Die Kontrolle von Fleisch, Milch, Eiern und Honig auf Rückstände von Tierarzneimitteln und Hormonen erfolgt in Österreich auf Basis eines Nationalen Rückstandskontrollplans (NRKP). Die Hauptziele des NRKPs sind das Aufdecken illegaler Anwendung von verbotenen bzw. nicht zugelassenen Stoffen sowie die Kontrolle des gesetzeskonformen Einsatzes von zugelassenen Arzneimitteln. Weiters wird die Belastung mit verschiedenen Umweltkontaminanten (Pestizide, Schwermetalle, Mykotoxine etc.) erfasst.
Im Jahr 2019 wurden in 26 aus insgesamt 9.514 untersuchten Planproben Rückstände und Kontaminanten gefunden, die zu einer Überschreitung von Grenzwerten geführt haben bzw. bei denen nicht zugelassene oder verbotene Stoffe nachgewiesen werden konnten. Dies entspricht einem Anteil von 0,3 %.
Laut Untersuchungsprogramm werden folgende Stoffgruppen im Rahmen des NRKP untersucht:
- Stoffe mit anaboler Wirkung und nicht zugelassene Stoffe wie Stilbene, Thyreostatika, Steroide, Resorcylsäure-Lactone, beta-Agonisten, verbotene Antibiotika und Chemotherapeutika
- Stoffe mit antibakterieller Wirkung, z.B. Penicilline, Sulfonamide, Tetracycline,…
- Sonstige Tierarzneimittel wie Anthelminthika, Kokzidiostatika, Carbamate, Beruhigungsmittel, entzündungshemmende Mittel und sonstige Stoffe mit pharmakologischer Wirkung
- Andere Stoffe und Umweltkontaminanten wie organische Chlorverbindungen, einschl. PCB, organische Phosphorverbindungen, chemische Elemente (z.B. Blei, Cadmium), Mykotoxine, Farbstoffe (Malachitgrün, Kristallviolett) und sonstige Stoffe
Aufgrund der geringen Anzahl positiver Proben kann davon ausgegangen werden, dass im Normalfall für die Konsumenten keine Gesundheitsgefährdung von den mit Rückständen belasteten Proben ausgeht.