Der Plan wird jährlich vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) unter Einbindung der Abteilung Tierarzneimittel, Hormone und Kontaminanten des Instituts für Lebensmittelsicherheit Wien als Nationales Referenzlabor sowie des Fachbereichs Integrative Risikobewertung, Daten und Statisitik neu erstellt und enthält genaue Vorgaben über die Anzahl der zu untersuchenden Tiere oder tierischen Erzeugnissen, über die Probenahme sowie über die zu untersuchenden Parameter und die anzuwendende analytische Methodik.
Schwerpunktaktion „Chloramphenicol, Nitrofurane und Tetrazykline in Schalen-, Krusten- und Weichtieren aus Aquakultur“
Die regionale Zuordnung der Probenkontingente sowie die Probenziehung liegen im Kompetenzbereich der Bundesländer. Sie werden im Rahmen der amtlichen Veterinär- und Lebensmittelkontrolle unter Berücksichtigung von örtlichen und regionalen Gegebenheiten durchgeführt. Bei Verdacht auf unzulässige oder vorschriftswidrige Anwendung von Tierarzneimitteln oder Hormonen werden zusätzliche Kontrollen durchgeführt und Proben gezogen.
Mit den Untersuchungen auf Tierarzneimittel und Hormone sind innerhalb der AGES die Abteilung Tierarzneimittel, Hormone und Kontaminanten des Instituts für Lebensmittelsicherheit Wien - alle Hormon- und Arzneimittelstoffgruppen in allen Matrices (ausgenommen Carbamate und Pyrethroide), die Institute für veterinärmedizinische Untersuchungen Mödling, Graz, Linz und Innsbruck – biologischer Hemmstofftest zum Antibiotikanachweis in tierischen Geweben und die Abteilung Pestizid- und Lebensmittelanalytik des Instituts für Lebensmittelsicherheit Innsbruck – Carbamate und Pyrethroide betraut.
Weiters werden in der Landesanstalt für veterinärmedizinische Untersuchungen Klagenfurt biologischer Hemmstofftest zum Antibiotikanachweis und ELISA-Screening auf Chlorampenicol in tierischen Geweben durchgeführt.
Grundlegende, von der EU vorgegebene und im LMSVG verankerte Voraussetzung für die im Rahmen des Rückstandkontrollplans tätigen Laboratorien, ist die Akkreditierung gemäß EN ISO/IEC 17025.
Sowohl der jährliche Plan als auch die am Ende der Beobachtungsperiode gesammelten und vom BMG ausgewerteten Daten werden an die EU-Kommission übermittelt.
Zur Untersuchung gelangen Blut, Harn und Futtermittel im Rahmen der Kontrolle der Tierbestände, tierische Geweben (Muskel, Leber, Niere, Nierenfett), Blut und Harn im Rahmen der Kontrolle anlässlich der Schlachtung sowie Proben aus der tierischen Primärproduktion wie Milch, Eier und Honig.