und vor Auftreten eines Problems entsprechende Gegenmaßnahmen gesetzt werden. Hierzu werden Vorschläge für jährliche Schwerpunktaktionen von ExpertInnen verschiedener Einrichtungen gesammelt, gereiht und im Hinblick auf die tatsächliche Durchführung in Arbeitsgruppen behandelt und präzisiert.
Zur Sicherstellung einwandfreien Trinkwassers ist in diesem komplexen Überwachungssystem auch die AGES eingebunden, die eine Risikobewertung nach wissenschaftlichen Gesichtspunkten und eine Analyse der Daten nach anerkannten statistischen Methoden durchführt.
Schwerpunktaktion "Trinkwasser in öffentlichen Gebäuden (Pflegeheimen) – Monitoring
Schwerpunktaktion "Ausgewählte Pestizide und Metaboliten in Trinkwasser – Monitoring"
Schwerpunktaktion "Trinkwasser in Volksschulen und Kindergärten nach den Ferien – Monitoring"
Schwerpunktaktion "Einfluss der Trübung auf die Desinfektion von Trinkwasser - Monitoring"
Schwerpunktaktion „Trinkwasser von Berghütten, Almwirtschaften, Buschenschenken und Gastronomiebetrieben mit eigener Wasserversorgung“
Schwerpunktaktion „Trinkwasser aus öffentlichen Trinkwasserbrunnen und Gastronomieschankanlagen“
Schwerpunktaktion Organische Spurenstoffe (ausgewählte Pestizide und Metaboliten) in Trinkwasser – Monitoring
Nicht in den Bereich der öffentlichen Kontrolle fallen private Hausbrunnen oder Quellen, von denen in etwa 10 % der österreichischen Bevölkerung ihr Trinkwasser beziehen. Die BesitzerInnen haben in ihrem eigenen Interesse selbst regelmäßige Kontrollen zur Qualität des Wassers und zum Bauzustand des Wasserspenders durchzuführen.
Rechtliche Grundlagen
Das Inverkehrbringen von Trinkwasser wird im Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutz-gesetz (LMSVG) sowie in der Trinkwasserverordnung (TWV) näher geregelt. In diesen Gesetzen werden an die Qualität und die Überwachung von Trinkwasser strengste Anforderungen gestellt.
Jeder, der Trinkwasser bereitstellt und in Verkehr bringt, gilt als Lebensmittelunternehmer im Sinne des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes (LMSVG) und hat im Rahmen seiner Verpflichtung zur Eigenkontrolle das Trinkwasser in regelmäßigen Abständen untersuchen zu lassen. Die Untersuchung und Begutachtung des Trinkwassers sowie die Überwachung der Wasserversorgungsanlage selbst darf dabei nur von hierzu berechtigten Personen bzw. Instituten wie der AGES durchgeführt werden.
Zusätzlich sind im Österreichischen Lebensmittelbuch Kapitel B1 „Trinkwasser“ die allgemeinen Anforderungen der Trinkwasserverordnung detailliert ausgeführt und um Indikatorparameterwerte für nicht in der Trinkwasserverordnung explizit genannte Parameter ergänzt (z. B. Magnesium, Kalium, Zink, Phosphat, etc.). Es finden sich dort auch Regelungen über zugelassene Aufbereitungs- und Desinfektionsverfahren sowie Informationen zum Ablauf eines Inspektionsverfahrens.